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D-Visum Voraussetzungen

Vom Rechtsanwalt: Übersichtsseite und Guides zu den Voraussetzungen für die Erteilung von nationalen D-Visa.

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Spielzeug-Flugzeug auf einer deutschen Flagge
Auf dieser Seite erfahren Sie:
  • dass die praxisrelevantesten Fälle im Visumsrecht Ablehnungen von Visanträgen, nicht verfügbare Termine und überlange Bearbeitungszeiten sind.

  • dass die größten Gefahren im Visumverfahren formelle Fehler, falsche Dokumente und eine willkürlich-negative Einstellung der Sachbearbeiter ist.

  • dass ein Rechtsanwalt sehr hilfreich dabei sein kann, Visumanträge zu beschleunigen, wenn keine Termine verfügbar sind oder wenn die Auslandsvertretung nicht auf Anfragen reagiert.

  • dass unsere Anwaltskanzlei auf Visumsrecht, Visaverfahren und die Kommunikation mit Botschaften und Konsulaten spezailsiert ist.

Inhaltsverzeichnis

1. Anwalt Visumsrecht: Wichtigste Fälle in der Praxis

2. Visumsantrag: Was sind die größten Gefahren?

3. Wann Anwalt für Visumsantrag beauftragen?

4. Unsere VISAGUARD-Services zum Thema D-Visum

5. Ihre VISAGUARD-Vorteile

6. FAQ und Onlineressourcen zum Thema D-Visum

1. Visumsantrag: Was sind die größten Gefahren?

Die größte Gefahr bei der Beantragung eines Visums sind in der Regel formelle Fehler oder eine vorsätzliche Untätigkeit der Botschaft. Zwar kommt es auch vor, dass Antragsteller die Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. fehlender Rückkehrwille beim Schengen-Visum), allerdings ist dies vergleichsweise selten. Die meisten Visaprobleme im Ausland werden aufgrund eines tatsächlichen oder gefühlten Zeitdrucks verursacht. Insbesondere in asiatischen und afrikanischen Ländern sowie manchen Ländern des Nahen Ostens sind die Botschaftsmitarbeiter sehr unzuverlässig, langsam und häufig auch nicht willens, Anträge rechtmäßig zu bearbeiten. Die Tatsache, dass viele Botschaftsmitarbeiter keine Beamten des deutschen Staates sind und die Auslandsvertretungen nicht in Deutschland sind, führt auf Seiten der Mitarbeiter oft zu einem Gefühl von Unantastbarkeit. Das Personal fühlt sich häufig einfach nicht an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden. 

 

Hinzu kommt, dass auch die Kommunikation der Auslandsvertretung nach außen deutlich restriktiver ist, als es das Gesetz verlangt. Eigentlich haben Botschaften eine Beratungs- und Informationspflicht (siehe § 25 VwVfG), die eine Unterstützung der Antragsteller gebietet. In der Praxis passiert genau das Gegenteil: Auslandsvertretungen versuchen häufig durch irreführende, falsche oder gar keine Informationen zu erreichen, dass die Antragsteller ihre Anträge zurücknehmen oder gar nicht erst stellen. Besonders häufig tritt etwa das Phänomen auf, dass Anträge gar nicht erst “angenommen” werden, obwohl die Botschaften sich eigentlich überhaupt nicht aussuchen können, welche Anträge sie bearbeiten und welche nicht.

 

Im Ergebnis leiden viele Visaverfahren (aus Anwaltsperspektive) also nicht unbedingt darunter, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, sondern eher darunter, dass die Auslandsvertretungen sich nur bedingt an deutsches Recht gebunden fühlen. Dies führt im Verwaltungsverfahren vor den Botschaften zu verschiedenen Konsequenzen und Problemen für die Antragsteller, denen man häufig nur mit einer extrem sauberen und pingeligen Verfahrensführung begegnen kann. Jedes Dokument muss perfekt sein (auch wenn das Gesetz das nicht unbedingt verlangt), im Interview muss überobligatorisch zu den Beweggründen vorgetragen werden (auch wenn dafür keine gesetzliche Grundlage besteht) und den Botschaftsmitarbeitern muss überall entgegengekommen werden, um ja keinen Ablehnungsgrund zu provozieren. Rein rechtlich ist dies zwar nicht geboten, aber rein wirtschaftlich ist diese “kooperationsgesteuerte” Visumsbeantragung häufig effizienter.

