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  • Experten äußern Zweifel an Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Grenzkontrollen

    Wer derzeit nach Deutschland einreist, muss an manchen Grenzen mit Kontrollen rechnen . Geht es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), soll das auch nach dem 15. September so bleiben. „ Wir werden die Grenzkontrollen weiter aufrechterhalten “, sagte er im Podcast „ Table.Today “. Juristen sehen das jedoch kritisch – und stellen die Rechtmäßigkeit infrage . Grenzkontrollen: Hohe Hürden im Schengenraum Im Schengenraum gilt grundsätzlich die Freizügigkeit : Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit ohne Personenkontrollen überschritten werden. Eine zeitlich befristete Wiedereinführung von Kontrollen ist nur zulässig, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht ist – etwa durch terroristische Vorfälle oder außergewöhnliche Migrationsbewegungen. Diese Kontrollen dürfen nur als letztes Mittel erfolgen, für maximal sechs Monate, mit anschließender Möglichkeit zur Verlängerung. Voraussetzung ist eine Information der EU-Kommission, die die Notwendigkeit überprüft. Migrationsexperte Constantin Hruschka betont: „Die hohen Hürden sind nicht erfüllt – die Verlängerung ist klar rechtswidrig.“ Zwischen Politik und Rechtsprechung Schon Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) hatte Grenzkontrollen eingeführt und mehrfach verlängert. Kritiker bemängeln, dass diese Ausnahmen längst zum Dauerzustand geworden sind. Hruschka hält das Argument, die Kontrollen hätten gewirkt, für unzulässig: „Wenn die Migrationszahlen sinken und die Bedrohungslage wegfällt, müssen die Kontrollen enden.“ Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth äußert ebenfalls Zweifel, betont jedoch, dass bislang keine schriftliche Begründung der Bundesregierung vorliegt. Urteile wie das des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus März 2025, das Kontrollen an der Grenze zu Österreich als rechtswidrig einstufte , hätten bislang keine politischen Konsequenzen. Kaum Druck aus Brüssel trotz rechtswidriger Grenzkontrollen Rechtlich zuständig für die Überprüfung ist die EU-Kommission. Diese hat jedoch bislang keine Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Solange die Kommission nicht aktiv wird, haben die Mitgliedstaaten nichts zu befürchten“, so Kluth. Die politische Zurückhaltung könnte strategische Gründe haben: Die EU möchte den Druck in der Migrationspolitik gering halten, bis das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft tritt. Fazit zur Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen im Schengenraum Obwohl Fachleute erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Grenzkontrollen haben, drohen der Bundesregierung aktuell keine Konsequenzen. Der Streit verdeutlicht die Spannung zwischen politischem Handeln und den rechtlichen Vorgaben im Schengenraum. Für Reisende bleibt die Lage vorerst unverändert – wer nach Deutschland kommt, muss an bestimmten Grenzen weiterhin mit Kontrollen rechnen.

  • Digitalisierung beim Landesamt für Einwanderung: Chancenkarte jetzt online beantragbar

    Seit Kurzem kann die Chancenkarte zur Arbeitssuche in Berlin bequem online beantragt werden – ein wichtiger Schritt für Berlin und für alle ausländischen Fachkräfte, die hier ihren beruflichen Weg beginnen möchten. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat nun das digitale Verfahren freigeschaltet für die Chancenkarte und macht den Antrag auf die sogenannte „Such-Chancenkarte“ einfacher, schneller und moderner. Was ist die Chancenkarte? Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitsuchende , die entweder mit einem entsprechenden Visum eingereist sind oder sich bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten. Ziel ist es, Fachkräften die Möglichkeit zu geben, vor Ort eine qualifizierte Beschäftigung zu finden oder Maßnahmen zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen zu absolvieren. Die Chancenkarte wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Mit ihr ist eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden sowie eine sogenannte „Probebeschäftigung“ von bis zu zwei Wochen erlaubt – zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung oder eines Anerkennungsverfahrens. Selbstständige Tätigkeiten sind jedoch nicht gestattet. Voraussetzungen für den Antrag Wer die Chancenkarte in Berlin online beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Rechtmäßiger Aufenthalt:  Sie müssen entweder mit einem nationalen D-Visum eingereist sein oder bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bzw. eine Blaue Karte EU besitzen. Mit einem Schengen-Visum (C-Visum) oder nach visumfreier Einreise ist keine Beantragung möglich. Gesicherter Lebensunterhalt:  Die Antragstellenden müssen ihre Lebenshaltungskosten und Krankenversicherung selbst tragen können. Krankenversicherung:  Eine gesetzliche oder vergleichbare private deutsche Krankenversicherung ist Pflicht. Keine Sicherheitsbedenken:  Wer wegen Straftaten oder laufender Ermittlungsverfahren auffällt, kann keine Chancenkarte erhalten. Wohnsitz in Berlin:  Der Hauptwohnsitz muss in Berlin liegen. Aktive E-Mail-Adresse:  Über diese wird das LEA den weiteren Kontakt abwickeln. So funktioniert der Online-Antrag Der Antrag erfolgt vollständig digital über das Serviceportal Berlin . Im ersten Schritt wird der Antrag auf „befristeten Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“ ausgefüllt. Dafür sind verschiedene Unterlagen hochzuladen – zum Beispiel Passkopien, Meldebestätigung, Mietvertrag, Nachweise über Lebensunterhalt und Krankenversicherung. Am Ende des Vorgangs muss eine Gebühr (zwischen 98 und 100 Euro, für türkische Staatsangehörige ermäßigt) bezahlt werden. Der Zahlungsprozess ist ebenfalls online möglich , etwa per Kreditkarte oder PayPal. Als Bestätigung erhält man ein PDF, das die Übergangs-Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels bis zur Entscheidung dokumentiert. Das LEA prüft den Antrag und meldet sich anschließend entweder mit einem Termin zur Vorsprache oder mit einem schriftlichen Bescheid. Fazit Mit der neuen Möglichkeit, die Chancenkarte online zu beantragen, wird der Weg zur qualifizierten Erwerbstätigkeit in Berlin ein Stück unkomplizierter – zumindest in der Theorie. In der Praxis bleibt abzuwarten, wie reibungslos die digitale Bearbeitung abläuft. Fest steht: Die Chancenkarte ist ein interessantes Modell für Fachkräfte, die direkt in den deutschen Arbeitsmarkt einsteigen möchten – und Berlin macht mit der Online-Abwicklung einen wichtigen Schritt in Richtung moderner und transparenter Einwanderungsverwaltung.

