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- „Real Estate Visum“ in Deutschland – Aufenthalt durch Immobilienvermögen
Viele Staaten werben gezielt mit sogenannten Golden Visa-Programmen : Wer investiert, darf bleiben. Deutschland kennt ein solches Programm offiziell nicht – doch rechtlich gibt es einen vergleichbaren Weg. Wer als vermögender Ausländer von den Erträgen seiner Immobilien in Deutschland leben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Absatz 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten. Dieses Aufenthaltsrecht – oft als „Real Estate Visum“ bezeichnet – stellt einen Unterfall des deutschen Golden Visa dar. Es richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nachhaltig aus Immobilienerträgen sichern können, ohne den Kapitalstock aufzubrauchen oder auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. § 7 AufenthG als Rechtsgrundlage für das Real Estate Visum Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ermöglicht der Ausländerbehörde, in „begründeten Fällen“ Aufenthaltstitel auch außerhalb der gesetzlich geregelten Standardfälle zu erteilen. Sie ist bewusst offen formuliert, um atypische, aber sachlich gerechtfertigte Lebenssituationen zu erfassen. Einer dieser anerkannten Fälle ist der vermögende Ausländer, der sich dauerhaft in Deutschland niederlassen möchte , um hier von seinem eigenen Vermögen zu leben. Nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (vgl. V G Freiburg, Urteil vom 18.07.2018 – 1 K 1083/17 ; Dienelt, AufenthG, § 7 Rn. 25) ist dabei nicht entscheidend, in welcher Form das Vermögen besteht. Es muss also nicht zwingend ein Bankguthaben oder ein Aktiendepot sein. Auch Grundbesitz und Immobilienvermögen zählen ausdrücklich als geeignete Grundlage – vorausgesetzt, sie erzielen stabile, nachhaltige Erträge wie Mieten oder Pachten. Das Gericht stellte im genannten Urteil klar: Immobilienvermögen kann sogar als krisensicherer gelten als Geldvermögen , da es im Gegensatz zu Bankeinlagen oder Aktienwerten weniger von wirtschaftlichen Schwankungen abhängt. Miet- oder Pachterträge sind häufig langfristig vertraglich gesichert und damit planbar. Selbst wenn ein Mietverhältnis einmal endet, bleibt der Grundbesitz verwertbar, etwa durch Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf. Diese Überlegungen zeigen: Ein unbelastetes Grundstück oder eine renditestarke Immobilie kann eine tragfähige Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis bilden. Real Estate Visum: Wann liegt ein „begründeter Fall“ vor? Ein Aufenthalt in Deutschland kann nur dann auf § 7 AufenthG gestützt werden, wenn ein sogenannter begründeter Fall vorliegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.10.2010 – 1 C 16.09) ist dies der Fall, wenn der beabsichtigte Aufenthaltszweck sachlich nachvollziehbar ist und die Rechtsordnung ihn nicht missbilligt. Der Wunsch, in Deutschland von den Erträgen eigener Immobilien zu leben, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Weder ist dieser Zweck abwegig noch missbräuchlich. Im Gegenteil: Er fügt sich nahtlos in die Systematik des Aufenthaltsrechts ein, das vermögende, eigenständig lebende Personen privilegiert, die keine öffentlichen Leistungen beanspruchen. Ein zusätzlicher Aspekt spricht bei Immobilienbesitz in Deutschland besonders für einen „begründeten Fall“: Die Verwaltung von Grundbesitz erfordert regelmäßig eine gewisse persönliche Anwesenheit vor Ort . Zwar kann diese theoretisch delegiert werden, doch ist eine direkte Verwaltung durch den Eigentümer wirtschaftlich sinnvoller und mit geringeren Kosten verbunden. Wer beispielsweise mehrere vermietete Objekte besitzt oder landwirtschaftliche Flächen verpachtet, hat ein berechtigtes Interesse, regelmäßig vor Ort präsent zu sein – und damit einen sachlich nachvollziehbaren Aufenthaltsgrund. Nachhaltige Lebensunterhaltssicherung – keine Aufzehrung des Vermögens Kernvoraussetzung für das Real Estate Visum ist, dass der Antragsteller nachhaltig von den Erträgen seiner Immobilien leben kann . Das bedeutet: Der Lebensunterhalt muss aus laufenden Einnahmen wie Mieten oder Pachten gedeckt sein, ohne dass das Vermögen selbst angegriffen oder aufgebraucht wird. Diese Bedingung folgt unmittelbar aus dem Sinn des § 7 AufenthG und der allgemeinen Erteilungsvoraussetzung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG – demnach darf kein Zuzug in die sozialen Sicherungssysteme drohen. Die Behörden prüfen daher, ob die Immobilienerträge regelmäßig und ausreichend sind, um den gesamten Lebensunterhalt zu decken – inklusive Wohnkosten , Krankenversicherung und Familienunterhalt. Nach der Rechtsprechung genügt es, wenn der Antragsteller nachweist, dass sein Einkommen langfristig stabil bleibt. So wurde in einem Fall ein jährliches Nettoeinkommen aus Pachtverträgen von rund 50.000 Euro als ausreichend angesehen, um den Lebensunterhalt für eine dreiköpfige Familie dauerhaft zu sichern. Entscheidend ist also nicht die Höhe des Vermögens allein, sondern auch dessen Ertragskraft und Nachhaltigkeit. Wer etwa über ein schuldenfreies Mietshaus oder ein dauerhaft verpachtetes Grundstück verfügt, kann mit den laufenden Einnahmen seinen Lebensunterhalt decken – und erfüllt damit den Kern des deutschen Golden Visa-Gedankens. Fazit: Das Real Estate Visum als rechtssicherer Weg für Immobilienbesitzer Das sogenannte Real Estate Visum ist kein offiziell benannter Aufenthaltstitel, sondern eine rechtlich anerkannte Fallgruppe unter § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG . Es eröffnet vermögenden Immobilienbesitzern die Möglichkeit, in Deutschland zu leben, ohne erwerbstätig zu sein – sofern sie ihren Lebensunterhalt aus den Erträgen ihres Grundvermögens bestreiten und keine Aufzehrung ihres Kapitals droht. Für Investoren und Immobilieneigentümer aus Drittstaaten, etwa den USA, Kanada oder den Golfstaaten, bietet dieses Modell einen transparenten und rechtssicheren Weg, Deutschland als Lebensmittelpunkt zu wählen. Wichtig ist eine sorgfältige rechtliche Begründung des Antrags und die Vorlage nachvollziehbarer Nachweise über das Vermögen und die laufenden Erträge. VISAGUARD unterstützt Antragsteller bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und der Argumentation gegenüber den Ausländerbehörden. Wer also plant, durch Immobilienvermögen seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlagern, findet im Real Estate Visum den passenden rechtlichen Rahmen – eine diskrete, aber effektive Variante des deutschen Golden Visa.
