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Gerichtsurteile im Migrationsrecht

VISAGUARD-Rechtsprechungsdatenbank: Sammlung der wichtigsten Urteile im Aufenthalts- und Migrationsrecht.

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Bild von einem Gerichtsgebäude in Deutschland.
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  • was die wichtigsten Gerichtsurteile in Deutschland im Migrationsrecht sind

  • die bedeutendsten Urteile im Bereich Fachkräfteeinwanderung

  • alle Urteile zur Untätigkeitsklage (z.B. bei Einbürgerung)

  • Urteile zu Golden Visa und Investors Visa in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

1. Urteile zu Aufenthaltstiteln und Aufenthaltserlaubnis (§ 4 AufenthG)

2. Urteile zur Antragstellung (§ 81 Abs. 1 AufenthG)

3. Urteile zum Erlöschen des Aufenthaltstitels (§ 51 AufenthG)

4. Urteile zur Fachkräfteeinwanderung (insb. Blaue Karte EU und ICT-Karte; § 18 ff. AufenthG)

5. Urteile zu Selbstständigen und Freelancern (§ 21 AufenthG)

6. Urteile zur Beschäftigungserlaubnis/Arbeitserlaubnis (§ 39 AufenthG)

7. Urteile zu Ausbildung und Studium (§§ 16 ff. AufenthG)

8. Urteile zu Spezialitätenköchen (§ 11 Abs. 2 BeschV)

10. Urteile zum Elternnachzug (§ 36 AufenthG)

11. Urteile zur Niederlassungserlaubnis (§§ 9 ff. AufenthG)

12. Urteile zu Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)

13. Urteile zu eiligen Fällen und einstweiliger Verfügung (§ 123 VwGO)

14. Urteile zum Arbeitsmigrationsrecht (§ 4a AufenthG)

15. Vander-Elst Urteile (§ 21 BeschV)

16. Urteile zum Schengen-Visum (§ 6 AufenthG)

17. Urteile zur europäischen Freizügigkeit (FreizügG/EU)

18. Urteile zur Lebensunterhaltssicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)

19. Urteile zur Visumpflicht und zum Visumverfahren (§ 5 Abs. 2 AufenthG)

20. Urteile zum Zweckwechsel

21. Urteile zu besonderen Aufenthaltszwecken und Golden Visa (§ 7 AufenthG)

22. Urteile zur Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 3, Abs. 4 AufenthG)

23. Urteile für türkische Staatsangehörige (ARB 1/80)

24. Urteile zum Strafrecht für Ausländer (§§ 95 ff. AufenthG)

25. Urteile zur Einbürgerung (StAG)

26. Urteile zum Arbeitsrecht für Ausländer

27. FAQ zu Urteilen Migrations- und Ausländerrecht

28. Fazit zu Urteilen Migrations- und Ausländerrecht

1. Gerichtsbarkeiten und Gerichtszweige im Verwaltungsrecht/ Migrationsrecht

In Deutschland gibt es für jedes Rechtsgebiet spezialisierte Gerichte. Für das Migrationsrecht sind in der Regel die Verwaltungsgerichte zuständig, da es sich im Ausländerrecht meist um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne des § 40 VwGO handelt. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Im Strafrecht sind Amts- und Landgerichte zuständig (§ 13 GVG), bei staatlichen Amtspflichtverletzungen greifen die Zuständigkeiten der Amtsgerichte gemäß Art. 34 GG. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte (§ 1 ArbGG), im Sozialrecht die Sozialgerichte (§ 1 SGG) verantwortlich.


Die Adressen und Kontaktdaten aller Gerichte in Deutschland können dem Gerichtsfinder bei Justiz.de (öffentliche Ressource) entnommen werden (siehe Orts- und Gerichtsverzeichnis im Justizportal des Bundes und der Länder).

2. Gerichtsinstanzen im Verwaltungsrecht/Migrationsrecht

Das gerichtliche Verfahren im Migrationsrecht richtet sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die auch den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit regelt. Die erste Instanz bilden die 51 Verwaltungsgerichte, wie z. B. das Verwaltungsgericht Berlin. Sie sind für ihren jeweiligen Gerichtsbezirk zuständig. Darüber stehen die Oberverwaltungsgerichte (in manchen Bundesländern auch Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) genannt), die über Berufungen und Beschwerden entscheiden. Jedes Bundesland hat ein solches Gericht – mit einer Ausnahme: Berlin und Brandenburg teilen sich ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg). An der Spitze als Revisionsgericht steht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Über dem Bundesverwaltungsgericht stehen nur noch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen!

