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  • Deutschland punktet bei Integration – Experten sehen große Fortschritte

    Zehn Jahre nach der großen Flüchtlingsbewegung zieht der Migrationsexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)  eine positive Bilanz . Deutschland habe bei der Integration von Migrantinnen und Migranten im europäischen Vergleich bemerkenswerte Erfolge erzielt. „ Wir liegen, zusammen mit Norwegen, recht weit vorn – und wesentlich besser als Dänemark, Niederlande und Italien “, so Brücker im Gespräch mit dem Handelsblatt . Ein Fehler sei allerdings gewesen, Geflüchtete verstärkt in strukturschwache Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zu verteilen. Dennoch zeigt die Gesamtentwicklung, dass sich der Arbeitsmarkt für viele der im Jahr 2015 geflüchteten Menschen positiv entwickelt hat. Erwerbstätigkeit über dem Durchschnitt Besonders auffällig: Unter den 2015 nach Deutschland geflüchteten Männern liegt die Erwerbstätigenquote heute sogar über dem deutschen Durchschnitt . Eine deutliche Mehrheit bestreitet inzwischen ihren Lebensunterhalt  selbst, mehr als die Hälfte arbeitet als Fachkraft  oder in einer höher qualifizierten Tätigkeit. Brücker betont, dass das reale Qualifikationsniveau vieler Geflüchteter deutlich höher sei, als es fehlende formelle Abschlüsse vermuten lassen. Häufig entspreche die Tätigkeitserfahrung in der Heimat den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarkts. So habe beispielsweise jemand im Handel in Syrien oder im Irak ähnliche Aufgaben übernommen wie hierzulande – auch wenn der formale Ausbildungsweg ein anderer war. „Wir schaffen das“ – eine Bilanz nach zehn Jahren Als Bundeskanzlerin Angela Merkel im August 2015 den Satz „Wir schaffen das“ prägte, suchten in kurzer Zeit mehr als eine Million Menschen Schutz in Deutschland. Heute zeigt sich: Die Integration in Arbeit und Gesellschaft ist vielerorts gelungen. Deutschland steht damit im europäischen Vergleich als positives Beispiel da – ein Signal für die Zukunft der Migrations- und Integrationspolitik.

  • Erklärung Unterschied: Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltstitel?

    Bis zum Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes im Jahr 2005 war im deutschen Ausländerrecht regelmäßig von der „ Aufenthaltsgenehmigung “ die Rede. Gemeint war damit die behördliche Erlaubnis für einen Ausländer, sich für einen bestimmten Zeitraum rechtmäßig in Deutschland aufzuhalten. Mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)  wurde dieser Begriff jedoch abgelöst – und durch den heute maßgeblichen Begriff „Aufenthaltstitel“ ersetzt . Diese Änderung war nicht nur eine bloße sprachliche Anpassung, sondern Teil eines umfassenden Reformprozesses. Ziel war es, das Aufenthaltsrecht systematischer zu strukturieren und stärker an europäische Vorgaben anzupassen. Gesetzliche Weiterentwicklung und Differenzierung der Aufenthaltstitel Mit der Einführung des Begriffs „Aufenthaltstitel“ wurde auch die rechtliche Kategorisierung differenzierter. Es gibt heute verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln , etwa die Aufenthaltserlaubnis , die Blaue Karte EU , die ICT-Karte  für unternehmensinterne Transfers oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU . Diese Vielfalt spiegelt die zunehmende Spezialisierung des Aufenthaltsrechts wider, das sich mittlerweile an einer Vielzahl von Zielen orientiert: vom Familiennachzug über Studium und Ausbildung bis hin zur gezielten Fachkräfteeinwanderung. Neuregelung der Erwerbstätigkeit im Aufenthaltsgesetz Ein wichtiger Schritt war die Herauslösung der Regelungen zur Erwerbstätigkeit aus dem bisherigen Normsystem. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde § 4a  neu eingeführt, der nun die Voraussetzungen für eine Beschäftigung von Ausländern  in Deutschland klarer regelt. Hintergrund ist das politische Ziel, Deutschland als Einwanderungsland für Fachkräfte  attraktiver und rechtlich berechenbarer zu machen. Die frühere Vermischung von Aufenthalt und Arbeitserlaubnis wurde damit systematisch getrennt. Fazit Der Begriff „Aufenthaltsgenehmigung“ ist seit 2005 nicht mehr Teil des geltenden Rechts und wurde vollständig durch den Begriff „Aufenthaltstitel“ ersetzt. Diese Veränderung steht für eine grundsätzliche Reform und Europäisierung des deutschen Aufenthaltsrechts. Die heutige Gesetzeslage unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln, je nach Aufenthaltszweck, Dauer und Rechtsanspruch. Wer sich im deutschen Aufenthaltsrecht zurechtfinden möchte – sei es als Betroffener oder Berater –, sollte sich nicht auf veraltete Begriffe verlassen. Nur wer mit der aktuellen Terminologie und Systematik vertraut ist, kann rechtssicher agieren und kompetent beraten.

