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Aufenthalt nach Nationalität

Rechtsanwalt erklärt Visumsregelungen für unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und Nationalitäten ("Best-Friends" & Co.)

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Im deutschen Aufenthaltsrecht gelten je nach Nationalität andere Normen. So können sich etwa Staatsangehörige der "Best-Friends" Staaten auf priviligierte Regeln berufen (§ 26 BeschV, § 41 AufenthV), während andere Nationalitäten selbst für Kurzaufenthalte ein Visum beantragen müssen. Die Unterschiedlichkeit der anwendbaren Regeln ergibt sich vor allem daraus, dass Deutschland und/oder die Europäische Union mit verschiedenen Staaten verschiedene völkerrechtliche Abkommen abgeschlossen hat. Auf dieser Seite finden Sie anwaltliche Fachartikel zu den jeweils auf Ihre Staatsangehörigkeit anwendbaren Regeln.

Inhaltsverzeichnis

1. Unterschiede Visumsrecht nach Nationalität

2. Visumfreie Einreise

3. Best-Friends-Staaten

4. FAQ 

5. Fazit

6. VISAGUARD-Guides Nationalitäten

1. Unterschiede Visumsrecht nach Nationalität

Deutschland ist ein attraktives Ziel für internationale Fachkräfte, Studierende und Unternehmer. Doch das Visums- und Aufenthaltsrecht in Deutschland unterscheidet hinsichtlich der Einreisebestimmungen, der Aufenthaltsmöglichkeiten und der Beschäftigungserlaubnis strikt zwischen unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für Nicht-EU-Bürger, je nach Herkunftsland und Aufenthaltszweck.

2. Visumfreie Einreise

Ein wichtiger Unterschied je nach Nationalität ergibt sich schon bei den Einreisebestimmungen. Insofern dürfen zahlreiche Nationalitäten ohne Visum nach Deutschland einreisen. Das Auswärtige Amt stellt die sogenannte Visumsliste zur Verfügung, aus welcher hervorgeht, welche Nationalitäten ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen und welche nicht. Dabei sollte allerdings stets beachtet werden, dass die Möglichkeit einer visumfreien Einreise immer nur dann gilt, wenn kein langfristiger Aufenthalt angestrebt wird und keiner Erwerbtätigkeit bzw. Arbeit in Deutschland nachgegangen werden soll. Eine visumfreie Einreise nach Deutschland ist also in der Regel nur dann möglich, wenn es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt handelt. Wenn Sie visumfrei zu kurzfristigen Zwecken einreisen und dann ein langfristiges Visum beantragen, kann es sich um eine Täuschung handeln, wenn Sie schon bei der Einreise zu einem kurzfristigen Aufenthalt wussten, dass Sie langfristig bleiben möchten. Eine Ausnahme hiervon stellen die sogenannten "Best-Friends-Staaten" gemäß § 41 AufenthV dar (siehe unten).

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3. Best-Friends-Staaten

Die sogenannten "Best-Friends-Staaten" sind hinsichtlich der Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland massiv privilegiert. Zu den Best-Friends-Staaten gehören die Folgenden Nationen:

  • Australien

  • Israel

  • Japan

  • Kanada

  • Republik Korea (Südkorea)

  • Neuseeland

  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

  • Vereinigten Staaten von Amerika
     

Staatsangehörige dieser Länder können nach Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, selbst wenn sie ursprünglich zu kurzfristigen Zwecken eingereist sind (§ 41 AufenthV). Zusätzlich können Staatsangehörige dieser Länder ohne formelle Anerkennung ihrer Ausbildung in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben (§ 26 BeschV). Für Staatsangehörige der Länder Andorra, Monaco und San Marino gilt nur die Möglichkeit der unqualifizierten Beschäftigung (§ 26 BeschV), nicht aber die Möglichkeit der Beantragung eines Aufenthaltstitel im Inland (§ 41 AufenthV), wenn die Einreise zum Zweck der Beschäftigung erfolgt (§ 41 Abs. 2 AufenthV). Zusätzlich sollte beachtet werden, dass die genannten Privilegierungen nicht gelten, wenn eine ICT-Karte im Inland beantragt wird (§ 41 Abs. 4 AufenthV).

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4. FAQ: Unterschiede im Visumsrecht nach Nationalität

Warum ist die Nationalität entscheidend?

Die Staatsangehörigkeit bestimmt Einreisevoraussetzungen, Aufenthaltsmöglichkeiten und Beschäftigungsrechte. Damit regelt Deutschland sowohl kurzfristige als auch langfristige Aufenthalte effizient und rechtssicher.

Wer benötigt ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Ob ein Visum erforderlich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Das Auswärtige Amt veröffentlicht eine Visumsliste, auf der alle Staaten verzeichnet sind, deren Bürger ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen oder nicht.

 

Können alle Staatsangehörigen visumfrei nach Deutschland einreisen?

Nein. Die visumfreie Einreise gilt nur für kurzfristige Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit. Wer bereits bei der Einreise einen langfristigen Aufenthalt plant, darf dies nicht verschleiern.

Was sind „Best-Friends-Staaten“?

Best-Friends-Staaten genießen besondere Privilegien in Deutschland: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Neuseeland, Vereinigtes Königreich und USA.

Gibt es Einschränkungen für andere privilegierte Staaten?

Ja. Für Andorra, Monaco und San Marino gilt lediglich die Möglichkeit einer unqualifizierten Beschäftigung (§ 26 BeschV). Die Beantragung eines Aufenthaltstitels im Inland ist nur eingeschränkt möglich.

5. Fazit Visum nach Nationalität
Das Visums- und Aufenthaltsrecht in Deutschland unterscheidet stark nach Nationalität. Während Bürger bestimmter Länder von erheblichen Privilegien profitieren, müssen andere frühzeitig ein Visum beantragen und die strikten Vorschriften beachten. Besonders die Best-Friends-Staaten genießen Vorteile bei der Aufenthaltserlaubnis und Erwerbstätigkeit, was Deutschland für Fachkräfte aus diesen Ländern besonders attraktiv macht. Für alle anderen ist es entscheidend, die Regeln zur Einreise, zum Visum und zu Beschäftigungsmöglichkeiten genau zu kennen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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