  • Rechtsanwalt Immigration nach Deutschland für US-Staatsangehörige

    Was ist ein Rechtsanwalt für Immigration in Deutschland? Wer als US-Amerikaner nach Deutschland migrieren  möchte, steht vor einer Vielzahl bürokratischer Hürden . Zwischen Antragsformularen, Botschaftsterminen und Nachweispflichten verlieren sich viele – und genau hier setzt die Arbeit eines deutschen Rechtsanwalts für Immigration an (Spezialisierung: Fachanwalt für Migrationsrecht ). Diese spezialisierten Juristinnen und Juristen kennen nicht nur das deutsche Aufenthaltsgesetz, sondern auch die besonderen Anforderungen, die bei Visa-Anträgen aus den USA regelmäßig auftreten. Ein deutscher Rechtsanwalt für Immigration berät in allen Fragen rund um die Migration nach Deutschland. Das beginnt bei der Klärung der grundsätzlichen Voraussetzungen , wie etwa einem konkreten Aufenthaltszweck (z.B. Arbeit, Familiennachzug, Studium), und reicht bis zur konkreten Begleitung im Visumverfahren . Besonders wichtig für Mandantinnen und Mandanten aus den USA ist dabei die Vertretung gegenüber deutschen Auslandsvertretungen – also Botschaften und Konsulaten in Städten wie Los Angeles ( Deutsches Generalkonsulat Los Angeles ), San Francisco ( Deutsches Generalkonsulat San Francisco ), Miami ( Deutsches Generalkonsulat Miami ) oder New York ( Deutsches Generalkonsulat New York ). Kommt es zu Problemen, etwa bei einer Ablehnung des Visumantrags, kann ein deutscher Rechtsanwalt auch vor dem Verwaltungsgericht in Deutschland Klage einreichen. Wie unterstützt VISAGUARD US-Bürger bei der Migration nach Deutschland? VISAGUARD hat sich unter anderem auf genau diese Verfahren spezialisiert und betreut regelmäßig Mandanten aus den Vereinigten Staaten , die nach Deutschland einwandern wollen. Die betreuenden Anwälte bei VISAGUARD verfügen über umfangreiche Erfahrung mit den gängigen deutschen Auslandsvertretungen in den USA und kennen die Abläufe vor Ort sehr genau. Das betrifft insbesondere Arbeitsvisa für Fachkräfte aus den USA , die einen Großteil der Visaverfahren in den USA ausmachen. Ein großer Vorteil für Mandanten: Die Anwältinnen und Anwälte wissen nicht nur, welche Dokumente eingereicht werden müssen, sondern auch, wie diese Unterlagen beschaffen sein müssen. Der Praxisbezug ist entscheidend – es reicht nicht, die rechtlichen Anforderungen zu kennen, sondern man muss auch wissen, wie diese in den USA nachgewiesen werden  können. Neben der reinen Antragsbegleitung kümmern sich die VISAGUARD-Rechtsanwälte auf Wunsch auch um die Kommunikation mit Arbeitgebern in Deutschland, die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie die direkte Korrespondenz mit Behörden und Auslandsvertretungen. Auch wenn zusätzliche Familienmitglieder mit migrieren sollen – etwa Ehepartner oder Kinder – übernimmt das Team von VISAGUARD die komplette rechtliche Organisation. Kosten, Ablauf und Terminvereinbarung: So funktioniert die Beauftragung Die Kosten für eine anwaltliche Begleitung hängen vom Umfang des gewünschten Services  ab. Eine erste rechtliche Einschätzung im Rahmen einer sogenannten Erstberatung ist bereits ab 190 Euro  (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) möglich. Wer jedoch eine vollständige Vertretung im Visumverfahren möchte – inklusive Kommunikation mit der Botschaft, Korrespondenz mit deutschen Behörden und ggf. Arbeitgebern – muss mit einer Gebühr von 1.500 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) rechnen. Wird die Einwanderung als Familienprojekt geplant, also mit Ehepartner oder Kindern ( Familiennachzug ), kommen pro weiterem Familienmitglied zusätzliche Kosten von jeweils 750 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) hinzu. Dies deckt die rechtliche Koordination der begleitenden Visumanträge ab, inklusive Prüfung der Unterlagen und Vorbereitung der erforderlichen Nachweise. Ein Termin mit einem Rechtsanwalt von VISAGUARD kann ganz unkompliziert online vereinbart  werden. Auf der Website steht ein Kontaktformular  bereit, in dem Interessierte kurz ihren Fall schildern können. Anschließend meldet sich ein Anwalt persönlich, um einen konkreten Gesprächstermin anzubieten. Aufgrund der Zeitverschiebung finden Termine in der Regel morgens nach US-Zeit  statt. Die Bezahlung erfolgt im Voraus und kann einfach über die Website getätigt werden.  Fazit: VISAGUARD als verlässlicher Partner für US-Bürger auf dem Weg nach Deutschland Die Migration von den USA nach Deutschland ist kein Selbstläufer – auch nicht für Staatsbürger eines privilegierten Landes wie den Vereinigten Staaten. Zwar genießen US-Amerikaner in vielen Bereichen Vorteile , etwa bei der Visumsfreiheit für Kurzaufenthalte, doch beim Wechsel in ein reguläres Aufenthaltsverhältnis – etwa durch eine Arbeitserlaubnis – sind zahlreiche rechtliche Hürden zu meistern. Ein spezialisierter deutscher Rechtsanwalt kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. Die Expertise, Erfahrung und die Kenntnis der Abläufe bei den deutschen Botschaften in den USA machen den Unterschied zwischen einem erfolgreichen Antrag und einem langen und zähen Verfahren. VISAGUARD bietet US-Bürgern eine klare, professionelle und digitale Begleitung durch den gesamten Migrationsprozess – von der Erstberatung bis zur Ankunft in Deutschland und der weiteren Integration (z.B. Niederlassungserlaubnis  und Einbürgerung ).  Das könnte Sie auch interessieren: Visum Deutschland aus USA (Hauptseite) Fachanwalt für Migrationsrecht Blaue Karte Deutschland für US-Amerikaner Vorteile Immigration nach Deutschland für US-Bürger Voraussetzungen für deutsches Visum aus den USA Chancenkarte Deutschland als USA-Bürger Quellen: [1] BeckOK AuslR/Klaus, 44. Ed. 1.4.2025, BeschV § 26 Rn. 1-46 [2] Offer/Mävers, BeschV, 2. Auflage 2022 [3] zur (verneinten) Visumspflicht für Best-Friends-Angehörige siehe VG München, Beschluss vom 04.09.2020 - M 9 S 20.3274 [4] Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, BGBl. II 1956 S. 487 [5] Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist

