
Einbürgerung Deutschland
Alle rechtlichen Informationen zur Einbürgerung in Deutschland und zum Einbürgerungsrecht.
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dass die größten Probleme in Einbürgerungsverfahren meistens die lange Bearbeitungsdauer, eine schlechte Kommunikation der Behörden, die Nichtverfügbarkeit von Terminen und überzogene formelle Voraussetzungen sind.
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dass es im Einbürgerungsverfahren besonders wichtig ist, proaktiv zu kommunizieren, regelmäßig nach dem Sachstand zu fragen (Follow Up) und ohne Aufforderung der Behörden aktualisierte Dokumente (insbesondere Gehaltsnachweise) einzureichen.
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dass ein Rechtsanwalt im Einbürgerungsverfahren sehr hilfreich sein kann, um die Bearbeitung zu beschleunigen und Blockaden zu beseitigen, da Behörden wissen, dass sie sich bei Rechtsanwälten nicht mit pauschalen/vorgefertigten Hinweisen “rausreden” können.
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dass unsere Rechtsanwaltskanzlei auf Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsverfahren spezialisiert ist und zu einer Festgebühr dabei helfen kann, Einbürgerungsverfahren so schnell und effizient wie möglich durchzuführen.
1. Häufigste Probleme bei der Einbürgerung
2. Diese Punkte sind besonders wichtig bei der Einbürgerung
3. Sollte ich einen Anwalt für die Einbürgerung beauftragen?
4. VISAGUARD-Dienstleistungen rund um die Einbürgerung
5. Warum VISAGUARD für die Einbürgerung?
6. FAQ und Onlineressourcen zur Einbürgerung
1. Häufigste Probleme bei der Einbürgerung
Aus Anwaltsperspektive treten die folgenden Probleme bei der Einbürgerung besonders häufig auf:
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Endlose Dokumentenschleife: Behörden fordern Dokumente an und lassen sich nach der Einreichung mit der Bearbeitung so lange Zeit, dass die Dokumente wieder abgelaufen sind (z.B. Gehaltsnachweise, Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis der Mietzahlungen). Dann werden wieder neue Dokumente angefordert. Diese “Dokumentenschleife” kann theoretisch unendlich oft gezogen werden.
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Änderung der Voraussetzungen während des Verfahrens: Aufgrund der Dauer des Einbürgerungsverfahrens ändern sich die Lebensumstände vieler Antragsteller (z.B. Jobverlust oder Scheidung). Das beeinflusst dann auch das Einbürgerungsverfahren (meistens negativ).
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Generell überlange Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeiten bei vielen Einbürgerungsbehörden sind immens und betragen teilweise mehrere Jahre. Manche Behörden versuchen nicht einmal, zu verschleiern, dass die Bearbeitungszeit mehr als 12 Monate beträgt und kündigen dies sogar auf der Homepage an.
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Behörden reagieren nicht: Oftmals kommunizieren die Einbürgerungsbehörden sehr schlecht oder reagieren überhaupt nicht.
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Behörden nicht erreichbar: Bei vielen Einbürgerungsbehörden sind die Kommunikationswege absichtlich kompliziert gebaut (z.B. keine öffentliche E-Mail Adresse und nur “verstecktes” Kontaktformular), um massenhafte Anfragen aufgrund der vielen unbearbeiteten Anträge zu vermeiden.
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Übertriebene formelle Anforderungen: Manche Behörden verlangen deutlich mehr Dokumente, als tatsächlich erforderlich sind. Dies gilt insbesondere bei der Prüfung des Lebensunterhalts von Selbstständigen.
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“Vorgespräch” wird verlangt: Manche Einbürgerungsbehörden verlangen ein "Vorabinterview", um das Antragsformular für die Einbürgerung auszuhändigen. Termine für diese (rechtlich vollkommen unnötigen) Interviews sind aber schwer erhältlich.
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Nur im Falle von Einbürgerungen nach Abstammung aus dem Ausland: Verfügbarkeit von Dokumenten ist bei Auslandseinbürgerungen (“Citizenship by Descent”) häufig problematisch, da die gesamte Abstammungskette nachgewiesen werden muss.
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Nur im Falle von Einbürgerungen nach Abstammung aus dem Ausland: Kommunikation mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) ist sehr schwierig und die Bearbeitungszeit beim Bundesverwaltungsamt beträgt mehrere Jahre.