- Rückgang unerlaubter Einreisen nach verstärkten Grenzkontrollen
Die Bundespolizei meldet für das Jahr 2025 einen deutlichen Rückgang unerlaubter Einreisen nach Deutschland. Zwischen Januar und September 2025 wurden rund 47.500 Fälle registriert – fast halb so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres . Damit liegt die Zahl auch deutlich unter dem Höchststand von 2023, als über 127.000 unerlaubte Einreisen verzeichnet wurden. Dieser Rückgang ist ein Ergebnis der im September 2024 wiedereingeführten stationären Grenzkontrollen an allen Landgrenzen Deutschlands. Besonders stark betroffen ist dabei die Grenze zu Österreich, an der seit Monaten verstärkt kontrolliert wird. Für viele Migrantinnen und Migranten, die sich auf den Weg nach Deutschland machen, haben sich die Bedingungen seitdem deutlich verschärft. Verschärfte Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze Zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. September 2025 wurden fast 56.000 unerlaubte Einreisen festgestellt. Über 37.600 Personen wurden direkt an der Grenze zurückgewiesen oder nach kurzer Zeit abgeschoben. Zusätzlich nahm die Bundespolizei mehr als 1.650 mutmaßliche Schleuser fest und stellte fast 9.300 Personen mit offenen Haftbefehlen. Seit Mai 2025 kann die Bundespolizei außerdem verstärkt Zurückweisungen nach dem Asylgesetz vornehmen – eine Folge der (rechtswidrigen) politischen „Asylwende“. Für Migrantinnen und Migranten, die ohne gültige Papiere oder über Nachbarländer wie Österreich, Tschechien oder Polen einreisen, bedeutet das: Das Risiko, bereits an der Grenze aufgehalten zu werden, ist heute deutlich höher als noch vor einem Jahr. Besonders betroffen sind Menschen aus Krisenregionen, die über andere EU-Staaten nach Deutschland gelangen möchten. Viele von ihnen werden nun schon bei der ersten Kontrolle zurückgewiesen, bevor sie überhaupt die Möglichkeit haben, einen Asylantrag zu stellen. Dass dies rechtswidrig ist, wurde bereits mehrfach von Gerichten entschieden. Trotzdem geht die Praxis weiter. Was Einreisewillige jetzt wissen sollten Wer eine Einreise nach Deutschland plant – sei es zur Ausbildung , zur Arbeit oder aus familiären Gründen – sollte sich der aktuellen Situation an den Grenzen bewusst sein. Der Fokus der Behörden liegt derzeit auf der konsequenten Kontrolle und Durchsetzung bestehender Einreisebestimmungen. Eine spontane Einreise ohne gültige Visa oder Aufenthaltstitel ist nahezu ausgeschlossen. Auch wer bereits in Deutschland war und eine Wiedereinreisesperre hat, wird an der Grenze gestoppt. Für ausländische Fachkräfte und ihre Familien bedeutet das: Eine rechtssichere Vorbereitung des Aufenthalts ist wichtiger denn je. Wer beispielsweise über ein Arbeitsvisum, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung nach Deutschland möchte, sollte alle notwendigen Unterlagen frühzeitig beantragen und rechtlich prüfen lassen. Die gesetzlichen Möglichkeiten bestehen weiterhin – aber der Ermessensspielraum der Behörden an der Grenze ist enger geworden. Fazit: Legale Wege sorgfältig planen und rechtliche Beratung nutzen Die aktuellen Zahlen zeigen: Deutschland setzt zunehmend auf Kontrolle und Abschottung an den Grenzen. Während dies politisch mit dem Ziel der „geordneten Migration“ begründet wird, führt es in der Praxis häufig dazu, dass Schutzsuchende und Einreisewillige ohne juristische Begleitung kaum Chancen haben, ihre Rechte geltend zu machen. Für Betroffene ist es daher entscheidend, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – sei es für die Beantragung eines Visums, die Klärung des Aufenthaltsstatus oder für die Einlegung von Rechtsmitteln bei einer Zurückweisung.
