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Unbefristete Niederlassungserlaubnis

Rechtsanwalt erklärt unbefristeten Aufenthalt in Deutschland: Übersichtsseite unbefristeter/unbegrenzter Aufenthalt in Deutschland.

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In Deutschland gibt es verschiedene Arten des unbefristeten Aufenthalts. Der wichtigste unbefristete Aufenthaltstitel ist die Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis ist hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) in §§ 9 ff. AufenthG geregelt und hat für Ausländer als wichtiger Integrationsschritt eine enorme praktische Bedeutung. Die Niederlassungserlaubnis verfestigt den Aufenthalt und macht unabhängig vom befristeten Aufenthaltszweck (z.B. Arbeitsvertrag). In manchen Fällen ist sie außerdem notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Einbürgerung. 

 

Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum unbefristeten Aufenthalt und zu unbefristeten Aufenthaltstiteln. Die Step-by-Step Guides zur Niederlassungserlaubnis sind unterteilt je nach Art der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (z.B. Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU und EU Daueraufenthaltskarte).

Inhaltsverzeichnis

1. Wichtigste Fälle zur Niederlassungserlaubnis

2. Häufigste Probleme bei der Niederlassungserlaubnis

3. Wann hilft ein Anwalt bei der Niederlassungserlaubnis?

4. VISAGUARD-Dienstleistungen rund um die Niederlassungserlaubnis

5. Ihre VISAGUARD-Vorteile zur Niederlassungserlaubnis

6. FAQ und Onlineressourcen Niederlassungserlaubnis

1. Wichtigste Fälle zur Niederlassungserlaubnis

Dies sind die wichtigsten Praxisfälle für Rechtsanwälte im Niederlassungserlaubnis:

  • Keine Antwort von den Behörden nach drei Monaten (Untätigkeitsklage)

  • Erlöschen der Niederlassungserlaubnis aufgrund längerem Auslandsaufenthalt

  • Behörde antwortet nicht auf Sachstandsanfragen

  • Mandanten wissen nicht, wie die Arbeitgeberbescheinigung auszusehen hat

  • Antragstellern sind die Voraussetzungen des Daueraufenthalts unbekannt

Fachartikel zum Thema

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Niederlassungserlaubnis Selbstständige

Alle Informationen zur Beantragung des unbefristeten Aufenthalts durch Selbstständige in Deutschland.

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Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Europaflagge im Wind.

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Alle Informationen vom Anwalt zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (“Europäische Niederlassungserlaubnis”).

Deutsche Flagge im Wind (Schwarz Rot Gold).

Niederlassungserlaubnis Fachkräfte

Diese Voraussetzungen müssen Fachkräfte in Deutschland für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis erfüllen.

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Antrag Niederlassungserlaubnis

Beantragung unbefristet: So stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Bild eines Gerichtssaals.

Untätigkeitsklage Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zur Beschleunigung von Anträgen auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis durch Untätigkeitsklage.

Europaflagge im Wind.

Daueraufenthaltskarte EU-Bürger

Alle Informationen zur Daueraufenthaltskarte und zum Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger und Familienangehörige.

2. Häufigste Probleme bei der Niederlassungserlaubnis

  • Endlose Dokumentenschleife: Behörden fordern Dokumente an und lassen sich nach der Einreichung mit der Bearbeitung so lange Zeit, dass die Dokumente wieder abgelaufen sind (z.B. Gehaltsnachweise, Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis der Mietzahlungen). Dann werden wieder neue Dokumente angefordert. Diese “Dokumentenschleife” kann theoretisch unendlich oft gezogen werden.

  • Änderung der Voraussetzungen während des Verfahrens: Aufgrund der Dauer des Niederlassungserlaubnis-Verfahrens ändern sich die Lebensumstände vieler Antragsteller (z.B. Jobverlust oder Scheidung). Das beeinflusst dann auch das Niederlassungsverfahren (meistens negativ).

  • Generell überlange Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeiten bei vielen Ausländersbehörden sind immens und betragen teilweise mehrere Jahre. Manche Behörden versuchen nicht einmal, zu verschleiern, dass die Bearbeitungszeit mehr als 12 Monate beträgt und kündigen dies sogar auf der Homepage an.

  • Behörden reagieren nicht (Niederlassungserlaubnis): Oftmals kommunizieren die Ausländerbehörden sehr schlecht oder reagieren überhaupt nicht. 