2. Diese Punkte sind besonders wichtig bei der Einbürgerung
Im Einbürgerungsrecht ist das mit Abstand häufigste Problem eine sehr lange Wartezeit und eine schwierige Kommunikation mit den Behörden. Hieraus ergeben sich häufig zahlreiche Folgeprobleme (insbesondere Änderung der Lebensumstände der Antragsteller während des Verfahrens). Die Behörden geben der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen schlicht keine Priorität. Dies hat zum einen politische Gründe, zum anderen sind die Behörden aber auch überlastet. Teilweise sind auch die Sachbearbeiter in den Behörden schlecht ausgebildet oder schlicht unfähig. Gleichwohl zeigt das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin eindrucksvoll, dass selbst immense Fluten von Einbürgerungsanträgen bewältigbar sind, wenn eine konsequente Digitalisierung und Schwerpunktsetzung vorangetrieben wird.
Um dem Problem der langen Bearbeitungszeiten Herr zu werden, muss eine sehr stringente und konsequente Kommunikation der Antragsteller erfolgen. Es muss aktiv nachgefragt werden: Was für Dokumente fehlen möglicherweise? Welche Informationen müssen nachgeliefert werden? Wo liegen momentan Probleme im Antragsverfahren? Nur so kann vermieden werden, dass die Behörde den Antrag einfach "liegen lässt" oder teilweise sogar schlicht ignoriert. Zusätzlich sollten die Dokumente immer proaktiv aktuell gehalten werden: Wenn Sie beispielsweise am Anfang des Monats nachfragen, wie der Fortschritt des Verfahrens ist, ist es ratsam, gleich auch aktualisierte Gehaltsnachweise und Nachweise der Mietzahlung mitzuschicken. Die Behörde wird diese Dokumente so oder so irgendwann anfragen.
Wenn die Behörden (teilweise schon vorab angekündigt) mehrere Jahre Bearbeitungszeit für die Einbürgerungsverfahren ansetzen, kann dem in der Regel nur mit einem Anwalt begegnet werden. Rein rechtlich sind Einbürgerungsverfahren innerhalb von 3 Monaten zu bearbeiten. Ansonsten kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden (§ 75 VwGO). Zwar ist es den Behörden zuzugestehen, dass wohl eine Bearbeitung auf den Punkt genau innerhalb von drei Monaten verwaltungstechnisch nicht umsetzbar ist. Allerdings kann auf jeden Fall verlangt werden, dass der Antrag proaktiv und kontinuierlich bearbeitet wird und dass regelmäßig über den Sachstand informiert wird. Diesbezüglich hat die Einbürgerungsbehörde (auch nach der Rechtsprechung) eine entsprechende Darlegungs- und Beweislast.
Fachartikel zum Thema
5. Warum VISAGUARD für die Einbürgerung?
Der Vorteil der Beauftragung unserer Anwaltskanzlei im Einbürgerungsverfahren liegt auf der Hand: Als Rechtsanwaltskanzlei haben wir privilegierte Möglichkeiten, mit den Einbürgerungsbehörden zu kommunizieren (Kommunikation via EGVP/beA). Während nicht anwaltlich vertretene Antragsteller nur über das Kontaktformular oder bei kleineren Behörden per E-Mail kommunizieren können, sind die Behörden gezwungen, auf Schreiben von Anwaltskanzleien zu reagieren. Dabei spielt auch eine erhebliche Rolle, dass Anwälte selbstbewusst auftreten: Die Behörden wissen, dass sie sich ohne genauere Darlegung von Hinderungsgründen nicht lapidar auf “Überlastung” oder “fehlende Kapazitäten” berufen können. Dies führt zu einem Bearbeitungsdruck bei den Behörden, der das Verfahren mitunter erheblich beschleunigt (oder überhaupt erst in Gang setzt).
Als auf Migration und Einbürgerung bzw. Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierte Kanzlei ist VISAGUARD auch direkt auf “feststeckende” Fälle gemünzt. Wir haben hunderte Einbürgerungsfälle “entzerrt” und Bearbeitungshürden beseitigt. Wir wissen, was die Hebel für die Beschleunigung der Bearbeitung sind und wie mit den Behörden kommuniziert werden muss. Wir kennen die Rechtsprechung zur Behördenüberlastung und wissen die entsprechenden Gerichtsurteile entsprechend zu nutzen.
Hinzu kommt, dass wir eine ausgeprägte Service- und Dienstleistungsmentalität besitzen und transparente Festpreismodelle haben. Bei uns müssen Sie nicht nach Stundensatz bezahlen ohne überhaupt zu wissen, was in den teuer bezahlten Stunden getan wurde. Wir berechnen für ein außergerichtliches Anwaltsschreiben (inklusive Beratung per Videocall und Akteneinsicht) einen Festpreis von EUR 750 (+ 19 % USt.), wenn der Antrag bereits gestellt ist. Häufig reicht dieses eine Anwaltsschreiben, um Bearbeitungsblockaden bei den Behörden zu überwinden (wenn Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung noch erfüllen). Kontaktieren Sie uns, um sich von unserer Effektivität, unserem Serviceanspruch und unserer fachlichen Exzellenz selbst zu überzeugen!