3. Urteilssammlungen in Deutschland

Urteile der Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich öffentlich zugänglich, werden jedoch nicht automatisch veröffentlicht. Wer ein bestimmtes Urteil einsehen möchte, kann es bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts anfordern, wobei meist eine geringe Gebühr für die Anonymisierung und Kopie anfällt. Einige Gerichte stellen Urteile auch online zur Verfügung. Für das Migrationsrecht sind insbesondere die folgenden Datenbanken relevant, in denen einschlägige Entscheidungen recherchiert werden können:



Abseits dieser öffentlichen Urteilssammlungen gibt es auch Rechtsprechungsdatenbanken von privaten Anbietern. Das sind vor allem die folgenden:


  • kostenlose Urteilsdatenbank openjur (gemeinnütziges Projekt)

  • kostenlose Urteilsdatenbank von migrationsrecht.net (von einer Anwaltskanzlei)

  • kostenpflichtige Urteilsdatenbank Juris (Kooperation des Justizministeriums (BMJ) mit juris GmbH)

4. Urteile im Migrationsrecht

Im Folgenden haben wir für Sie aus den Datenbanken die wichtigsten Urteile im Migrationsrecht zusammengetragen. Die Kernaussage des Urteils wurde dabei in jeweils einem Satz zusammengefasst.


Die wichtigsten Urteile im Migrationsrecht in Deutschland sind die folgenden:


1. Urteile zu Aufenthaltstiteln und Aufenthaltserlaubnis (§ 4 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind im allgemeinen Aufenthaltsrecht besonders relevant:

FAQ – Gerichtsurteile im Migrationsrecht

Welche Gerichte sind im Migrationsrecht zuständig?

In der Regel sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Bei strafrechtlichen Fragen (z. B. nach §§ 95 ff. AufenthG) entscheiden Strafgerichte, bei arbeitsrechtlichen Fragen Arbeitsgerichte, bei sozialrechtlichen Fragen Sozialgerichte.


Wie viele Instanzen gibt es im Verwaltungsrecht?

Es gibt drei Instanzen im Verwaltungsrecht: Verwaltungsgerichte (VG), Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (OVG/VGH) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Darüber hinaus kann in Verfassungsfragen das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, in europarechtlichen Fragen der EuGH (sogenanntes Vorabzustimmungsverfahren).


Wo kann ich Gerichtsurteile im Migrationsrecht einsehen?

Viele Entscheidungen sind in öffentlichen Datenbanken wie openjur, migrationsrecht.net oder den Sammlungen des BVerwG, BVerfG, EuGH und EGMR abrufbar. Darüber hinaus gibt es kostenpflichtige Dienste wie juris, die umfangreiche Urteilsdatenbanken bereitstellen.

Fazit Gerichtsurteile Aufenthaltsrecht

Gerichtsurteile sind das Rückgrat der Rechtsentwicklung im deutschen Migrationsrecht. Sie füllen gesetzliche Regelungen mit Leben, sorgen für Klarheit bei unbestimmten Rechtsbegriffen und setzen der Verwaltungspraxis Grenzen. Besonders im dynamischen Bereich der Fachkräfteeinwanderung, des Elternnachzugs oder der Untätigkeitsklagen geben Urteile wichtige Orientierung. Wer sich im Migrationsrecht sicher bewegen will – ob als Anwalt, Arbeitgeber oder Migrant –, sollte die aktuelle Rechtsprechung kennen. VISAGUARD stellt Ihnen daher die wichtigsten Entscheidungen transparent, verständlich und aktuell zur Verfügung.

2. Urteile zur Antragstellung (§ 81 Abs. 1 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind im allgemeinen Aufenthaltsrecht besonders relevant:

  • Anträge können auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Die Verwendung eines amtlichen Antragsformular ist nicht vorgeschrieben (VG Osnabrück, Beschluss vom 24.04.2009, 5 B 29/09).

  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt der Erteilung (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019, 1 C 34.18).

  • Bei der Auslegung eines - nicht formbedürftigen - Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 81 Abs. 1 AufenthG) sind die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden (VG Aachen (8. Kammer), Urteil vom 29.07.2021 – 8 K 2528/20).

  • Aus der Antragstellung muss sich erkennen lassen, für welchen Aufenthaltszweck eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wird. (OVG Berlin-Brandenburg BeckRS 2021, 980).

  • Der Grundsatz des fairen Verfahrens verlangt es, dass bei der Nichtverfügbarkeit von Terminen einen Hinweis darauf erfolgt, dass Visumsanträge auch formlos gestellt werden können (VG Berlin, Urteil vom 22.11.2023, Az. 6 K 352/22 V und VG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2021 – VG 13 K 383/19 V – juris Rn. 19).