  • Visum schriftlich beantragen – so umgehen Sie monatelange Terminwartezeiten

    Wer ein Visum für Deutschland beantragen  möchte, steht oft vor einem scheinbar unüberwindbaren Hindernis: der Terminvergabe  bei den deutschen Auslandsvertretungen. In vielen Ländern sind Visa-Termine Mangelware – und teilweise auf Monate oder sogar Jahre im Voraus ausgebucht . Die Botschaften erklären dazu regelmäßig, dass ein persönlicher Termin zwingend notwendig sei, um die Fingerabdrücke und biometrischen Daten der Antragstellenden aufzunehmen und das aufgrund von Überlastung leider kein Termin verfügbar wäre. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich ist es rechtlich möglich, ein Visum auch schriftlich zu beantragen  – und genau das kann in vielen Fällen der schnellere und rechtlich sichere Weg sein. Der rechtliche Rahmen: Visumantrag ohne Termin möglich Nach deutschem Aufenthaltsrecht gibt es keine gesetzliche Vorschrift , die einen persönlichen Termin oder ein persönliches Erscheinen zwingend vorschreibt. Das Aufenthaltsgesetz selbst enthält keine Formvorgaben, wie ein Visum beantragt werden muss (siehe Rechtsprechung zu § 81 Abs. 1 AufenthG ). Auch aus der Visumverordnung der EU ergibt sich nicht, dass eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist. Zwar wird die Abnahme biometrischer Daten wie Fingerabdrücke verlangt – aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn z. B. bereits früher ein Visum mit biometrischen Daten beantragt und erteilt wurde, dürfen diese Daten weiterverwendet werden. Außerdem können biometrische Daten nachträglich oder in anderen Kontexten erfasst werden, zum Beispiel im Rahmen der späteren Einreise. Im Übrigen obliegt es der Mitwirkungspflichten der Botschaften, eine Abnahme der biometrischen Daten überhaupt zu ermöglichen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich in mehreren Urteilen mit der Praxis befasst, Visumanträge ausschließlich im persönlichen Termin zuzulassen (siehe z.B. VG Berlin, Urteil vom 22.11.2023, Az. 6 K 352/22 V und VG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2021 – VG 13 K 383/19 V – juris Rn. 19 ). Es hat dabei wiederholt festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist und einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens  bzw. das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz darstellt. Denn wenn Botschaften sich weigern, schriftliche Visumanträge entgegenzunehmen, ohne eine echte Alternative zu bieten, machen sie es den Antragstellerinnen und Antragstellern faktisch unmöglich, ihr Recht auf Aufenthalt umzusetzen. Eine solche Gesetzesauslegung ist rechtswidrig, da das Gesetz nicht sagt, dass ein persönlicher Termin zur Visumbeantragung notwendig ist. Schriftlich beantragen und handeln statt warten Wer keinen Termin bekommt, sollte also nicht einfach weiter warten , sondern aktiv werden. Insbesondere sollten auch die Ausreden der Botschaften nicht als Anlass genommen werden, weiter zu warten. Die Botschaften verschicken über Monate oder Jahre hinweg Textbausteine, die immer wieder darauf verweisen, dass ein Termin notwendig, aber ein solcher nicht verfügbar sei. Das ist eine vorsätzliche und systematische Täuschung der Öffentlichkeit , die einen Verstoß gegen die Beratungsfunktion der Verwaltung und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellt. Um gegen diese Blockadehaltung der Botschaften vorzugehen, gibt es einfache Möglichkeiten. Der erste Schritt besteht darin, den Visumantrag schriftlich bei der zuständigen Auslandsvertretung einzureichen . Dies kann per Post oder per E-Mail geschehen und sollte alle Unterlagen enthalten, die auch beim persönlichen Termin verlangt werden würden – möglichst in guter Qualität als Scan oder Kopie. Wichtig ist, dass im Schreiben deutlich gemacht wird, dass es sich um einen formellen Visumantrag handelt, und dass man auf die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung hinweist (z.B. wenn in der E-Mail steht “ Hiermit beantrage ich schriftlich ein Visum zu Arbeitszwecken in Deutschland ”). Dabei kann es hilfreich sein, sich auf die einschlägige Rechtsprechung zu berufen und die Antragstellung anwaltlich begleiten zu lassen. Bleibt die Botschaft untätig, obwohl der Antrag vollständig per E-Mail oder Post eingereicht wurde, besteht nach Ablauf von drei Monaten die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO  zu erheben. Diese Klage zwingt die Behörde, den Antrag endlich zu bescheiden. Auch wenn die Klage in Deutschland eingereicht wird, entfaltet sie Wirkung gegenüber der jeweiligen Botschaft im Ausland, da die Botschaften Teil des Auswärtigen Amts sind (siehe § 2 GAD). Die Erfahrung zeigt, dass viele Visumanträge, die vorher monatelang ignoriert wurden, nach Klageeinreichung plötzlich schnell bearbeitet werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine sogenannte Terminklage einzureichen, falls das Problem allein in der Nichtvergabe eines Termins liegt. Auch hier hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass es unzulässig ist, Antragsteller:innen durch monatelanges Blockieren von Terminen faktisch vom Visumverfahren auszuschließen. VISAGUARD-Tipp für Betroffene Wenn Sie oder Ihre Angehörigen auf einen Termin bei der Botschaft warten, sollten Sie keine wertvolle Zeit verlieren. VISAGUARD empfiehlt: Stellen Sie den Visumantrag schriftlich, vollständig und dokumentiert. Bewahren Sie den E-Mail-Verkehr, Eingangsbestätigungen oder Empfangsquittungen gut auf . Wenn innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung ergeht, können Sie mit anwaltlicher Unterstützung Klage einreichen und Ihr Verfahren deutlich beschleunigen.  Fazit: Schriftlicher Visumantrag, wenn kein Termin vorhanden ist Entgegen der gängigen Praxis vieler Botschaften ist ein Visum nicht nur im persönlichen Termin, sondern auch schriftlich beantragbar . Die deutschen Gerichte geben hier den Antragstellenden recht und erkennen das wiederholte Festhalten an der Terminpflicht als verfassungswidrig an. Wer ewig auf einen Termin wartet, verschenkt wertvolle Zeit. Der schriftliche Antrag mit anschließender Untätigkeitsklage ist ein rechtlich zulässiger und effektiver Weg, um lange Wartezeiten zu umgehen. VISAGUARD steht Antragstellern mit rechtlicher Unterstützung zur Seite – für faire Verfahren und schnellere Entscheidungen. Das könnte Sie auch interessieren: Visumtermin und Visuminterview Untätigkeitsklage erheben Terminklage erheben