  • Exotische Aufenthaltsrechte: Das Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV

    Manche Rechtsnormen finden im Migrationsrecht weniger Anwendungsfälle als andere. Dies gilt z.B. für Art. 21 AEUV . Die Norm ist schon deshalb besonders, da es ungewöhnlich ist, ein Aufenthaltsrecht direkt aus den europäischen Verträgen  herzuleiten . Dies ist zwar auch in anderen Konstellationen wie dem Vander-Elst Visum  möglich, allerdings ist die Begründung von Aufenthaltsrechten normalerweise nur durch Gesetze wie dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder dem Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)  üblich. Gleichwohl erkennt die Rechtsprechung auch die Begründung eines Aufenthalts auf Grundlage von Art. 21 AEUV an. Der Gedanke dahinter dürfte sein, dass z.B. im Eltern-Kind-Verhältnis der Aufenthalt in einem anderen EU-Staat im Sinne des Art. 21 AEUV unmöglich ist, wenn keine Begleitung durch die sorgeberechtigte Person erfolgen kann. Das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV Art. 21 Abs. 1 AEUV gewährt Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten  frei zu bewegen und aufzuhalten . Die Norm begründet also zunächst ausweislich des Wortlauts kein Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige, sondern erstmal nur für EU-Bürger. Das Recht aus Art. 21 AEUV kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Familienangehörige übertragen  werden, die selbst keine Unionsbürger sind. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 13. Juni 2024 (1 C 5.23)  klargestellt, dass ein solches abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV auch dann bestehen kann, wenn der Drittstaatsangehörige bereits ein anderes Aufenthaltsrecht aus nationalem Recht besitzt. Damit führt das Gericht seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2020 – 1 C 27.19 ) fort und stärkt die unionsrechtlich begründeten Aufenthaltsrechte von Eltern minderjähriger Unionsbürger.Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 21 AEUV Das aus Art. 21 AEUV abgeleitete Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Elternteils setzt nach der Entscheidung des BVerwG (Rn. 23) drei kumulative Voraussetzungen voraus: 1. Grenzüberschreitender Aufenthalt des Unionsbürgers Der minderjährige Unionsbürger muss sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten als demjenigen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Damit wird an das unionsrechtliche Freizügigkeitsverständnis des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG  angeknüpft. Insofern ist es anerkannt, dass sich Unionsbürger  in ihrem eigenen Staat nicht auf Freizügigkeitsrechte berufen können (z.B. für den Familiennachzug ; sog. Inländerdiskriminierung).  2. Tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge durch den Drittstaatsangehörigen Das Aufenthaltsrecht wird nur demjenigen Elternteil zuerkannt, der die tatsächliche Fürsorge und Verantwortung für das Unionsbürgerkind übernimmt. Diese tatsächliche Beziehung ist entscheidend, um das Familienleben im Sinne von Art. 7 GRCh ( EU-Grundrechtecharta ) zu schützen. 3. Freizügigkeitsberechtigung des Unionsbürgers Das Kind selbst muss (selbst) freizügigkeitsberechtigt im Sinne des Unionsrechts sein. Das Aufenthaltsrecht darf nicht lediglich abgeleitet sein. Diese Voraussetzung ist häufig problematisch, da minderjährige Unionsbürger die in § 2 Abs. 2 FreizügG/EU genannten Tatbestände – etwa als Arbeitnehmer, Selbständige oder Studierende – regelmäßig nicht erfüllen. Fazit zum Aufenthaltsrecht gemäß Art. 21 AEUV Das Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV ist ein vergleichsweise selten  genutztes, aber dogmatisch hochinteressantes Instrument des europäischen Migrationsrechts. Es zeigt, dass das Unionsrecht in besonderen Konstellationen über den Rahmen des nationalen Aufenthaltsrechts hinausgreifen kann, um den effektiven Schutz familiärer Bindungen und die Freizügigkeit von Unionsbürgern sicherzustellen. Besonders die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2024 und die vorhergehende Rechtsprechungslinie verdeutlicht, dass das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht auch neben einem nationalen Aufenthaltsrecht bestehen kann und somit eine eigenständige, ergänzende Funktion hat. Art. 21 AEUV gewinnt damit vor allem in Fällen an Bedeutung, in denen ein minderjähriger Unionsbürger auf die tatsächliche Anwesenheit und Fürsorge eines drittstaatsangehörigen Elternteils angewiesen ist. Durch die Anerkennung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts wird nicht nur das Recht auf Freizügigkeit, sondern auch das durch die Grundrechtecharta geschützte Familienleben gewahrt. Insgesamt verdeutlicht Art. 21 AEUV, dass das Unionsrecht in Ausnahmefällen ein unmittelbares Aufenthaltsrecht begründen kann – und damit als „exotisches“ Rechtsinstrument einen wichtigen Beitrag zum Schutz familiärer Einheit in einem europäischen Kontext leistet.

  • Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Registrierung für Arbeitsmarktzulassung im Ausland

    Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Onlineportal  gestartet, das ausländischen Fachkräften  bereits im Herkunftsland einen strukturierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt eröffnet. Dieses digitale Angebot markiert einen weiteren Schritt in der Digitalisierungs-Gesamtstrategie  der Bundesregierung, die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern und den bestehenden Engpass an Personal in zentralen Branchen zu entschärfen (siehe auch Diskussion zur “ Work-and-Stay-Agentur ”). Das neue Verfahren soll den Einstieg in das Einwanderungsverfahren deutlich verkürzen und zu einer besseren Verzahnung zwischen ausländischen Bewerbern, deutschen Arbeitgebern  und der Ausländerbehörde beitragen. Neues Digitalsystem der Bundesagentur für Arbeit Im Mittelpunkt des neuen Portals steht die Möglichkeit, persönliche und berufliche Daten bereits vor der Einreise strukturiert zu hinterlegen und sich zu registrieren. Fachkräfte  können Angaben zu Ausbildung, beruflicher Erfahrung, Sprachkenntnissen und dem angestrebten Berufsfeld eintragen. Diese Vorabregistrierung  soll es den zuständigen Stellen ermöglichen, schneller zu prüfen, ob das Profil mit konkreten arbeitsmarktlichen Anforderungen  kompatibel ist. Nach Angaben der Bundesagentur wird bei ausreichender Passung unmittelbar ein Beratungstermin angeboten. Diese automatische Terminvergabe schafft erstmals eine direkte Verbindung zwischen internationaler Fachkraft und deutscher Arbeitsverwaltung – ein Prozess, der bisher stark fragmentiert und für viele Bewerber schwer zugänglich war. Neue Online-Registrierung soll auch Informationsportal haben Hervorzuheben ist auch der Informationsbereich des Portals . Interessierte Fachkräfte erhalten bereits im Ausland einen Überblick zu Themen wie Arbeitsmarktzugang , Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen , Ausbildungsmöglichkeiten  und allgemeinen Einwanderungsfragen. Die Bereitstellung der Inhalte in deutscher, englischer und spanischer Sprache soll die Hemmschwelle für den Erstkontakt reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Bewerberinnen und Bewerber das notwendige Grundverständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen  mitbringen, bevor sie das Verfahren beginnen. Für die Beratungspraxis von VISAGUARD bedeutet dies: Viele Mandantinnen und Mandanten werden künftig bereits mit einem deutlich höheren Informationsstand in Erstgespräche eintreten, was den Einstieg in die rechtliche Feinprüfung erleichtert. Gleichzeitig bleibt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eines der größten Hindernisse im Einwanderungsverfahren . Viele Fachkräfte erhalten bislang nur eine teilweise Anerkennung und müssen zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen absolvieren, bevor sie vollumfänglich im erlernten Beruf arbeiten dürfen (siehe etwa § 18a AufenthG ). Das neue Onlineangebot der Bundesagentur  kann diese Probleme nicht vollständig lösen, aber es erhöht die Transparenz im Vorfeld und erleichtert die frühzeitige Einschätzung realistischer Handlungsmöglichkeiten. Gerade für Mandanten, die zu VISAGUARD kommen, weil sie Unterstützung im Anerkennungsprozess benötigen, schafft das Portal eine zusätzliche Grundlage, die juristische Vertretung zielgerichteter aufzubauen. Fazit zum neuen BA Angebot der Vorab-Registrierung Für VISAGUARD und für Unternehmen, die internationale Talente gewinnen möchten, ist das neue Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit ein willkommener Baustein im komplizierten Migrationsgefüge. Es reduziert Kommunikationsbarrieren, verkürzt erste Verfahrensschritte und trägt dazu bei, dass Fachkräfte mit einer klaren Datengrundlage in Kontakt mit deutschen Behörden treten. Gleichzeitig bleibt die juristische und strategische Begleitung durch spezialisierte Beratungsstellen unverzichtbar, insbesondere bei der Anerkennung, der konkreten Antragstellung und der Koordination mit der zuständigen Ausländerbehörde. Das Portal erleichtert den Einstieg – den komplexen Weg durch das Aufenthaltsrecht müssen Fachkräfte und Arbeitgeber allerdings wohl weiterhin professionell begleiten lassen.

  • Ukrainische Geflüchtete auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Integration mit spürbarem Fortschritt

