Gesetze im Ausländerrecht

Diese Gesetze gelten im Migrationsrecht: Übersichtsseite zu allen Gesetzen im Fachkräfteeinwanderungsrecht.
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Hier erfahren Sie
welche Gesetze im Fachkräfteeinwanderungsrecht gelten
wo die jeweiligen Gesetze veröffentlicht werden
Historie der Änderungsgesetze zur Fachkräfteeinwanderung
völkerrechtliche Verträge zur Fachkräfteeinwanderung
Inhaltsverzeichnis
1. Veröffentlichungsorte Gesetze
2. Aufenthaltsgesetze in Deutschland
3. Historie des Aufenthaltsrecht
4. Historie der Änderungsgesetze (Migrationsrecht)
5. Normenhierarchie im Aufenthaltsrecht
6. Übersicht/Sammlung Gesetze Aufenthaltsrecht
7. FAQ Gesetze Fachkräfteeinwanderung
8. Fazit Gesetze Fachkräfteeinwanderung
1. Veröffentlichungsorte Gesetze
Gesetze werden in Deutschland an mehreren offiziellen und frei zugänglichen Stellen im Internet veröffentlicht. Die wichtigste Quelle ist das Gesetzesportal „Gesetze im Internet“ (www.gesetze-im-internet.de), das vom Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH betrieben wird. Dort sind nahezu alle geltenden Bundesgesetze und Verordnungen im aktuellen Wortlaut abrufbar.
Ergänzend dazu bieten auch die Landesrecht-Portale der Bundesländer Zugang zu den jeweiligen Landesgesetzen. Darüber hinaus stellen (teilweise kostenpflichtige) juristische Fachportale wie Beck-Online, juris oder dejure.org Gesetzestexte, häufig mit Kommentierungen, Verweisen auf Rechtsprechung und weiterführenden Informationen zur Verfügung.
Auch das Bundesgesetzblatt (BGBl.) wird online veröffentlicht und ist die amtliche Quelle für neue oder geänderte Gesetze. Ebenfalls praktisch ist die Gesetzeshistorie bei buzer.de. Auf Buzer.de lässt sich die komplette Änderungshistorie der deutschen Gesetze nachvollziehen.
2. Aufenthaltsgesetze in Deutschland
Das deutsche Aufenthaltsrecht gilt rein vom Umfang her als eines der komplexesten Rechtsgebiete. Selbst für Fachleute ist es schwer vollständig zu überblicken. Zwar wirkt das Grundprinzip auf den ersten Blick einfach: Jeder nicht-europäische Ausländer benötigt grundsätzlich einen Aufenthaltstitel (mit wenigen Ausnahmen). Doch woraus sich ein Aufenthaltstitel bzw. der entsprechende Aufenthaltsgrund ergibt, ist äußerst vielschichtig: Je nach Gesetzeslage existieren rund 150 unterschiedliche Aufenthaltsgründe. Diese lassen sich nach Kategorien wie Aufenthaltszweck (z. B. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, humanitäre Gründe, Familiennachzug), Nationalität (z. B. privilegierte Staaten) und Aufenthaltsdauer (bis 90 Tage (Schengen-Visum), über 90 Tage (Nationales D-Visum), unbefristet (Niederlassungserlaubnis)) differenzieren. Diese Aufenthaltszwecke haben dann wiederum verschiedene Unterarten (z.B. Ehegattennachzug und Kindernachzug als Fall des Familiennachzugs). Zusätzlich existieren weitere Aufenthaltspapiere, die keinen Aufenthaltstitel im engeren Sinne darstellen – etwa Aufenthaltsgestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung oder Sonderausweise.
Über die genannten Aufenthaltstitel hinaus existieren besondere Aufenthaltsrechte, die sich ausschließlich aus dem Völkerrecht (z. B. § 29 Abs. 5 AufenthG) oder unmittelbar aus dem Europarecht (z. B. Art. 20 AEUV) ergeben. Ergänzt wird dieses System durch Aufenthaltsformen, die allein aus der Rechtsprechung abgeleitet werden (z.B. Vander Elst Visum) oder richterlich anerkannte Fallgruppen des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (z.B. medizinisches Visum).
Diese hohe Regelungsdichte und die Vielzahl an Rechtsquellen machen das Aufenthaltsrecht zu einem hochdynamischen und schwer überschaubaren Bereich. Selbst erfahrene Rechtsanwälte kennen oft nur die Aufenthaltsrechte aus ihrem jeweiligen Fachgebiet. So sind etwa Spezialisten für Arbeitsmigrationsrecht in der Regel mit den Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung vertraut, während sich Asylrechtler primär im humanitären Aufenthaltsrecht auskennen.
