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Familiennachzug Deutschland

Alle Infos zu den VISAGUARD-Services im Bereich des Familiennachzugs in Deutschland.

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Familienmitglider halten die Hände und das Wort "Family".
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Der Familiennachzug nach Deutschland ist rechtlich komplex und zieht sich in der Behördenpraxis oft mühsam in die Länge. Um das Verfahren erfolgreich zu beschleunigen, müssen Voraussetzungen wie der Nachweis familiärer Beziehungen, ein gesicherter Lebensunterhalt und das richtige Visum präzise erfüllt sein. Unsere VISAGUARD-Services und erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, behördliche Hürden effizient zu nehmen und Ihre Familie sicher nach Deutschland zu holen.

Inhaltsverzeichnis

1. Praxirelevante Fallgruppen zum Familiennachzug

2. Häufigste Stolpersteine beim Familiennachzug

3. Rechtsanwalt für Familiennachzug

4. VISAGUARD-Services zum Familiennachzug

5. FAQ und Onlineressourcen zum Familiennachzug

1. Praxisrelevante Fallgruppen zum Familiennachzug

Dies sind die praxisrelevantesten Fälle für Rechtsanwälte bei der Beantragung des Familiennachzugs:

  • Zustimmungsverfahren: Ausländerbehörde weigert sich, die Zustimmung zu erteilen

  • Lange Terminwarteliste: An manchen Botschaften dauert es mehrere Jahre, bis man einen Termin bekommt

  • Sehr lange Bearbeitung: Botschaften und Ausländerbehörden sind sehr langsam bei der Bearbeitung von Familienvisaanträgen, da sie keine Priorität bei den Verfahren haben

  • Lebensunterhalt: Probleme bei den Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung (z.B. Probezeit nicht erfüllt oder Verpflichtungserklärung nicht abgegeben)

  • Heiratsurkunde: Heirat und Heiratsurkunde werden im Visumverfahren aufgrund formeller Fehler nicht anerkannt

  • Scheidung: Probleme beim Aufenthalt, wenn eine Auflösung der Ehe erfolgt

  • Antrag “verhungert”: Wenn mehrere Behörden beteiligt sind (z.B. im Zustimmungsverfahren), kann es sein, dass der Antrag "verloren geht", wenn sich niemand zuständig fühlt

2. Häufigste Stolpersteine beim Familiennachzug

Die größte Herausforderung beim Familiennachzug nach Deutschland ist häufig nicht das Gesetz, sondern das Verwaltungsverfahren. Am Verfahren sind zahlreiche Behörden und Stellen beteiligt – darunter Ausländerbehörden, deutsche Auslandsvertretungen, Standesämter, Sicherheitsbehörden, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bereits kleine Fehler bei der Übermittlung von Dokumenten oder Informationen können zu erheblichen Verzögerungen führen. Hinzu kommen lange Bearbeitungszeiten, unklare Zuständigkeiten, fehlende Termine und eine oft eingeschränkte Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden. Dadurch geraten viele Anträge ins Stocken, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind.

 

Weitere häufige Stolpersteine beim Familiennachzug sind Zweifel an der Sicherung des Lebensunterhalts, die Forderung einer erneuten Ausreise zur Durchführung des Visumverfahrens sowie Probleme mit ausländischen Urkunden. Insbesondere Heiratsurkunden oder andere standesamtliche Dokumente werden häufig beanstandet, weil Formvorschriften nicht eingehalten wurden oder ihre Echtheit und Anerkennung ungeklärt sind. Da der Familiennachzug von den Behörden oftmals nicht mit hoher Priorität bearbeitet wird, entstehen nicht selten Wartezeiten von mehreren Monaten oder sogar Jahren. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft dabei, typische Fehler zu vermeiden, das Verfahren effizient zu steuern und Verzögerungen möglichst zu verhindern.

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3. Rechtsanwalt für Familiennachzug

Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Familiennachzug ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Verfahren über einen längeren Zeitraum nicht bearbeitet wird, keine Termine bei der Ausländerbehörde oder der Botschaft verfügbar sind oder eine Ablehnung droht. Häufig entstehen Probleme wegen angeblich fehlender Unterlagen, Formfehlern bei ausländischen Urkunden oder der Nichtanerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe. Auch Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind oft komplex und können durch eine rechtlich korrekte Berechnung oder die Berücksichtigung besonderer Umstände anders zu bewerten sein als von der Behörde zunächst angenommen. Eine anwaltliche Begleitung hilft dabei, Fehler zu vermeiden, das Verfahren zu beschleunigen und die Erfolgsaussichten des Familiennachzugs deutlich zu verbessern.

4. VISAGUARD-Services zum Familiennachzug

Als Rechtsanwaltskanzlei haben wir sehr viel Erfahrung beim Thema Familiennachzug. Dies sind unsere VISAGUARD-Services zum Thema Familiennachzug:

  • Vertretung gegenüber den Botschaften und Ausländerbehörden, wenn es Probleme im Verfahren gibt

  • Kommunikation mit der Behörde im Zustimmungsverfahren, um die notwendige Zustimmung für das Familienvisum zu erhalten

  • Anwaltliche Beratung zu den Voraussetzungen des Familiennachzugs und wie diese herzustellen sind

  • Unterstützung bei der Anerkennung der Ehe (Ehegattennachzug) oder Elternschaft (Kindernachzug und Elternnachzug)

  • Untätigkeitsklage, wenn Anträge auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung von Ehegatten nicht oder zu langsam bearbeitet werden

  • eilige Verfahren beim Familiennachzug (z.B. nahende Geburt in Deutschland)

5. FAQ Familiennachzug

Welche Konstellationen führen beim Familiennachzug nach Ihrer Erfahrung besonders häufig zu Zweifeln an der Echtheit der familiären Beziehung, obwohl tatsächlich keine Scheinehe oder Scheinpartnerschaft vorliegt?