- Studie zu Mangelberufen: Große Fachkräftelücke trotz schwacher Konjunktur
Unter Fachleuten erregt momentan eine KOFA-Studie zum Fachkräftemangel Aufmerksamkeit. Die aktuelle Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigt ein widersprüchliches Bild: Einerseits ist die Zahl offener Stellen im Jahresdurchschnitt 2023/2024 um 4,2 Prozent gesunken, gleichzeitig stieg die Arbeitslosigkeit um fast 9 Prozent auf knapp 1,1 Millionen. Trotzdem bleibt die sogenannte Fachkräftelücke – also jene Stellen, für die es keine passend qualifizierten Arbeitslosen gibt – auf einem historisch hohen Niveau. Im Durchschnitt konnten 532.000 Stellen nicht besetzt werden . Das bedeutet: Trotz schwacher Wirtschaftslage fehlt es in vielen Bereichen nach wie vor massiv an Fachkräften. Betroffene Branchen – wo die Lücken besonders groß sind Mehr als die Hälfte der unbesetzten Stellen konzentriert sich auf nur zehn Wirtschaftszweige. Besonders betroffen sind das Gesundheits- und Sozialwesen , die Bauwirtschaft, die öffentliche Verwaltung und der Einzelhandel. Gerade im Gesundheitssektor hat der Fachkräftemangel eine besondere Tragweite: Wenn Pflege- und Betreuungsangebote fehlen, müssen Familien privat einspringen – oft durch Arbeitszeitreduzierung. So verstärkt ein Engpass in einem Bereich den Mangel in ganz anderen Branchen. In der Bauwirtschaft wiederum verzögern fehlende Fachkräfte dringend benötigte Projekte, was sich direkt auf Infrastruktur und Wohnungsbau auswirkt. Auch in der öffentlichen Verwaltung fehlen dringend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was Prozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verlangsamt. Fachkräftemangel in der Industrie – eine Gefahr für den Standort Deutschland Neben den Dienstleistungsbranchen leidet auch die deutsche Industrie. Ein Beispiel ist die Metallindustrie : Trotz Produktionsrückgängen und Stellenabbau werden weiterhin dringend Fachkräfte in produktionsnahen Berufen gesucht. Das hat weitreichende Folgen, da Schlüsselindustrien wie die Metall- und Automobilbranche für die gesamte Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Wenn hier nicht ausreichend Fachkräfte verfügbar sind, können Produktionspotenziale nicht ausgeschöpft werden – was die ohnehin schwache Konjunktur zusätzlich belastet. Was das für internationale Fachkräfte bedeutet Für internationale Fachkräfte bietet diese Entwicklung Chancen. Deutschland bleibt auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Besonders gefragt sind Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen, im Handwerk, in technischen Produktionsberufen sowie in der öffentlichen Verwaltung. Wer in einem dieser Bereiche arbeitet oder eine Ausbildung mitbringt, hat in Deutschland sehr gute Perspektiven . Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung erleichtern es, einen Arbeitsplatz in diesen Branchen zu finden und eine langfristige Perspektive aufzubauen. Fazit: Zuwanderung ist Teil der Lösung Die KOFA-Studie zeigt deutlich: Der Fachkräftemangel ist kein vorübergehendes Problem, sondern eine strukturelle Herausforderung für den deutschen Arbeitsmarkt. Internationale Fachkräfte können entscheidend dazu beitragen, die Lücken zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern. Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das: Wer die richtige Qualifikation mitbringt, findet in Deutschland nicht nur offene Stellen, sondern auch langfristige Chancen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft.
- Völkerrecht: Passpflicht und Personalhoheit von Staaten
Recht auf Grenzkontrolle für Staaten Das Völkerrecht erkennt die Freiheit zur Ausreise und Rückkehr in das eigene Heimatland an – nicht aber ein Recht auf Einreise oder Aufenthalt in einen fremden Staat. Jeder Staat darf also grundsätzlich selbst regeln, wer seine Grenzen überschreiten darf. Dieses Recht auf Grenzkontrolle gilt auch innerhalb Europas – auch wenn es im Schengen-Raum grundsätzlich keine Binnengrenzkontrollen mehr geben soll. Seit der Flüchtlingskrise 2015, der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine haben jedoch viele Staaten wie Deutschland, Österreich oder Frankreich wieder regelmäßig Binnengrenzkontrollen eingeführt. Der Europäische Gerichtshof hat 2022 entschieden, dass solche Kontrollen nur bei konkreten Gefahren für die öffentliche Ordnung erlaubt sind. Trotzdem halten viele Staaten weiterhin an der Kontrolle fest – auch wenn sie europarechtlich verboten ist . Passhoheit und Passpflicht: Was bedeutet das für Ausländer in Deutschland? Neben dem Recht auf Grenzkontrolle haben Staaten auch eine sogenannte "Personalhoheit" über ihre Bürger. Staaten dürfen eigenständig Pässe ausstellen und damit bestimmen, wer zu ihrer Staatsangehörigkeit gehört. Diese sogenannte „Passhoheit“ ist ein Ausdruck der staatlichen Souveränität . In Deutschland wird diese Hoheit streng respektiert: Die Ausländerbehörden greifen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen in die Passhoheit anderer Staaten ein – etwa durch Ausstellung eines deutschen Passersatzpapiers. Grundsätzlich entscheidet also das Herkunftsland über Art, Gültigkeit und Inhalte eines Passes – nicht Deutschland. Gleichzeitig dürfen deutsche Behörden einen ausländischen Pass weder einziehen noch verändern. Ein Pass dient nicht nur als Ausweisdokument, sondern auch als Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit – und garantiert in der Regel konsularischen Schutz durch das Heimatland. Unterschiede zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen Das Europarecht beschränkt die Personal- und Passhoheit der grundsätzlich souveränen EU-Staaten. Für Unionsbürger gilt eine vereinfachte Ausweispflicht : Ein gültiger Personalausweis reicht aus, um sich in Deutschland rechtmäßig aufzuhalten. Das gilt auch für Bürger aus EWR-Staaten und (je nach Vereinbarung) auch für Staatsangehörige von Europaratsmitgliedern bei kurzfristigem Aufenthalt. Drittstaatsangehörige hingegen müssen in der Regel einen anerkannten Reisepass oder ein gleichwertiges Reisedokument vorlegen. Dies ergibt sich aus dem Schengener Grenzkodex und den zugehörigen EU-Bestimmungen. Nur wenn das Reisedokument diesen Anforderungen genügt, kann der Aufenthalt bis zu drei Monate auch ohne Visum oder Aufenthaltstitel erfolgen. In Deutschland ergibt sich die Passpflicht zusätzlich aus § 3 AufenthG – wer dieser nicht nachkommt, kann Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen. Fazit Das Recht eines Staates, seine Grenzen zu kontrollieren und über die Einreise von Ausländern zu entscheiden, ist völkerrechtlich anerkannt – auch innerhalb der EU. Die Schengen-Regeln begrenzen dieses Recht zwar zugunsten eines offenen Europas, doch zeigen die Erfahrungen seit 2015, dass viele Mitgliedstaaten bei Krisen weiterhin auf nationale Grenzkontrollen setzen – teils auch entgegen europarechtlichen Vorgaben. Parallel gilt: Die Passhoheit liegt beim Herkunftsstaat, nicht bei Deutschland. Ausländer müssen daher stets ein gültiges Reisedokument ihres Heimatlandes vorlegen – sonst drohen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Während EU-Bürger von Erleichterungen profitieren, ist die Passpflicht für Drittstaatsangehörige ein zentrales Element der Einreisekontrolle und des Aufenthaltsrechts in Deutschland.