    Die Integration von ukrainischen Geflüchteten  in den deutschen Arbeitsmarkt gehört zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen  der vergangenen Jahre – und zugleich zu den sichtbarsten Erfolgen. Laut der aktuellen IAB-Stellenerhebung  hat sich der Anteil der aus der Ukraine geflüchteten Beschäftigten in Deutschland zwischen 2022 und Ende 2024 verdreifacht. Während 2022 nur 0,2 Prozent aller Beschäftigten aus der Ukraine stammten, waren es 2024 bereits 0,6 Prozent – insgesamt rund 242.000 Personen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Arbeitsmarktintegration trotz sprachlicher, kultureller und rechtlicher Hürden deutlich an Dynamik gewonnen hat. Besonders kleine und mittlere Betriebe  tragen diesen Wandel: Zwei Drittel der ukrainischen Beschäftigten arbeiten in Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitenden. Kleine und mittlere Unternehmen als Motor der Integration Die Zahlen machen deutlich, dass gerade die mittelständische Wirtschaft einen entscheidenden Beitrag leistet. Während große Konzerne oft nur zögerlich ukrainische Geflüchtete einstellen, berichten kleinere Betriebe von einer wachsenden Zahl an Bewerbungen und erfolgreichen Einstellungen. So hatten 14 Prozent aller deutschen Unternehmen im Jahr 2024 Kontakt zu ukrainischen Bewerberinnen und Bewerbern  – doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Besonders aktiv sind Betriebe, die ohnehin Personal suchen: 79 Prozent von ihnen erhielten Bewerbungen, 69 Prozent führten Vorstellungsgespräche, und 41 Prozent haben tatsächlich Geflüchtete eingestellt. Auch Kleinstbetriebe zeigen Engagement – ein Viertel von ihnen hat im vergangenen Jahr mindestens eine geflüchtete Person aus der Ukraine beschäftigt. Diese hohe Integrationsbereitschaft auf Seiten der Arbeitgeber  ist ein wichtiges Signal, dass gesellschaftliche Offenheit und ökonomischer Bedarf hier Hand in Hand gehen. Der „Job-Turbo“: Ein Baustein für schnellere Integration Seit Ende 2023 setzt die Bundesagentur für Arbeit  auf den sogenannten „Job-Turbo“, ein Programm, das die Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit beschleunigen soll. Ziel ist es, Personen mit ausreichenden Deutschkenntnissen frühzeitig in Beschäftigung zu bringen und parallel berufliche Qualifizierungen zu fördern. Zwar kennen bislang nur etwa 9 Prozent der Betriebe dieses Programm, doch die Wirkung zeigt sich bereits indirekt: Immer mehr Geflüchtete finden über Jobcenter und Qualifizierungsmaßnahmen den Weg in Arbeit. Für viele ukrainische Geflüchtete sind Sprachkurse, Weiterbildungen und gezielte Förderungen entscheidend, um langfristig stabile Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen. Gerade VisaGuard beobachtet, dass die Integrationserfolge nicht nur durch schnelle Arbeitsaufnahmen entstehen, sondern auch durch nachhaltige Begleitung – rechtlich, sprachlich und sozial. Rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Rückschritte Ein Blick nach vorn zeigt allerdings, dass die Integration nicht selbstverständlich bleibt. Ab dem 1. April 2025 sollen neu einreisende ukrainische Geflüchtete nach dem Koalitionsvertrag unter das Asylbewerberleistungsgesetz  fallen  – und damit schlechtere finanzielle und förderrechtliche Bedingungen haben als bisher. Sollte diese Regelung umgesetzt werden, könnte sie die bisherigen Erfolge gefährden. Denn ein zentraler Grund für den schnellen Einstieg vieler Ukrainerinnen und Ukrainer in den Arbeitsmarkt war ihr früher Zugang zu Sozialleistungen, Beratung und Weiterbildung durch die Jobcenter. Eine Verschlechterung dieser Rahmenbedingungen könnte den positiven Trend abbremsen und Betriebe wie Geflüchtete gleichermaßen treffen. Fazit: Integration braucht Stabilität und Unterstützung Die Verdrei­fachung der Beschäftigtenzahlen ukrainischer Geflüchteter in nur zwei Jahren ist ein beeindruckender Beleg für funktionierende Arbeitsmarktintegration  – vor allem, wenn rechtliche Rahmenbedingungen, Jobcenter und Arbeitgeber zusammenarbeiten. Doch Integration ist kein Selbstläufer. Damit sich diese Erfolge fortsetzen, müssen Sprachförderung, rechtliche Beratung und arbeitsmarktnahe Qualifizierung weiterhin konsequent unterstützt werden. Für viele Geflüchtete ist Arbeit der Schlüssel zu einem neuen Leben in Deutschland – und für Betriebe ist sie eine Chance, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Nur wenn die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen stabil bleiben, kann Integration auch künftig gelingen.

  • EES sorgt für Chaos an europäischen Flughäfen

    Ein holpriger Start für das neue Entry/Exit-System Das europäische Entry/Exit-System (EES) , das biometrische Daten aller Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in den Schengen-Raum erfasst, sorgt bereits in der laufenden Testphase  für erhebliche Probleme . Obwohl die vollständige und verpflichtende Einführung erst noch vorgesehen ist, setzen zahlreiche Flughäfen das System jetzt schon ein – mit deutlich spürbaren Auswirkungen für Reisende. Chaotische Szenen an europäischen Flughäfen Die Berichte aus Alicante, Malaga, Gran Canaria, Split und Wien zeigen ein einheitliches Bild: lange Wartezeiten, defekte Scanner, überforderte Kontrollpunkte und unklare Abläufe. Immer wieder fallen einzelne EES-Gates aus, Fingerabdruck- und Gesichtsscans dauern ungewöhnlich lange und Passagiere werden zurück in manuelle Kontrollen geschickt. Teilweise kam es zu brenzligen Situationen, in denen Reisende versuchten, sich an Warteschlangen vorbeizudrängen, während Sicherheitskräfte eingreifen mussten. Neben der biometrischen Erfassung führt das EES erstmals auch automatisierte Fragen zu Rückflugticket , Unterkunft  und finanziellen Mitteln  durch. Diese technische Neuerung sorgt für zusätzliche Verunsicherung, weil unklar ist, welche Konsequenzen falsche oder negative Antworten haben. Die Europäische Kommission hat hierzu bislang keine verbindliche Auskunft erteilt. Besonders relevant für Inhaber deutscher Aufenthaltstitel Die Umstellung betrifft nicht nur klassische Touristinnen und Touristen. Auch Personen mit deutschen Aufenthaltstiteln, nationalen Visa  oder Fiktionsbescheinigungen  müssen künftig das EES durchlaufen. Technische Fehler können dabei zu Verzögerungen, unklaren Rückfragen oder im ungünstigen Fall zu aufenthaltsrechtlichen Missverständnissen  führen. Besonders gefährdet sind Fälle mit neuen Pässen, Namensänderungen oder laufenden Verfahren. Für alle, die regelmäßig in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, empfiehlt es sich derzeit, erheblich mehr Zeit am Flughafen einzuplanen. Reisedokumente  sollten vollständig und griffbereit sein, und Betroffene sollten sich darauf einstellen, dass Abläufe an vielen Flughäfen noch weit von einer stabilen Umsetzung entfernt sind. Fazit: Modernisierung ja – Praxistauglichkeit noch fraglich Das EES soll langfristig eine effizientere und einheitlichere Grenzkontrolle ermöglichen. Der aktuelle Zustand zeigt jedoch, dass das System weit von einer verlässlichen Funktion entfernt ist. Die technische Umsetzung ist unausgereift, die Personalplanung überlastet und die Informationslage unklar. VISAGUARD wird die Entwicklung weiter beobachten und zu allen relevanten Auswirkungen auf Einreise und Aufenthaltsrecht informieren.