  • Wirtschaft fordert mehr Zuwanderung nach der Westbalkanregelung

    Wirtschaft: Mehr Arbeitskräfte vom Westbalkan Der Arbeitskräftemangel in Deutschland spitzt sich weiter zu – nicht nur in der Industrie oder im Handel, sondern besonders im Gastgewerbe. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) , bringt es auf den Punkt: „Die Arbeitskräfte dort wollen arbeiten, und wir brauchen sie, aber wir lassen sie nicht rein.“ Diese Aussage trifft den Kern eines Problems, das längst nicht mehr nur ein Thema für Brancheninsider ist. Immer mehr Unternehmen – darunter auch Großkonzerne wie die Deutsche Post und die Deutsche Bahn – fordern eine klare, bedarfsgerechte und unbürokratische Erwerbsmigration. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem eine Regelung, die bereits existiert: die sogenannte Westbalkanregelung . Die Westbalkanregelung in der Praxis Die Westbalkanregelung ( § 26 Abs. 2 BeschV ) ermöglicht Staatsangehörigen aus sechs Nicht-EU-Staaten – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt auch ohne formale Qualifikation , sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Lohn und Arbeitsbedingungen dem deutschen Standard entsprechen und vergibt dann die für die Terminbuchung notwendige Kundennummer. Die Regelung schützt damit den deutschen Arbeitsmarkt – und füllt gleichzeitig dringend benötigte Stellen. Politische Debatte: Ideologie statt Realität? Trotz dieser klaren und vorteilhaften Mechanismen hat die Bundesregierung angekündigt , die jährliche Höchstzahl der zustimmungsfähigen Anträge über die Westbalkanregelung ab 2026 wieder auf 25.000 zu senken – nachdem sie erst im Juni 2024 auf 50.000 erhöht worden war. Ein Schritt, der aus Sicht vieler Praktiker – wie Thomas Geppert – rein ideologisch begründet ist. Auch andere Akteure zeigten sich in der Vergangenheit eher zurückhaltend, wenn auch nicht komplett ablehnend gegenüber einer maßvollen Weiterentwicklung der Westbalkanregelung. Eine grundsätzliche Mehrheit für eine effektive Fortsetzung der Westbalkanregelung scheint derzeit dennoch zu fehlen. Arbeitgeber wollen legale Migration – warum wird sie blockiert? Was auffällt: Die lautesten Befürworter der Westbalkanregelung sind nicht NGOs oder Wissenschaftler, sondern Arbeitgeber . Die Deutsche Post, die Deutsche Bahn, zahlreiche Mittelständler und Gastwirte sagen offen: „Wir finden niemanden – und wollen diese Menschen beschäftigen.“ Für viele Arbeitsplätze, etwa im Lager, in der Küche, beim Housekeeping oder auf dem Bau, ist keine akademische Qualifikation erforderlich. Was zählt, ist Motivation, Verlässlichkeit – und ein rechtskonformer Rahmen. Genau diesen schafft die Westbalkanregelung. Warum also Hürden aufbauen, statt sie abzubauen? Fazit: Keine Einwanderung ohne Arbeitsplätze – aber auch keine Besetzung ohne Einwanderung Die Westbalkanregelung ist kein Einwanderungsprivileg, sondern ein Instrument der Steuerung. Sie lässt nur jene Menschen nach Deutschland kommen, für die ein konkreter Arbeitsplatz vorliegt – mit einem ordentlichen Arbeitsvertrag. Sie schützt vor Ausbeutung und garantiert faire Bedingungen. Sie ist damit ein Paradebeispiel für funktionierende Erwerbsmigration. Deutschland kann es sich nicht leisten, willige und benötigte Arbeitskräfte abzuweisen. Wer in Zeiten des demografischen Wandels, wachsender Fachkräfteengpässe und überlasteter Betriebe an ideologischen Kontingenten festhält, gefährdet nicht nur Branchen, sondern die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes.

  • Dr. Holger Kolb in der WiWo: „Wenn der Staat die Ukrainer vom Arbeitsmarkt ausschließt, wären das verlorene Kosten“