- Urteil der Woche: Kapazitätsengpässe bei Einbürgerungen kein Grund für Untätigkeit (OVG Münster)
Einbürgerungsverfahren in Deutschland können sich oft über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Dies ist allgemein bekannt und wurde bereits in zahlreichen Gerichtsentscheidungen kritisiert. Für viele Antragstellende ist dies frustrierend und belastend. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. September 2025 (Az. 19 E 359/25) zeigt jedoch erneut, dass Bürger:innen ihre Rechte gegen überlange Bearbeitungszeiten mit der Untätigkeitsklage geltend machen können. Es verdeutlicht außerdem, dass Gerichte zunehmend bereit sind, die Rechte von Antragstellenden aktiv zu schützen und Verzögerungen nicht einfach hinzunehmen . OVG Münster bestätigt ständige Rechtsprechungslinie Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Kläger seinen Antrag auf Einbürgerung vor fast zwei Jahren eingereicht. Nachdem er alle Unterlagen eingereicht und einen persönlichen Termin wahrgenommen hatte, passierte zunächst nichts. Die Behörde erklärte, dass die Echtheitsprüfung seines irakischen Passes durch eine andere Stelle noch andauere und dass die hohe Zahl der Anträge aufgrund des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zu Verzögerungen führe. Dies ist ein typisches Beispiel dafür, wie bürokratische Prozesse Antragstellende oft monatelang in Unsicherheit halten. Klare Ansage des OVG Münster Das OVG Münster stellte unmissverständlich fest: Diese Verzögerungen sind kein Grund für Untätigkeit . Auch wenn andere Behörden beteiligt sind oder strukturelle Überlastungen bestehen, muss die entscheidende Behörde sicherstellen, dass das Verfahren zügig abgeschlossen wird. Dauerhafte Verzögerungen seien unzumutbar und verstoßen gegen § 75 VwGO . Das Gericht bestätigt damit eine Rechtsprechungslinie, die auch von zahlreichen anderen Gerichten in der Art verfolgt wird. Für Einbürgerungsbewerber:innen heißt das konkret: Lange Wartezeiten müssen nicht akzeptiert werden . Wer seit Monaten auf eine Entscheidung wartet, kann eine Untätigkeitsklage einreichen, um die Behörde zur Entscheidung zu zwingen. Das Gericht betont, dass solche Klagen ein legitimes Mittel sind, um den eigenen Anspruch auf rechtzeitige Bearbeitung durchzusetzen. Antragstellende können dadurch aktiv Einfluss auf den Verlauf ihres Verfahrens nehmen, statt passiv auf Entscheidungen zu warten. Dauerhafte Überlastung ist kein Freibrief Viele Behörden versuchen, sich hinter internen Verzögerungen, komplexen Verfahren oder Personalengpässen zu verstecken. Das OVG Münster macht deutlich: Komplexität und Überlastung dürfen nicht zulasten der Antragstellenden gehen. Monatelange Verzögerungen sind nicht rechtmäßig – Antragstellende haben Anspruch auf eine zügige Entscheidung. Dieses Urteil stärkt somit die Position der Antragstellenden gegenüber strukturell überlasteten Behörden. Fazit Das OVG Münster hat mit seinem Beschluss ein starkes Signal gesetzt: Behörden müssen effizient arbeiten und die Rechte der Bürger:innen respektieren. Dauerhafte Verzögerungen sind nicht akzeptabel, und rechtliche Schritte gegen Untätigkeit sind legitim und wirksam. Wer auf seine Einbürgerung wartet, sollte sich nicht entmutigen lassen – professionelle Unterstützung kann den entscheidenden Unterschied machen. Dieses Urteil zeigt klar, dass Geduld nicht gleich Resignation bedeutet, sondern dass rechtliche Mittel genutzt werden können, um Ansprüche durchzusetzen.
- Neuer Guide zur Chancenkarte: Make it in Germany informiert Arbeitgeber
Das Portal Make it in Germany hat einen neuen Praxis-Guide veröffentlicht, der sich speziell an Arbeitgeber richtet und die Chancenkarte aus Unternehmensperspektive erklärt. Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ist seit einiger Zeit ein zentrales Instrument, um qualifizierten Drittstaatsangehörigen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen – allerdings nicht als vollwertiges Arbeitsvisum, sondern zunächst für die gezielte Arbeitsplatzsuche oder für Maßnahmen zur Anerkennung von Qualifikationen . Für Arbeitgeber ist der neue Guide eine wertvolle Orientierungshilfe, da er aufzeigt, welche Möglichkeiten die Chancenkarte tatsächlich eröffnet und wo ihre Grenzen liegen. Damit reagiert Make it in Germany auf den wachsenden Informationsbedarf von Unternehmen, die internationale Fachkräfte gewinnen wollen und sich gleichzeitig rechtlich absichern müssen. Was die Chancenkarte für Arbeitgeber bedeutet Der Guide macht deutlich: Mit der Chancenkarte können Fachkräfte bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben, um vor Ort den passenden Job zu finden. In dieser Zeit dürfen sie zwar keine Vollzeitstellen antreten, aber Nebenbeschäftigungen bis 20 Stunden pro Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen sind erlaubt. Gerade diese niedrige Einstiegsschwelle ist für Arbeitgeber interessant, da sie ein unkompliziertes Kennenlernen ermöglicht. Besonders wichtig: Arbeitgeber können bereits vor der Einreise einen Teilzeitvertrag anbieten . Dieser kann sogar im Visumverfahren berücksichtigt werden, sodass das Einkommen der Fachkraft zur Finanzierung des Lebensunterhalts beiträgt. Damit wird die Chancenkarte nicht nur für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver, sondern auch für Unternehmen, die auf diesem Weg frühzeitig in Kontakt mit potenziellen Fachkräften treten können. Vom Einstieg zur langfristigen Beschäftigung Der Guide weist außerdem darauf hin, wie der Übergang von der Chancenkarte in eine reguläre Beschäftigung gelingt ( Zweckwechsel ). Sobald ein Arbeitgeber ein konkretes Arbeitsplatzangebot unterbreitet, kann die Fachkraft bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen. Ein Aus- und Wiedereinreisen ist nicht notwendig – der Wechsel kann direkt in Deutschland erfolgen. Für Unternehmen ist dies ein entscheidender Vorteil, denn so lassen sich vielversprechende Kandidatinnen und Kandidaten zunächst im Rahmen einer Neben- oder Probebeschäftigung prüfen und anschließend langfristig im Betrieb integrieren. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellt dies eine wertvolle Erleichterung dar. Fazit: Orientierung für Arbeitgeber – Chancen für Fachkräfte Mit dem neuen Guide bietet Make it in Germany Arbeitgebern eine klare und praxisnahe Übersicht, wie die Chancenkarte sinnvoll eingesetzt werden kann. Für Fachkräfte eröffnet sich dadurch ein realistischer Weg nach Deutschland, während Unternehmen eine flexible Möglichkeit erhalten, internationale Talente kennenzulernen und Schritt für Schritt in qualifizierte Beschäftigung zu übernehmen.