  • Künstliche Intelligenz im Visumsverfahren: Bundesregierung plant Modernisierung

    Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung der Migrationsverwaltung weiter voran. In der Kabinettssitzung vom 5. November 2025 wurde ein Eckpunktepapier zur Initiative „Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Visumverfahren und Migrationsverwaltung“ vorgestellt. Auch wenn das vollständige Papier bislang weder beim BMI noch beim Auswärtigen Amt veröffentlicht wurde, zeichnet sich bereits jetzt ab: Die KI-Integration soll die Bearbeitung von Visumanträgen spürbar beschleunigen  und gleichzeitig die Qualität der Prüfungen verbessern. Hintergrund ist die zunehmende Überlastung der Visastellen weltweit und der hohe Bedarf an schnelleren Verfahren, insbesondere im Bereich der Fachkräfteeinwanderung . Bundesaußenminister Johann Wadephul und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wollen mit dem Vorhaben erreichen, dass sowohl Arbeitgeber  als auch internationale Fachkräfte künftig deutlich verkürzte Wartezeiten erleben. KI soll helfen, administrative Routinen schneller abzuarbeiten, Risiken besser zu erkennen und die Ressourcen der Auslandsvertretungen gezielter einzusetzen. Digitalisierte Antragsannahme als Grundlage – KI als nächster Schritt Bereits heute ist ein Teil des Visumverfahrens digitalisiert: Über das Auslandsportal  des Auswärtigen Amtes wurden inzwischen mehr als 70.000 Visumanträge  vollständig online eingereicht und bearbeitet. Diese Entwicklung zeigt, dass die technische Infrastruktur vorhanden ist und die Nutzerakzeptanz steigt. Nun soll die KI dort ansetzen, wo die Verfahren bislang am langsamsten sind: bei der inhaltlichen Prüfung von Anträgen. Die Bundesregierung plant, KI-gestützte Systeme einzusetzen, die Sachbearbeitungen unterstützen, indem sie Unterlagen vorstrukturieren, Inkonsistenzen erkennen und Risikobewertungen vorbereiten . Dadurch sollen die Mitarbeitenden schneller zu einer qualifizierten Entscheidung gelangen können. Gleichzeitig soll KI dazu beitragen, das steigende weltweite Antragsvolumen effizienter zu bewältigen – ein entscheidender Faktor, um Deutschland im Wettbewerb um internationale Fachkräfte  wettbewerbsfähig zu halten. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Migrationsverwaltung soll erneut ins Kabinett Parallel dazu plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Migrationsverwaltung  Anfang Dezember erneut im Kabinett zu beschließen. Der Entwurf war bereits Ende 2024 von der damaligen Ampelregierung angestoßen worden, kam aber wegen der politischen Diskontinuität nicht mehr zur Abstimmung. Nun soll das Vorhaben neu aufgelegt werden . Noch ist offen, ob und welche Änderungen vorgenommen wurden. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für automatisierte Prüfprozesse, bessere Datenflüsse zwischen Behörden und eine höhere Verfahrenssicherheit. Damit ergänzt es die KI-Initiative und schafft den Rahmen für eine moderne, effiziente und digital vernetzte Migrationsverwaltung. Was bedeutet das für Arbeitgeber, Fachkräfte und Visa-Antragsteller? Für Unternehmen und internationale Fachkräfte könnten die geplanten Reformen einen bedeutenden Unterschied machen. Kürzere Bearbeitungszeiten , weniger Papierprozesse und klarere digitale Abläufe  würden die Fachkräfteeinwanderung nicht nur beschleunigen, sondern auch berechenbarer machen. Gleichzeitig verspricht der KI-Einsatz eine höhere Qualität der Entscheidungen und damit mehr Rechtssicherheit. Noch bleibt abzuwarten, wie das final ausgearbeitete Eckpunktepapier und der überarbeitete Gesetzesentwurf aussehen werden. Klar ist aber schon jetzt: Die Bundesregierung setzt verstärkt auf Digitalisierung und KI, um das deutsche Visumverfahren  auf ein neues Niveau zu heben. Für alle Beteiligten im Migrations- und Fachkräfteeinwanderungsprozess ist das ein wichtiger Schritt nach vorn.

