Blaue Karte Niederlassungserlaubnis

So beantragen Sie mit der Blauen Karte EU die Niederlassungserlaubnis.
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Hier erfahren Sie
wann Sie mit der Blauen Karte den unbefristeten Aufenthalt beantragen können
wie viele Monate mit der Blauen Karte für die Niederlassungserlaubnis erforderlich sind
Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte in Berlin
Niederlassungserlaubnis Blaue Karte für Familienangehörige
Inhaltsverzeichnis
1. Blaue Karte Unbefristet
2. Blaue Karte Niederlassungserlaubnis Monate
3. Blaue Karte Niederlassungserlaubnis Berlin
4. Niederlassungserlaubnis Familienangehörige Blaue Karte
5. FAQ Niederlassungserlaubnis Blaue Karte
6. Fazit
1. Blaue Karte unbefristet in Deutschland
Die Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel speziell für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU. Sie ersetzt die zeitlich befristete Blaue Karte und erlaubt es, dauerhaft in Deutschland zu leben, ohne dass weitere Verlängerungen oder Visumsverfahren nötig sind. Rein gesetzestechnisch ist es auch möglich, dass die Blaue Karte EU bestehen bleibt, wenn eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird (siehe unseren Blogpost zu einem Urteil des VG Berlin zur Blauen Karte und Niederlassungserlaubnis). Die Verwaltungspraxis der Ausländerbehörden unterscheidet sich aber in diesem Punkt.
Die Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte EU ist für viele ausländische Fachkräfte ein entscheidender Schritt für die Integration in Deutschland. Mit der Niederlassungserlaubnis entfallen alle berufs‑ oder arbeitgeberbezogenen Beschränkungen der Blauen Karte: Sie dürfen jeden Job annehmen, selbstständig oder freiberuflich arbeiten und sogar beide Formen kombinieren. Gerade für Remote‑Tätigkeiten oder eine spätere Unternehmensgründung ist das ein großer Vorteil.
2. Blaue Karte Niederlassungserlaubnis Monate
Während normalerweise 60 Monate Aufenthalt in Deutschland für die Niederlassungserlaubnis erforderlich sind (siehe § 9 AufenthG), sind es bei der Blauen Karte EU deutlich weniger. Standardmäßig brauchen Sie 27 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, um mit A1-Deutschkenntnissen von der Blauen Karte in die Niederlassungserlaubnis zu wechseln. Beherrschen Sie Deutsch auf Niveau B1, genügen 21 Monate (siehe § 18c Abs. 2 AufenthG). Bis zur Gesetzesreform im Jahr 2023 waren die Zeiträume 33 (A1) und 27 (B1) Monate anstatt 27 (A1) und 21 (B1) Monate.
Die Monate zählen nur, wenn parallel Rentenbeiträge gezahlt werden. Relevant ist also die Zeit der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung in Deutschland. Diese Zeiten werden mit dem sogenannten Rentenversicherungsverlauf der deutschen Rentenversicherung nachgewiesen. Den Antrag auf Zusenden des Rentenversicherungsbeitrags können Sie online stellen. Nach Erhalt müssen Sie den Rentenversicherungsverlauf dann bei der Ausländerbehörde einreichen.
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3. Blaue Karte Niederlassungserlaubnis Berlin
Rund ein Fünftel aller Fachkräfte mit Niederlassungserlaubnis lebt in Berlin, weshalb das Landesamt für Einwanderung (LEA) routinemäßig vereinfachte Termine für Blaue‑Karte‑Inhaber anbietet. Hierfür müssen Sie beim LEA einfach über die Homepage die Unterlagen einreichen (siehe Formular des Landesamts für Einwanderung (LEA) zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte EU). Im Formular müssen Sie auch die Gebühren für die Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte EU zahlen.
Nachdem Sie die Unterlagen hochgeladen haben, wird ein Sachbearbeiter beim LEA Ihre Dokumente prüfen und Ihnen dann per E-Mail oder per Brief einen Termin für die Niederlassungserlaubnis in Berlin anbieten. Im Termin müssen Sie dann die Originaldokumente vorlegen, Fingerabdrücke abgeben und den Antrag unterschreiben. Anschließend wird die Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 AufenthG bei der Bundesdruckerei zum Druck in Auftrag gegeben (Plastikkarte). Danach können Sie die Plastikkarte mit der Niederlassungserlaubnis am Ausgabeschalter beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin abholen.
4. Niederlassungserlaubnis Familienangehörige Blaue Karte
Ehegatten und minderjährige Kinder eines Blaue‑Karte‑Inhabers können die Niederlassungserlaubnis in der Regel gleichzeitig oder kurz nach dem Hauptantragsteller erhalten. Sind alle Bedingungen erfüllt, darf der Ehegatte anschließend ebenso frei den Arbeitgeber wechseln, ein Studium aufnehmen oder eine selbstständige Tätigkeit beginnen. Damit profitieren auch Angehörige von der vollen Planungssicherheit eines unbefristeten Aufenthaltsrechts.
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5. FAQ zur Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte EU
Wie funktioniert das Verfahren der Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte in Berlin?
In Berlin reichen Sie Ihre Unterlagen digital über das LEA-Formular ein. Nach Prüfung erhalten Sie per E-Mail oder Post einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Danach wird die Niederlassungserlaubnis als Plastikkarte produziert und zur Abholung bereitgestellt.
Wie lange muss ich in Deutschland gearbeitet haben, um mit der Blauen Karte eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen?
Mit Deutschkenntnissen auf A1-Niveau benötigen Sie 27 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit B1-Deutschkenntnissen reichen bereits 21 Monate. Die Beschäftigungszeit muss durch Rentenbeiträge belegt sein.
Kann ich mit der Niederlassungserlaubnis jeden Job annehmen?
Ja. Mit der Niederlassungserlaubnis entfallen die berufsbezogenen Einschränkungen der Blauen Karte. Sie können jeden Job annehmen, sich selbstständig machen oder beides kombinieren.
Was passiert mit meiner Blauen Karte, wenn ich die Niederlassungserlaubnis bekomme?
Rechtlich kann beides parallel bestehen, allerdings verlangen viele Ausländerbehörden, dass die Blaue Karte nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis abgegeben wird.
Können Ehepartner und Kinder ebenfalls die Niederlassungserlaubnis bekommen?
Ja. Familienangehörige wie Ehepartner und minderjährige Kinder können gemeinsam mit dem Hauptantragsteller oder kurz danach eine Niederlassungserlaubnis erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Fazit Unbefristet mit Blauer Karte
Die Niederlassungserlaubnis ist für Inhaber der Blauen Karte EU ein großer Schritt in Richtung langfristige Sicherheit in Deutschland. Sie bringt nicht nur berufliche Freiheit und die Möglichkeit zur Selbstständigkeit, sondern auch Vorteile für die gesamte Familie. Dank der verkürzten Fristen und vereinfachten Verfahren – etwa in Berlin – ist der Wechsel von der Blauen Karte zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis so unkompliziert wie nie zuvor. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte frühzeitig mit der Antragstellung beginnen und die nötigen Nachweise, insbesondere den Rentenversicherungsverlauf, vorbereiten.
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Quellenverzeichnis
