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Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrichter (Visumsrecht)

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So funktionieren die Verwaltungsgerichte und die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland im Migrationsrecht.

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Here you learn ...

  • wie die Gerichtszweige in Deutschland geregelt sind

  • wie die Gerichtsbarkeit in Deutschland aufgebaut ist (Instanzenzug)

  • was ein Verwaltungsrichter (Migrationsrecht) ist

  • welche Gesetze für Verwaltungsgerichte gelten

Table of contents

1. Gerichtszweige in Deutschland

2. Instanzenzug Verwaltungsprozess (Migrationsrecht)

3. Welche Gesetze für Verwaltungsgerichte (Visumsrecht)

4. Regeln für Verwaltungsrichter (inkl. Berichterstatter)

5. FAQ

6. Fazit

1. Gerichtszweige in Deutschland

In Deutschland ist die Gerichtsbarkeit in verschiedene Zweige unterteilt (z.B. für das Strafrecht (StPO), für das Zivilrecht (ZPO) und für das Sozialrecht (SGG); siehe §§ 1 ff. GVG). Für das Migrationsrecht ist die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, da das Migrationsrecht ein Teil des öffentlichen Rechts bzw. des Verwaltungsrechts ist (sogenanntes besonderes Verwaltungsrecht). Sie steht neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte) sowie den besonderen Gerichtsbarkeiten (z. B. Sozial- und Finanzgerichte). Der Verwaltungsrechtsweg ist immer dann eröffnet, wenn jemand sich gegen eine öffentlich-rechtliche Maßnahme oder das Unterlassen einer Behörde wehren will – etwa, wenn ein Visumantrag abgelehnt wird oder ein Aufenthaltstitel nicht verlängert wird. Die Verwaltungsgerichte sind damit zentraler Bestandteil der Rechtsgewährung im Ausländerrecht.

Dabei fungieren Verwaltungsgerichte nicht nur als Kontrollinstanz für die Verwaltung, sondern vor allem als Garant des individuellen Rechtsschutzes. Auch Ausländer – unabhängig von ihrer Nationalität – haben nach Art. 19 Abs. 4 GG das Recht, gerichtlichen Rechtsschutz gegen staatliche Entscheidungen zu suchen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit übernimmt hier die Rolle der „dritten Gewalt“ im demokratischen Staat (Judikative) und sorgt für die rechtsstaatliche Kontrolle staatlichen Handelns. In Migrationsfragen, in denen oftmals grundlegende Rechte wie Aufenthaltsrecht oder Familienschutz berührt sind, ist diese gerichtliche Kontrolle unverzichtbar.

2. Instanzenzug Verwaltungsprozess (Migrationsrecht)

Wenn ein negativer Bescheid – etwa zur Visumsvergabe oder zur Aufenthaltserlaubnis – ergeht, kann gegen den Ablehnungsbescheid geklagt werden (falls kein Widerspruch erforderlich ist). Der Instanzenzug ist dabei klar geregelt: Zuständig für die Klage ist zunächst das Verwaltungsgericht (VG), in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) und als letzte Instanz das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Über dem Bundesverwaltungsgericht stehen noch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) bzw. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Diese Gerichte sind allerdings nicht mehr Teil des ordentlichen Instanzenzugs in Deutschland.

Die Gerichte prüfen sowohl die Sach- als auch die Rechtslage eigenständig und umfassend. Im Migrationsrecht sind Eilrechtsschutzverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO) besonders häufig, da die Visumerteilung häufig erst dann besonders dringlich wird, wenn ein Schaden einzutreten droht. Auch die Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) ist ein im Aufenthaltsrecht besonders häufig genutzter Rechtsbehelf, da viele Migrationsbehörden extrem überlastet sind, weshalb die Wartezeiten für Aufenthaltserlaubnisse, Visa und Einbürgerungen in der Regel sehr lang sind.