Problematisch sind alle Formen der Handschuhehe und der Online-Ehe. Auch ein erst kurzfristiges Kennen oder ein Kennenlernen rein über Online-Medien ist schwierig. Eine frühzeitige und nachvollziehbare Darstellung dieser Besonderheiten kann unnötige Zweifel vermeiden.

 

Welche Fehler beobachten Sie bei der Vorbereitung eines Familiennachzugs immer wieder, obwohl Antragsteller sich intensiv informiert haben?

Es wird unterschätzt, wie hoch der zu sichernde Lebensunterhalt tatsächlich ist. Eine dreiköpfige mit nur einem Ernährer hat in der Regel Schwierigkeiten, die Lebensunterhaltssicherung mathematisch nachzuweisen. Bei getrennten Eltern kann auch Streit über den Aufenthaltsort des Kindes sehr problematisch sein.

 

Woran erkennen Sie bereits zu Beginn eines Mandats, dass ein Familiennachzugsverfahren später wahrscheinlich besonders schwierig werden wird?

Ein Warnsignal ist in der Regel ein nur teilweise gesicherter Lebensunterhalt oder eine religiöse Ehe oder eine Ehe in einem Land mit schlechtem Dokumentensystem (z.B. Nigeria).


Was bedeutet “Familiennachzug”?

Ein Familiennachzug (“Dependent-Visa”) ist jede Ableitung eines familiär bedingten Aufenthaltsrechtes. Familiennachzug ist also nicht nur “Nachzug” im Sinne eines Visumsverfahren, sondern auch die Beantragung von Aufenthaltsrechten in Deutschland. Sogar die Geburt eines Kindes in Deutschland ist im rechtlichen Sinne ein Familien”nachzug”.

Welche Arten des Familiennachzugs gibt es?

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen den folgenden Konstellationen des Familiennachzugs:

  • Nachzug zu Deutschen

  • Nachzug zu drittstaatsangehörigen Ausländern (also Nicht-EU-Bürger)

  • Nachzug zu europäischen Bürgern

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Familiennachzug zu Deutschen und dem Familiennachzug zu Ausländern?

Ja, für den Familiennachzug zu Deutschen gibt es verschiedene Erleichterungen für den Familiennachzug. Dies gilt nicht nur für die rechtlichen Voraussetzungen, sondern insbesondere auch für die tatsächliche Verwaltungspraxis. Insofern geht der Familiennachzug zu Deutschen in der Regel wesentlich schneller, als der Familiennachzug zu Ausländern.

Zu wem kann der Familiennachzug erfolgen?

Innerhalb dieser Kategorien lässt sich wiederum unterscheiden zwischen:

  • Ehegattennachzug (§§ 28, 30, 31 AufenthG)

  • Kindernachzug (§§ 32 - 35 AufenthG)

  • Elternnachzug (§ 36 AufenthG)

  • Nachzug zu sonstigen Familienangehörigen (z.B. Geschwister und Großeltern)

Gerichtsurteile zum Familiennachzug

  • Der Schutz der Familie gem. Art. 6 GG gilt auch für Ausländer (BVerfGE 76,1 ff, Urteil vom 12.05.1987).

  • Jedes Familienmitglied kann sich auf Art. 6 GG berufen, auch wenn es selber gar nicht Adressat der behördlichen Maßnahme ist (BVerfG Beschluss vom 18.07.1979, 1 BvR 650/77).

  • Die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen setzt die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet voraus (VG München, Beschluss vom 17.10.2022, M 9 S 21.2766).

  • Die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis ist nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG rechtmäßig, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (VG Augsburg (1. Kammer), Urteil vom 24.05.2022 – Au 1 K 22.89).

  • Der Ausländer hat das bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft darzulegen und zu beweisen (BVerwG Urteil vom 22. Juni 2011, 1 C 11.10, , st. Rspr).

  • Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug scheidet aus, wenn die Ehegatten nicht mehr in ehelicher Lebensgemeinschaft leben (VG München, Beschluss vom 12.04.2021, M 10 S 21.252).

  • Stellvertreter-Ehen sind zulässig, sofern dies nach dem jeweiligen Landesrecht erlaubt ist (BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - XII ZB 309/21).

  • Die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten ist weder notwendig noch ausreichend, um eine eheliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (BGH, Urteile vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 -, NJW 1978, 1810 und vom 27.04.2016 - XII ZB 485/14 -, BGHZ 210, 124 Rn. 13).

  • Ein deutscher Staatsangehöriger darf nicht darauf verwiesen werden, seine Ehe im Ausland zu führen (BVerwG, Urteil vom 04.09.2012, 10 C 12/12).

  • Ein Scheidungsvisum kann nur im Anschluss an ein Ehegattenvisum erteilt werden. Dies gilt selbst dann, wenn etwa ein humanitäres Visum zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erteilt worden ist (BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06).

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