
Arbeitserlaubnis Ausländer
Alle Informationen zur Beantragung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in Deutschland (Arbeiten mit Visum und Aufenthaltserlaubnis).
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Die Arbeitserlaubnis ist ein zwingender Bestandteil der Aufenthaltserlaubnis oder des Visums (Nebenbestimmung oder in seltenen Fällen eigenständiger Verwaltungsakt), wenn Ausländer in Deutschland arbeiten wollen. Der Arbeitserlaubnis liegt meistens eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zugrunde. Die Arbeitserlaubnis ist im Feld “Anmerkungen” (Rückseite der Plastikkarte) oder im “Zusatzblatt” zu finden und sieht z.B. so aus: "Beschäftigung bei ... als ... erlaubt". Die Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis sind grundsätzlich immer ein bestimmtes Mindestgehalt und ein rechtmäßiger Arbeitsvertrag.
Auf dieser Seite erfahren Sie die häufigsten Stolpersteine bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und wie wir Ihnen als Anwaltskanzlei bei einem rechtssicheren Antrag helfen können, damit Sie möglichst schnell die Arbeitserlaubnis erhalten.
1. Anwaltsperspektive zur Arbeitserlaubnis: Diese Fälle sind besonders praxisrelevant
2. Antrag Arbeitserlaubnis: Was sind die größten Gefahren?
3. Wann Anwalt für die Arbeitserlaubnis beauftragen?
4. Unsere Services im Bereich Arbeitserlaubnis
5. Ihre VISAGUARD-Vorteile für die Arbeitserlaubnis
6. FAQ und Onlineressourcen zur Arbeitserlaubnis
1. Anwaltsperspektive zur Arbeitserlaubnis: Diese Fälle sind besonders praxisrelevant
Als Rechtsanwälte erleben wir in der Praxis am häufigsten die folgenden Probleme, wenn wir zum Thema Arbeitserlaubnis beraten oder vertreten:
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Hauptproblem Gehaltsgrenze: Die Bundesagentur für Arbeit lehnt den Zustimmungsantrag ab, da das Mindestgehalt nach dem Entgeltatlas für die jeweilige Position nicht erreicht wird.
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Langsame Antragsbearbeitung: Der Antrag wird nicht schnell genug bearbeitet und der Arbeitgeber droht mit Kündigung, wenn nicht bald eine Erteilung der Arbeitserlaubnis erfolgt.
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Falsche Arbeitserlaubnis beantragt: Arbeitnehmer versuchen eine Arbeitserlaubnis für eine unqualifizierte Tätigkeit zu erhalten, obwohl die meisten Arbeitsvisa nur für qualifizierte Tätigkeiten beantragt werden können.
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Formelle Fehler: Die Bundesagentur für Arbeit lehnt den Zustimmungsantrag ab, da die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis falsch oder unvollständig ausgefüllt wurde.
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Falsches Verfahren gewählt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen nicht, ob eine Vorabzustimmung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren schneller sind als ein normaler Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis.
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Scheinbeschäftigung: Es kommt zur Ablehnung der Arbeitserlaubnis aufgrund des Verdachts von Scheinbeschäftigung (z.B. bei Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
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Unklare Kommunikation: Es gibt Kommunikationsprobleme zwischen der Ausländerbehörde oder Botschaft und der Bundesagentur für Arbeit, was dazu führt, dass das Verfahren “feststeckt”.
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Keine Priorität bei Arbeitgeberwechsel: Anträge auf Arbeitgeberwechsel werden nicht bearbeitet.
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Unnötige Zustimmungsanfragen: Es kommt zur Ablehnung eines Aufenthaltstitels, da die Bundesagentur für Arbeit nicht zugestimmt hat, obwohl eine Zustimmung gar nicht notwendig war (z.B. bei Blauer Karte oder Familiennachzug).
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Kleinteilige Prüfungen: Es gibt Probleme mit der Vorrangprüfung oder der Berufsausübungserlaubnis.
