

Dokumente für Schengenvisum Deutschland
Alle Infos zu den Dokumenten und zur Form der Dokumente bei der Beantragung eines Schengenvisums für Deutschland.
Hier erfahren Sie ...
welche Dokumente für ein Schengenvisum erforderlich sind
welche Form die Dokumente für ein Schengenvisum haben müssen
was Sie bei der Einreichung der Dokumente beachten sollten
wie Dokumente ohne Botschaftstermin nachgereicht werden können

1. Dokumente für Schengenvisum
Wer ein Schengenvisum für die Einreise nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat beantragen möchte, muss zahlreiche Dokumente vorlegen, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung zu erfüllen (siehe Art. 10 ff. Visakodex). Welche Nachweise konkret erforderlich sind, hängt dabei stets vom individuellen Aufenthaltszweck ab – etwa ob es sich um einen touristischen Aufenthalt, einen Familienbesuch oder eine Geschäftsreise handelt. Darüber hinaus spielen auch die visapolitischen Vorgaben des Herkunftslands eine wichtige Rolle, denn einzelne Auslandsvertretungen verlangen zusätzliche oder besonders ausgestaltete Nachweise. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die eingereichten Unterlagen den Reisezweck eindeutig belegen und die Rückkehrbereitschaft überzeugend dokumentieren.
Auch wenn der Visakodex der EU den allgemeinen Rahmen vorgibt, bestehen in der Praxis länder- und zweckabhängige Unterschiede, was die genaue Ausgestaltung und die Art der einzureichenden Unterlagen betrifft. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der zuständigen deutschen Botschaft oder des Konsulats im jeweiligen Land zu informieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles zu den erforderlichen Dokumenten für ein Schengenvisum und zur notwendigen Form der Dokumente.
2. Welche Dokumente für Schengenvisum?
Welche Dokumente für Ihren Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums notwendig sind, können Sie in der Regel der Homepage der jeweils für Sie zuständigen Botschaft entnehmen. Je genauer Sie sich an die Anweisungen auf der Website der Botschaft halten, desto eher können Sie mit einer schnellen Bearbeitung und der Bewilligung Ihres Antrags rechnen. Grundsätzlich sind zumindest die folgenden Dokumente für ein Schengenvisum erforderlich:
gültiger Pass
Kopie der Datenseite des Passes
ID-Karte und Nachweis des Wohnsitzes (für Drittstaatsangehörige: Nachweis einer Aufenthaltserlaubnis)
biometrisches Passfoto
gebuchtes Rückreiseticket
Reisekrankenversicherung
Einladungsbrief (oder anderer Nachweis des Reisezwecks)
Hotelreservierung (oder anderer Nachweis der Unterkunft)
Nachweis von finanziellen Mitteln (oder Verpflichtungserklärung)
Arbeitsvertrag (oder anderer Nachweis der Rückkehrbereitschaft)
Den VIDEX-Antrag finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Der Antrag muss ausgefüllt, ausdgedruckt und unterschrieben und dann im Visumtermin vorgelegt werden.
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3. Form der Dokumente für Schengenvisum
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums ist die Form der einzureichenden Dokumente nicht gesetzlich festgelegt. Weder der Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) noch das nationale Aufenthaltsrecht schreiben verbindlich vor, in welcher Form Nachweise vorzulegen sind. Vielmehr gilt: Die vorgelegten Unterlagen müssen glaubhaft, nachvollziehbar und aussagekräftig sein. Damit liegt es im sogenannten Verfahrensermessen der zuständigen Auslandsvertretung, welche formalen Anforderungen im konkreten Fall gestellt werden. Botschaften können demnach auf formale Anforderungen verzichten und einfache, nicht unterschriebene Kopien oder elektronische Dokumente akzeptieren, wenn sie diese als ausreichend erachten.
Andererseits steht es den Behörden jedoch frei, bei Zweifeln an der Plausibilität oder Authentizität der Angaben strengere Maßstäbe anzulegen. In solchen Fällen können sie beispielsweise die beglaubigte Vorlage von Dokumenten, Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer oder sogar die Vorlage einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen verlangen. In den meisten Fällen kommt es hinsichtlich der Form der Dokumente darauf an, in welchem Land das Schengenvisum beantragt wird. In westlichen Ländern (z.B. USA und Großbritannien) stellen die Behörden in der Regel sehr geringe Anforderungen, während sie in den meisten afrikanischen und asiatischen Ländern sehr streng sind. Kleinste Fehler oder Unstimmigkeiten in den Unterlagen können hier eine ablehnende Haltung der Botschaft auslösen.
4. Dokumente nachreichen
Bei der Beantragung eines Schengenvisums kommt es immer wieder vor, dass Auslandsvertretungen die Entgegennahme von Visumanträgen mit dem Hinweis verweigern, der Antrag sei unvollständig. Dies ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Nach deutschem Verwaltungsverfahrensrecht – konkret § 24 Abs. 3 VwVfG – ist eine Behörde verpflichtet, Anträge entgegenzunehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Sie darf dies nicht mit der Begründung verweigern, der Antrag sei unzulässig oder unbegründet. Auch bei vermeintlich fehlenden Dokumenten hat die Behörde den Antrag also zunächst anzunehmen und den Sachverhalt aufzuklären. Die pauschale Ablehnung unvollständiger Anträge widerspricht somit geltendem Verfahrensrecht.
Visa-Antragsteller sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und im Zweifel darauf bestehen, dass ihr Antrag trotz (vermeintlicher) Unvollständigkeit angenommen wird. Fehlen einzelne Unterlagen, können diese problemlos nachgereicht werden – idealerweise zeitnah per Post oder per E-Mail. Da der Visumtermin dann bereits stattgefunden hat, ersparen sich Antragsteller die oft wochenlange Wartezeit auf einen neuen Termin. In vielen Fällen kann die Botschaft nach Eingang der fehlenden Unterlagen die Prüfung dann abschließen und das Visum ohne weiteren Termin erteilen. Dieses Vorgehen ist nicht nur effizienter, sondern auch rechtlich zulässig und durch die deutsche Verwaltungspraxis gedeckt.
Seitenzusammenfassung
Welche Dokumente für ein Schengenvisum erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab (insbesondere vom Zweck der Reise und vom Land, in dem der Antrag gestellt wird). Zwar sind die erforderlichen Dokumente oft ähnlich, allerdings hängt es in der Regel vom Sachbearbeiter ab, welche Dokumente dieser für erforderlich hält, um den Antrag zu prüfen. Bei der Beantragung eines Visums ist es deshalb entscheidend, dass der Antrag plausibel und somit glaubwürdig erscheint. Besonders bei Schengen-Visa, die häufig als Mittel zur illegalen Einwanderung genutzt werden, prüfen Botschaften die Anträge äußerst gründlich. Dies gilt insbesondere für asiatische und afrikanische Länder, wo strenge Kontrollen und ein hoher Fokus auf die Echtheit von Dokumenten und die Konsistenz der Angaben gelegt werden. Einmal auftretende Widersprüche oder Mängel im Antrag können gravierende Folgen haben. Botschaftsmitarbeiter neigen dazu, im Zweifelsfall eine vollständige Ablehnung auszusprechen. Eine solche Blockadehaltung ist nur schwer zu durchbrechen und erfordert in vielen Fällen eine rechtliche Klärung. Die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Visumsrecht ist hier oft unumgänglich, insbesondere wenn eine gerichtliche Überprüfung des ablehnenden Bescheids notwendig wird.