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Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnis

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Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren für die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland.

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Die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich grundsätzlich je nach Zweck der Aufenthaltserlaubnis. So sind etwa für eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken andere Voraussetzungen notwendig als für eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Gleichzeitig gibt es aber sogenannte "allgemeine Erteilungsvoraussetzungen", die für jede Aufenthaltserlaubnis bzw. für jeden Aufenthaltstitel erfüllt werden müssen. Diese allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen sind in § 5 AufenthG geregelt. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen zur Beantragung eines Aufenthaltstitels und zu den verwaltungstechnischen Besonderheiten bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.

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Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnis

Für einen Aufenthalt in Deutschland müssen grundsätzlich immer die folgenden allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt werden:

  • geklärte Identität bzw. Pass (§ 3 AufenthG)

  • gesicherter Lebensunterhalt (finanzielle Mittel, Wohnung und Krankenversicherung; § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)

  • keine Vorstrafen oder andere Ausweisungsinteressen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG)

  • Einreise mit dem richtige Visum (§ 5 Abs. 2 AufenthG)

Von diesen Voraussetzungen kann nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden. Dies kann immer dann geschehen, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Ob dies der Fall ist, kann von den Gerichten voll nachgeprüft werden (BVerwG, Urteil vom 30.04.2009, 1 C 3/08). Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, können Sie im Zweifel von einem Rechtsanwalt erfahren.

Zeitpunkt Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung vorliegen (also genau dann, wenn der Sachbearbeiter Ihren Antrag prüft). Das heißt auf der einen Seite, dass Sie den Antrag stellen und später noch Dokumente einreichen können (z.B. Einreichung des Sprachzertifikats ein paar Wochen nach Antragseinreichung). Gleichzeitig heißt das aber auch, dass manche Voraussetzungen während des Prüfvorgangs entfallen können (z.B. Eintritt einer Arbeitslosigkeit während der Antragstellung Aufenthaltserlaubnis). Im Optimalfall beantragen Sie also die Aufenthaltserlaubnis und erfüllen dann bereits bei Antragstellung die Voraussetzungen. Sollten allerdings Dokumente fehlen oder unvollständig sein, muss der Sachbearbeiter Sie anhören und Ihnen Gelegenheit zum Nachreichen geben, bevor er Ihren Antrag ablehnt (§ 28 VwVfG).

Nachweis Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnis

Dass die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind, wird grundsätzlich durch die entsprechenden Dokumente nachgewiesen. So müssen Sie etwa zum Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, einen entsprechenden Arbeitsvertrag, die Lohndokumente und eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Die Dokumente müssen dabei glaubhaft und aussagekräftig sein. Zwar bestehen Sachbearbeiter nicht immer darauf, dass alle Dokumente in der Originalform vorgelegt werden. Allerdings sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass entsprechende Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis nachgefordert werden, wenn Sie beispielsweise schlechte Kopien einreichen.

Voraussetzung nicht erfüllbar

Wenn Sie einzelne oder mehrere der Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen können, müssen Sie nach alternativen Möglichkeiten suchen. Häufig ist es sinnvoll, sich rechtliche Beratung zu beanspruchen, um Lösungen für die Nichterfüllung von Voraussetzungen bei der Aufenthaltserlaubnis zu suchen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie manche Dokumente nicht zur Verfügung haben. Insofern kann ein Rechtsanwalt mit Erfahrung nach anderen Wegen suchen, um gegebenenfalls fehlende Dokumente durch andere Nachweise zu ersetzen. Hierdurch kann die Aufenthaltserlaubnis dann häufig doch noch erteilt werden.

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