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Schadensersatz: Amtshaftungsklagen aufgrund eines erheblichen Lohnausfallschadens, da der Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis oder des Arbeitgeberwechsels ohne Grund viel zu lang unbearbeitet geblieben ist.
2. Antrag Arbeitserlaubnis: Was sind die größten Gefahren?
Die größte Gefahr bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist, dass das Verfahren trotz Erfüllung der Voraussetzungen “stecken bleibt”. Dies geschieht immer, wenn das Verfahren unübersichtlich für die Sachbearbeiter wird (z.B. durch lückenhafte und unklare Kommunikation, fehlende Dokumente, falsch ausgefüllte Formulare oder nicht eindeutige Anträge). Eine große Herausforderung bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis ist, dass sich hier mehrere Behörden untereinander koordinieren müssen. Insbesondere muss sich die Bundesagentur für Arbeit mit den Behörden abstimmen und eine direkte Kommunikation zwischen Antragsteller und der Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel nicht möglich, da die Erteilung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein rein innerbehördliches Verfahren ist.
Antragsteller sind also darauf angewiesen, dass die Ausländerbehörde oder Botschaft einen sauberen und vollständigen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellt. Wenn der Ausländerbehörde oder Botschaft falsche oder unvollständige Dokumente geliefert werden (z.B. Betriebsnummer bei der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis nicht eingetragen oder kein Zusatzblatt zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis beigefügt obwohl es notwendig war), leitet die Behörde die Dokumente häufig auch falsch an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Das wiederum führt dazu, dass die Bundesagentur den Antrag nicht bearbeitet oder ablehnt, was wiederum dazu führt, dass die Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde nicht genau wissen, was die nächsten Schritte im Verfahren sind. Wenn die Behördenmitarbeiter dem ausländischen Antragsteller (welcher der deutschen Sprache in der Regel nicht mächtig ist) dann nicht verständlich erklären können, was das Problem ist, bleiben die Anträge auf unbestimmte Zeit unbearbeitet.
3. Wann Anwalt für die Arbeitserlaubnis beauftragen?
Die Beantragung der Arbeitserlaubnis (als Teil eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis) ist immer dann sinnvoll, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber auf eine zügige Erteilung angewiesen sind. Dem Anwalt kommt bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis vor allem eine verfahrenslenkende Funktion durch Gestaltung der Kommunikation und Kontrolle der Dokumente zu. Der Anwalt muss in der Regel allen Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ausländerbehörde/Botschaft, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsbehörden) in den richtigen Momenten “auf die Finger klopfen”, damit jeder die erforderlichen Erklärungen abgibt und die richtigen Dokumente übermittelt.
Die Einschaltung eines Anwalts ist insbesondere sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht mächtig ist und der Arbeitgeber keine dezidierte Human Ressource Abteilung hat (z.B. bei KMU) oder die HR-Abteilung keine Erfahrung mit der Beantragung von Arbeitserlaubnissen hat. Insbesondere das richtige Ausfüllen der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (und ggf. der Zusatzblätter) kann eine Herausforderung sein. Wenn unerfahrene Arbeitgeber und Ausländer ohne Deutschkenntnisse die Arbeitserlaubnis “auf eigene Faust” beantragen, sind Kommunikationsprobleme, formelle Fehler und überlange Verfahren vorprogrammiert.
Die Beauftragung einer Anwaltskanzlei bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist auch dann sinnvoll, wenn nicht klar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Gehalts. Aber auch bestimmte Entsendungskonstellationen können hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen schwer zu beurteilen sein (z.B. wenn der Arbeitgeber dauerhaft im Ausland sitzt und keinen eigenen Standort in Deutschland hat).
4. Unsere Services im Bereich Arbeitserlaubnis
Als auf Arbeitsmigration und Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Kanzlei bieten wir die folgenden Dienstleistungen rund um die Arbeitserlaubnis an:
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Vertretung: Management von Antragsverfahren durch anwaltliche Vertretung bei der Bundesagentur für Arbeit und Ausländerbehörde/Auslandsvertretung.
