Fachkräfte und Arbeitsvisum
Rechtsanwalt für Fachkräfteeinwanderung: Übersichtsseite zur Fachkräfteeinwanderung und zur Beantragung von deutschen Arbeitsvisa.

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Die Fachkräfteeinwanderung ist ein großes Rechtsgebiet. Sie umfasst vor allem das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Beschäftigungsverordnung (BeschV). Innerhalb des Aufenthaltsgesetzes ist die Fachkräfteeinwanderung insbesondere in den §§ 18 - 20a AufenthG geregelt, also im 4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie eine Auflistung aller VISAGUARD-Fachartikel zum Thema Fachkräfteeinwanderung, Arbeitsvisum und Arbeitsrecht für Ausländer (Expat Law). Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der akademischen Fachkräfteeinwanderung, insbesondere auf der Blauen Karte EU gemäß § 18g AufenthG.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Fachkräfteeinwanderung?
2. Was sind Fachkräfte?
3. Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung
4. Wichtige Aufenthaltstitel für Fachkräfte
5. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (PDF)
6. Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW
7. Bedeutung der Fachkräfteeinwanderung
8. FAQ
9. Fazit
10. VISAGUARD-Guides zur Fachkräfteeinwanderung
1. Was ist Fachkräfteeinwanderung?
Unter Fachkräfteeinwanderung versteht man die gezielte Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland nach Deutschland. Im Unterschied zur weiter gefassten Arbeitsmigration umfasst die Fachkräfteeinwanderung nur Arbeitsmigranten mit betrieblicher oder akademischer Ausbildung (§§ 18 ff. AufenthG). Selbstständige Erwerbstätige und Freelancer (§ 21 AufenthG) zählen nicht als Fachkräfte im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, da sie nicht abhängig (sondern selbstständig) beschäftigt sind.
Das Fachkräfteeinwanderungsrecht beschäftigt sich vor allem mit den Bedingungen und Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an ausländische Fachkräfte. Dazu gehören etwa:
 
- 
Beschäftigungsvisa für qualifizierte Arbeitnehmer 
- 
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte 
- 
Niederlassungserlaubnis zur langfristigen Arbeitsmigration 
2. Was sind Fachkräfte?
Der Begriff der Fachkraft ist gesetzlich definiert (sogenannte Legaldefinition). Laut § 18 Abs. 3 AufenthG wird als Fachkraft anerkannt, wer eine der folgenden Qualifikationen besitzt:
- 
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung, oder
- 
eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation (einschließlich akademischer Abschlüsse).
Wenn die betriebliche oder akademische Ausbildung der Fachkraft im Ausland absolviert wurde, muss die ausländische Ausbildung in Deutschland anerkannt sein. Im Falle von akademischen Fachkräften wird die Anerkennung mittels der öffentlich zugänglichen Datenbank Anabin nachgewiesen. Bei betrieblichen Ausbildungen ist meistens ein je nach Beruf und Bundesland unterschiedliches Anerkennungsverfahren notwendig.
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5. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (PDF)
Die gesetzlichen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung wurden durch verschiedene Fachkräfteeinwanderungsgesetze (FEG) eingeführt. Bei den Fachkräfteeinwanderungsgesetzen handelt es sich allerdings nicht um direkt anwendbare Rechtsnormen, sondern um Artikelgesetze, die das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung modifiziert haben. Die Fachkräfteeinwanderungsgesetze sind also Teil des Aufenthaltsgesetzes (und der Beschäftigungsverordnung).
Die bisherigen Fachkräfteeinwanderungsgesetze sind hier zu finden:
- 
1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) vom 15.08.2019 (PDF): Erleichterung der Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, Neuregelung des Aufenthaltstitels für Fachkräfte, Erleichterung für beruflich Qualifizierte. 
- 
2. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) vom 16.08.2023 (PDF): Einführung der Anerkennungspartnerschaft, der Chancenkarte und weitere Erleichterungen für Fachkräfte mit Berufserfahrung. 
7. Bedeutung der Fachkräfteeinwanderung
Angesichts des Fachkräftemangels ist die gezielte Rekrutierung aus dem Ausland für viele Unternehmen essenziell. Die gesetzlichen Erleichterungen durch die Fachkräfteeinwanderungsgesetze erleichtern die Einreise und den Arbeitsmarktzugang für qualifizierte Fachkräfte. Für Unternehmen bedeutet dies vereinfachte Antragsverfahren und eine bessere Planbarkeit bei der Personalgewinnung. Die untenstehenden Guides vermitteln Fachkräften und Unternehmen die notwendigen Informationen, um die Fachkräfteeinwanderung zügig und rechtssicher durchzuführen.
8. FAQ Fachkräfteeinwanderung Deutschland
Was versteht man unter der Fachkräfteeinwanderung?
Die Fachkräfteeinwanderung bezeichnet die gezielte Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland. Sie ist durch das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) integrierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) geregelt und soll Unternehmen helfen, offene Stellen mit geeigneten ausländischen Fachkräften zu besetzen.
 