  • Behörden nicht erreichbar (Niederlassungserlaubnis): Bei vielen Ausländerbehörden sind die Kommunikationswege absichtlich kompliziert gebaut (z.B. keine öffentliche E-Mail Adresse und nur “verstecktes” Kontaktformular), um massenhafte Anfragen aufgrund der vielen unbearbeiteten Anträge zu vermeiden.

  • Übertriebene formelle Anforderungen (Niederlassungserlaubnis): Manche Behörden verlangen deutlich mehr Dokumente, als tatsächlich erforderlich sind. Dies gilt insbesondere bei der Prüfung des Lebensunterhalts von Selbstständigen

4. VISAGUARD-Dienstleistungen rund um die Niederlassungserlaubnis

Als Rechtsanwaltskanzlei für Ausländerrecht bieten wir die folgenden spezialisierten Dienstleistungen an:

  • Anwaltsschreiben: Proaktive außergerichtliche Kommunikation mit den Ausländerbehörden, um zu erreichen, dass Ihr Verfahren mit der angemessenen und verwaltungstechnisch realisierbaren Geschwindigkeit bearbeitet wird.

  • Gerichtliche Vertretung: Erhebung von Untätigkeitsklage, wenn Ihr Antrag bei den Ausländerbehörden überhaupt nicht bearbeitet wird ohne dass der Hinderungsgrund von den Behörden kommuniziert wird.

  • Außergerichtliche Kommunikation: Proaktive Kommunikation mit den Behörden über die anwaltlichen Kanäle, um die Behörde zu einer Antwort zu zwingen und so das Verfahren aus dem “Blackbox-Zustand” herauszuholen.

  • Alternativen ausloten: Strategische Überlegungen zur Verfahrensführung im Niederlassungsrecht, wenn sich bei Ihnen für den Daueraufenthalt relevante Umstände während des Verfahrens ändern.

  • Voraussetzungs- und Dokumentenüberprüfung: Auswertung der Niederlassungsvoraussetzung und Prüfung Ihrer Dokumente, um sicherzustellen, dass Sie alle materiellen und formellen Voraussetzungen für die Beantragung des permanenten Aufenthalts erfüllen.

5. Ihre VISAGUARD-Vorteile zur Niederlassungserlaubnis

Der Vorteil der Beauftragung unserer Anwaltskanzlei im Verfahren zum Erhalt des Daueraufenthalts liegt auf der Hand: Als Rechtsanwaltskanzlei haben wir privilegierte Möglichkeiten, mit den Ausländerbehörden zu kommunizieren (Kommunikation via EGVP/beA). Während nicht anwaltlich vertretene Antragsteller nur über das Kontaktformular oder bei kleineren Behörden per E-Mail kommunizieren können, sind die Behörden gezwungen, auf Schreiben von Anwaltskanzleien zu reagieren. Dabei spielt auch eine erhebliche Rolle, dass Anwälte selbstbewusst auftreten: Die Behörden wissen, dass sie sich ohne genauere Darlegung von Hinderungsgründen nicht lapidar auf “Überlastung” oder “fehlende Kapazitäten” berufen können. Dies führt zu einem Bearbeitungsdruck bei den Behörden, der das Verfahren mitunter erheblich beschleunigt (oder überhaupt erst in Gang setzt).

 

Als auf Migration und Niederlassung- bzw. Daueraufenthaltsrecht spezialisierte Kanzlei ist VISAGUARD auch direkt auf “feststeckende” Fälle gemünzt. Wir haben hunderte Niederlassungserlaubnisfällen “entzerrt” und Bearbeitungshürden beseitigt. Wir wissen, was die Hebel für die Beschleunigung der Bearbeitung sind und wie mit den Behörden kommuniziert werden muss. Wir kennen die Rechtsprechung zur Behördenüberlastung und wissen die entsprechenden Gerichtsurteile entsprechend zu nutzen. 