    Seit Beginn des russischen Angriffskrieges hat Deutschland über eine Million Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Der Großteil von ihnen kam über die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie in die Bundesrepublik – ein europäisches Instrument, das temporären Schutz gewährt, ohne dass ein reguläres Asylverfahren nötig ist. Doch mit zunehmender Dauer des Kriegs wird immer deutlicher: Diese Regelung ist auf Zeit angelegt – und Deutschland steht vor der Frage, wie es langfristig mit dieser großen Gruppe umgehen will. Der Migrationsforscher Holger Kolb skizziert in einem Interview mit der WirtschaftsWoche  klare Handlungsempfehlungen. Die deutsche Sonderlösung: Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen Anders als viele andere europäische Länder hat sich Deutschland früh entschieden, Ukrainerinnen und Ukrainer in das reguläre Bürgergeld-System aufzunehmen. Das bedeutet: Zuständigkeit der Jobcenter, umfassende Sozialleistungen, Zugang zu Integrations- und Sprachkursen. Eine bewusste Entscheidung – und ein integrationspolitischer Sonderweg. Kritiker wie CSU-Chef Markus Söder fordern nun, diese Sonderstellung zu beenden und Ukrainer nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen. Doch Holger Kolb widerspricht: Wer davon ausgeht, dass ein erheblicher Teil der Geflüchteten langfristig in Deutschland bleibt, muss frühzeitig in nachhaltige Integration investieren – und nicht kurzfristige Einsparungen priorisieren. Ein Rückzug aus dem Bürgergeld-System wäre nicht nur integrationspolitisch fragwürdig, sondern auch volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Wechsel aus dem temporären Schutz in reguläre Aufenthaltstitel: Eine kluge Strategie Kolb empfiehlt der Bundesregierung einen klaren Strategiewechsel: Wer arbeitet, sollte gezielt in reguläre Aufenthaltstitel für Erwerbstätige wechseln – unabhängig davon, ob die Massenzustrom-Richtlinie verlängert wird oder nicht. Zwar ist dieser Wechsel juristisch längst möglich, doch in der Praxis hakt es: Viele Ausländerbehörden lehnen entsprechende Anträge ab oder beraten nicht aktiv, weil sie mit der Masse an Fällen überfordert sind. Auch für Studierende aus der Ukraine gibt es bislang keine realistische Option, in andere Aufenthaltstitel zu wechseln – sie fallen durch das Raster, weil europäische Richtlinien Wechsel in bestimmte Aufenthaltstitel explizit ausschließen . Ein Sonderweg für die Ukraine: Best-Friends-Modell ausweiten Als pragmatische Zwischenlösung schlägt Kolb vor, die Ukraine in das sogenannte Best-Friends -Modell aufzunehmen – ein vereinfachter Aufenthaltstitel für Bürger aus Ländern wie Kanada, Australien oder Südkorea. Diese müssen lediglich nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern können und einen fairen Arbeitsvertrag haben. Die Ukraine könnte per Rechtsverordnung ebenfalls in diese Liste aufgenommen werden. So ließe sich Bürokratie abbauen und Integration erleichtern – ohne den Rechtsrahmen grundlegend zu verändern. Fazit: Jetzt in Integration investieren – statt später hohe Kosten tragen Deutschland steht an einem Scheideweg. Entweder es nimmt den temporären Charakter der aktuellen Regelungen wörtlich und riskiert, langfristig integrierbare Menschen wieder aus dem System zu drängen – oder es erkennt, dass die Integration der Ukrainerinnen und Ukrainer nicht nur humanitär, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Wer heute investiert, spart morgen. Wer jetzt auf Abschottung setzt, verschenkt das Potenzial Hunderttausender motivierter Arbeitskräfte – und riskiert einen integrationspolitischen Rückschritt. Das könnten Sie auch interessieren: Temporärer Schutz für Ukrainer:innen bis 2027 verlängert (VISAGUARD-Blogpost) Aufenthalt von Ukrainer:innen in Deutschland

  • Nach Kündigung: Ist die Blaue Karte noch 3 Monate gültig?

    Drei Monate nach der Kündigung – was ist dran an dem Gerücht? In der Expat-Community hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Blaue Karte EU  nach einer Kündigung   noch drei Monate lang gültig  bleibt. Diese Aussage ist – juristisch betrachtet – sowohl richtig als auch falsch. Sie beruht auf einer missverstandenen Regelung in § 18 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz  und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie für Hochqualifizierte. Dort ist festgelegt, dass die Blaue Karte grundsätzlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses plus drei Monate  erteilt werden soll. Wichtig: Es geht hierbei aber um die Erteilung und Verlängerung der Blauen Karte EU – nicht um deren automatische Fortgeltung nach dem Jobverlust. Nachträgliche Verkürzung und Widerruf nach 3 Monaten Kommt es zu einer Kündigung und erfährt die Ausländerbehörde davon, kann sie die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte nachträglich verkürzen  oder die Blaue Karte unter Umständen widerrufen. Ob dies tatsächlich geschieht, hängt stark von der Praxis der jeweiligen Behörde ab. In Berlin, einer vergleichsweise liberalen Stadt, besteht oftmals die Möglichkeit, sich auf die gesetzlich vorgesehenen drei Monate zu berufen und gegen eine Verkürzung vorzugehen . In restriktiveren Behörden – etwa in München – wird hingegen häufig sofort auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses reagiert, ohne die dreimonatige Frist zu berücksichtigen. Wichtig zu wissen: Selbst wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte nach einer Kündigung nicht mehr vorliegen, bedeutet das nicht, dass die Karte automatisch erlischt . Ein formeller Widerruf oder eine Verkürzung durch die Ausländerbehörde ist erforderlich. Und dieser erfolgt in der Praxis oft verspätet oder gar nicht – teilweise über Monate oder sogar Jahre hinweg. In dieser Zeit bleibt die Blaue Karte formal gültig. Was tun nach der Kündigung? Die Diskussion um die 3 Monate Gültigkeit der Blauen Karte nach der Kündigung ist sowieso nur bedingt praxisrelevant. Denn in den meisten Fällen wird es sich bei Inhabern der Blauen Karte um Fachkräfte mit einem anerkannten Abschluss  handeln. Diese Personengruppe wird in vielen Fällen die Voraussetzungen für die Erteilung der Chancenkarte  ( §§ 20a, 20b AufenthG ) erfüllen. Diese erlaubt einen weiteren Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten in Deutschland zur Jobsuche – auch ohne ein konkretes Jobangebot (solange der  Lebensunterhalt gesichert  werden kann). Fazit 3 Monate Blaue Karte nach Kündigung Die weit verbreitete Vorstellung, dass die Blaue Karte EU nach einer Kündigung automatisch noch drei Monate gültig bleibt, ist ein falsch verstandener Mythos mit wahrem Kern . Tatsächlich wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate erteilt, was rechtlich auch bei einer Kündigung gilt. Allerdings erlischt die Blaue Karte nicht automatisch nach den drei Monaten, sondern bleibt bis zum Widerruf durch die Ausländerbehörde gültig. Zusätzlich haben Blaue Karte Inhaber meistens nach der Kündigung Anspruch auf eine Chancenkarte.  Die vollständige 3 Monats Regel mit der Blauen Karte EU lautet also : Die Blaue Karte EU bleibt nach einer Kündigung bis zum Widerruf durch die Ausländerbehörde wirksam und die Ausländerbehörde kann die Blaue Karte EU frühestens  3 Monate nach der Kündigung widerrufen (außer wenn der Jobverlust nicht mitgeteilt wurde, dann auch früher). Nach dem Widerruf wäre aber bei entsprechendem Antrag (in den meisten Fällen) die Chancenkarte zu erteilen. Das könnte Sie auch interessieren: Blaue Karte EU (Übersichtsseite) Blaue Karte EU Arbeitgeberwechsel Lebensunterhaltssicherung Aufenthaltserlaubnis

  • Envoy Global expandiert nach Deutschland: Offer & Mastmann wird Teil von Corporate Immigration Partners, P.C.