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Beratung: Rechtliche Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis vorliegen (insbesondere hinsichtlich des Gehalts).
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Gestaltung: Überarbeitung von Arbeitsverträgen und Stellenbeschreibungen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis gegeben sind.
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Dokument-Review: Überprüfung der Dokumente (insbesondere des Arbeitsvertrags und der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) auf Richtigkeit und hinsichtlich der Frage, ob formelle Fehler oder Hürden bestehen.
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Widerspruch und Anfechtung: Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgeber vor Gericht, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis rechtswidrig abgelehnt wurde.
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Compliance-Beratung: Unterstützung für Arbeitgeber hinsichtlich der Frage, ob eine Arbeitserlaubnis benötigt wird und welchen Umfang diese haben muss oder kann.
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Beantragung einer Arbeitserlaubnis im Wege des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81a AufenthG).
Beantragung von Berufsausübungserlaubnissen. -
Durchführung von Amtshaftungsklagen wegen Lohnausfalls, wenn Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis rechtswidrig abgelehnt oder zu lange unbearbeitet geblieben sind.
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Unterstützung bei der Wahl der richtigen Arbeitserlaubnis bzw. des richtigen Antrags.
5. Ihre VISAGUARD-Vorteile
Als Kanzlei für Arbeitsmigration und Fachkräfteeinwanderung können wir Sie sicher durch den bürokratischen Dschungel der Bundesagentur für Arbeit navigieren. Wir wissen dabei genau, an welchen Stellen besondere Vorsicht geboten ist, was die klassischen Stolpersteine sind und wie Verfahren erfolgreich “entzerrt” werden. Mit unserer Unterstützung ist ein sauberes und zügiges Verfahren sichergestellt, damit Sie die Arbeitserlaubnis so schnell wie möglich erhalten. Dabei garantieren wir auch stets ein besonderes Feingefühl bei der Abwägung der Interessen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, damit es nicht schon vor Antritt der Stelle zu Spannungen zwischen den Parteien kommt.
VISAGUARD.Berlin sticht außerdem durch eine außergewöhnliche Servicequalität hervor. Bei uns sind Antragsteller nicht einer von tausenden Fällen, sondern Menschen mit nachvollziehbaren Serviceanspruch. Bei uns sprechen die Mandanten nicht mit Sekretärinnen oder Verwaltungsmitarbeitern, sondern ein Rechtsanwalt steht jederzeit zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte antworten innerhalb von 48 Stunden, wenn eine Anfrage gestellt wird und stehen auch für Videocalls oder Telefonate jederzeit zur Verfügung. Wir definieren uns nicht nur als spezialisierte Anwaltskanzlei, sondern vor allem als Dienstleister mit exzellentem Serviceanspruch.
Contact Us
Planen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu stellen? Wissen Sie nicht genau, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Sind Sie sich unsicher, welche Dokumente benötigt werden und wie das Antragsverfahren funktioniert? Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne!
Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte ausschließlich unser Kontaktformular. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir nur so eine Antwort innerhalb von 48 Stunden garantieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
FAQ zur Arbeitserlaubnis
Welche Unterlagen wirken auf Ausländerbehörden und deutsche Botschaften in der Praxis besonders vertrauensbildend, obwohl sie gesetzlich gar nicht zwingend vorgeschrieben sind?
Besonders vertrauensbildend ist vor allem die Form der Dokumente: Gut lessbare Scans statt Handyfotografien, persönliche Unterschrift statt nur ein Bild einer Unterschrift, Präzision der Informationen, Zustand der Dokumente, fehlerfreie Rechtschreibung und Grammatik, richtige Felder ausgefüllt, kurz: Professionalität.
Zusätzlich können gut erstellte Lebensläufe und Motivationsschreiben hilfreich sein.
Welche Fehler machen deutsche Arbeitgeber bei der Vorbereitung eines Arbeitsvisums nach unserer Erfahrung am häufigsten – und wie lassen sie sich vermeiden?