 

Hinzu kommt, dass wir eine ausgeprägte Service- und Dienstleistungsmentalität besitzen und transparente Festpreismodelle haben. Bei uns müssen Sie nicht nach Stundensatz bezahlen ohne überhaupt zu wissen, was in den teuer bezahlten Stunden getan wurde. Wir berechnen für ein außergerichtliches Anwaltsschreiben (inklusive Beratung per Videocall und Akteneinsicht) einen Festpreis von EUR 750 (+ 19 % USt.), wenn der Antrag bereits gestellt ist. Häufig reicht dieses eine Anwaltsschreiben, um Bearbeitungsblockaden bei den Behörden zu überwinden (wenn Sie die Voraussetzungen für die Niederlassung noch erfüllen). Kontaktieren Sie uns, um sich von unserer Effektivität, unserem Serviceanspruch und unserer fachlichen Exzellenz selbst zu überzeugen!

3. Wann hilft ein Anwalt bei der Niederlassungserlaubnis?

Ein Anwalt kann auf jeden Fall hilfreich für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis sein, zumindest ab einem gewissen Punkt. Die Antragstellung selbst ist meist nicht sonderlich kompliziert. Die meisten großen Ausländerbehörden bieten eine Online-Antragstellung an, bei welcher alle Informationen und Dokumente in einer selbsterklärenden digitalen Antragsstrecke abgefragt werden. Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen, benötigen Sie für das Ausfüllen des Onlineantrags wohl eher keinen Anwalt. Etwas anderes kann gelten, wenn Ihr Fall hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung ein bisschen “exotischer” ist (Sie also von bestimmten Voraussetzungen abweichen wollen).

 

Auf jeden Fall ist aber zur Hinzuziehung eines Anwalts zu raten, wenn Sie den Niederlassungserlaubnisantrag bei einer Behörde stellen, die 12 Monate oder mehr Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt (und dies z.B. auf der Homepage oder in der Eingangsbestätigung auch so angibt). Sie haben das Recht auf eine zügige, kontinuierliche und proaktive Bearbeitung Ihres Antrags (Beschleunigungsgrundsatz). Wenn es Probleme bei der Bearbeitung gibt, muss die Behörde dies kommunizieren und die Probleme lösen. In der Praxis lassen die Behörden den Antrag leider einfach liegen. Ein Rechtsanwalt kann hier extrem hilfreich sein, um mittels eines Anwaltsschreibens und in letzter Konsequenz mit einer Untätigkeitsklage das Verfahren zu beschleunigen.

6. FAQ Niederlassungserlaubnis

Welche Fallkonstellationen führen nach Ihrer Erfahrung besonders häufig dazu, dass Ausländerbehörden zusätzliche Nachweise verlangen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen auf den ersten Blick erfüllt sind?

Besonders problematisch ist der Lebensunterhalt: Wer keinen unbefristeten Job mit bestandener Probezeit hat, muss sich auf ein langes Verfahren vorbereiten. Teilweise kommen auch Rückfragen zu Auslandsaufenthalten oder Meldelücken, um das Erlöschen der Aufenthaltstitel zu prüfen.

 

Welche Unterschiede beobachten Sie zwischen Mandanten, die ihre Niederlassungserlaubnis problemlos erhalten, und denjenigen, deren Verfahren sich über Monate hinzieht?

Entscheidend ist in der Regel, welche finanziellen Ressourcen der Mandant hat und ob er aus einem Land mit funktionierendem Dokumentenwesen kommt.

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis sind beide deutsche Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis berechtigt die Niederlassungserlaubnis allerdings zu einem unbefristeten Aufenthalt und hat zahlreiche weitere Vorteile. Die Niederlassungserlaubnis sollte nicht mit der europäischen Niederlassungsfreiheit verwechselt werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist eine Form des unbefristeten Aufenthalts. Ein weiterer unbefristeter Aufenthaltstitel ist beispielsweise die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.

 

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?

Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU sind unbefristete Aufenthaltserlaubnisse. Im direkten Vergleich hat allerdings die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU wesentlich größere Vorteile. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU sollte nicht mit den europäischen Freizügigkeitsrechten verwechselt werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?

Sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch die Einbürgerung ermöglichen den unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis erwirbt der Ausländer bei der Einbürgerung allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft und den deutschen Pass.

Gerichtsurteile (Niederlassungserlaubnis)

  • Es kann ein schutzwürdiges Interesse für eine rückwirkende Erteilung der Niederlassungserlaubnis bestehen, wenn ein Kind hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt (OVG Lüneburg, Urteil 8 LB 59/17, Rn. 27).

  • Der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG steht der Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach § 9a AufenthG nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 19.03.2013, 1 C 12.12).

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