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Niederlassungserlaubnis Voraussetzungen

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Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland. 

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Die Niederlassungserlaubnis wird nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt. Diese Voraussetzungen sind in § 9 AufenthG und im Falle der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU in § 9a AufenthG geregelt.  Die allgemeinen Voraussetzungen der §§ 9 ff. AufenthG werden teilweise durch Spezialnormen abgeändert (z.B. § 29 AufenthG). Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen müssen immer auch die Voraussetzungen des § 5 AufenthG (allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für alle Aufenthaltstitel) vorliegen. Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis.

 

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie eine Auflistung aller VISAGUARD-Fachartikel zum Thema Fachkräfteeinwanderung, Arbeitsvisum und Arbeitsrecht für Ausländer (Expat Law).  Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der akademischen Fachkräfteeinwanderung, insbesondere auf der Blauen Karte EU gemäß § 18g AufenthG.

Fachartikel zum Thema

Rentenversicherungsverlauf Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zu den notwendigen Rentenversicherungsbeiträgen und zum Rentenversicherungsverlauf für die Niederlassungserlaubnis.

Arbeitgeberbescheinigung Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zum Arbeitsvertrag und zur Arbeitgeberbescheinigung bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis.

Integrationskurs bei Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zur Integrationskurspflicht bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Aufenthaltszeit Niederlassungserlaubnis

Alle Informationen zu den notwendigen Aufenthaltszeiten in Deutschland für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.

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Welche Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis?

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis sind gem. § 9 AufenthG grundsätzlich die Folgenden:

  • Erreichen der notwendigen Aufenthaltszeit

  • nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts (inkl. Beschäftigungserlaubnis)

  • B1-Sprachkenntnisse (Ausnahmen möglich)

  • Einzahlung von 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträgen (Ausnahmen möglich)

  • Abschluss Integrationskurs oder anderer Nachweis der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet

  • keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

  • allgemeine Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG (insbesondere gültiger Pass)

Die genannten Voraussetzungen gelten nur für den Normalfall der Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG. Zu vielen der Voraussetzungen gibt es Ausnahmen (z.B. für Fachkräfte und Selbstständige). 

Zeitpunkt Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung vorliegen (also genau dann, wenn der Sachbearbeiter Ihren Antrag prüft). Das heißt auf der einen Seite, dass Sie den Antrag stellen und später noch Dokumente einreichen können (z.B. Einreichung des Sprachzertifikats ein paar Wochen nach Antragseinreichung). Gleichzeitig heißt das aber auch, dass manche Voraussetzungen während des Prüfvorgangs entfallen können (z.B. Eintritt einer Arbeitslosigkeit während der Antragstellung Niederlassungserlaubnis). Im Optimalfall beantragen Sie also die Niederlassungserlaubnis und erfüllen dann bereits bei Antragstellung die Voraussetzungen. Sollten allerdings Dokumente fehlen oder unvollständig sein, muss der Sachbearbeiter Sie anhören und Ihnen Gelegenheit zum Nachreichen geben, bevor er Ihren Antrag ablehnt (§ 28 VwVfG).

Nachweis Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

Dass die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt sind, wird grundsätzlich durch die entsprechenden Dokumente nachgewiesen. So müssen Sie etwa zum Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, einen entsprechenden Arbeitsvertrag, die Lohndokumente und eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Die Dokumente müssen dabei glaubhaft und aussagekräftig sein. Zwar bestehen Sachbearbeiter nicht immer darauf, dass alle Dokumente in der Originalform vorgelegt werden. Allerdings sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass entsprechende Dokumente nachgefordert werden, wenn Sie beispielsweise schlechte Kopien einreichen.

Voraussetzung nicht erfüllbar

Wenn Sie einzelne oder mehrere Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nicht erfüllen können, müssen Sie nach alternativen Möglichkeiten suchen. Häufig ist es sinnvoll, sich rechtliche Beratung zu suchen, um Lösungen für die Nichterfüllung von Voraussetzungen bei der Niederlassungserlaubnis zu suchen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie manche Dokumente nicht zur Verfügung haben. Insofern kann ein Rechtsanwalt mit Erfahrung nach anderen Wegen suchen, um gegebenenfalls fehlende Dokumente durch andere Nachweise zu ersetzen. Hierdurch kann die Niederlassungserlaubnis dann häufig doch noch erteilt werden.

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