3. Historie des Aufenthaltsrecht
Die Komplexität des Aufenthaltsrechts ergibt sich auch daraus, dass das Rechtsgebiet aufgrund politischer Gegebenheiten häufig geändert wird. Das Aufenthaltsrecht und die Aufenthaltszwecke haben im Laufe der Zeit zahlreiche Änderungen erfahren. Nach der Historie des Aufenthaltsrecht waren die für Ausländer geltenden rechtlichen Bestimmungen vor allem dazu gedacht, den Zuzug von Ausländern zu begrenzen (Migrationssteuerung und Ausländerrecht als “Gefahrenabwehrrecht”) . Dieser Ansatz hat sich im Laufe der Zeit gewandelt, da Migration mittlerweile gesellschaftlich erforderlich ist, um die Fachkräfteeinwanderung zu erhöhen.
Vor dem Erlass des momentanen Aufenthaltsgesetzes gab es die folgenden rechtlichen Bestimmungen für Ausländer:
1932 Preußische Polizeiverordnung
1938 Ausländerpolizeiverordnung
1965 erstes Ausländergesetz der BRD
1990 grundlegend reformiertes gesamtdeutsches Ausländergesetz
2005 Zuwanderungsgesetz (Artikelgesetz mit neuem AufenthG)
2019 Migrationspaket / Fachkräfteeinwanderung
2023/2024 Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
4. Historie der Änderungsgesetze (Migrationsrecht)
Auch innerhalb der einzelnen Gesetzesänderungen wurden durch Änderungsgesetze immer wieder kleinere Anpassungen des Migrationsrechts vorgenommen. Dabei handelt es sich (ohne das Staatsangehörigkeitsrecht) im Bereich der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigration um die folgenden Änderungsgesetze:
69. Änderung des AufenthG durch Art. 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (Gesetz vom 08.10.2023 (BGBl. I Nr. 271))
68. Änderung des AufenthG durch Art. 1, 2, 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Gesetz vom 16.08.2023 (BGBl. I Nr. 217))
67. Änderung des AufenthG durch Art. 3 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (Gesetz vom 20.04.2023 (BGBl. I Nr. 106))
64. Änderung des AufenthG durch Art. 3 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (Gesetz vom 09.07.2021 (BGBl. I S. 2467))
60. Änderung des AufenthG durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (Gesetz vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2744))
56. Änderung des AufenthG durch Art. 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts (Gesetz vom 12.06.2020 (BGBl. I S. 1241)) Inkrafttreten: 24.06.2020
55. Änderung des AufenthG durch Art. 16 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Gesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1044))
52. Änderung des AufenthG durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Gesetz vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1307))
48. Änderung des AufenthG durch Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (Gesetz vom 08.07.2019 (BGBl. I S. 1021))
36. Änderung des AufenthG durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration (Gesetz vom 12.05.2017 (BGBl. I S. 1106))
Eine vollständige Auflistung aller Änderungsgesetze inklusive dem Datum des Inkrafttretens findet sich bei Migrationsrecht.net (siehe hier).
5. Normenhierarchie im Aufenthaltsrecht
Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung aller im Migrationsrecht geltenden Gesetze. Dabei ist stets die Normenhierarchie zu beachten. Die Normenhierarchie im Aufenthaltsrecht bestimmt, welche Rechtsquellen bei rechtlichen Konflikten den Vorrang haben. An oberster Stelle steht das Völkerrecht (z.B. Genfer Flüchtlingskonvention). Es folgt das Europarecht, das sich in Primärrecht (z. B. AEUV-Vertrag) und Sekundärrecht (EU-Verordnungen und Richtlinien) gliedert. Dieses wirkt unmittelbar oder mittelbar auf das deutsche Aufenthaltsrecht ein und hat in bestimmten Fällen Vorrang vor nationalem Recht. Nach dem EU-Recht folgt das deutsche Verfassungsrecht, insbesondere das Grundgesetz.
Unterhalb des Verfassungsrechts rangiert das formelle deutsche Gesetzesrecht, vor allem das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als zentrales Regelwerk. Es wird vom Parlament beschlossen und bildet die konkrete rechtliche Grundlage für Aufenthaltstitel, Duldungen und Abschiebungen. Den letzten Rang in der Normenhierarchie nehmen materielle Gesetze, also Rechtsverordnungen (z.B. Beschäftigungsverordnung (BeschV)) und Satzungen, ein. Diese werden auf Grundlage formeller Gesetze von Verwaltungsbehörden oder untergeordneten Institutionen erlassen und konkretisieren deren Vorgaben.
