Blaue Karte EU

Übersichtsseite zur Blauen Karte EU gemäß § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
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Die Blaue Karte EU ist ein wichtiger Teil des Fachkräfteeinwanderungsrechts und der meist genutzte akademische Fachkräftetitel. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie eine Auflistung aller VISAGUARD-Fachartikel zu den Themen Voraussetzungen für die Blaue Karte EU und dem Antragsverfahren für die Blaue Karte EU. Mit diesen Step-by-Step Guides können Sie die Blaue Karte EU selbst beantragen. Ebenfalls für Sie relevant könnte unser Anabin-Guide sein, da bei der Beantragung der Blauen Karte EU (meistens) ein Anabin-Auszug vorzulegen ist.
Fachartikel zum Thema
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Blaue Karte EU (AufenthG)
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen möchten. Besonders für Akademiker und IT-Spezialisten bietet die Blaue Karte attraktive Bedingungen, um langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Vorteile der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU ist sehr beliebt, da es sich in Bezug auf die Rechtspositionen des Inhabers der Blauen Karte EU um den besten befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland handelt. Nur die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (die allerdings ein unbefristeter und kein befristeter Aufenthaltstitel ist) bietet mehr Vorteile. Mit der Blaue Karte EU profitieren Sie von schnelleren Verfahren, einem unkomplizierten Arbeitgeberwechsel, geringeren Gehaltsanforderungen in Mangelberufen und der Möglichkeit, nach nur 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Zudem können Ihre Familienangehörigen ohne Wartezeit mit Ihnen nach Deutschland kommen und uneingeschränkt arbeiten, ohne dass Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen (§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG).
Mobilität mit der Blauen Karte EU
Viele Menschen fragen sich, ob sie mit der Blauen Karte EU aus anderen EU-Ländern in Deutschland arbeiten und leben dürfen. Leider ist die Mobilität mit der Blauen Karte EU nicht so einfach, wie der Name "Blaue Karte" vermuten lässt. Wer aus einem anderen EU-Staat mit einer Blauen Karte nach Deutschland ziehen möchte (sogenannte langfristige Mobilität), muss grundsätzlich eine neue deutsche Blaue Karte oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen, um hier arbeiten zu dürfen. Es gelten allerdings verschiedene Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren (z.B. Hinsichtlich der Anerkennung des Abschlusses, siehe § 18h AufenthG).
Für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen (sogenannte kurzfristige Mobilität) dürfen Inhaber einer Blauen Karte EU aus einem anderen Mitgliedstaat in Deutschland arbeiten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 18h AufenthG). Insbesondere muss etwa die ausgeübte Tätigkeit arbeitsvertraglich die gleiche wie im Entsendestaat sein. Ob ein ausreichender Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten besteht, sollte genau geprüft werden, da unzulässige Abweichungen zwischen den Tätigkeitsbildern zu einer illegalen Erwerbstätigkeit führen können.
Im Einzelfall können die Regelungen zur kurzfristigen und langfristigen Mobilität bei der Blauen Karte durchaus komplex sein. Dies gilt insbesondere, da die Mobilitätsregelungen bei der Blauen Karte eng mit den Regelungen zur ICT-Karte verknüpft sind. Gerne berät Sie ein VISAGUARD-Rechtsanwalt zum Thema Arbeitnehmermobilität innerhalb der Europäischen Union zu diesem Thema.
FAQ Blaue Karte EU
Darf ich mit der Blauen Karte selbstständig oder Freelancer sein?
Nein, die Blaue Karte EU ist für eine abhängige Beschäftigung (also ein Arbeitsverhältnis) vorgesehen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, müssen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen. In manchen Bundesländern wird mit der Blauen Karte allerdings auch eine Freelance-Erlaubnis ausgestellt. Dies ist der Fall, wenn in Ihrer Blauen Karte die Nebenbestimmung “Erwerbstätigkeit erlaubt” steht.
Wie lange darf ich mich mit der Blauen Karte im Ausland aufhalten?
Grundsätzlich erlöschen Aufenthaltserlaubnisse nach einer Abwesenheit von sechs Monaten. Für die Blaue Karte gilt die Besonderheit, dass eine Abwesenheit von 12 Monaten möglich ist.
Wie lange ist die Blaue Karte gültig?
Die Blaue Karte wird grundsätzlich für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate erteilt. Die maximale Erteilungsdauer beträgt allerdings vier Jahre.
Gilt meine Blaue Karte aus einem anderen Staat auch in Deutschland?
Nein, die Blaue Karte ist grundsätzlich nur in dem Land gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Es ist allerdings möglich mit der Blauen Karte nach Deutschland einzureisen und die Blaue Karte EU hier anerkennen zu lassen.
