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Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Übersichtsseite zum unbefristeten/unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland (insbesondere Niederlassungserlaubnis).

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In Deutschland gibt es verschiedene Arten des unbefristeten Aufenthalts. Der wichtigste unbefristete Aufenthaltstitel ist die Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis ist hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) in §§ 9 ff. AufenthG geregelt und hat für Ausländer als wichtiger Integrationsschritt eine enorme praktische Bedeutung. Die Niederlassungserlaubnis verfestigt den Aufenthalt und macht unabhängig vom befristeten Aufenthaltszweck (z.B. Arbeitsvertrag). In manchen Fällen ist sie außerdem notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Einbürgerung. 

 

Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum unbefristeten Aufenthalt und zu unbefristeten Aufenthaltstiteln. Die Step-by-Step Guides zur Niederlassungserlaubnis sind unterteilt je nach Art der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (z.B. Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU und EU Daueraufenthaltskarte).

Fachartikel zum Thema

Antrag Niederlassungserlaubnis

Beantragung unbefristet: So stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Untätigkeitsklage Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zur Beschleunigung von Anträgen auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis durch Untätigkeitsklage.

Niederlassungserlaubnis Selbstständige

Alle Informationen zur Beantragung des unbefristeten Aufenthalts durch Selbstständige in Deutschland.

Daueraufenthaltskarte EU-Bürger

Alle Informationen zur Daueraufenthaltskarte und zum Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger und Familienangehörige.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Alle Informationen vom Anwalt zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (“Europäische Niederlassungserlaubnis”).

Niederlassungserlaubnis Fachkräfte

Diese Voraussetzungen müssen Fachkräfte in Deutschland für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis erfüllen.

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Unbefristeter Aufenthalt: Niederlassungserlaubnis

Es existieren zahlreiche verschiedene Formen des unbefristeten Aufenthalts bzw. der Niederlassungserlaubnis. Die Grundform der unbefristeten Niederlassungserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG (allgemeine Niederlassungserlaubnis). Für die allgemeine Niederlassungserlaubnis sind ein Aufenthalt von 5 Jahren, ein gesicherter Lebensunterhalt und B1-Sprachkenntnisse notwendig. 

​Von der allgemeinen Niederlassungserlaubnis gibt es zahlreiche Abwandlungen und Modifikationen. So modifiziert etwa die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte die erforderlich Aufenthaltszeit, während die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige zusätzliche Voraussetzungen hinsichtlich des Erfolgs der selbstständigen Unternehmung schafft. Weitere Ausnahmen gelten auch hinsichtlich der Niederlassungserlaubnis für Ehegatten. Die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie in den entsprechenden VISAGUARD-Guides.

Unbefristeter Aufenthalt: Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Strikt von der Niederlassungserlaubnis zu trennen ist die sogenannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 9a AufenthG), welche ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und der beste existierende Aufenthaltstitel in Deutschland ist. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der auf der europäischen Daueraufenthaltsrichtlinie basiert. Gleichwohl ist mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU kein europaweiter Aufenthalt möglich. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU kann allerdings in anderen europäischen Ländern anerkannt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Guide zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.

Unbefristeter Aufenthalt: EU Daueraufenthaltskarte

Bei der Betrachtung der unbefristen Aufenthaltsrechte in Deutschland ist sodann auch die EU Daueraufenthaltskarte relevant. Sie kann an EU-Bürger und ihre Familienangehörigen erteilt werden. Die Erteilung der EU Daueraufenthaltskarte richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) und nicht nach dem Aufenthaltsgesetz. Trotz ihrer Namensverwandtheit, sollte die EU Daueraufenthaltskarte nicht mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU verwechselt werden.

FAQ Niederlassungserlaubnis

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis sind beide deutsche Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis berechtigt die Niederlassungserlaubnis allerdings zu einem unbefristeten Aufenthalt und hat zahlreiche weitere Vorteile. Die Niederlassungserlaubnis sollte nicht mit der europäischen Niederlassungsfreiheit verwechselt werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist eine Form des unbefristeten Aufenthalts. Ein weiterer unbefristeter Aufenthaltstitel ist beispielsweise die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.

 

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?

Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU sind unbefristete Aufenthaltserlaubnisse. Im direkten Vergleich hat allerdings die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU wesentlich größere Vorteile. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU sollte nicht mit den europäischen Freizügigkeitsrechten verwechselt werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?

Sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch die Einbürgerung ermöglichen den unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis erwirbt der Ausländer bei der Einbürgerung allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft und den deutschen Pass.

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