    Ein bedeutender Schritt für den globalen Einwanderungsmarkt: Die US-amerikanische Kanzlei Corporate Immigration Partners, P.C. (CIPPC), strategischer Allianzpartner von Envoy Global, hat die renommierte Frankfurter Einwanderungskanzlei Offer & Mastmann übernommen . Damit erweitert Envoy Global, ein weltweit führender Anbieter technologiegestützter Einwanderungsdienstleistungen, seine direkte Präsenz in Deutschland. Starke Partnerschaft im Herzen Europas Offer & Mastmann zählt zu den Pionieren im deutschen Unternehmens-Einwanderungsrecht . Die 2005 gegründete Kanzlei mit Sitz in Frankfurt hat sich auf die rechtliche Begleitung multinationaler Unternehmen beim Einsatz ausländischer Fachkräfte spezialisiert – von ICT-Karten über Blue Cards bis hin zu kurzfristigen Visa für Geschäftsreisen. Die Partnerinnen Bettina Offer, LL.M., und Gabriele Mastmann sind feste Größen in der Fachwelt und Mitautorinnen zentraler juristischer Standardwerke zur Beschäftigungsverordnung. Durch die Integration in CIPPC und damit in das globale Netzwerk von Envoy Global entsteht nun eine neue Einheit, die lokale juristische Exzellenz mit internationaler Reichweite und technologischer Innovationskraft verbindet. Ein Gewinn für Unternehmen mit internationaler Belegschaft Für Unternehmen, die in Deutschland Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen oder entsenden, eröffnet diese Fusion neue Möglichkeiten. Der Zusammenschluss bedeutet gebündelte Erfahrung, strategische Beratung und Zugang zu hochspezialisierten Einwanderungslösungen – mit Unterstützung in über 180 Ländern und einer Plattform, die Prozesse digitalisiert und vereinfacht. Ziel bleibt ein reibungsloses, effizientes und rechtssicheres Einwanderungserlebnis für alle Beteiligten. Die Integration erfolgt auf Augenhöhe: Offer & Mastmann bleibt als Team bestehen und wird das bestehende Frankfurter Envoy-Team ergänzen. Für Mandant*innen bedeutet das: mehr Kapazitäten, tiefere Fachkenntnisse und ein noch umfassenderer Service. Teil einer globalen Expansionsstrategie Die Übernahme ist Teil einer konsequenten Expansionsstrategie von Envoy Global. Seit 2022 hat das Unternehmen neue Standorte und Partnerkanzleien in Großbritannien, Frankreich, Spanien, Südafrika, den VAE, Kenia, Namibia, Saudi-Arabien und den Niederlanden aufgebaut. Der Markteintritt in Deutschland – einem der wichtigsten Zielländer für hochqualifizierte Fachkräfte weltweit – ist daher ein logischer Schritt. „ Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Kunden durch diese Akquisition die besten Rechtsdienstleistungen im Bereich der Einwanderung nach Deutschland anbieten können, und sind stolz darauf, mit Bettina, Gaby und ihrem talentierten Team zusammenzuarbeiten “, so Sophy King, President of Global Immigration bei Envoy Global. Fazit Mit der Übernahme von Offer & Mastmann durch CIPPC erhält der deutsche Markt für unternehmensbezogene Migration einen kräftigen Innovationsschub. Für internationale Arbeitgeber, HR-Abteilungen und ausländische Fachkräfte bedeutet das: Zugang zu nahtlos integrierten, technologiegestützten und fachlich erstklassigen Einwanderungslösungen – aus einer Hand und mit globaler Perspektive. VISAGUARD beobachtet diese Entwicklung mit großem Interesse – sie zeigt, wie stark das Thema Erwerbsmigration auch international an Bedeutung gewinnt. Quelle: Pressemitteilung von Envoy Global

  • Wie lange dauert es, ein Sperrkonto in Deutschland zu eröffnen?

    Ein Sperrkonto  zu eröffnen, ist für viele internationale Studierende und Visumsantragsteller  ein zentraler Bestandteil ihres Aufenthalts in Deutschland. Das Sperrkonto dient dabei als finanzielle Sicherheit  für die deutschen Behörden und stellt sicher, dass Antragsteller ihren Lebensunterhalt  während ihres Aufenthalts eigenständig finanzieren können (siehe § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ). Obwohl der Begriff „Sperrkonto“ zunächst bürokratisch klingt, ist der Eröffnungsprozess heute meist unkompliziert und vollständig digitalisiert – insbesondere bei spezialisierten Anbietern, die sich auf internationale Kundinnen und Kunden konzentrieren. Geschwindigkeit Sperrkonto eröffnen Visum Deutschland Sobald man sich bei einem entsprechenden online Anbieter registriert  hat, kann der Antrag online eingereicht werden. In vielen Fällen erhalten Nutzer innerhalb weniger Stunden  eine erste Bestätigung der Registrierung. Die Geschwindigkeit der Kontoeröffnung hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell und vollständig die erforderlichen Dokumente hochgeladen werden. Dazu gehören in der Regel Ausweisdokumente, der Nachweis über den Aufenthaltszweck und persönliche Angaben, die bei der Kontoeröffnung benötigt werden. Wichtig zu wissen: Nur vollständige Anträge werden bearbeitet – wer also von Anfang an sorgfältig vorgeht und alle To-dos in der Online-Plattform gewissenhaft abarbeitet, kann die Dauer der Bearbeitung deutlich verkürzen. Wie lange es tatsächlich dauert, bis das Sperrkonto vollständig eingerichtet und nutzbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich ist der gesamte Prozess innerhalb weniger Wochen  abschließbar. In Einzelfällen kann es sehr schnell gehen – insbesondere, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Identitätsprüfung sofort funktioniert. In anderen Fällen, zum Beispiel bei unvollständigen Anträgen oder zusätzlichen Rückfragen, kann es bis zu sechs Wochen dauern. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um das Sperrkonto zu kümmern, insbesondere wenn ein Visum beantragt werden soll. Zeitpunkt Sperrkonto eröffnen Visum Für viele Antragsteller stellt sich die Frage, ob sie das Sperrkonto  bereits vollständig aktivieren müssen, bevor sie zur Auslandsvertretung gehen. Die gute Nachricht: In der Praxis verlangen viele deutsche Auslandsvertretungen lediglich eine offizielle Bestätigung darüber, dass das Konto eröffnet wurde  und die Sperrung des Betrags vorgesehen ist. Einige Anbieter stellen dafür vorläufige Bescheinigungen  aus, die den Anforderungen der Behörden in der Regel genügen. Das ist besonders hilfreich in dringenden Fällen, wenn es zeitlich eng wird mit dem Visumstermin oder dem Semesterbeginn. Fazit Dauer Eröffnung Sperrkonto Visum Die Eröffnung eines Sperrkontos ist heute kein komplizierter Prozess mehr. Dank digitaler Lösungen und standardisierter Abläufe kann das Konto oft innerhalb weniger Stunden bis Tage eröffnet werden – sofern alle Angaben und Unterlagen stimmen. Dennoch sollten sich Antragsteller nicht zu lange Zeit lassen: Wer frühzeitig beginnt, hat die Sicherheit, dass zum Zeitpunkt des Visumantrags alle Dokumente bereitstehen und keine unangenehmen Verzögerungen drohen. Das gesperrte Konto ist damit nicht nur eine bürokratische Anforderung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit während des Aufenthalts in Deutschland. Sie benötigen ein Sperrkonto, das von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt für die Mandatsarbeit in der Regel Fintiba  und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie einen Sperrkonto-Vertrag über diesen  Link abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Aus Transparenzgründen weisen wir darauf hin, dass es auch andere Sperrkonto-Anbieter gibt.

