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Staatsangehörigkeit Deutschland

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle rechtlichen Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit und zum Staatsangehörigkeitsrecht.

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Die Erlangung der Berechtigung zum deutschen Pass ist hauptsächlich im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt und hat für Ausländer als letzter Integrationsschritt eine enorme praktische Bedeutung. Die Einbürgerung verschafft die deutsche Staatsangehörigkeit und berechtigt zur Beantragung des deutschen Passes. Viele Ausländer streben die dauerhafte Einbürgerung in Deutschland an, da sich aus ihr zahlreiche neue Rechte in Deutschland und der ganzen Welt ergeben.

 

Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Step-by-Step Guides zur sind unterteilt je nach Art des Weges zum deutschen Pass (z.B. Einbürgerung durch Antrag oder Einbürgerung aufgrund von Abstammung). Außerdem stellen wir Ihnen auf dieser Seite Anleitungen zum verwaltungstechnischen Verfahren der Einbürgerung in den einzelnen Städten zur Verfügung (z.B. Einbürgerung in Berlin).

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Deutsche Staatsbürgerschaft erwerben

Im Jahr 2022 wurden statistisch ca. 168.500 Ausländer eingebürgert. Aus den Statistiken geht hervor, dass die Anzahl der Einbürgerungen damit im Vergleich zum Jahr um fast 30 % gestiegen ist. Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass die im Jahr 2015 eingereisten Syrer die notwendigen Aufenthaltszeiten erreicht hatten (ca. 29.000 Einbürgerungen waren von Syrern). Beachtenswert ist, dass überdurchschnittlich viele syrische Einbürgerungsbewerber aufgrund “besonderer Integrationsleistungen” eingebürgert wurden, also bereits (nach dem alten Gesetz) nach sechs Jahren statt nach acht Jahren den Antrag stellen konnten.

Ein weiterer wichtiger Faktor für die steigenden Einbürgerungszahlen waren auch die Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2024. Diese sahen unter anderem vor, dass eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren möglich sein wird – und bei besonderen Integrationsleistungen sogar schon nach drei Jahren. Zudem wurde die bisherige Regelung, die in vielen Fällen eine doppelte Staatsangehörigkeit ausschließt, gelockert. Dies dürfte insbesondere für viele ausländische Fachkräfte, die bereits in Deutschland leben und arbeiten, die Einbürgerung attraktiver machen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie bereits die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen oder welche Schritte erforderlich sind, können Sie sich gerne an VISAGUARD wenden – unsere unabhängigen und auf Einbürgerungen spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und unterstützen Sie bei Ihrem Antrag.

Vorteile der Einbürgerung

Die Erlangung der Staatsbürgerschaft ist der letzte Schritt auf dem Weg zur Aufenthaltsverfestigung. Mit der Einbürgerung ist die Integration vollständig abgeschlossen und der Antragsteller wird für immer ein Bürger von Deutschland. Wenn das Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird, bekommt der Ausländer neben der Einbürgerungsurkunde auch den deutschen Pass. Der deutsch Pass ist einer der wertvollsten auf der Welt, da er die Einreise in 191 Länder auf der Welt ermöglicht. Nur der japanische Pass (193 Länder), der Pass aus Singapur (193 Länder) und der südkoreanische Pass (192 Länder) ermöglichen mehr weltweite Mobilität (Stand 2023).

 

Mit der Erlangung des deutschen Passes erwerben Sie jedoch nicht nur die deutsche Nationalität, sondern auch die Unionsbürgerschaft, Sie werden also ein europäischer Bürger. Hieraus folgen zahlreiche Vorteile:Die Erlangung der Staatsbürgerschaft ist der letzte Schritt auf dem Weg zur Aufenthaltsverfestigung. Mit der Einbürgerung ist die Integration vollständig abgeschlossen und der Antragsteller wird für immer ein Bürger von Deutschland. Wenn das Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird, bekommt der Ausländer neben der Einbürgerungsurkunde auch den deutschen Pass. Der deutsch Pass ist einer der wertvollsten auf der Welt, da er die Einreise in 191 Länder auf der Welt ermöglicht. Nur der japanische Pass (193 Länder), der Pass aus Singapur (193 Länder) und der südkoreanische Pass (192 Länder) ermöglichen mehr weltweite Mobilität (Stand 2023).

Mit der Erlangung des deutschen Passes erwerben Sie jedoch nicht nur die deutsche Nationalität, sondern auch die Unionsbürgerschaft, Sie werden also ein europäischer Bürger. Hieraus folgen zahlreiche Vorteile:

  • Europäische Freizügigkeit

  • Wahlrecht zum Europäischen Parlament

  • verstärkter diplomatischer Schutz im Ausland

  • europaweite Sozialleistungen und Diskriminierungsverbot

  • einfacherer Familiennachzug möglich

  • Möglichkeit Sozialhilfen zu beantragen, ohne aufenthaltsrechtliche Probleme zu bekommen

  • keine Bürokratie mehr

  • erweiterter Schutz durch deutsche und europäische Grundrechte

 