- Rekord bei der Anerkennung ausländischer Pflegekräfte – Chance oder bürokratische Hürde?
Die Pflegebranche in Deutschland steht weiterhin unter enormem Druck. Der Fachkräfte mangel ist spürbar, insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeheimen und in der ambulanten Versorgung. Umso bedeutender ist die aktuelle Entwicklung: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 32.500 ausländische Pflegefachkräfte anerkannt – ein neuer Rekord und 19 Prozent mehr als im Vorjahr. Fast die Hälfte aller Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse entfiel auf die Pflege. Das zeigt deutlich, wie attraktiv Deutschland für Pflegekräfte aus dem Ausland ist. Doch trotz dieser positiven Zahlen bleiben die Hürden auf dem Weg in den Beruf hoch, und genau hier liegt die Herausforderung für Bewerberinnen und Bewerber. Lange Verfahren als Stolperstein für internationale Pflegekräfte Viele ausländische Fachkräfte erleben, dass Anerkennungsverfahren und Visaprozesse in Deutschland sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Nicht selten dauert es Monate oder sogar Jahre , bis ein Antrag vollständig geprüft und entschieden ist. Während in anderen Ländern die Integration von Pflegekräften innerhalb weniger Monate gelingt, müssen Bewerberinnen und Bewerber in Deutschland häufig lange Wartezeiten ertragen. Diese Verzögerungen bedeuten nicht nur Unsicherheit für die Fachkräfte selbst, sondern auch für ihre zukünftigen Arbeitgeber. Pflegeeinrichtungen, die dringend Personal benötigen, stehen vor der schwierigen Aufgabe, über Monate hinweg Stellen unbesetzt zu lassen . Für internationale Pflegekräfte entsteht zudem die Gefahr, dass sie ihre beruflichen Pläne aufgeben oder in andere Länder mit schnelleren Verfahren ausweichen. Forderungen nach Reformen und Chancen für Bewerber Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. fordert deshalb tiefgreifende Veränderungen, die auch für ausländische Pflegekräfte von großer Bedeutung sind. Dazu gehören digitale und verbindliche Anerkennungsverfahren , die maximal acht Wochen dauern sollen. Außerdem wird verlangt, Arbeitsverbote für Schutzberechtigte abzuschaffen und erfolgreiche Modelle wie die „ Bayerische Fast Lane “ bundesweit einzuführen. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland könnten solche Maßnahmen enorme Vorteile bringen: weniger Bürokratie, schnellere Entscheidungen und eine frühere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Auch die Stärkung des Vertrauens in seriöse Vermittler und Unternehmen spielt eine große Rolle, um Bewerbern mehr Sicherheit zu geben. Fazit: Große Nachfrage, aber Geduld gefragt Deutschland braucht dringend internationale Pflegekräfte – und viele Fachkräfte möchten nach Deutschland kommen. Doch wer diesen Weg gehen möchte, sollte sich auf Geduld einstellen und rechtzeitig mit dem Anerkennungs- und Visaverfahren beginnen. Gleichzeitig lohnt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um typische Fallstricke zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen. Trotz aller Hürden bleibt der deutsche Pflegesektor ein attraktiver Arbeitsmarkt mit langfristigen Perspektiven. Für ausländische Pflegekräfte ist das eine Chance – und für Deutschland eine notwendige Investition in die Zukunft der Versorgung.