3. Urteile zum Erlöschen des Aufenthaltstitels (§ 51 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind im allgemeinen Aufenthaltsrecht besonders relevant:

4. Urteile zur Fachkräfteeinwanderung (insb. Blaue Karte EU und ICT-Karte; § 18 ff. AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind im Bereich der Fachkräfteeinwanderung besonders relevant:

5. Urteile zu Selbstständigen und Freelancern (§ 21 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für selbstständige Ausländer besonders relevant:

  • Maßgeblich für den Unterschied zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit ist das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit (BSG, Urteil vom 29.8.2012 – B 12 KR 25/10 R).

  • Es ist nicht Voraussetzung für ein Visum zur Selbstständigkeit (Entrepreneur-Visa), dass durch das Unternehmen 5 Arbeitsplätze geschaffen werden (VG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2023, VG 17 K 86/22).

  • Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG erfordert mehr als die Prognose, der Antragsteller könne durch die geplante selbständige Tätigkeit seinen Lebensunterhalt sichern. Es bedarf eines „Mehrwerts“ für die inländische Wirtschaft (VG Stuttgart, Urteil vom 06.08.2019 - 2 K 7356/18).

  • Eine Investition von 250.000 Euro oder die Schaffung von 5 Arbeitsplätzen kann die Erteilung eines Investoren-Visas begünstigen (VG Saarlouis, Beschluss vom 17.11.2015 - 6 L 834/15).

  • Die Verwaltung eigenen Vermögens ist selbständige Tätigkeit im Sinne von § 21 AufenthG, wenn sie mit einer aktiven Betätigung verbunden ist, die über das bloß passive Halten von Vermögenswerten hinausgeht (VG Berlin, Urteil vom 25.05.2022 - VG 12 K 215/21 V).

  • Die Vorschrift des § 21 Abs. 6 AufenthG bietet keine Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sondern ermöglicht unter den dort genannten Voraussetzungen nur, dem Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach Ermessen zu erlauben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2018 - 13 ME 49/18).

  • Der Lebensunterhalt ist nicht durch Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit als Sexarbeiterin gesichert, wenn keine Berechtigung zur Ausübung dieser Tätigkeit nach § 38 a III 2 iVm § 21 I AufenthG besteht (VG Bremen, Urteil vom 25.11.2022 - 2 K 817/19).

  • Eine ablehnende Entscheidung trotz erfüllter Tatbestandsvoraussetzungen kommt nur im atypischen Ausnahmefall in Betracht, etwa wenn durchgreifende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ausländers oder an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit seines geschäftlichen Konzepts vorliegen (vgl. VGH Mannheim BeckRS 2020, 31765 Rn. 78; VG Würzburg BeckRS 2022, 36377 Rn. 44).

6. Urteile zur Beschäftigungserlaubnis/Arbeitserlaubnis (§ 39 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für den Erhalt einer Beschäftigungserlaubnis besonders relevant:

  • Bei der Beschäftigungserlaubnis handelt es sich um eine Nebenbestimmung im weiteren Sinne (VG München (4. Kammer), Beschluss vom 06.04.2021 – M 4 S 20.3996, M 4 K 20.3992).

  • Die Beschäftigungserlaubnis ist ein selbstständiger, begünstigender Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17).

  • Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist einem Ausländer grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn er im Besitz eines Aufenthaltstitels ist (§ 4a Abs. 1 Satz 1 AufenthG) (VG Chemnitz (6. Kammer), Beschluss vom 18.07.2022 – 6 L 223/22).

  • Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist, dass nach dem Vortrag des Antragstellers klar ist, welche Beschäftigung konkret erstrebt wird (VG München (10. Kammer), Beschluss vom 17.08.2021 – M 10 E 21.4197).

  • Bei § 9 BeschV geht es um die Aufenthaltsverfestigung durch eine behördliche Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Zustimmungsfreiheit des § 9 BeschV gilt nicht für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt (z.B. Familiennachzug) (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018, BVerwG 1 C 22.17 , Rn.24).

7. Urteile zu Ausbildung und Studium (§§ 16 ff. AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für Studium und Ausbildung von Ausländern besonders relevant:

  • Ausländer haben einen Anspruch auf Erteilung eines Studienvisums, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (EuGH, Urteil vom 10.09.2014, C-491/13 (“Ben Alaya”)).

  • Das Zweckwechselverbot für Studenten erlischt nach einer Ausreise (OVG Weimar BeckRS 2021, 7116 Rn. 24 f., VG Karlsruhe BeckRS 2020, 29567 Rn. 35).

  • Die Behörden dürfen überprüfen, ob Studien-Visa zu anderen Aufenthaltszwecken missbraucht werden (VG Berlin, Urteil vom 19.12.2014, VG 9 K 515.13 V).

