Antragsbearbeitung im Iran nach Gerüchten wieder aufgenommen
- VISAGUARD Sekretariat

- 19. Juni
- 3 Min. Lesezeit

Die internationale Rekrutierung hochqualifizierter Fachkräfte gleicht oft einem logistischen Puzzlespiel. Wenn dann noch diplomatische Verwerfungen oder plötzliche Botschaftsschließungen hinzukommen, stehen akademische Fachkräfte, Expats und HR-Abteilungen gleichermaßen vor einer Zerreißprobe. Nach wochenlangen Spekulationen und einer Phase der totalen Ungewissheit gibt es nun jedoch konkrete Signale der Entlastung: Die Bearbeitung von Visaanträgen im Iran wurde offiziell und schrittweise wieder aufgenommen.
Hinter den Kulissen der Migrationsrechtskanzleien brodelte die Gerüchteküche bereits seit einigen Tagen, da vereinzelt wieder Visa erteilt wurden. Nun liegt Gewissheit vor. Als spezialisierte Anwaltskanzlei beobachten wir diese Dynamik präzise, um Arbeitgebern sowie hochgebildeten Fachkräften – auch jenen aus den USA, Kanada oder Großbritannien, die globale Teams in der Region koordinieren – verlässliche Orientierung zu bieten. Doch wie sieht die aktuelle Praxis wirklich aus, und worauf müssen sich Betroffene einstellen?
Warum stand die Visavergabe im Iran still und was hat sich geändert?
Nach einer temporären Schließung der deutschen Auslandsvertretung in Teheran kam das gesamte Antragsverfahren für nationale Visa zeitweise vollständig zum Erliegen. Seit dem 31. Mai 2026 hat der externe Dienstleister TLScontact seine Arbeit im Iran mit limitierter Kapazität jedoch wieder aufgenommen. Diese Teilöffnung ist streng reglementiert. Sie richtet sich primär an Personen, die bereits vor Mitte Januar auf der Warteliste standen, deren Termine wegen der Botschaftsschließung storniert werden mussten oder die aufgrund von Internet-Blackouts ihre Termine verpasst haben. Voraussetzung ist zudem zwingend, dass eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gemäß § 81a AufenthG vorliegt. Auch der Familiennachzug für Ehegatten und minderjährige Kinder, rechtlich verankert in den §§ 29, 30 AufenthG, wird in diesem Zuge wieder mitbehandelt.
Wie läuft das Verfahren über TLScontact und die Botschaft aktuell ab?
In der anwaltlichen Praxis sehen wir momentan eine zweigleisige Entwicklung, die von den Behörden hochgradig pragmatisch gelöst wird. TLScontact arbeitet die bestehenden Wartelisten chronologisch per Telefon ab. Nach aktuellen Berichten aus dem Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten kontaktiert der Dienstleister derzeit Antragsteller, die sich im Herbst 2025 registriert haben. Da die Kapazitäten in Teheran weiterhin stark eingeschränkt sind, greift das Auswärtige Amt zu einer transnationalen Ausweichlösung: Viele Termine zur Visumerteilung werden derzeit an die Deutsche Botschaft in Eriwan (Armenien) verlagert. Fachkräfte erhalten von Teheran aus die Zuweisung nach Eriwan, um dort ihr nationales Visum zu beantragen. Gleichzeitig gibt es erste positive Signale directly aus Teheran, wo die Botschaft in Einzelfällen – etwa beim Familiennachzug – Antragsteller direkt kontaktiert, um Visa direkt vor Ort auszuhändigen.
Welche Hürden müssen Arbeitgeber und Fachkräfte jetzt beachten?
Die unruhigen Zeiten in den Personalabteilungen deutscher Unternehmen sind mit der Wiederaufnahme noch nicht komplett vorbei, da das Verfahren strikten Bedingungen unterliegt. Wenn TLScontact die Antragsteller kontaktiert, entscheidet der aktuelle Dokumentenstatus über den weiteren Erfolg. Liegen die Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG und ein aktueller Arbeitsvertrag lückenlos vor, wird der Termin sofort vergeben.
Sollten Unterlagen veraltet oder unvollständig sein, gewähren die Behörden eine Nachfrist von genau einem Monat, in der die Dokumente priorisiert aktualisiert werden müssen. Wird diese Frist versäumt, droht die erneute, vollständige Registrierung am Ende der Warteliste. Eine bürokratische Erleichterung gibt es immerhin beim Sprachnachweis: Das Auswärtige Amt akzeptiert im aktuellen Verfahren Sprachzertifikate auch dann, wenn sie älter als ein Jahr sind. Wer hingegen keine Vorabzustimmung im beschleunigten Verfahren besitzt, muss weiterhin auf der Warteliste verharren, bis weitere Visakategorien freigegeben werden.
Fazit
Die Wiederaufnahme der Antragsbearbeitung im Iran über TLScontact und die Kooperation mit der Botschaft in Eriwan ist ein dringend benötigtes Signal für die Wirtschaft und qualifizierte Zuwanderer. Auch wenn die chronologische Abarbeitung der Wartelisten Geduld erfordert, zeigt die Praxis, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wieder greift. Unternehmen und akademische Fachkräfte sollten die strikte Ein-Monats-Frist zur Dokumentenaktualisierung extrem ernst nehmen. Wir unterstützen Sie als Anwaltskanzlei dabei, diese Prozesse rechtssicher zu steuern und Verzögerungen effektiv zu minimieren.