VISAGUARD-Blogbeiträge zur Einbürgerung
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Einbürgerungen in Potsdam: Wie lange dauert es und hat eine Untätigkeitsklage Aussicht auf Erfolg?
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allaboutberlin.com veröffentlicht Tool zu Wartezeiten bei Einbürgerung in Berlin
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Allaboutberlin.com: Einbürgerung dauert in Berlin ca. 7 - 9 Monate
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Rekordzahl an Untätigkeitsklagen wegen Einbürgerung in Berlin
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Urteil der Woche: Kapazitätsengpässe bei Einbürgerungen kein Grund für Untätigkeit (OVG Münster)
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CDU will Einbürgerungen aussetzen - Ist das überhaupt möglich?
FAQ zur Einbürgerung
Welche Fehler machen Einbürgerungsbewerber nach Ihrer Erfahrung bereits Monate vor der Antragstellung, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht an die Einbürgerung denken?
Problematisch sind in der Regel erhebliche Änderungen im Lebenslauf, die sich negativ auf die Einbürgerung auswirken (z.B. Jobverlust oder Trennung von Ehepartnern). Auch das zu späte Bewerben um einen Einbürgerungstest-Termin oder Sprachkurs kann das Verfahren stark verzögern.
Welche Unterschiede beobachten Sie in der Einbürgerungspraxis verschiedener Einbürgerungsbehörden, obwohl bundesweit dieselben gesetzlichen Voraussetzungen gelten?
Unterschiede gelten insbesondere hinsichtlich der Bearbeitungszeit, der formellen Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens. Bei größeren Behörden kann der Antrag einfach online gestellt werden, bei kleineren Behörden ist das Verfahren oft unklar oder es wird sogar ein “Vorinterview” verlangt.
Woran erkennen Sie bereits bei der ersten Prüfung eines Mandats, dass ein Einbürgerungsverfahren wahrscheinlich komplizierter wird als der Mandant erwartet?
Aus anwaltlicher Erfahrung ist absoluter Dreh- und Angelpunkt eines guten Verfahrens der Lebensunterhalt. Wer viel Geld und einen guten Job hat, wird die Einbürgerung wahrscheinlich schnell durchführen können. Wer keinen Job hat wird erhebliche Schwierigkeiten haben.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Einbürgerung in Deutschland?
Für die Einbürgerung in Deutschland müssen Antragsteller in der Regel seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Weitere Voraussetzungen sind ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (oder ein anderer Aufenthaltstitel der zur Einbürgerung berechtigt), ausreichende Deutschkenntnisse (B1), ein bestandener Einbürgerungstest, ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sowie keine schweren Straftaten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Guide zu den Voraussetzungen der Einbürgerung.
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?
Die Bearbeitungszeit für eine Einbürgerung in Deutschland variiert je nach Bundesland und zuständiger Behörde. In der Regel dauert es zwischen 6 und 24 Monaten, bis die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird. Nach 3 Monaten können Sie eine Untätigkeitsklage für die Einbürgerung erheben.
Was kostet die Einbürgerung?
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt in der Regel 255 Euro pro Person. In besonderen Härtefällen kann eine Ermäßigung oder Ratenzahlung beantragt werden.
Wo kann ich meinen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht werden. Diese ist oft bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt. In einigen Bundesländern ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde zuständig. In Berlin ist für Einbürgerungen seit dem 01.01.2024 das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig.
Gerichtsurteile zur Einbürgerung
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Maßgebliches Datum zur Fristberechnung des § 75 VwGO das Datum der Antragstellung (VG Weimar, Beschluss vom 11.06.2024, Az. 1 K 135/24 We).
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Die seit den Jahren 2020/2021 bestehende Arbeitsüberlastung der Beklagten aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Bereich der Einbürgerung stellt keinen zureichenden Grund im Sinne des §75 VwGO dar (VG Weimar, Beschluss vom 11.06.2024, Az. 1 K 135/24 We).
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Nach der Wertung des § 75 Satz 2 VwGO, soll innerhalb der dort genannten drei Monate die Entscheidungsreife für den Antrag herbeigeführt werden (inkl. Unterlagenanforderung, Anhörung und Behördenbeteiligung) (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 – 3 E 2/23 –, juris, Rn. 12).
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Wenn die Behörde eine überlange Bearbeitungszeit mit Arbeitsüberlastung begründet, ist dies nur dann als Rechtfertigung zulässig, wenn es sich um eine vorübergehende Situation handelt. Übliche Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit müssen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen kompensiert werden (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 – 1 BvR 2406/16 –, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017).