  • Auch Studienbewerber mit einer nur bedingten Zulassung muss ein Visum erteilt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Die Behörden dürfen dabei nicht bewerten, ob genügend Studienmotivation- oder Fähigkeit vorliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2015, Az. OVG 3 N 120.14).

  • Das Studium muss in Deutschland zu einem anerkannten Abschluss führen, um einen Aufenthaltstitel gem. § 16b AufenthG zu erhalten (OVG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2023 - 6 Bs 30/23).

  • Ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung bzw. (Neu-) Erteilung eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken besteht nur, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann (VGH München, Beschluss vom 01.08.2022 - 10 CS 22.1596).

  • Die Prognose, ob der Zeitraum noch angemessen ist, obliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (OVG Bautzen, Beschluss vom 16.09.2020 - 3 B 184/2).

  • Das Studium muss auf jeden Fall innerhalb von 10 Jahren (oder kürzer) abgeschlossen werden (VGH München, Beschluss vom 18.09.2023 - 10 CS 22.863 , 10 C 22.864).

  • Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist das Bestehen eines Ausbildungsvertrages und die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle (VG Karlsruhe, Beschluss vom 09.06.2022, 19 K 1524/22).

  • Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nur einmal erteilt werden, selbst wenn nach der Ersterteilung ein weiteres Studium durchgeführt wurde (VG Aachen, Beschluss vom 02.12.2013 - 4 L 217/13).

8. Urteile zu Spezialitätenköchen (§ 11 Abs. 2 BeschV)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für Spezialitätenköche besonders relevant:

9. Urteile zum Familiennachzug (§§ 27 ff. AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für Familiennachzug von Ausländern besonders relevant:

10. Urteile zum Elternnachzug (§ 36 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für den Elternnachzug in Deutschland besonders relevant:

  • Die Pflegebedürftigkeit der Eltern begründet eine außergewöhnliche Härte und stellt daher einen Grund für den Elternnachzug dar (VG Berlin, Urteil vom 07.03.2021, Az. VG 23 K 202.11 V)

  • Eine außergewöhnliche Härte setzt voraus, dass der im Bundesgebiet lebende schutzbedürftige Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann (VG Berlin, Urteil vom 27.08.2021, VG 3 K 208/20).

  • Ausländische Väter deutscher Kinder können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bekommen, wenn es dem Kind nicht zumutbar ist, mit dem Vater im Ausland zu leben (VG Berlin, Urteil vom 07.01.2018, Az. VG 30 L 158.17).

  • Eine verfassungsrechtlich geschützte Elternschaft besteht auch dann, wenn die Vaterschaft durch Anerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB begründet wurde und der Anerkennende nicht der biologische Vater ist (VG Magdeburg, Urteil vom 29.08.2018, 2 A 24/16).

11. Urteile zur Niederlassungserlaubnis (§§ 9 ff. AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis besonders relevant:

  • Für die erforderlichen Rentenanwartschaftszeiten für die Niederlassungserlaubnis sind ALG I und ALG II Zeiten nicht zu berücksichtigen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.12.15, Az: 19 ZB 14.2293; VG Magdeburg, Urteil vom 12.4.16, 4 A 187/15 MD).

  • Es kann ein schutzwürdiges Interesse für eine rückwirkende Erteilung der Niederlassungserlaubnis bestehen, wenn ein Kind hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt (OVG Lüneburg, Urteil 8 LB 59/17, Rn. 27).

  • Abwesenheitszeiten/fristen werden bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU schon durch eine Einreise von wenigen Tagen unterbrochen (EuGH, Urteil vom 20.01.2022, C-432/20).

  • Für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt der EU gelten hinsichtlich der Rentenversicherungsbeiträge (angemessene Altersvorsorge) die gleichen Maßstäbe wie bei der Niederlassungserlaubnis (VGH Mannheim, Urteil vom 02.02.2011 - 11 S 1198).

  • Das Tatbestandsmerkmal Nachweis von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet muss nicht durch einen Integrationskurs oder den Test “Leben in Deutschland” nachgewiesen werden (BVerwG, Urteil vom 28.04.2015 - 1 C 21.14).

  • Gemäß § 44a Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 AufenthG sind Ausländer von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen, wenn deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist. Nach der Rechtsprechung beinhaltet das Kriterium der „Unzumutbarkeit“ i.S.d. § 44a Abs. 2 Nr. 3 AufenthG eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, also insbesondere die Frage, ob eine Teilnahmeverpflichtung angemessen ist (siehe VGH Mannheim, Urteil vom 12.6.2013, Az. 11 S 208/13).

  • Durch die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit als Fachkraft kann auch bei englischsprachigen Ausländern angenommen werden, dass ein Teil der wirtschaftlichen, sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration durch Kontakte und Erfahrungen bei der Arbeit erfolgt und der Ausländer so vielfältige Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung erlangen wird (OVG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2023, Az. 6 Bf 243/22.Z).