- Krankenkasse kündigen als Ausländer in Deutschland: So funktioniert es
Wer als Ausländer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln oder kündigen . Ob bei einem Wechsel innerhalb des gesetzlichen Systems, beim Umstieg in die private Krankenversicherung oder im Fall eines Umzugs ins Ausland – es gelten jeweils spezielle Regeln und Fristen, die man kennen sollte. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland korrekt kündigen – und worauf Sie besonders achten müssen. Ausländer mit Visum: Fristgerechte Kündigung Krankenversicherung Grundsätzlich können Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen ( § 175 Abs. 4 SGB V ). Voraussetzung: Sie sind seit mindestens zwölf Monaten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert. Ausnahmen können zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel gelten – dann entfällt die Bindungsfrist. Die Kündigung selbst müssen Sie nicht selbst aussprechen: Die neue Krankenkasse übernimmt diesen Schritt für Sie, sobald Sie dort einen Aufnahmeantrag stellen. Auch bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie können die Krankenkasse wechseln, ohne die Bindungsfrist von zwölf Monaten einhalten zu müssen ( § 175 Abs. 4 SGB V ). Allerdings gilt auch hier die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wichtig: Die Kündigung muss spätestens im Monat erklärt werden, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Wann Sie als Ausländer selbst kündigen müssen In bestimmten Fällen reicht es nicht aus, einfach eine neue Krankenkasse zu wählen. Wenn Sie das System der gesetzlichen Krankenversicherung ganz verlassen, z. B. durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung oder durch einen Wegzug ins Ausland, müssen Sie selbst kündigen. Die Kündigung kann schriftlich oder digital erfolgen – viele Krankenkassen bieten dafür eigene Online-Formulare an. Damit die Kündigung wirksam wird, müssen Sie jedoch einen Nachweis über die neue Absicherung (z. B. Bescheinigung der privaten Krankenversicherung) vorlegen. Wann ein Wechsel problematisch sein kann Ein Krankenkassenwechsel kann auch Nachteile haben – vor allem dann, wenn bereits kostspielige Leistungen beantragt wurden. Bei einer laufenden Psychotherapie, einer geplanten Reha oder beantragten Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Hörgerät) kann die neue Krankenkasse erneut prüfen, ob die Leistungen übernommen werden. Zwar dürfen begonnene Therapien nicht unterbrochen werden, doch ist ein neuer Antrag durch den Therapeuten erforderlich. Auch bei Hilfsmitteln kann es zu Problemen kommen, wenn die neue Kasse mit anderen Vertragspartnern arbeitet. In solchen Fällen sollten Sie sich vor dem Wechsel unbedingt bei der neuen Krankenkasse erkundigen. Visumsfälle: So funktioniert der Krankenkassenwechsel Wenn Sie die Krankenkasse als Ausländer wechseln wollen, müssen Sie wie folgt vorgehen: Neue Krankenkasse wählen: Zunächst müssen Sie sich für eine neue Krankenkasse entscheiden, die aufenthaltsrechtlich zulässig ist. Mitgliedsantrag ausfüllen: Viele Kassen bieten Online-Anträge mit elektronischer Unterschrift. Wechselservice nutzen: Die neue Krankenkasse kündigt Ihre alte Mitgliedschaft und bestätigt Ihnen den Wechsel. Arbeitgeber informieren: Der neue Versicherungsstatus wird automatisch übermittelt, aber informieren Sie vorsorglich Ihren Arbeitgeber. Ausländerbehörde informieren: Teilen Sie der Ausländerbehörde mit, dass Sie die Krankenversicherung gewechselt haben. Fazit gesetzliche KV kündigen Ausländer Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Deutschland relativ einfach – vor allem dann, wenn Sie im System bleiben. Die Kündigung erfolgt automatisch über die neue Krankenkasse, sofern Sie nicht komplett aus dem gesetzlichen System ausscheiden. Achten Sie aber auf die richtigen Fristen, klären Sie besondere Versorgungssituationen im Voraus – und sorgen Sie stets für einen nahtlosen Versicherungsschutz - andernfalls riskieren Sie Ihren Aufenthaltsstatus (siehe § 2 Abs. 3 AufenthG ). Sie benötigen eine Versicherung, die von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt Feather-Versicherungen und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie Ihre Versicherung über diesen Link bei den Versicherungsmaklern von Feather abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Mit dem Code “ VISAG-15 ” erhalten Sie zusätzlich Cashback beim Abschluss einer Versicherung über Feather.
- Erneut Verdacht auf Menschenhandel in der Ausbildung – Vietnamesische Azubis in Berlin verschwinden spurlos
Immer mehr junge Menschen aus Vietnam kommen nach Deutschland, um hier eine Ausbildung zu beginnen – insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie. Doch in Berlin häufen sich derzeit beunruhigende Fälle: Vietnamesische Auszubildende mit vermeintlich gültigen Sprachzertifikaten verschwinden plötzlich aus Berufsschulen , viele ohne jede Spur. Hinter diesen Fällen steckt offenbar ein undurchsichtiger Markt privater Vermittlungsagenturen, der Fachkräfteanwerbung mit massiver Ausbeutung vermischt Gefälschte Sprachzertifikate und überforderte Berufsschulen Die Brillat-Savarin-Schule in Berlin-Weißensee, eine der größten Berufsschulen für das Gastgewerbe in Deutschland, verzeichnet derzeit rund 700 vietnamesische Auszubildende. Doch laut Schulleitung und Gewerkschaften hat ein großer Teil dieser Jugendlichen erhebliche Sprachprobleme – trotz eines offiziell nachgewiesenen B1-Sprachniveaus, das Voraussetzung für das Ausbildungsvisum ist. Viele Lehrkräfte berichten, dass Unterricht kaum möglich sei und ganze Klassen teilweise ausfallen. Besonders alarmierend ist, dass ein Drittel der vietnamesischen Azubis plötzlich nicht mehr zum Unterricht erscheint. Niemand weiß, wo sie geblieben sind. Gewerkschafter Sebastian Riesner von der NGG spricht offen von Fällen, in denen Betroffene in Nagelstudios oder gar in der Prostitution landen, um ihre Schulden zu begleichen.Hintergrund sind offenbar gefälschte Sprachzertifikate , die im Internet zum Kauf angeboten werden. Sowohl das Goethe-Institut als auch vietnamesische Behörden warnen seit Langem vor Betrugsnetzwerken, die gefälschte Nachweise verkaufen, um jungen Menschen den Weg nach Deutschland zu ebnen. Diese kommen dann mit unzureichenden Sprachkenntnissen und hohen Schulden ins Land – eine fatale Kombination, die sie leicht in Abhängigkeit und Ausbeutung treibt. Ein Markt der Ausbeutung – Private Vermittlungsagenturen unter Verdacht Die meisten der vietnamesischen Auszubildenden werden über private Vermittlungsagenturen nach Deutschland gebracht. Diese werben in Vietnam oft über soziale Medien, versprechen „schnelle Vermittlung“, organisieren Verträge, Sprachprüfungen und Visa – und verlangen dafür Summen von bis zu 20.000 Euro. Für viele Familien ist das eine existenzielle Investition, die sie nur über Schulden finanzieren können. Laut dem Berliner Dehoga-Chef Gerrit Buchhorn herrscht ein ganzer „Markt der Vermittlung“, der von deutschen Betrieben kaum überprüfbar ist. Vermittlungsangebote treffen wöchentlich bei Arbeitgebern ein – oft ohne klare Herkunft oder nachvollziehbare Seriosität. Migrationsexpertin Mimi Vu , die seit Jahren zu Menschenhandel in Vietnam forscht, spricht von einem „international organisierten Netzwerk“, das junge Menschen unter dem Deckmantel der Ausbildung nach Deutschland bringt. Die Kombination aus gefälschten Zertifikaten, Schulden und fehlender staatlicher Kontrolle begünstigt laut Vu ein System, das „mehr mit moderner Sklaverei als mit Fachkräftegewinnung zu tun hat“.Rechtliche Grauzonen und Handlungsbedarf für Politik und Betriebe Offiziell sollen laut Bundesagentur für Arbeit derzeit rund 16.000 Vietnamesinnen und Vietnamesen eine Ausbildung in Deutschland absolvieren, davon fast 2.000 in Berlin. Doch die Dunkelziffer derjenigen, die ihre Ausbildung abbrechen oder verschwinden, ist unbekannt. Das Bundeskriminalamt bestätigt bereits vereinzelte Hinweise auf Arbeitsausbeutung vietnamesischer Auszubildender. Gewerkschaften und Arbeitgeber fordern daher dringend eine Regulierung der Vermittlungsprozesse. Der Berliner Dehoga-Verband verlangt ein zentrales Kontrollsystem, das seriöse Agenturen von unseriösen trennt. Auch die NGG fordert, dass die Vermittlung ausländischer Auszubildender ausschließlich über staatlich autorisierte Stellen – insbesondere die Bundesagentur für Arbeit – erfolgen sollte. Nur so könne sichergestellt werden, dass junge Menschen nicht in prekären oder gar kriminellen Strukturen landen. Fazit: Fachkräftegewinnung braucht Schutzmechanismen Für die Fachkräfteeinwanderung in Deutschland ist dieser Fall ein Warnsignal. Wer qualifizierte Auszubildende gewinnen will, muss auf transparente, rechtskonforme und überprüfbare Verfahren setzen. Private Vermittler ohne Kontrolle öffnen dem Menschenhandel Tür und Tor – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen, die Betriebe und das Vertrauen in das Einwanderungssystem insgesamt.
