Beruf anerkennen lassen

Alle Informationen für ausländische Fachkräfte zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in Deutschland.
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Hier erfahren Sie
wann eine Anerkennung Ihres Abschlusses notwendig ist
wann Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen können
wie das Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse funktioniert
wie es nach der Anerkennung weitergeht
Inhaltsverzeichnis
1. Anerkannte Ausbildung und Aufenthalt
2. Referenzberuf für Anerkennung
3. Zuständige Behörde Anerkennung
4. Dokumente berufliche Anerkennung
5. Ablauf Verfahren Anerkennung
6. Anerkennungsbescheid
7. FAQ Berufliche Anerkennung
8. Fazit Anerkennung
1. Anerkannte Ausbildung und Aufenthalt
Wer in Deutschland als Fachkraft oder in einem reglementierten Beruf arbeiten will, benötigt eine anerkannte Ausbildung (Nachweis der Gleichwertigkeit der Qualifikation mit einem deutschen Beruf, § 18 Abs. 3 AufenthG). Dabei kann es sich entweder um eine anerkannte akademische Ausbildung handeln (dann wird ein Aufenthaltstitel gemäß § 18b AufenthG oder die Blaue Karte ausgestellt) oder um eine berufliche/betriebliche Ausbildung (dann wird ein Aufenthaltstitel gemäß § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung) erteilt). Wer keine anerkannte berufliche oder akademische Ausbildung hat, kann sich in der Regel nicht auf Fachkräfteeinwanderungsrechte berufen (wohl aber auf andere Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeiten).
Während die akademische Ausbildung in der Regel durch Anabin-Auszüge von der ZAB/KMK nachgewiesen wird, muss im Fall der beruflichen Ausbildung ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Anerkennungsstelle vorliegen. Dieser Anerkennungsbescheid wird von der Anerkennungsstelle am Ende des Anerkennungsverfahrens in Deutschland erteilt und bestätigt die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einem deutschen Referenzberuf und damit die Fachkrafteigenschaft gemäß § 18 Abs. 3 AufenthG. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie ergänzende Fachgesetze auf Bundes- und Länderebene.
In diesem VISAGUARD-Artikel erfahren Sie alle notwendigen Informationen zur Durchführung des beruflichen/betrieblichen Anerkennungsverfahrens in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass in diesem Artikel nur die betriebliche Anerkennung behandelt wird. Sollten Sie die Gleichwertigkeit einer akademischen Ausbildung nachweisen wollen (z.B. einen Universitäts- oder Hochschulabschluss), müssen Sie diesen VISAGUARD-Artikel zum sogenannten Anabin-Verfahren lesen.
2. Referenzberuf für Anerkennung
Der erste Schritt bei der Durchführung des Anerkennungsverfahrens ist die Festlegung eines passenden deutschen Referenzberufs. Sie müssen also entscheiden, für welchen deutschen Beruf Sie eine Anerkennung beantragen wollen. Dabei sollte grundsätzlich der Beruf gewählt werden, welcher inhaltlich Ihrer ausländischen Ausbildung am nächsten kommt. Sie können die Inhalte der deutschen Berufe im Lexikon BERUFE.NET der Bundesagentur für Arbeit überprüfen und mit Ihrer Ausbildung vergleichen.
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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Sollten Sie sich unsicher sein, was der passende Referenzberuf ist, können Sie eine Beratung bei den Anerkennungsstellen oder VISAGUARD buchen oder den “Anerkennungsfinder” des Portals “Anerkennung in Deutschland” nutzen.
3. Zuständige Behörde Anerkennung
Sobald Sie wissen, welcher der passende Referenzberuf ist, müssen Sie die zuständige Anerkennungsbehörde auswählen. Zur Recherche der richtigen Behörde können Sie ebenfalls den Anerkennungsfinder benutzen oder eine entsprechende Beratung mit einem Anerkennungsexperten buchen. Die zuständige Behörde für Anerkennungsverfahren hängt grundsätzlich vom (geplanten) Wohnort sowie von der Art der Qualifikation und dem Beruf ab, der in Deutschland anerkannt werden soll. In Berlin ist beispielsweise das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zuständig für die Anerkennung von Gesundheitsberufen. Für Handwerksberufe sind in der Regel die Handwerkskammern zuständig.
4. Dokumente berufliche Anerkennung
Wenn Sie den richtigen Referenzberuf und mit diesem die zuständige Behörde ermittelt haben, müssen Sie recherchieren, welche Dokumente für das Anerkennungsverfahren notwendig sind. Die Dokumente lassen sich häufig der Homepage der jeweiligen Anerkennungsbehörde entnehmen (siehe etwa Dokumente Anerkennungsverfahren Gesundheitsberufe in NRW oder “Merkblatt Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse” Handwerkskammer Berlin).