12. Urteile zu Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für Untätigkeitsklagen besonders relevant:

  • Maßgebliches Datum zur Fristberechnung des § 75 VwGO das Datum der Antragstellung (VG Weimar, Beschluss vom 11.06.2024, Az. 1 K 135/24 We).

  • Die seit den Jahren 2020/2021 bestehende Arbeitsüberlastung der Beklagten aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Bereich der Einbürgerung stellt keinen zureichenden Grund im Sinne des §75 VwGO dar (VG Weimar, Beschluss vom 11.06.2024, Az. 1 K 135/24 We).

  • Nach der Wertung des § 75 Satz 2 VwGO, soll innerhalb der dort genannten drei Monate die Entscheidungsreife für den Antrag herbeigeführt werden (inkl. Unterlagenanforderung, Anhörung und Behördenbeteiligung) (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 – 3 E 2/23 –, juris, Rn. 12).

  • Wenn die Behörde eine überlange Bearbeitungszeit mit Arbeitsüberlastung begründet, ist dies nur dann als Rechtfertigung zulässig, wenn es sich um eine vorübergehende Situation handelt. Übliche Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit müssen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen kompensiert werden (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 – 1 BvR 2406/16 –, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017).

  • Eine anhaltende Überlastung der Behörde oder eine kontinuierlich steigende Arbeitsbelastung, auf die nicht reagiert wird, obwohl dies möglich gewesen wäre, stellt keinen hinreichenden Grund dar (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 – 3 E 2/23 –, juris Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. November 2023 – 2 E 123/23 –, juris Rn. 16).

  • Auch eine andauernde personelle Engpasssituation kann überlange Verfahrensdauern nicht legitimieren (VGH Mannheim, Beschluss vom 31.07.2024, 11 S 1117/24).

  • Die Behörde ist für die tatsächlichen Umstände, die einen zureichenden Grund i. S. d. § 75 VwGO begründen sollen, darlegungsbelastet (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 – 3 E 2/23 –, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • Eine Einverständniserklärung bzgl. einer überlangen Bearbeitungsdauer lässt die 3-Monats-Frist für die Untätigkeitsklage neu starten (VG Gießen, Beschluss vom 18.04.2024, 4 K 2799/23GI).

  • Die Untätigkeitsklage ist abweichend von der 3-Monats-Frist auch dann zulässig, wenn die Behörde bereits die Annahme eines Antrages verweigert oder der Kläger aus anderen Gründen nicht mehr mit einer Behördenentscheidung rechnen kann (VGH München BayVBl. 1980, 376; VG Kassel NVwZ 1985, 217; VGH Kassel NVwZ 1988, 266; BeckOK VwGO/Peters VwGO § 75 Rn. 10, 11).

13. Urteile zu eiligen Fällen und einstweiliger Verfügung (§ 123 VwGO)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für Notfallvisa besonders relevant:

  • Die nahende Kindesgeburt in Deutschland stellt einen Grund für Eilbedürftigkeit dar (VG Berlin, Beschluss vom 06.03.2009, Az. VG 10 L 53.09 V).

  • Eine fehlende Fiktionsbescheinigung stellt einen Grund für Eilbedürftigkeit dar (VG Berlin, Beschluss vom 07.02.2012, Az. VG 15 L 3.12; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2013, Az. 6 B 11/13; VG Bremen, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 4 V 62/11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2010, Az. 11 S 1050/10; OVG Bremen, Beschluss vom 31.07.2009, At. 1 B 169/09; OVG Bremen, Beschluss vom 17.09.2010, Az. 1 B 140/10).

  • Der Beginn eines Studiums stellt keinen Grund für eine Eilbedürftigkeit dar (VG Berlin, Urteil vom 20.03.2020, VG 32 L 12/20 V).

  • Ein schwerverletzter Sohn in Deutschland stellt für die Mutter einen Grund der Eilbedürftigkeit dar (VG Berlin, Urteil vom 08.08.2011, VG 20 L 219.11 V).

  • Die voraussichtlich mehrjährige Trennung vom Ehemann kann einen Grund für eine Eilbedürftigkeit darstellen (VG Berlin, Beschluss vom 19.04.2005, VG 24 A 2.02).

14. Urteile zum Arbeitsmigrationsrecht (§ 4a AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind im Arbeitsmigrationsrecht besonders relevant:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten stellen, selbst bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung, keine Beschäftigung dar (BAG, Urteil vom 29.8.2012 – 10 AZR 499/11).