  • Zwischenbilanz: Wie die neue Regierung von Friedrich Merz gegen Einwanderer vorgeht

    Die neue Bundesregierung setzt in der Migrations- und Einbürgerungspolitik deutliche Signale : Der bisherige Kurs, der auf Integration und rechtssichere Verfahren setzte, wird in zentralen Punkten zurückgedreht oder ausgebremst. Besonders betroffen sind Menschen, die in Deutschland leben, arbeiten und langfristig bleiben möchten. Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate zeigen, dass der Wind sich deutlich gedreht hat – teils mit massiven Konsequenzen für Betroffene. Rückschritt bei der Einbürgerung: „Turbo-Einbürgerung“ vor dem Aus Ein zentrales Symbol des alten Modernisierungskurses war die sogenannte " Turbo-Einbürgerung ": Wer drei Jahre in Deutschland lebt, sehr gut integriert ist und Deutsch auf hohem Niveau spricht, sollte schneller eingebürgert werden können. Diese Option galt als Anerkennung besonderer Integrationsleistungen – und als Signal, dass Deutschland ein modernes Einwanderungsland ist. Nun plant die neue Regierung, diese Möglichkeit wieder zu streichen . Das bedeutet nicht nur eine verlängerte Wartezeit für viele gut integrierte Migrant:innen, sondern auch einen Rückschritt in der gesellschaftlichen Anerkennung von Zugehörigkeit. Statt Integration zu belohnen, wird sie ausgebremst. Kritik an Berlin: „Masseneinbürgerungen“ im Visier Auch auf Landesebene steht das Thema Einbürgerung politisch unter Druck. Die Berliner Verwaltung hatte in den letzten Monaten – teils durch Digitalisierung und pragmatische Verfahren – große Fortschritte bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen gemacht. Tausende Anträge wurden entschieden, lange Wartezeiten abgebaut. Statt diesen Erfolg anzuerkennen, wird aus Berlin nun scharf kritisiert. Bundespolitiker wie Alexander Dobrindt sprechen von "Masseneinbürgerungen" und unterstellen der Verwaltung ein zu laxen Umgang mit Staatsangehörigkeit . Dabei verkennt diese Debatte, dass jede Einbürgerung rechtlich geprüft wird – und dass die hohe Zahl schlicht das Resultat jahrelang aufgestauter Verfahren ist. Klage erst nach einem Jahr? Verlängerung der Untätigkeitsfrist geplant Ein weiterer Angriff auf die Rechte von Migrant:innen ist die geplante Änderung der Untätigkeitsklage im Staatsangehörigkeitsrecht. Bislang konnten Antragsteller:innen nach drei Monaten Untätigkeit der Behörde klagen, um eine Entscheidung zu erzwingen. Diese Frist soll nun nach dem Willen eines Bundesratsausschusses auf zwölf Monate verlängert werden . Für Betroffene bedeutet das: noch mehr Warten, noch weniger Druck auf überlastete oder unwillige Behörden, noch mehr Unsicherheit in einer ohnehin belastenden Situation. Die Möglichkeit, gegen behördliches Nichtstun vorzugehen, wird damit massiv eingeschränkt. Zurückweisungen an der Grenze: Rechtsstaat unter Druck Besonders drastisch ist auch die Entwicklung im Bereich des Asylrechts. Medienberichten zufolge kommt es vermehrt zu rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze – teilweise ohne die vorgeschriebenen Verfahren . Menschen, die Schutz suchen, werden abgewiesen, ohne dass ihre Gründe geprüft werden. Das ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern stellt die humanitären Grundprinzipien des deutschen und europäischen Asylrechts infrage. Fazit: Zeitenwende – aber nicht zum Besseren Der aktuelle Kurswechsel in der Migrationspolitik bedeutet für viele Migrant:innen Rückschritte statt Fortschritt. Ob Einbürgerung, Rechtschutz oder Zugang zum Asylverfahren – an vielen Stellen wird derzeit abgebaut, was in den letzten Jahren aufgebaut wurde. Statt Integration zu fördern, wird Misstrauen geschürt. Statt Verfahren zu beschleunigen, werden sie verzögert. Und statt Rechtssicherheit zu garantieren, werden rechtliche Standards ausgehöhlt. VISAGUARD  beobachtet diese Entwicklungen mit Sorge – und setzt sich weiterhin dafür ein, dass Migrant:innen in Deutschland nicht allein gelassen werden. Wir informieren, vermitteln qualifizierte Rechtsberatung und unterstützen auf dem Weg durch ein zunehmend schwieriges System.