- Prognoseentscheidung zum Lebensunterhalt: Wie die Ausländerbehörde den Lebensunterhalt kalkuliert
Im Aufenthaltsrecht ist die Sicherung des Lebensunterhalts eine zentrale Voraussetzung für viele Aufenthaltstitel. Ob jemand seinen Lebensunterhalt eigenständig und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann, wird im Rahmen einer sogenannten Prognoseentscheidung geprüft. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Momentaufnahme, sondern um eine vorausschauende Einschätzung durch die Ausländerbehörde. Grundlage dieser Bewertung ist die Frage: Wird die Person aller Voraussicht nach – bei unveränderten Umständen – dauerhaft ihren Lebensunterhalt decken können? Die Prognose basiert auf allen relevanten bekannten Umständen. Sie kann sich sowohl auf Erwerbstätigkeit, eigenes Vermögen als auch auf Zahlungen von Familienangehörigen oder Dritten stützen. Entscheidend ist: Die Mittel müssen nachhaltig verfügbar sein. Auch V erpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG können dabei berücksichtigt werden. Selbstständige, Arbeitsverträge und Erwerbsbiografien: Typische Fallkonstellationen Bei abhängigen Arbeitnehmern ist die Befristung eines Arbeitsvertrages kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, ob eine Verlängerung oder Verstetigung des Arbeitsverhältnisses realistisch erscheint – auch „Kettenverträge“ werden unter diesem Gesichtspunkt geprüft. Dabei spielt die bisherige Erwerbsbiografie eine große Rolle: Wer bisher regelmäßig gearbeitet hat, gilt als integrationsfähig in den Arbeitsmarkt. Auch saisonale oder mehrere Teilzeitjobs können ausreichen, sofern sie insgesamt eine nachhaltige Sicherung erwarten lassen. Einmalige Aushilfen oder kurzfristige Jobs genügen hingegen meist nicht. Auch bei s elbstständig tätigen Personen mit schwankendem Einkommen wird nicht nur ein einzelner Monat betrachtet, sondern ein längerer Zeitraum herangezogen – etwa über Steuerbescheide. Auch Stellungnahmen von Berufsverbänden oder Industrie- und Handelskammern zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit können in die Einschätzung einfließen, ob mit der selbstständigen Tätigkeit eine nachhaltige Lebensunterhaltssicherung möglich ist. Worauf die Ausländerbehörde bei der Prognose noch achtet Die Prognose ist immer eine Gesamtschau: Es wird nicht verlangt, dass Mittel für den gesamten geplanten Aufenthaltszeitraum schon heute lückenlos nachgewiesen werden. Vielmehr muss die Lebensunterhaltssicherung über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als realistisch eingeschätzt werden können. Auch zukünftige Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen darf in die Bewertung einfließen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Nachhaltigkeit des Einkommens. Einkommen aus Überstunden zählt nur dann, wenn es im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen ( § 3 ArbZG ) liegt. Wer dauerhaft mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet, kann das zusätzliche Einkommen in der Regel nicht in die Prognose einbringen. Fazit Prognoseentscheidung Aufenthalt Die Entscheidung über den gesicherten Lebensunterhalt ist immer individuell – sie berücksichtigt die wirtschaftliche Lage, das berufliche Profil, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den geplanten Aufenthaltszweck. Antragstellerinnen und Antragsteller sollten daher frühzeitig alle relevanten Unterlagen und Nachweise zusammenstellen, um eine positive Prognose zu ermöglichen.