2. Wann Anwalt für Visumsantrag beauftragen?

Ein Rechtsanwalt sollte immer in den folgenden Fällen für einen Visumantrag beauftragt werden: 

  • Schnelligkeit: Antragsteller, die auf eine zügige und problemlose Erteilung angewiesen sind, sollten sich an einen Rechtsanwalt für Visumsrecht wenden.

  • Rechtssicherheit: Antragsteller und Arbeitgeber, die besonderen Wert auf Compliance legen, sollten einen Rechtsanwalt beauftragen.

  • Gerichtsverfahren: Wenn ein Visumantrag abgelehnt wurde, sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden (gleichwohl ist ein Anwalt in erster Instanz nicht zwingend).

  • Termin nicht buchbar: Wenn an Ihrer Botschaft keine Termine verfügbar sind (z.B. Terminwarteliste), können Sie einen Rechtsanwalt mit der Einklagung eines Termins beauftragen.

  • Überlange Bearbeitungszeit: Wenn ein Antrag eingereicht wurde, aber die Botschaft nicht antwortet oder der Antrag schon viel zu lang bearbeitet wird, kann ein Anwalt die Bearbeitung beschleunigen.

  • Verwaltungsrechtliche Probleme: Wenn eine aus Verwaltungsperspektive ungewöhnliche Fallkonstellation vorliegt, kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein, um den Prozess zu streamlinen.

  • Beratung: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie oder Ihre Dokumente die Voraussetzungen für ein Visum erfüllen, können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

3. Unsere Visa-Services

Als Rechtsanwaltskanzlei für Visumsrecht bieten wir die folgenden Dienstleistungen an:

  • Gerichtliche Verfahren bei Ablehnung von Visaanträgen (Anfechtungsklagen/Versagungsgegenklagen).

  • Gerichtliche Verfahren bei besonders eiligen Verfahren (einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO).

  • Gerichtliche Verfahren bei langen Bearbeitungszeiten (Untätigkeitsklage) oder nicht Verfügbarkeit von Terminen (Terminklage).

  • Beratung von Antragstellern und Arbeitgebern vor oder während des Visumsprozesses.

  • Vertretung von Antragstellern und Arbeitgebern im Visumsprozess bei den Auslandsvertretungen..

  • Übernahme der Kommunikation mit am Visumprozess beteiligten Behörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit oder Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten).

  • Dokumentenüberprüfung und Bewertung der Erfüllung der Voraussetzungen.

4. Ihre VISAGUARD-Vorteile

Wie der Name unserer Anwaltskanzlei (VISAGUARD) schon sagt, sind wir eine auf Visumsrecht spezialisierte Rechtsdienstleistungsfirma. Wir haben unsere gesamte Expertise dem Visumsrecht gewidmet und fokussieren uns vollständig auf dieses Gebiet. Wir sind dabei nicht nur besonders erfahren im übergeordneten Bereich des Aufenthalts- und Migrationsrechts, sondern direkt auf das Visumverfahren spezialisiert. Zwar übernehmen wir auch Verfahren im Inland vor den Ausländerbehörden, allerdings haben wir besondere Erfahrung bei der Vertretung gegenüber Botschaften und Konsulaten (Auslandsvertretungen). Im Gegensatz zu vielen anderen Anwaltskanzleien, die sich lediglich auf das Aufenthaltsrecht spezialisiert haben, kennen wir die Besonderheiten des Visumsrecht. Wir wissen um die Besonderheiten des Visumshandbuchs, der Visaverordnungen, des Auslandsportals und den verschiedenen Kommunikationswegen mit den Botschaften und Konsulaten. 