6. Übersicht/Sammlung Gesetze Aufenthaltsrecht
Das Ausländerrecht basiert auf einer Vielzahl von deutschen und internationalen Gesetzen. In Deutschland gelten die folgenden Migrations- und Aufenthaltsgesetze:
6.1 Formelle Gesetze
Im Ausländerrecht gelten die folgenden formellen Gesetze:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Artikelgesetz)
Sozialgesetzbücher (SGB I - SGB XIV)
6.2 Deutsche Verordnungen
Im Ausländerrecht geltenden die folgenden materiellen Gesetze (insb. Verordnungen):
6.3 Gerichte und Behörden
Im Ausländerrecht gelten die folgenden Urteile und Verwaltungsanweisungen:
Rechtsprechung des VG Berlin (zentrales Visumgericht)
Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberwalltungsgerichte
Rechtsprechung des EuGH und des EGMR
Landesverwaltungsvorschriften (insb. VAB (Berlin) und Weisung 1/2024 (Hamburg))
Bundesverwaltungsvorschriften (VwV-AufenthG, VwV-FreizügG/EU, VAH-StAG, Visumhandbuch)
6.4. Völkerrechtliche Verträge (ausführlicher auf Migrationsrecht.net)
Im Ausländerrecht gelten u.a. die folgenden völkerrechtlichen Verträge:
Working-Holiday-Programme
verschiedene bilaterale Verträge (insbesondere zur Regelung der Sozialversicherungssysteme (sog. Sozialversicherungsabkommen))
Eine vollständige Auflistung aller völkerrechtlichen Verträge im Migrationsrecht findet sich auf Migrationsrecht.net (siehe hier).
6.5 Europäische Richtlinien
Im Ausländerrecht gelten die folgenden europäischen Richtlinien:
6.6 Europäische Verordnungen
Im Ausländerrecht gelten die folgenden europäischen Verordnungen:
6.7 Literatur
Zusätzlich zu den genannten Rechtsquellen stellt auch die Kommentarliteratur in einem gewissen Maße eine Rechtsschöpfung dar. Die zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen in der Fachliteratur prägen insoweit regelmäßig zumindest mittelbar Rechtsprechung und Politik.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Gesetzen zur Fachkräfteeinwanderung
Was sind die wichtigsten Gesetze zur Fachkräfteeinwanderung?
Zu den zentralen Gesetzen zählen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Beschäftigungsverordnung (BeschV), das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) und einschlägige EU-Richtlinien und -Verordnungen.
Wo finde ich die aktuellen Gesetzestexte?
Offizielle und aktuelle Fassungen deutscher Gesetze gibt es unter www.gesetze-im-internet.de. Änderungen und historische Fassungen finden sich z. B. auf buzer.de. Für weiterführende Informationen bieten sich Fachportale wie Beck-Online, juris oder dejure.org an.
Welche Rolle spielt das Europarecht im deutschen Aufenthaltsrecht?
EU-Verordnungen und -Richtlinien beeinflussen das nationale Recht stark. Viele Normen haen ihren Ursprung im Europarecht (z.B. Blaue Karte EU und Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU) und wurden aus der entsprechenden Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Wie oft ändern sich die migrationsrechtlichen Gesetze?
Sehr häufig. Allein das Aufenthaltsgesetz wurde bereits über 70-mal geändert – oft im Rahmen von Migrationspaketen, Digitalisierungsvorhaben oder Anpassungen an EU-Vorgaben.
Gibt es auch internationale Abkommen, die das Aufenthaltsrecht beeinflussen?
Ja, beispielsweise das EU–UK Trade Agreement, die Genfer Flüchtlingskonvention oder bilaterale Abkommen wie das Assoziationsabkommen mit der Türkei (ARB 1/80). Diese Verträge wirken entweder direkt oder indirekt auf die Ausgestaltung des nationalen Aufenthaltsrechts ein.
Fazit zu Gesetzen im Migrationsrecht
Das Fachkräfteeinwanderungsrecht ist ein hochkomplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich aus einer Vielzahl nationaler, europäischer und völkerrechtlicher Quellen speist. Neben den bekannten Gesetzen wie dem AufenthG und der BeschV prägen internationale Verträge, europäische Richtlinien sowie eine Vielzahl an Verwaltungsvorschriften und Kommentarliteratur das geltende Recht.
Wer mit Migrations- und Aufenthaltsfragen arbeitet – ob beratend, verwaltend oder rechtlich – braucht daher nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch einen guten Überblick über laufende Gesetzesänderungen und übergreifende Zusammenhänge.