- Teile der CDU & CSU wollen Verbot der Mehrstaatigkeit wieder einführen
Die Debatte um die deutsche Staatsangehörigkeit flammt erneut auf. Nachdem die Ampelregierung im Jahr 2024 eine umfassende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen hatte, wollen CDU und CSU zentrale Punkte dieser Reform nun wieder rückgängig machen – insbesondere die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft . Auslöser ist die aktuelle „Stadtbild“-Diskussion, in der es um Fragen von Integration, gesellschaftlicher Identität und Zugehörigkeit geht. Unionspolitiker sehen in der weitgehenden Öffnung des Staatsangehörigkeitsrechts eine Fehlentwicklung und fordern eine Rückkehr zu restriktiveren Regeln. SPD und Grüne halten dagegen und betonen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft die Realität eines modernen, vielfältigen Deutschlands widerspiegele. Doppelpass nun grundsätzlich erlaubt Mit der Reform von 2024 hatte die Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht tiefgreifend modernisiert. Die Einbürgerung wurde erleichtert: Statt nach acht Jahren Aufenthalt war sie bereits nach fünf Jahren möglich, für besonders gut integrierte Menschen sogar nach drei Jahren („ Turbo-Einbürgerung “). Außerdem fiel die bisherige Verpflichtung weg, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Damit reagierte die Politik auf den gesellschaftlichen Wandel und auf die Tatsache, dass viele Menschen in Deutschland dauerhaft leben, arbeiten und ihre Wurzeln in mehreren Ländern haben. Diese Erleichterungen führten im Jahr 2024 zu einem historischen Rekord: Laut Statistischem Bundesamt wurden 291.955 Menschen eingebürgert – so viele wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2000. Die größte Gruppe unter ihnen waren Syrer, gefolgt von Menschen mit türkischer, irakischer, russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit. Nun formiert sich jedoch Widerstand gegen diese Entwicklung. Laut einem Bericht der Bild -Zeitung machen Politiker aus Bund und Ländern der Union Druck auf die Bundesregierung. Sie wollen zum einen erreichen, dass kriminellen Doppelstaatlern der deutsche Pass künftig schneller entzogen werden kann. Zum anderen soll die doppelte Staatsbürgerschaft bei neuen Einbürgerungen wieder zur Ausnahme werden – wie es vor der Reform der Fall war. Nach dem Willen der Unionsparteien soll künftig wieder stärker zwischen einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit entschieden werden müssen. Fazit Wiedereinführung Verbot der Mehrstaatigkeit Die Diskussion um den Doppelpass ist weit mehr als eine juristische Detailfrage – sie berührt Grundfragen von Identität, Integration und Zugehörigkeit. Während die Reform von 2024 den Weg für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ebnete, das der gesellschaftlichen Vielfalt Deutschlands Rechnung trägt, will die Union wieder zu einer restriktiveren Linie zurückkehren. Für Einbürgerungsinteressierte bedeutet das: Die politischen Weichen könnten sich bald erneut ändern. Wer den deutschen Pass anstrebt oder über eine doppelte Staatsbürgerschaft nachdenkt, sollte die aktuelle Entwicklung aufmerksam verfolgen – denn das Staatsangehörigkeitsrecht bleibt in Bewegung.
- Localyze und Boundless: Zusammenschluss mit Signalwirkung für globale Mobilität
Die internationale Mobilitäts- und Relocation-Branche verändert sich: Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Fusion von Localyze und Boundless Immigration , die nun gemeinsam eine der größten globalen Plattformen für Arbeitsmigration bilden. Mit vereinten Kräften decken die beiden Unternehmen künftig die wichtigsten Märkte in Europa, den Amerikas sowie im asiatisch-pazifischen Raum ab. Ihr erklärtes Ziel: Visa, Relocation, Compliance und Mitarbeiterunterstützung weltweit so einfach wie möglich zu gestalten. Für Unternehmen, die internationale Fachkräfte beschäftigen möchten, bedeutet dieser Zusammenschluss eine enorme Vereinfachung. Wo bislang verschiedene Dienstleister für unterschiedliche Regionen zuständig waren, gibt es nun einen zentralen Ansprechpartner mit globaler Reichweite . Gerade für große Arbeitgeber, die in mehreren Märkten gleichzeitig tätig sind, schafft das Klarheit und Effizienz. Doch auch kleinere Unternehmen, die erstmals internationale Talente einstellen möchten, profitieren von standardisierten Prozessen und erprobten Workflows. Relevanz für den deutschen Markt und Fachkräfte Deutschland befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Strukturwandel: Der Fachkräftemangel macht es für Unternehmen zunehmend notwendig, Talente aus dem Ausland zu gewinnen . Gleichzeitig kämpfen viele mit den komplexen Anforderungen des Aufenthaltsrechts. Wer schon einmal eine Fachkraft aus einem Drittstaat einstellen wollte, weiß, dass der Weg durch Anträge, Zuständigkeiten und Nachweispflichten alles andere als einfach ist. Genau hier zeigt sich die Bedeutung solcher Entwicklungen auch für den deutschen Markt. Wenn internationale Anbieter wie Localyze und Boundless ihre Prozesse bündeln, setzen sie neue Standards für Effizienz und Transparenz. Davon profitieren nicht nur multinationale Konzerne, sondern auch der Mittelstand, der dringend auf Zuwanderung angewiesen ist. Für Fachkräfte bedeutet dies im Idealfall, dass Hürden abgebaut und Verfahren klarer strukturiert werden – sei es bei der Visumerteilung , bei der Relocation oder bei der langfristigen Integration. VISAGUARD verfolgt ein ähnliches Ziel, wenn auch mit regionalem Fokus: Wir möchten den Zugang zu spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland erleichtern, insbesondere für Ausländer, die im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung nach Berlin oder andere deutsche Städte kommen. Während globale Plattformen die internationale Vernetzung abbilden, bietet VISAGUARD die rechtliche Tiefe und lokale Expertise, die für den deutschen Rechtsrahmen unerlässlich ist. Der Ausblick: Digitalisierung trifft auf Rechtsberatung Der Zusammenschluss von Localyze und Boundless verdeutlicht, dass der Markt für Arbeitsmigration immer stärker von digitalen Lösungen geprägt wird. Künstliche Intelligenz, automatisierte Workflows und globale Datenintegration sollen dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen und Fehler zu vermeiden. Doch so wichtig diese Technologien sind: Am Ende bleibt Migration immer auch ein hochregulierter Rechtsbereich, in dem individuelle Beratung entscheidend ist. Für Unternehmen in Deutschland heißt das: Digitale Plattformen wie die von Localyze und Boundless können Prozesse vereinfachen und beschleunigen – aber sie ersetzen nicht die notwendige juristische Begleitung vor Ort. Gerade im Fachkräfteeinwanderungsrecht gibt es viele Stolpersteine, die sich nicht standardisieren lassen: von Anerkennungsverfahren über Nachzugsregelungen bis hin zu arbeitsrechtlichen Fragen. Genau hier setzt VISAGUARD an: Wir verbinden die Vorteile moderner Technologie mit der rechtlichen Expertise deutscher Fachanwälte.