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3. Welche Gesetze für Verwaltungsgerichte (Visumsrecht)

Für das Verwaltungsrecht gelten vor Gericht in erster Linie die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Sie regelt zentral, wann eine Klage zulässig ist, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen und wie das Verwaltungsgericht das Verfahren durchführt – etwa durch Beweiserhebung oder mündliche Verhandlung. Die VwGO bildet damit das verfahrensrechtliche Rückgrat der verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Ergänzt wird die VwGO durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und das Deutsche Richtergesetz (DRiG). Diese Gesetze enthalten grundlegende Bestimmungen zum Aufbau der Gerichte, zur richterlichen Unabhängigkeit und zur Organisation der Justiz. Während die VwGO das „Wie“ des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens regelt, schaffen GVG und DRiG den institutionellen Rahmen, in dem dieses Verfahren stattfindet.

4. Regeln für Verwaltungsrichter (inkl. Berichterstatter)

Die Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten sind unabhängig – das garantiert Artikel 97 Grundgesetz. Diese Unabhängigkeit ist nicht nur formal, sondern auch materiell: Weder das Auswärtige Amt (Botschaften) noch die Ausländerbehörde können Einfluss auf die Entscheidungen nehmen. Gerade im Migrationsrecht ist das wichtig, weil hier politische Debatten das Verwaltungshandeln stark prägen. Die richterliche Unabhängigkeit gewährleistet, dass Betroffene eine neutrale und faire Entscheidung erwarten dürfen – eine Entscheidung, die allein dem Gesetz verpflichtet ist. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite ist die prozessuale Fairness garantiert, da ein Rechtsanwalt das Wissen und die Fähigkeiten hat, um sich auch gegen Richter durchzusetzen (z.B. mit einer Beschwerde, Berufung oder Revision), wenn die rechtliche Lage es her gibt.

Innerhalb des Gerichts ist der sogenannte Berichterstatter oft die zentrale Figur: Er oder sie bereitet den Fall vor und strukturiert die Entscheidung. Im Verwaltungsrecht entscheidet zwar grundsätzlich die Kammer, also ein Spruchkörper mit mehreren Richtern (siehe §§ 5, 6 VwGO). In der Praxis ist es jedoch die Regel, dass der Berichterstatter als Einzelrichter tätig wird. Dies ist gesetzlich vorgesehen und die Übertragung auf einen Einzelrichter erfolgt meist direkt am Anfang eines Gerichtsprozesses, sofern keine der beteiligten Parteien dem widerspricht.

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5. FAQ

Was ist ein Verwaltungsgericht?

Ein Verwaltungsgericht ist ein staatliches Gericht, das über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten entscheidet – etwa über Klagen gegen Ausländerbehörden oder Visa-Entscheidungen.


Wer darf vor dem Verwaltungsgericht klagen?

Jede Person – unabhängig von Nationalität – kann vor einem Verwaltungsgericht klagen, die durch eine staatliche Maßnahme betroffen ist. Auch juristische Personen wie Unternehmen können klagen.


Wie lange dauert ein Verfahren?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eilverfahren dauern oft nur wenige Tage oder Wochen. Nicht eilige Verfahren dauern in der Regel 3 - 9 Monate, in seltenen Fällen mehrere Jahre (abhängig von der Auslastung des Gerichts).


Ist ein Anwalt Pflicht?

Vor dem Verwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht, wird aber im Migrationsrecht dringend empfohlen.

6. Fazit

Die Verwaltungsgerichte in Deutschland spielen eine Schlüsselrolle beim Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten. Wer sich gegen fehlerhafte oder rechtswidrige Behördenentscheidungen wehren möchte – etwa bei Visa, Aufenthalt oder Einbürgerung – findet dort unabhängige Richter, die Entscheidungen des Staates überprüfen. Für Betroffene ist es beruhigend zu wissen: Auch im Ausländerrecht gilt der Rechtsstaat. VISAGUARD unterstützt Sie dabei – mit rechtlicher Klarheit und Erfahrung im Umgang mit deutschen Verwaltungsgerichten.

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