  • Erste Ergebnisse zur Wirksamkeit der Anerkennungspartnerschaft

    Seit dem 1. März 2024 gibt es in Deutschland mit der sogenannten Anerkennungspartnerschaft  ein neues Instrument, das internationalen Fachkräften  und Arbeitgebern neue Möglichkeiten eröffnet. Ziel ist es, den Einwanderungsprozess zu vereinfachen, indem die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation   nicht zwingend vor der Einreise  abgeschlossen sein muss. Fachkräfte können also bereits nach Deutschland kommen, hier arbeiten und parallel das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)  zeigt nun, wie dieses Modell in der Praxis funktioniert und welche Chancen, aber auch Herausforderungen damit verbunden sind. Erste Erfahrungen aus der Praxis Die Studie, die zwischen Februar und April 2025 durchgeführt wurde, hat Betriebe, Anerkennungsstellen, Beratungsstellen und Rekrutierungsprojekte befragt. Die Ergebnisse sind eindeutig: Das Interesse von Unternehmen an der Anerkennungspartnerschaft ist groß, ihre tatsächliche Nutzung bislang jedoch noch gering . Gründe dafür liegen in Unsicherheiten beim Verfahren, insbesondere der Frage, wie das Anerkennungsverfahren nach der Einreise konkret abläuft und welche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sein könnten. Auch ist der Mehrwert der neuen Regelung für manche Branchen nicht auf den ersten Blick erkennbar. Besonders in Bereichen wie der Physiotherapie oder Ergotherapie bleibt der Zugang aufgrund reglementierter Vorgaben eingeschränkt. Trotz dieser Einschränkungen zeigen die ersten Erfahrungen deutlich die Vorteile der Anerkennungspartnerschaft . Unternehmen berichten, dass sie Prozesse beschleunigen  und flexibler gestalten konnten. Für Fachkräfte bedeutet die Regelung eine Chance, schneller im deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, ohne Monate im Ausland auf die Anerkennung warten zu müssen. Vor allem für Betriebe, die bereits Erfahrungen mit der Rekrutierung internationaler Fachkräfte gesammelt haben oder auf gute Beratungsangebote zurückgreifen können, erweist sich die Anerkennungspartnerschaft als wertvolles Werkzeug. Bedeutung für Arbeitgeber und internationale Fachkräfte Für die Zielgruppe von VISAGUARD – internationale Fachkräfte  und die Arbeitgeber , die diese gewinnen möchten – sind die Ergebnisse besonders relevant. Die Anerkennungspartnerschaft erleichtert den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Unsicherheiten im Verfahren zu vermeiden. Hilfreich sind insbesondere standardisierte Dokumente, transparente Informationen zur Anerkennungsfähigkeit von Abschlüssen sowie klare Hinweise zu Bezahlung und Fördermöglichkeiten. Internationale Fachkräfte profitieren davon, wenn Arbeitgeber diese Strukturen bereits kennen und entsprechende Unterstützungsangebote nutzen. Denn so wird nicht nur der Einstieg in die Beschäftigung erleichtert, sondern auch die langfristige Integration am Arbeitsplatz  und in Deutschland insgesamt gefördert. Die Anerkennungspartnerschaft zeigt: Fachkräfteeinwanderung wird zunehmend flexibler gestaltet – doch sie verlangt von allen Beteiligten gute Vorbereitung und ein solides Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Für Arbeitgeber und Fachkräfte, die den Schritt nach Deutschland wagen möchten, ist sie eine spannende Option mit großem Potenzial.

  • Fragomen Global Mobility Forum 2025: Wichtige Impulse für Arbeitsmigration und Unternehmenspraxis

    Am 6. November 2025  trafen sich in Frankfurt führende Expert:innen aus Wirtschaft, Verwaltung und internationaler Migration zum diesjährigen Fragomen Global Mobility Forum . Die Veranstaltung im Fraport Conference Center bot einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich Global Mobility , Arbeitsmigration und die zunehmende Digitalisierung der Grenz- und Visaverfahren. Besonders eindrucksvoll war die Bandbreite der eingeladenen Referent:innen, darunter Lukas Gehrke , Leiter der IOM-Vertretung in Brüssel, Kathrin Janson , Syndikusrechtsanwältin bei Siemens Energy, sowie ein Vertreter der European Labour Authority . Gemeinsam mit den Gastgebern Dr. Axel Boysen, Nima Sarvari und Marius Tollenaere diskutierten sie zentrale Trends, Herausforderungen und Reformvorhaben. Compliance, Fachkräfteeinwanderung und neue Entwicklungen im Reiserecht Einen Schwerpunkt des Forums bildete die Frage, wie Unternehmen Compliance-Risiken im Bereich Immigration  frühzeitig erkennen und rechtssicher managen können. Mit Blick auf die zunehmende Komplexität des Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts wurde deutlich, dass organisatorische Strukturen, interne Standards und regelmäßige Audits wichtiger denn je sind. Zudem stand das Fachkräfteeinwanderung sgesetz (FEG) 2.0  im Fokus. Aus Unternehmenssicht zeigt sich bereits jetzt, dass viele der Reformen zwar Erleichterungen bringen, aber zugleich neue Unsicherheiten erzeugen – insbesondere im Zusammenspiel zwischen Auslandsvertretungen, Bundesagentur für Arbeit und den Ausländerbehörden. Ein weiterer Programmpunkt widmete sich der Zukunft der Geschäftsreisen . Das bevorstehende Entry/Exit System (EES)  und die fortschreitende Digitalisierung der EU-Außengrenzen werden Geschäftsreiseprogramme nachhaltig verändern. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen, um Fehler bei Kurzaufenthalten zu vermeiden und Reibungsverluste zu minimieren. Fachkräftegewinnung und KI in der Global-Mobility-Praxis Besonders praxisnah waren die Breakout-Sessions zur rechtssicheren Gewinnung internationaler Fachkräfte . Hier wurden typische Hürden – von der Anerkennung ausländischer Qualifikationen bis hin zur Beschleunigung behördlicher Abläufe – analysiert. Gleichzeitig zeigten Expert:innen auf, welche Möglichkeiten die jüngsten Gesetzesänderungen bieten. Spannend war auch die Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz  in globalen Mobilitätsprogrammen. Während KI-gestützte Tools das Potenzial haben, Visa-Prozesse, Dokumentenmanagement und Compliance-Audits erheblich zu erleichtern, wurde zugleich auf die rechtlichen und ethischen Grenzen hingewiesen. Ein Forum für Austausch und Vernetzung Neben den inhaltlichen Impulsen bot das Global Mobility Forum umfangreiche Möglichkeiten zum Netzwerken. Fachkolleg:innen aus Unternehmen, Behörden und internationalen Organisationen nutzten die Gelegenheit, sich über Best Practices auszutauschen und aktuelle Herausforderungen zu diskutieren. Das Forum bestätigte eindrucksvoll, wie dynamisch das Feld der Global Mobility derzeit ist – und wie wichtig der kontinuierliche Dialog zwischen Wirtschaft, Migrationsexpert:innen und staatlichen Stellen bleibt. Für Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte nach Deutschland holen möchten, waren die Diskussionen ein wertvoller Einblick in die Praxis von morgen.