  • Mehrfache Anpassungen der Arbeitgeberbescheinigung und des Arbeitsvertrags im laufenden Verfahren und die Existenz von falschen Gehaltsabrechnungen können Anhaltspunkte dafür darstellen, dass ein Antragsteller zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird (VG München (9. Kammer), Beschluss vom 21.06.2021 – M 9 S 20.5270).

  • Die Zustimmungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ist ein Verwaltungsinternum (BVerwG, Urteil vom 19.11.2019, 1 C 41.18).

  • Die Zustimmungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit hat Bindungswirkung für andere Behörden (BVerwG, Urteil vom 19.11.2019, 1 C 41.18, Rn. 34 ff.).

  • Die Zustimmungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit hat keine Bindungswirkung für die Verwaltungsgerichte (VG Berlin, Beschluss vom 09.11.2017, Az. VG 10 L 858.17 V).

  • Die Ausländerbehörde trifft die Pflicht, Zustimmungen zu Visumanträgen nicht länger als erforderlich hinauszuzögern (OVG Bremen, 21.12.2011, 1 B 246/11).

  • Als ein "Unternehmens-Spezialist" im Sinne des § 3 Nr. 3 BeschV ist eine Person anzusehen, die über spezifische (Fach-)Kenntnisse verfügt, die für die vorgesehene Beschäftigung im Unternehmen in besonderer Weise relevant und für den Arbeitgeber von besonderem Nutzen sind (VGH Mannheim Beschl. v. 4.10.2022 – 11 S 3478/21).

  • Eine rein formale Stellung ist für die Annahme eines leitenden Angestellten nicht ausreichend. Es ist notwendig, dass der Ausländer mit diesen Befugnissen tatsächlich als leitender Angestellter tätig werden soll (OVG Koblenz BeckRS 2020, 648; VG Potsdam BeckRS 2022, 7049; VG Düsseldorf BeckRS 2016, 53097).

  • Maßgebliche Kriterien für die Annahme einer leitenden Stellung sind die Berechtigung zur selbstständigen Personalentscheidung, Generalvollmacht oder Prokura und die im Wesentlichen weisungsfreie Wahrnehmung von Aufgaben (OVG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2020, 7 B 11770/19.OVG).

15. Vander-Elst Urteile (§ 21 BeschV)

Die folgenden Vander-Elst Gerichtsurteile sind besonders relevant:

  • Die europäische Dienstleistungsfreiheit muss es ermöglichen, Drittstaatsangehörige von einem EU-Staat in einen anderen zu entsenden, damit dieses dort grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen kann (EuGH Urt. v. 9.8.1994 – C-43/93 („VanderElst“)).

  • Das Vander-Elst Visum dokumentiert nicht einen bestehenden Rechtszustand (deklaratorische Wirkung, sondern wird erst mit Erteilung des Visums wirksam (konstitutive Wirkung) (VGH Kassel, Beschluss vom 22.04.2021, 7 B 312/21).

  • Die unterlassene Einholung eines Vander-Elst Visums kann eine Ausweisung rechtfertigen (VG Potsdam, Beschluss vom 02.11.2020, Az. VG 8 L 660/20).

  • Vander-Elst Visa sind nicht möglich, wenn der Hauptaufenthalt in Deutschland genommen wird, um dort für unbestimmte Dauer Dienstleistungen zu erbringen oder zu empfangen (EuGH Urt. v. 5.10.1988 – 196/87 (Steymann)).

  • Ein Vander-Elst Visum ist nur zu erteilen, wenn der Mitarbeiter ordnungsgemäß in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist (EuGH Urt. v. 19.1.2006 – Rs. C-244/04).

  • Für ein Vander-Elst Visum muss der entsandte keine Vorbeschäftigungszeit nachweisen (EuGH Urt. v. 19.1.2006 – C-244/04).

  • Für die Erteilung eines Vander-Elst Visums ist erforderlich, dass grenzüberschreitende “vorübergehende” Dienstleistungen erbracht werden (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2019, 1 B 10/19).

  • Eine Entsendung ist nicht mehr vorübergehend im Sinne des Vander-Elst Visums, wenn es sich um ein längerfristig angelegtes Rotationssystem von Arbeitnehmern zur Unterstützung der laufenden Produktion eines Unternehmens im Aufnahmestaat handelt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2018, OVG 6 B 7/18).

16. Urteile zum Schengen-Visum (§ 6 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für Schengen-Visa besonders relevant:

  • Der Rückkehrwille wird unter anderem nachgewiesen durch: Die Buchung eines Rückreisetickets, der Nachweis finanzieller Mittel im Wohnsitzstaat, eines Arbeitsverhältnisses, Kontoauszüge und Immobilienbesitz sowie der Nachweis der Eingliederung im Wohnsitzstaat anhand von Angaben zu familiären Bindungen und dem beruflichen Status. (VG Berlin, Urteil vom 26.10.2012 - 22 K 30.12).