Für die meisten Menschen wird wohl insbesondere das Freizügigkeitsrecht in Europa ein ganz maßgeblicher Vorteil der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sein. Der deutsche Pass ermöglicht insofern freies Reisen im gesamten Schengenraum und sogar die Möglichkeit, in anderen Ländern langfristig zu arbeiten und zu leben. Auch sind bestimmte Rechte nur für deutsche und europäische Bürger vorhanden, was ebenfalls einen wichtigen Vorteil darstellen kann. Dies gilt z.B. im Aufenthaltsrecht für den Familiennachzug, der mit der deutschen Staatsbürgerschaft wesentlich einfacher beantragt werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass deutsche Staatsbürger problemlos Sozialhilfe in Anspruch nehmen können, während für Ausländer die Sozialhilfe grundsätzlich nicht zur Lebensunterhaltssicherung taugt. Zuletzt sind auch bestimmte Grundrechte nur für Deutsche vorgesehen. Es ist insoweit ein deutlicher Vorteil, dass das Grundgesetz und die europäischen Grundrechte deutsche Staatsbürger mehr schützen, als Ausländer.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern (z.B. USA) wird die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem deutschen Einbürgerungsrecht nicht schon durch eine Geburt auf deutschem Territorium erworben (kein Geburtsortprinzip, lat. “ius soli”). Bei der Geburt in Deutschland müssen zusätzliche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen, die in Deutschland vergleichsweise schwer zu erfüllen sind, wenn nicht ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Auch das Heiraten eines Deutschen führt nach dem momentan geltenden Einbürgerungsrecht nicht mehr automatisch zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft (führt aber zu starken Erleichterung bei der Einbürgerung, siehe Ehegatteneinbürgerung). Gleiches gilt (außer in besonderen Fällen) auch für eine Abstammungslinie (z.B. Großeltern), die “unterbrochen” wurde (wenn z.B. die Eltern des Ausländers die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben). In den allermeisten Fällen erfolgt eine Einbürgerung deshalb aufgrund eines Antrags bei der zuständigen Behörde.

Einbürgerung durch Geburt

Das Einbürgerungsrecht gewährt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nur, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auch muss die Familie grundsätzlich im Inland wohnen. Sollte die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird die Staatsangehörigkeit durch das Kind automatisch erworben. Wenn nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss in der Regel eine Vaterschaftsanerkennung durchgeführt werden. Dieses Verfahren muss abgeschlossen sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr erreicht hat. Wenn keiner der Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann das Kind nach dem deutschen Einbürgerungsgesetz nur in Ausnahmefällen die deutsche Nationalität erlangen. Insofern muss ein Elternteil seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (meistens also die Niederlassungserlaubnis) haben. Wenn dies der Fall ist, wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind im Geburtenregister eingetragen.

 

Einbürgerung durch Hochzeit

Durch die Hochzeit erwirbt ein Ausländer nach dem deutschen Einbürgerungsgesetz nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch nach der Hochzeit behalten beide Ehegatten ihre jeweilige Staatsangehörigkeit. Sollte die Hochzeit mit einem deutschen Staatsangehörigen stattgefunden haben, bestehen nach dem deutschen Einbürgerungsgesetz erhebliche Erleichterungen für die Einbürgerung. Insbesondere reduziert sich die notwendige Aufenthaltszeit auf lediglich drei Jahre, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht und beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt (das heißt den Wohnort) in Deutschland haben. Nach dem Einbürgerungsgesetz kann die notwendige Aufenthaltszeit sogar noch weiter reduziert werden, wenn die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft seit mindestens drei Jahren besteht. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Guide zur Ehegatteneinbürgerung.

Einbürgerung durch Antrag

Aus Perspektive des deutschen Einbürgerungsrechts gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, um in Deutschland eingebürgert zu werden. Theoretisch macht es das Einbürgerungsrecht sogar möglich, die Einbürgerung ohne die Aufenthaltszeiten zu erreichen, den Einbürgerungstest zu machen und die Sprachkenntnisse (B1) zu besitzen (sog. Anspruchseinbürgerung). Da aber der Ausländerbehörde gemäß dem Einbürgerungsrecht bei dieser Variante Ermessen hat (sog. Kann-Vorschrift), kommt eine solche Einbürgerung praktisch nicht vor. Insofern bürgern die Behörden in der Regel erst ein, wenn der Ausländer einen Rechtsanspruch auf die Einbürgerung hat (sog. Anspruchseinbürgerung).
 

Weitere Möglichkeiten (abgesehen vom Stellen eines Einbürgerungsantrags und den oben genannten Möglichkeiten) der Erwerb der deutschem Nationalität nach dem deutschen Einbürgerungsgesetz sind die Folgenden:
 

  • Adoption

  • Erwerb durch Legitimation

FAQ Einbürgerung

Welche Voraussetzungen gibt es für die Einbürgerung in Deutschland?

Für die Einbürgerung in Deutschland müssen Antragsteller in der Regel seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Weitere Voraussetzungen sind ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (oder ein anderer Aufenthaltstitel der zur Einbürgerung berechtigt), ausreichende Deutschkenntnisse (B1), ein bestandener Einbürgerungstest, ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sowie keine schweren Straftaten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Guide zu den Voraussetzungen der Einbürgerung.

 

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

Die Bearbeitungszeit für eine Einbürgerung in Deutschland variiert je nach Bundesland und zuständiger Behörde. In der Regel dauert es zwischen 6 und 24 Monaten, bis die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird. Nach 3 Monaten können Sie eine Untätigkeitsklage für die Einbürgerung erheben.

 

Was kostet die Einbürgerung?

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt in der Regel 255 Euro pro Person. In besonderen Härtefällen kann eine Ermäßigung oder Ratenzahlung beantragt werden.

 

Wo kann ich meinen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht werden. Diese ist oft bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt. In einigen Bundesländern ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde zuständig. In Berlin ist für Einbürgerungen seit dem 01.01.2024 das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig.

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