Der häufigsten Fehler auf Arbeitgeberseite ist ungenaues Arbeiten und langsame oder unvollständige Kommunikation: Die falschen Dokumente werden an die falschen Personen geschickt, unterschiedliche Stellen haben unterschiedliche Informationen, es herrscht Chaos in der Dokumentenverwaltung, es gibt keine klaren Ansprechpartner.
Besonders häufig wird die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis falsch ausgefüllt oder das falsche Zusatzblatt für die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis gewählt. Häufig enthalten auch die Arbeitsverträge arbeitsrechtliche Fehler oder das Gehalt stimmt nicht.
In welchen Konstellationen entstehen bei Arbeitsvisa trotz eigentlich erfüllter Voraussetzungen die größten Verzögerungen?
Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass der häufigste “Bottleneck” die Terminverfügbarkeit oder das “Verhungern” eines Antrags bei der Bundesagentur für Arbeit ist. Auch kleinere Formfehler können aufgrund langer Kommunikationsketten erhebliche Folgen für die Bearbeitungszeit haben.
Welche Merkmale eines Arbeitsverhältnisses führen in der Praxis besonders häufig zu Nachfragen oder Zweifeln der Behörden?
Unserer Anwaltserfahrung nach führt meistens ein schlechtes Gehalt (und bei temporären Aufenthalten eine fehlende Verwurzelung im Heimatland) dazu, dass die Behörden besonders gründlich prüfen. Auch neu gegründete (oder unseriöse) Unternehmen und Beschäftigung innerhalb der Familie kann schnell eine Skepsis bei den Behörden auslösen.
Welche strategischen Maßnahmen erhöhen nach unserer Erfahrung die Chancen auf ein zügiges und reibungsloses Arbeitsvisum am stärksten?
Gute Vorbereitung, sauberes Dokumentenmanagement, klare Kommunikationsstrukturen und Zuständigkeiten, regelmäßiges Follow Up und ein insgesamt “seriöser und sauberer” Fall.
Blogposts zur Arbeitserlaubnis für Ausländer
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Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Registrierung für Arbeitsmarktzulassung im Ausland
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Urteil: Arbeit als Teil der schulischen Ausbildung braucht keine Arbeitserlaubnis
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Blaue Karte EU nach dem Studium: So gelingt der Wechsel zur Arbeitserlaubnis
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Schon wieder: Klage auf Amtshaftung gegen Ausländerbehörde Stuttgart
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Fall der japanischen Kirchenmusikerin Mizuki Ikeya aus Stuttgart
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Blaue Karte EU: Wann braucht es die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit?
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Gilt die 2-Jahres-Regel (§ 9 BeschV / Open Work Visa) auch für Westbalkan-Fälle?
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Arbeiten in Deutschland: Was ist das “Open Work Visa” in Deutschland?
Gerichtsurteile zur Arbeitserlaubnis für Ausländer
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Die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 Abs. 4 Satz 2 AufenthG zu erteilen, gilt nur für solche Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2008 – 5 Bs 86/08).
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Von der Voraussetzung eines konkreten Arbeitsplatzangebotes in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG kann bei einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken nicht abgesehen werden (VGH München (10. Senat), Beschluss vom 04.03.2021 – 10 CS 21.426).
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Allein das Einstellungsinteresse eines privaten Unternehmers begründet grundsätzlich kein öffentliches Interesse an der Beschäftigung des Ausländers i.S.d. § 18 IV Satz 2 AufenthG (OVG Münster, Beschluss vom 17.11.2006 - 18 B 613/06).
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Die Gleichwertigkeit der Berufsausbildungen liegt nur vor, wenn die Gleichwertigkeit in einem Anerkennungsverfahren von der zuständigen Stelle festgestellt wurde (VG Bremen, Urteil vom 04.11.2021, 4 K 2794/19).
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Spezialisten i. S. des § 19 II Nr. 3 AufenthG sind Fachleute, die überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten auf einem Gebiet besitzen. Eine leitende Stellung ist dabei nicht zwingend erforderlich (VG Stuttgart, Urteil vom 09.06.2006 - 1 K 2150/05).

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