Welche Voraussetzungen müssen ausländische Fachkräfte erfüllen?
Um als Fachkraft nach Deutschland einzuwandern, müssen ausländische Arbeitnehmer in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 
Eine anerkannte Qualifikation (Berufsabschluss oder Hochschulabschluss) 
- 
Ein Arbeitsvertrag / Jobangebot mit ausreichendem Gehalt 
- 
Falls erforderlich: Ein Berufsausübungserlaubnis 
 
Welche Visumskategorien gibt es für Fachkräfte?
Zu den wichtigsten Visa-Arten für Fachkräfte gehören:
- 
Blaue Karte EU 
- 
Visum zur Beschäftigung als akademische Fachkraft 
- 
Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung 
- 
Chancenkarte für Fachkräfte 
- 
ICT-Karten und Entsendungen 
 
Welche Herausforderungen gibt es bei der Fachkräfteeinwanderung?
Häufige Herausforderungen für Fachkräfte und Unternehmen bei Anerkennungsverfahren sind:
- 
Lange Bearbeitungszeiten für Visa und Anerkennungsverfahren 
- 
Bürokratische Hürden in Deutschland 
- 
Sprachbarrieren bei der Integration 
- 
Mangel an Beratung für Arbeitgeber und Fachkräfte 
- 
Hohe Anforderungen an Nachweise und Dokumente 
9. Fazit Fachkräfteeinwanderung
Die Fachkräfteeinwanderung bildet einen zentralen Baustein der deutschen Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik. Sie ermöglicht qualifizierten Arbeitnehmern aus dem Ausland den rechtlich geregelten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und trägt damit wesentlich zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland bei. Durch die gesetzlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz, der Beschäftigungsverordnung sowie den Fachkräfteeinwanderungsgesetzen von 2019 und 2023 werden klare Rahmenbedingungen geschaffen, die sowohl die Interessen der Wirtschaft als auch die der Fachkräfte berücksichtigen. Für Unternehmen bedeutet die Fachkräfteeinwanderung eine planbare und rechtssichere Möglichkeit, dringend benötigte Expertise aus dem Ausland zu rekrutieren. Gleichzeitig wird durch die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und spezielle Aufenthaltstitel wie die Blaue Karte EU oder die Niederlassungserlaubnis die Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft gefördert. Insgesamt stärkt die Fachkräfteeinwanderung nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern unterstützt auch die nachhaltige gesellschaftliche Integration qualifizierter Zuwanderer.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Hocks/Leuschner in Hofmann, Ausländerrecht | AufenthG § 18 | 3. Auflage 2023
[2] Dippe in Huber/Mantel AufenthG | AufenthG § 18 | 4. Auflage 2025
[3] Mävers in Offer/Mävers | AufenthG § 18 | 2. Auflage 2022
[4] BeckOF Ausländer- und Migrationsrecht | 1. 1.8 | 11. Edition 2025
[5] Experten zu Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Noch nicht ausreichend
Meldung vom 03.06.2019, Redaktion beck-aktuell
[6] Kabinett beschließt neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Meldung vom 29.03.2023, Redaktion beck-aktuell
[7] Heil und Faeser in Kanada: Was macht eine Einwanderungsgesellschaft aus?
6. Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW
Ein wichtiger Baustein der Fachkräfteeinwanderungsgesetze sind die zentralen Ausländerbehörden. Ausweislich des Gesetzes soll jedes Bundesland eine solche zentrale Fachkräfteeinwanderungsbehörde einrichten (§ 71 Abs. 1 S. 6 AufenthG). Dies wurde nicht in allen Bundesländern konsequent umgesetzt (siehe aber z.B. unseren Blogpost: Niedersachsen bekommt neue zentrale Fachkräftebehörde). Besonders präsent ist die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW). Diese bearbeitet eine hohe Anzahl an Anträgen von Pflegekräften, da NRW ein bedeutender Medizinstandort ist.
3. Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung
Die Fachkräfteeinwanderung ist in Deutschland vor allem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt. Der 4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes behandelt den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit und beginnt mit dem Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung (§ 18 AufenthG). Laut dem Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung orientiert sich die Zulassung ausländischer Beschäftigter an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die Fachkräfteeinwanderung dient der Sicherung der Fach- und Arbeitskräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften sowie Arbeitskräften mit ausgeprägter Berufserfahrung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
4. Wichtige Aufenthaltstitel für Fachkräfte
Unter den Begriff Fachkräfteeinwanderung fallen insbesondere folgende Aufenthaltstitel:
- 
Fachkräfte mit beruflicher und akademischer Ausbildung (§§ 18a, 18b AufenthG)
- 
Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
- 
Forscher (§§ 18d ff. AufenthG)
- 
ICT-Karte (§§ 19 ff. AufenthG)
- 
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§ 18c AufenthG)
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