  • Niederlassungserlaubnis Online-Antrag jetzt in Berlin möglich

    Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Berlin ist ab Juli 2025 in Berlin vollständig online möglich . Das ist ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung der Migrationsverwaltung und eine spürbare Erleichterung für viele Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben und hier dauerhaft bleiben möchten. Was ist die Niederlassungserlaubnis? Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel , der mit weitreichenden Rechten verbunden ist: Wer ihn besitzt, darf uneingeschränkt arbeiten und muss keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen. Voraussetzung für die allgemeine Niederlassungserlaubnis ist in der Regel, dass die antragstellende Person seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Diese muss auf einem nicht nur vorübergehenden Aufenthaltszweck beruhen – etwa einer Erwerbstätigkeit, einer Familienzusammenführung oder humanitären Gründen. Zeiten mit nationalem Visum werden in der Regel angerechnet. Zusätzliche Vereinfachungen bestehen für Inhaber einer Blauen Karte EU und für Fachkräfte . Unbefristeter Aufenthalt Berlin online und digital Die Antragstellung der Niederlassungserlaubnis erfolgt nunmehr online über das ServicePortal Berlin . Bevor der Antrag ausgefüllt wird, empfiehlt sich die Nutzung des integrierten Quick-Checks , um vorab zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der eigentliche Antrag ist umfangreich, kann aber zwischengespeichert und später fortgesetzt werden. Wichtige Unterlagen – vom Pass über Nachweise zu Einkommen, Miete, Versicherungen und Sprachkenntnissen – müssen hochgeladen werden. Das System akzeptiert verschiedene Dateiformate, darunter PDF, JPG und PNG, solange die Gesamtgröße von 100 MB nicht überschritten wird. Die Bezahlung der Antragsgebühr erfolgt elektronisch, zum Beispiel per Kreditkarte oder PayPal. Nach Absenden des Antrags erhält man eine PDF-Bestätigung, mit der der aktuelle Aufenthaltstitel vorläufig verlängert wird – ausgenommen bei einem Schengen-Visum. Nach erfolgreicher Einreichung prüft das Landesamt für Einwanderung den Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an. Bei positiver Vorprüfung erfolgt die Einladung zu einem Vorsprachetermin. Dort müssen alle Originaldokumente vorgelegt werden. Erst danach wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert, was in der Regel noch einmal mindestens vier Wochen dauert. Fazit Die Online-Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist ein wichtiges Signal für eine modernere Einwanderungsverwaltung. Sie spart vielen Antragstellerinnen und Antragstellern Zeit und Wege. Besonders praktisch ist auch, dass endlich die Unsicherheit rund ums Formular für die Niederlassungserlaubnis beseitigt ist: Jahrelang wussten Ausländer in Berlin nicht welches Formular das richtige für die Niederlassungserlaubnis ist, da es schlicht kein Formular gab. Dieses Problem existiert nun mit dem Online-Antrag nicht mehr. Trotzdem bleibt der Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis anspruchsvoll und komplex. Wer sich unsicher ist, ob er oder sie alle Voraussetzungen erfüllt, sollte sich frühzeitig informieren oder fachkundigen Rat einholen. VISAGUARD.Berlin unterstützt Ratsuchende mit Erfahrung, Übersicht und individueller Begleitung auf dem Weg zur Niederlassungserlaubnis.

  • Work-and-Stay-Agentur: Was wirklich geplant ist

    Die Diskussion um die sogenannte "Work-and-Stay-Agentur" sorgt für Aufmerksamkeit – und für viele Fragezeichen. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres finanzpolitisch-strukturellen Plans für die Jahre 2025 bis 2029 erste Details zu dieser neuen Institution genannt. Was steckt dahinter? Wir ordnen die wichtigsten Punkte ein. Einheitlicher Zugangspunkt für Fachkräfte Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll Deutschland attraktiver für internationale Fachkräfte werden. Dazu gehört auch der Aufbau einer digitalen „Work-and-Stay“-Agentur . Diese wird kein neues Bundesamt sein, sondern soll in erster Linie als zentraler Einstiegspunkt für qualifizierte Einwanderung dienen – also eine Art digitale Anlaufstelle. Die Zielsetzung ist klar: Prozesse vereinfachen, digitalisieren, zentralisieren. Die Agentur soll Ansprechpartnerin für Fachkräfte sein, Anträge über eine zentrale IT-Plattform bündeln und zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beitragen. Eine tiefgreifende Verschiebung bestehender Zuständigkeiten – etwa zu Lasten von Ländern oder Kommunen – ist aber wohl nicht geplant. Realitätscheck: Behördenpraxis heute Der aktuelle Alltag in Einwanderungsverfahren sieht oft anders aus. Rechtsanwälte beschreiben eindrücklich die Probleme aus der Praxis: Eingereichte Anträge bleiben unbearbeitet, Sicherheitsanfragen müssen nach sechs Monaten neu gestellt werden, und Unterlagen sind häufig veraltet. Die Frustration ist groß – auch weil dadurch der Eindruck entsteht, die Schuld liege bei den Antragstellenden. Diese realitätsferne Sichtweise ist gefährlich, insbesondere wenn in offiziellen Dokumenten impliziert wird, mangelnde Effizienz sei vor allem auf Nachlässigkeit der Migrant:innen zurückzuführen. Vielmehr zeigt die Praxis: Die strukturellen Defizite liegen oft auf Seiten der Verwaltung . Bürokratiedschungel wird noch komplizierter In Deutschland ist das Visumverfahren bereits heute für viele Betroffene ein undurchschaubares bürokratisches Labyrinth . Zahlreiche verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, komplizierte Formulare, mehrsprachige Anforderungen und lange Wartezeiten sorgen regelmäßig für Verunsicherung und Frustration bei Antragsteller*innen. Der Vorschlag, nun eine weitere „Zentralstelle“ oder „Anlaufstelle“ einzuführen, klingt auf den ersten Blick nach Entlastung – droht aber in Wirklichkeit, das bestehende Bürokratiechaos im Migrationsrecht noch zu verschärfen. Statt Klarheit zu schaffen, würde eine zusätzliche Behörde neue Schnittstellen, Zuständigkeitskonflikte und Abstimmungsprobleme mit sich bringen. Schon jetzt wissen viele Antragsteller nicht, ob sie sich an die deutsche Auslandsvertretung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde vor Ort oder spezialisierte zentrale Stellen wenden müssen. Kommt eine weitere Instanz hinzu, wird das System noch fragmentierter – mit dem Ergebnis, dass Verfahren länger dauern, Fehlerhäufigkeit steigt und rechtssuchende Menschen noch mehr auf anwaltliche Hilfe angewiesen sind. Fazit: Digitalisierung ist kein Allheilmittel Die Idee einer digitalen „Work-and-Stay“-Agentur ist grundsätzlich sinnvoll – vorausgesetzt, sie wird mit den nötigen Ressourcen, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten ausgestattet. Eine zentrale Plattform kann tatsächlich dazu beitragen, Anerkennungs- und Migrationsverfahren effizienter zu gestalten. Entscheidend ist aber: Digitalisierung darf nicht dazu dienen, strukturelle Defizite der Behördenpraxis zu kaschieren oder rechtliche Hürden zu erhöhen. Eine Work-and-Stay Agentur kann sinnvoll sein, solange Verwaltungsaufgaben gebündelt werden, anstatt eine neue Schattenbürokratie einzurichten.

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