  • Die Behörden haben bei der Bewertung des Rückkehrwillens einen weiten Beurteilungsspielraum (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, 1 C 37.14; VG Berlin, Urteil vom 21.02.2014, Az. VG 4 K 232.11 V).

17. Urteile zur europäischen Freizügigkeit (FreizügG/EU)

Die folgenden Gerichtsurteile sind im europäischen Freizügigkeitsrecht besonders relevant:

  • Eine Freizügigkeitsberechtigung stellt keinen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes nachzugsfähigen Aufenthaltstitel dar (VG Leipzig, Beschluss vom 02.06.2021, 3 L 227/21).

  • Die Behörden können von drittstaatsangehörigen Mitgliedern von EU-Bürgern zwar ein Visum verlangen, allerdings dürfen sie die Familienangehörigen aufgrund der Freizügigkeit nicht an der Einreise hindern, wenn diese dann trotzdem kein Visum haben (EuGH Rs. MRAX, Urteil vom 25.07.2002, C-459/99).

  • Der Begriff des “begleiten” und “nachziehen” im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes ist weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 25.07.2008, Rs. C-127/08 -Metock).

  • Einreisevisa für drittstaatsangehörige Familienmitglieder von EU Bürgern benötigen nicht den Nachweis ausreichender Existenzmittel oder von Krankenversicherungsschutz (VG Berlin, Urteil vom 29.04.2019, Az. VG 28 K 554.18 V).

  • Für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts ist eine durchgängige Freizügigkeitsberechtigung erforderlich (EuGH, Urteil vom 21.12.2011, Rs. C-424.10).

  • Das Freizügigkeitsrecht erlischt nicht automatisch, sondern das Erlöschen muss von der Ausländerbehörde festgestellt werden (VG Bremen, Urteil vom 19.12.2011, Az. 4 V 1528/11).

  • Innerhalb von einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten können EU-Bürger sich in Deutschland aufhalten, um eine Arbeit zu suchen (EuGH, Urteil vom 26.02.1991 - C-292/89).

  • Art. 20 AEUV verpflichtet die Mitgliedstaaten, unter bestimmten Umständen, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren bzw. zuzuerkennen (VG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020, 8 K 5232/19).

18. Urteile zur Lebensunterhaltssicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile bezüglich der Lebensunterhaltssicherung sind besonders relevant:

19. Urteile zur Visumpflicht und zum Visumverfahren (§ 5 Abs. 2 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile zur Visumspflicht sind besonders relevant:

  • Ausnahmen von der Visumpflicht sind grundsätzlich eng auszulegen (VGH München, Beschluss vom 11.03.2021, 19 C 19.500).

  • Der Visumzweck ist der gleiche, wenn er dem gleichen Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes entnommen ist wie der Zweck, der der bisherigen Aufenthaltserlaubnis zugrunde lag (BVerwG, Urteil vom 04.09.2007, 1 C 43.06).

  • Die Nachholung eines Visumverfahrens ist nicht nur deshalb unzumutbar, da durch das Visumverfahren eine Trennung der Ehegatten stattfindet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2007, OVG 2 S 19.07).

  • Die Nachholung eines Visumverfahrens ist nicht nur deshalb unzumutbar, da im Heimatland noch die Wehrpflicht zu erfüllen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2008 OVG 11 S 43.07).

  • Trotz vorübergehender Trennung von einem Kleinkind kann die Nachholung des Visumverfahrens zumutbar sein (VGH München, Beschluss vom 25.01.2022, 19 CE 21.2859).

  • Ein strikter Rechtsanspruch liegt nur vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 10.12.2014, 1 C 15.14).

  • Eine Soll-Vorschrift ist kein strikter Rechtsanspruch im Sinne des § 5 Abs. 2 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 17.12.2015, 1 C 31.14).

  • Die Ausländerbehörde ist dazu verpflichtet, überlangen Visumverfahren entgegenzuwirken (OVG Bremen, 21.12.2011, 1 B 246/11).

20. Urteile zum Zweckwechsel

Die folgenden Gerichtsurteile zum Zweckwechsel sind besonders relevant:

  • Der Zweck des Visumverfahrens ist die Steuerung der Zuwanderung (BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, 1 C 17.09).

  • Die Weiterbildung zum Facharzt unterfällt dem Aufenthaltszweck der Ausbildung, nicht dem der Erwerbstätigkeit (VG Hannover, Urteil vom 17. 6. 2010 - 2 A 3924/09)

  • Das Zweckwechselverbot erlischt nach Ausreise (OVG Weimar, Beschluss vom 11.01.2021, 3 EO 279/19; VG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2020 - 3 K 7685/18; VG Aachen, Urteil vom 25.02.2021 - 8 K 2456/18).