  • Berufliche Rechtsschutzversicherung für Ausländer in Deutschland (Visumsrecht)

    Wer als Ausländer in Deutschland lebt und arbeitet , sieht sich nicht selten mit rechtlichen Fragen konfrontiert – etwa im Job, im Straßenverkehr oder beim Wohnen. In solchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung  eine wertvolle Unterstützung sein. Doch wie sieht das konkret für Menschen mit Visum oder befristetem Aufenthalt aus? Und ist auch der rechtliche Bereich rund um Aufenthalt und Migration versicherbar? Ist Visumsrecht von der Rechtsschutzversicherung umfasst? Grundsätzlich gilt: Auch Ausländer in Deutschland können eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die Versicherungen stehen nicht nur deutschen Staatsangehörigen offen, sondern richten sich  an alle Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland  – unabhängig vom Pass. Entscheidend ist meist, dass der Wohnsitz offiziell gemeldet ist und der Aufenthalt legal ist. Allerdings decken Rechtsschutzversicherungen nicht automatisch alle rechtlichen Bereiche ab. Meist sind sie auf bestimmte Felder beschränkt, etwa Arbeitsrecht , Verkehrsrecht oder Mietrecht. Gerade Fragen rund um das Aufenthaltsrecht oder die Einbürgerung  – also typische Themen des Migrationsrechts – sind in der Regel aber nicht direkt versichert. Das bedeutet: Wer hofft, mit einer Rechtsschutzversicherung juristische Unterstützung beim Visumsantrag, beim Familiennachzug  oder bei der Einbürgerung zu bekommen, wird bei vielen Versicherern enttäuscht. Expat Law und Rechtsschutzversicherung für Ausländer Aber es gibt einen kleinen, wichtigen Spielraum: Je nach Ausgestaltung des Vertrags kann das Arbeitsmigrationsrecht  – also rechtliche Fragen rund um Arbeit und Aufenthalt – unter die Deckung im Arbeitsrecht  fallen. Ob das Arbeitsvisum zur Ausübung einer Tätigkeit zählt, ist in vielen Fällen eine Frage der Argumentation. Wird etwa die Erteilung oder Verlängerung eines Arbeitsvisums als Voraussetzung für die Berufsausübung gesehen, lässt sich in manchen Fällen ein arbeitsrechtlicher Bezug konstruieren – und damit der Versicherungsschutz aktivieren. Entscheidend sind also die genauen Vertragsbedingungen und die Auslegung des jeweiligen Falls. Es lohnt sich, vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gezielt nachzufragen, welche rechtlichen Themen konkret abgedeckt sind – und wie der Versicherer den Zusammenhang zwischen Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht bewertet. Fazit Rechtsschutz für Ausländer mit Visum Eine Rechtsschutzversicherung kann auch für Ausländer in Deutschland sinnvoll sein, etwa für arbeits- oder mietrechtliche Konflikte. Wer sich rechtlich im Migrationskontext absichern will, sollte sich jedoch nicht allein auf die Versicherung verlassen – sondern im Zweifel frühzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung suchen.  Sie benötigen eine Versicherung, die von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt Feather-Versicherungen  und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie Ihre Versicherung über diesen  Link bei den Versicherungsmaklern von Feather abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Mit dem Code “ VISAG-15 ” erhalten Sie zusätzlich Cashback beim Abschluss einer Versicherung über Feather.