 

Wir haben außerdem einen “direkten Draht” zu den Botschaften. Wir kennen die Sachbearbeiter im Ausland und die Eigenheiten der jeweiligen Auslandsvertretungen. Wir wissen, wie man die Botschaften direkt erreicht und angemessen mit den jeweiligen Abteilungen kommuniziert, um eine Kooperationsbereitschaft der Sachbearbeiter zu erreichen. Dieses Wissen setzen wir stets zum Vorteil unserer Mandanten ein. Zusätzlich haben wir eine ausgeprägte Dienstleistungsmentalität und einen besonderen Serviceanspruch, sodass Ihr Fall bei uns garantiert gut aufgehoben ist!

Gerichtsurteile zum D-Visum

  • Der Visumzweck ist der gleiche, wenn er dem gleichen Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes entnommen ist wie der Zweck, der der bisherigen Aufenthaltserlaubnis zugrunde lag (BVerwG, Urteil vom 04.09.2007, 1 C 43.06).

  • Die Nachholung eines Visumverfahrens ist nicht nur deshalb unzumutbar, da durch das Visumverfahren eine Trennung der Ehegatten stattfindet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2007, OVG 2 S 19.07).

  • Die Nachholung eines Visumverfahrens ist nicht nur deshalb unzumutbar, da im Heimatland noch die Wehrpflicht zu erfüllen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2008 OVG 11 S 43.07).

  • Trotz vorübergehender Trennung von einem Kleinkind kann die Nachholung des Visumverfahrens zumutbar sein (VGH München, Beschluss vom 25.01.2022, 19 CE 21.2859).

  • Ein strikter Rechtsanspruch liegt nur vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 10.12.2014, 1 C 15.14).

  • Eine Soll-Vorschrift ist kein strikter Rechtsanspruch im Sinne des § 5 Abs. 2 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 17.12.2015, 1 C 31.14).

  • Die Ausländerbehörde ist dazu verpflichtet, überlangen Visumverfahren entgegenzuwirken (OVG Bremen, 21.12.2011, 1 B 246/11).

FAQ D-Visum Deutschland

Welche Fallkonstellationen führen nach Ihrer Erfahrung besonders häufig dazu, dass nationale D-Visa von Auslandsvertretungen intensiver geprüft werden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind?

Aus unserer Erfahrung lösen vor allem ungewöhnliche Lebensläufe, widersprüchliche Unterlagen oder atypische Reiseverläufe eine vertiefte Prüfung aus. Auch ein unseriöser Arbeitgeber (beispielweise Einträge im Gewerbezentralregister) oder schlechte Unterlagen (z.B. rechtswidrige Klauseln im Arbeitsvertrag) können eine vertiefte Prüfung auslösen.

 

Welche Fehler beobachten Sie in der Kommunikation zwischen Antragstellern, Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden am häufigsten – und welche Auswirkungen haben sie auf die Bearbeitungszeit?

Viele Verzögerungen entstehen nicht durch fehlende Voraussetzungen, sondern durch unkoordinierte Kommunikation oder unvollständige Nachreichungen. Besonders schwierig ist es häufig, die “goldene Mitte” zwischen regelmäßigem Follow Up und Spam zu finden.

 

Welche Unterschiede erleben Sie in der Praxis zwischen verschiedenen deutschen Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung von D-Visumanträgen?

Insbesondere in Afrika und Asien sind Bearbeitungszeiten sehr lang und formelle Anforderungen sehr streng. Demgegenüber werden in den westlichen Ländern wie USA und UK geringere Maßstäbe angelegt.


Was ist ein D-Visum?

Das D-Visum, auch nationales Visum genannt, ist die Grundlage für längere Aufenthalte in Deutschland. Nach der Einreise wird es in der Regel in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.

 

Worin unterscheidet sich das D-Visum vom Schengen-Visum?

Während das Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen dient, richtet sich das D-Visum an Personen, die längerfristig in Deutschland leben und arbeiten oder studieren möchten.

 

Wer benötigt ein D-Visum?

Ein D-Visum benötigen Drittstaatsangehörige, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Dazu zählen Fachkräfte, Studierende, Forschende und Familienangehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland ziehen möchten.

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung eines D-Visums?

Die Anforderungen hängen vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören ein gültiger Reisepass, der Nachweis eines klaren Aufenthaltszwecks (z. B. Arbeitsvertrag oder Zulassungsbescheid einer Hochschule) und finanzielle Absicherung.

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