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Eine anhaltende Überlastung der Behörde oder eine kontinuierlich steigende Arbeitsbelastung, auf die nicht reagiert wird, obwohl dies möglich gewesen wäre, stellt keinen hinreichenden Grund dar (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 – 3 E 2/23 –, juris Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. November 2023 – 2 E 123/23 –, juris Rn. 16).
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Auch eine andauernde personelle Engpasssituation kann überlange Verfahrensdauern nicht legitimieren (VGH Mannheim, Beschluss vom 31.07.2024, 11 S 1117/24).
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Die Behörde ist für die tatsächlichen Umstände, die einen zureichenden Grund i. S. d. § 75 VwGO begründen sollen, darlegungsbelastet (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 2023 – 3 E 2/23 –, juris Rn. 9 m.w.N.).
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Eine Einverständniserklärung bzgl. einer überlangen Bearbeitungsdauer lässt die 3-Monats-Frist für die Untätigkeitsklage neu starten (VG Gießen, Beschluss vom 18.04.2024, 4 K 2799/23GI).
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
4. VISAGUARD-Dienstleistungen rund um die Einbürgerung
Als auf Ausländerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei bieten wir die folgenden Dienstleistungen rund um die Einbürgerung an:
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Anwaltsschreiben: Proaktive außergerichtliche Kommunikation mit den Einbürgerungsbehörden, um zu erreichen, dass Ihr Verfahren mit der angemessenen und verwaltungstechnisch realisierbaren Geschwindigkeit bearbeitet wird.
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Gerichtliche Vertretung: Erhebung von Untätigkeitsklage, wenn Ihr Antrag bei den Einbürgerungsbehörden (auch beim Bundesverwaltungsamt) überhaupt nicht bearbeitet wird ohne dass der Hinderungsgrund von den Behörden kommuniziert wird.
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Außergerichtliche Kommunikation: Proaktive Kommunikation mit den Behörden über die anwaltlichen Kanäle, um die Behörde zu einer Antwort zu zwingen und so das Verfahren aus dem “Blackbox-Zustand” herauszuholen.
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Alternativen ausloten: Strategische Überlegungen zur Verfahrensführung im Einbürgerungsrecht, wenn sich bei Ihnen einbürgerungsrelevante Umstände während des Verfahrens ändern.
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Voraussetzungs- und Dokumentenüberprüfung: Auswertung der Einbürgerungsvoraussetzung und Prüfung Ihrer Dokumente, um sicherzustellen, dass Sie alle materiellen und formellen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
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Termin einklagen: Antragstellung durch Einklagen von Terminen ermöglichen, wenn die Behörde der Auffassung ist, dass ein "Vorabinterview" für die Einbürgerung verlangt wird.
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Dokumentenbeschaffung: Kommunikation mit Archiv- und Registrierungsbehörden in Deutschland, wenn Sie die Einbürgerung aus dem Ausland (insbesondere aus den USA) aufgrund einer Abstammung von deutschen Vorfahren beantragen.
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Kommunikation und Vertretung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA) bei Auslandseinbürgerungen aufgrund von Abstammung.
3. Sollte ich einen Anwalt für die Einbürgerung beauftragen?
Ein Anwalt kann auf jeden Fall hilfreich für die Einbürgerung sein, zumindest ab einem gewissen Punkt. Die Antragstellung selbst ist meist nicht sonderlich kompliziert. Die meisten großen Ausländerbehörden bieten eine Online-Antragstellung an, bei welcher alle Informationen und Dokumente in einer selbsterklärenden digitalen Antragsstrecke abgefragt werden. Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, benötigen Sie für das Ausfüllen des Onlineantrags wohl eher keinen Anwalt. Etwas anderes kann gelten, wenn Ihr Fall hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung ein bisschen “exotischer” ist (Sie also von bestimmten Voraussetzungen abweichen wollen).
Auf jeden Fall ist aber zur Hinzuziehung eines Anwalts zu raten, wenn Sie den Einbürgerungsantrag bei einer Behörde stellen, die 12 Monate oder mehr Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt (und dies z.B. auf der Homepage oder in der Eingangsbestätigung auch so angibt). Sie haben das Recht auf eine zügige, kontinuierliche und proaktive Bearbeitung Ihres Antrags (Beschleunigungsgrundsatz). Wenn es Probleme bei der Bearbeitung gibt, muss die Behörde dies kommunizieren und die Probleme lösen. In der Praxis lassen die Behörden den Antrag leider einfach liegen. Ein Rechtsanwalt kann hier extrem hilfreich sein, um mittels eines Anwaltsschreibens und in letzter Konsequenz mit einer Untätigkeitsklage das Verfahren zu beschleunigen.


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