  • Einbürgerungen in NRW: Syrer stellen größte Gruppe

    Die Zahl der Einbürgerungen  in Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen . Ein zentraler Grund: Rund zehn Jahre nach der großen Fluchtbewegung aus Syrien erfüllen immer mehr Menschen die Voraussetzungen für einen deutschen Pass. Allein 2024 erhielten mehr als 24.000 Syrer in NRW die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit 2021 wurden insgesamt 66.366 syrische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stellen Syrer mittlerweile die größte Gruppe bei den Einbürgerungen  im bevölkerungsreichsten Bundesland. Auch in der Gesamtstatistik zeigt sich die starke Entwicklung: Ende 2024 lebten knapp 288.000 syrische Staatsangehörige in Nordrhein-Westfalen – fast neunmal so viele wie noch 2014. Besonders stark war der Zuzug in den Jahren 2015 und 2016, als viele Menschen vor dem Krieg in Syrien nach Europa flohen. Regionale Schwerpunkte und gesellschaftliche Entwicklung Besonders viele Syrer haben im Ruhrgebiet  eine neue Heimat gefunden. Dort lebt mit über 125.000 Personen fast die Hälfte aller syrischen Staatsangehörigen in NRW. Die Städte Essen, Dortmund, Wuppertal, Bochum sowie der Kreis Recklinghausen  weisen die höchsten Einwohnerzahlen auf. Diese regionale Konzentration prägt zunehmend auch das gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Region. Auch die demografische Struktur hat sich verändert. Während der Männeranteil bei syrischen Staatsangehörigen 2015 noch bei rund zwei Dritteln lag, ist er durch den Familiennachzug in den letzten Jahren auf unter 60 Prozent gesunken. Damit spiegelt sich eine langfristige Integration in Familienstrukturen wider, die auch für die Einbürgerung  von Bedeutung ist. Fazit Einbürgerungen Syrer in NRW Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie stark die syrische Gemeinschaft inzwischen in Nordrhein-Westfalen verwurzelt ist. Viele Menschen, die während der Fluchtbewegungen 2014 bis 2016 kamen, haben sich erfolgreich integriert und tragen heute mit einem deutschen Pass zum gesellschaftlichen Leben bei. Nordrhein-Westfalen bleibt damit ein zentrales Bundesland für Einbürgerungen und Integrationsprozesse in Deutschland.

  • Auch in Dresden absurde Wartezeiten für Einbürgerung

    Die Einbürgerung  in Deutschland erlebt seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg der Antragszahlen – und Dresden gehört zu den Städten, in denen sich dieser Trend besonders bemerkbar macht. Wer aktuell in Dresden die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss realistisch mit langen Wartezeiten von rund 2–3 Jahren rechnen. Die Stadt veröffentlicht mittlerweile sogar transparent, wie weit sie in der Bearbeitung der Anträge ist: Derzeit sind noch Einbürgerungsanträge aus dem April 2023  offen. Diese Verzögerungen haben strukturelle Ursachen. Nach Angaben aus dem Dresdner Stadtrat befinden sich rund 3.900 Anträge ohne jegliche zuständige Sachbearbeitung  im Rückstau – ein beeindruckender, aber für Betroffene frustrierender Befund. Die Staatsangehörigkeitsbehörde  bittet öffentlich darum, keine Sachstandsanfragen zu stellen, da diese nicht beantwortet werden und die Bearbeitung zusätzlich belasten würden. Bringt anwaltliche Unterstützung oder eine Untätigkeitsklage etwas? Viele Betroffene fragen sich, ob anwaltliche Vertretung oder eine Untätigkeitsklage  die Bearbeitung beschleunigen können. Dresden kommuniziert hierzu ungewöhnlich offen, dass die anwaltliche Vertretung oder eine Untätigkeitsklage nicht zu einer Beschleunigung führt. Aus anwaltlicher Perspektive ist das durchaus fraglich, da die Behörde nicht darüber entscheiden kann, wie eine Untätigkeitsklage ausgeht. Die Behörde gibt selbst an, dass sie aufgrund der „Fülle an Anträgen“ nicht in der Lage sei, Verfahren zeitnah zu bearbeiten. Gleichwohl schließt das eine Haftung nicht aus . Anwaltliche Unterstützung kann weiterhin sinnvoll sein, denn in Dresden kommt es häufig vor, dass Antragsteller zunächst auf ein „ Vorgespräch “ verwiesen und dadurch rechtswidrig von der Antragstellung abgehalten werden. Über einen Rechtsbeistand kann der Antrag wirksam eingereicht und damit die Platzierung in der Warteschlange gesichert werden. Warum ein Umzug das Verfahren beschleunigen kann Ein bemerkenswerter Punkt aus der anwaltlichen Praxis: Wer auf eine deutlich schnellere Einbürgerung angewiesen ist, sollte prüfen, ob ein Wohnsitzwechsel in die umliegenden Landkreise  sinnvoll sein kann. Dort sind die Kapazitäten teilweise besser, und die Bearbeitungszeiten spürbar kürzer als in der Landeshauptstadt. Gerade für Antragsteller, die alle Voraussetzungen bereits erfüllen und schlicht auf die Entscheidung warten müssen, kann dies eine realistische und rechtlich zulässige Abkürzung darstellen. Fazit Einbürgerung Dresden Die Einbürgerung in Dresden ist aktuell mit langen Wartezeiten  verbunden, was für viele Betroffene eine enorme Belastung darstellt. Transparente Kommunikation der Stadt hilft zwar, erklärt aber nicht die strukturellen Engpässe, die zu jahrelangen Verzögerungen führen. Anwaltliche Unterstützung kann Fehler vermeiden und die Antragstellung sichern – eine Beschleunigung ist ebenfalls zu erwarten. Wer schneller ans Ziel möchte, sollte außerdem prüfen, ob ein Umzug in angrenzende Landkreise sinnvoll sein kann. VISAGUARD behält die Entwicklung im Blick und unterstützt Sie dabei, den für Sie optimalen Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit zu finden.

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