Form der Dokumente
Die Dokumente müssen grundsätzlich in einer beglaubigten Form eingereicht werden, soweit es sich um Urkunden handelt. Rein praktisch haben sich die Formvorschriften allerdings in den letzten Jahren gelockert, sodass viele Sachbearbeiter:innen auch einfache Kopien akzeptieren. Teilweise sind die Behörden auch zur Entgegennahme von rein digitalen Kopien verpflichtet.
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5. Ablauf Verfahren Anerkennung
Nach Eingang des Antrags prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Qualifikation. Welche Ausbildungsbestandteile verglichen werden, hängt vom Referenzberuf ab. Dabei werden Inhalte, Dauer und Niveau der Ausbildung sowie gegebenenfalls auch Berufserfahrung berücksichtigt. In der Regel dauert die Bearbeitung drei bis vier Monate. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Das Anerkennungsverfahren ist mit Kosten verbunden, die sich je nach Beruf stark unterscheiden können. Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen verursachen häufig zusätzliche Ausgaben zwischen 200 - 500 €.
6. Anerkennungsbescheid
Das Verfahren kann zur vollständigen Anerkennung führen, wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden. In diesem Fall kann direkt ein Aufenthaltstitel gemäß § 18a AufenthG (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) erteilt werden. Die volle Anerkennung ist allerdings aufgrund der Besonderheiten des deutschen Ausbildungssystems relativ selten. Sollten Sie mit dem Ergebnis des Anerkennungsbescheids nicht zufrieden sein (etwa weil Sie eine vollständige Anerkennung begehren), können Sie Widerspruch einlegen und gegen den Anerkennungsbescheid klagen. In dem Fall wird die Anerkennung erneut durch die Behörde oder ein Verwaltungsgericht geprüft.
Wird eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt, sind Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen oder eine Eignungsprüfung möglich. Für die Durchführung diese Anpassungsmaßnahmen kann ebenfalls ein Aufenthaltstitel erteilt werden (Defizitbescheid und Anerkennungspartnerschaft gemäß § 16d AufenthG).
7. FAQ
Was bedeutet berufliche Anerkennung in Deutschland?
Die berufliche Anerkennung bestätigt, dass Ihr ausländischer Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Dies ist Voraussetzung für viele Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Was ist ein Referenzberuf?
Ein Referenzberuf ist der deutsche Beruf, mit dem Ihre ausländische Ausbildung verglichen wird. Die Auswahl eines passenden Referenzberufs ist der erste Schritt im Anerkennungsverfahren.
Wie finde ich den passenden Referenzberuf?
Nutzen Sie den "Anerkennungsfinder" auf anerkennung-in-deutschland.de oder lassen Sie sich z. B. von VISAGUARD beraten. Auch das Portal BERUFE.NET hilft bei der Orientierung.
Welche Behörde ist für die Anerkennung zuständig?
Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Referenzberuf und Ihrem Wohnort. Für Gesundheitsberufe in Berlin ist z. B. das LAGeSo zuständig, für Handwerksberufe meist die Handwerkskammer.
8. Fazit
Die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses ist ein zentraler Schritt für Fachkräfte aus dem Ausland, um in Deutschland beruflich Fuß zu fassen und einen passenden Aufenthaltstitel zu erhalten. Entscheidend ist die Wahl des richtigen Referenzberufs sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Anerkennungsbehörde. Das Verfahren kann mit Aufwand, Kosten und Wartezeiten verbunden sein, eröffnet jedoch bei erfolgreichem Abschluss wertvolle Möglichkeiten im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung. Auch bei teilweiser Anerkennung bestehen über Ausgleichsmaßnahmen Wege zur vollen Gleichwertigkeit. Eine fundierte Beratung, wie etwa durch VISAGUARD oder offizielle Stellen, kann den Prozess erheblich erleichtern.
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Weiterführende Informationen
Anerkennung in Deutschland (Offizielles Portal der Bundesregierung)
“Anerkennungsfinder” der Bundesregierung
Quellenverzeichnis
[1] Fleuß in BeckOK AuslR, § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Rn. 1-98, Stand: 01.04.2025
[2] Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen Aufenthaltsgesetz und Beschäftigungsverordnung, BA Zentrale, 5731, INT 24, Stand: 06/2024, § 16d AufenthG
[3] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, § 16d AufenthG
[4] § 421b SGB III – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
[5] § 16d Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332)