  • Das Zweckwechselverbot zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht als Mittel für eine unkontrollierte Zuwanderung zu anderen Aufenthaltszwecken missbraucht wird (VG Gelsenkirchen BeckRS 2023, 20702 Rn. 30 und 32).

  • Der Begriff des Aufenthaltszwecks in § 16b AufenthG knüpft an das konkret betriebene Studium und nicht an den abstrakten Aufenthaltszweck „Studium“ an, so dass deshalb bei einer Änderung der Fachrichtung (Studiengang und ggf. Studienfächer) ein anderer Aufenthaltszweck vorliegt und die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu dem mittlerweile erstrebten Studienziel erforderlich ist (VG München, Beschluss vom 02.06.2022 - M 10 S 22.182).

21. Urteile zu besonderen Aufenthaltszwecken und Golden Visa (§ 7 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile zu besonderen Aufenthaltszwecken und Golden Visa sind besonders relevant:

22. Urteile zur Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 3, Abs. 4 AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile zur Fiktionsbescheinigung sind besonders relevant:

  • Eine Fiktionsbescheinigung entfaltet nur deklaratorische, nicht aber konstitutive Wirkung (VGH München, Beschluss vom 25.08.221, 10 CS 21.1957).

  • Die Fiktionsbescheinigung ist dem Ausländer ohne Antrag von Gesetzes wegen/von Amts wegen auszustellen. Es bedarf also keines Antrags für die Fiktionsbescheinigung (BayVGH Beschl. v. 16.6.2015 – 10 C 15.241, BeckRS 2015, 48005 Rn. 10).

  • Es macht für die Fiktionsbescheinigung keinen Unterschied, ob das Schengen-Visum von einer deutschen Behörde oder einer Behörde eines anderen Schengen-Staates erteilt wurde (BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18).

  • Die Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG greift auch dann ein, wenn der Antrag auf verlängerung verspätet gestellt wird, wenn die Verspätung nur so geringfügig ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen Ablauf des Titels und des Antrags gewahrt ist (OVG Münster, Beschluss vom 23.03.2006, 18 B 120/06).

  • Beantragt ein Ausländer, dessen Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 2 I, IV 1 UkraineAufenthÜV rechtmäßig ist, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ist ihm bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 81 VII AufenthG eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 V iVm Abs. 3 S. 1 AufenthG auszustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob ihm der Aufenthaltstitel letztlich zu erteilen sein wird (VGH Mannheim Beschl. v. 26.10.2022 – 11 S 1467/22).

23. Urteile für türkische Staatsangehörige (ARB 1/80)

Die folgenden Gerichtsurteile sind für türkische Staatsangehörige besonders relevant:

  • Kurzfristige Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses hindern das Entstehen der ARB-Zeiten nicht (EuGH, Urteil vom 10.01.2006, C 230/03).

  • Auch Au-Pairs und Studenten können Arbeitnehmer im Sinne des ARB 1/80 sein (EuGH, Urteil vom 24.01.2008, Az. C-294/06).

  • Eine ordnungsgemäße Beschäftigung kann auch vorliegen, wenn der Monatsverdienst nur 150 Euro beträgt und der Arbeitnehmer nur 5 Stunden pro Woche arbeitet (VG Bremen, Urteil vom 26.03.2012, Az. 4 K 1487/10).

24. Urteile zum Strafrecht für Ausländer (§§ 95 ff. AufenthG)

Die folgenden Gerichtsurteile zum Strafrecht für Ausländer sind besonders relevant:

25. Urteile zur Einbürgerung (StAG)

Die folgenden Gerichtsurteile zur Einbürgerung und zum Staatsangehörigkeitsrecht sind besonders relevant:

  • Für die Lebensunterhaltssicherung im Sinne des StAG ist Erwerbsbiografie entscheidend (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 – 5 C 22/08, Rn. 27 ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13. Oktober 2021 – 2 D 168/21 ; VG Potsdam, Urteil vom 28. Mai 2021 – 9 K 2439/18 ; VG Stuttgart, Urteil vom 24. November 2011 – 11 K 1058/11).

  • Die Prüfung der Identität erfolgt bei Passlosigkeit im abgestuften Verfahren (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020, 1 C 36/19).

  • Ein Einbürgerungsbewerber, der infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertvorstellung das Händeschütteln mit jeglicher Frau deshalb ablehnt, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung bzw. unmoralischen Handelns gilt, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse (VGH Mannheim, Urteil vom 20.8.2020 – 12 S 629/19).

26. Urteile zum Arbeitsrecht für Ausländer

Die folgenden Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht für Ausländer sind besonders relevant:

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