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Fachkräfte & Arbeitsvisum

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Übersichtsseite zur Fachkräfteeinwanderung und zur Beantragung von deutschen Arbeitsvisa.

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Die Fachkräfteeinwanderung ist ein großes Rechtsgebiet. Sie umfasst vor allem das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Beschäftigungsverordnung (BeschV). Innerhalb des Aufenthaltsgesetzes ist die Fachkräfteeinwanderung insbesondere in den §§ 18 - 20a AufenthG geregelt, also im 4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

 

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie eine Auflistung aller VISAGUARD-Fachartikel zum Thema Fachkräfteeinwanderung, Arbeitsvisum und Arbeitsrecht für Ausländer (Expat Law).  Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der akademischen Fachkräfteeinwanderung, insbesondere auf der Blauen Karte EU gemäß § 18g AufenthG.

Fachartikel zum Thema

Guides Berufsgruppen

Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu den Visumsregelungen für unterschiedliche Berufsgruppen.

Expat Law (Arbeitsrecht)

Alle Informationen vom Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht für Ausländer in Deutschland (Expat Law).

Arbeitserlaubnis beantragen

Hier finden Sie alle allgemeinen VISAGUARD-Guides zum Thema Arbeitsvisum in Deutschland.

Chancenkarte Deutschland

Alle Informationen vom Rechtsanwalt zur Beantragung der Chancenkarte in Deutschland.

Visum für Selbständige, § 21 AufenthG

Erklärung Anwalt zu Visa für Selbstständige in Deutschland (Entrepreneur-Visa und Start-Up Visa).

Akademische Fachkräfte (§ 18b)

Alle Informationen vom Rechtsanwalt zur akademischen Fachkräfteeinwanderung in Deutschland.

Blaue Karte, § 18g AufenthG

Alle Informationen vom Rechtsanwalt zur Blauen Karte EU in Deutschland.

Job-Seeker-Visum, § 20 AufenthG

Alle wichtigen Informationen vom Anwalt für Ausländerrecht zur Beantragung des Job-Seeker-Visums.

Freelancer, § 21 Abs. 5 AufenthG

Alle Informationen vom Anwalt zur Beantragung des Freelancer-Visums in Deutschland.

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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Was ist Fachkräfteeinwanderung?

Unter Fachkräfteeinwanderung versteht man die gezielte Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland nach Deutschland.  Im Unterschied zur weiter gefassten Arbeitsmigration umfasst die Fachkräfteeinwanderung nur Arbeitsmigranten mit betrieblicher oder akademischer Ausbildung (§§ 18 ff. AufenthG).  Selbstständige Erwerbstätige und Freelancer (§ 21 AufenthG) zählen nicht als Fachkräfte im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, da sie nicht abhängig (sondern selbstständig) beschäftigt sind.

 

Das Fachkräfteeinwanderungsrecht beschäftigt sich vor allem mit den Bedingungen und Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an ausländische Fachkräfte. Dazu gehören etwa:

  • Beschäftigungsvisa für qualifizierte Arbeitnehmer

  • Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

  • Niederlassungserlaubnis zur langfristigen Arbeitsmigration

 

Was sind Fachkräfte?

Der Begriff der Fachkraft ist gesetzlich definiert (sogenannte Legaldefinition). Laut § 18 Abs. 3 AufenthG wird als Fachkraft anerkannt, wer eine der folgenden Qualifikationen besitzt:

  • eine inländische qualifizierte Berufsausbildung, oder

  • eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation (einschließlich akademischer Abschlüsse).

Wenn die betriebliche oder akademische Ausbildung der Fachkraft im Ausland absolviert wurde, muss die ausländische Ausbildung in Deutschland anerkannt sein. Im Falle von akademischen Fachkräften wird die Anerkennung mittels der öffentlich zugänglichen Datenbank Anabin nachgewiesen. Bei betrieblichen Ausbildungen ist meistens ein je nach Beruf und Bundesland unterschiedliches Anerkennungsverfahren notwendig.

Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung

Die Fachkräfteeinwanderung ist in Deutschland vor allem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt. Der 4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes behandelt den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit und beginnt mit dem Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung (§ 18 AufenthG). Laut dem Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung orientiert sich die Zulassung ausländischer Beschäftigter an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die Fachkräfteeinwanderung dient der Sicherung der Fach- und Arbeitskräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften sowie Arbeitskräften mit ausgeprägter Berufserfahrung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit. 

 

Wichtige Aufenthaltstitel für Fachkräfte

Unter dem Begriff Fachkräfteeinwanderung fallen insbesondere folgende Aufenthaltstitel:

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (PDF)

Die gesetzlichen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung wurden durch verschiedene Fachkräfteeinwanderungsgesetze (FEG) eingeführt. Bei den Fachkräfteeinwanderungsgesetzen handelt es sich allerdings nicht um direkt anwendbare Rechtsnormen, sondern um Artikelgesetze, die das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung modifiziert haben. Die Fachkräfteeinwanderungsgesetze sind also Teil des Aufenthaltsgesetzes (und der Beschäftigungsverordnung).

 

Die bisherigen Fachkräfteeinwanderungsgesetze sind hier zu finden:

Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW

Ein wichtiger Baustein der Fachkräfteeinwanderungsgesetze sind die zentalen Ausländerbehörden. Ausweislich des Gesetzes soll jedes Bundesland eine solche zentrale Fachkräfteeinwanderungsbehörde einrichten (§ 71 Abs. 1 S. 6 AufenthG). Dies wurde nicht in allen Bundesländern konsequent umgesetzt (siehe aber z.B. unseren Blogpost: Niedersachsen bekommt neue zentrale Fachkräftebehörde). Besonders präsent ist die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW). Diese bearbeitet eine hohe Anzahl an Anträgen von Pflegekräften, da NRW ein bedeutender Medizinstandort ist. 

 

Bedeutung der Fachkräfteeinwanderung 

Angesichts des Fachkräftemangels ist die gezielte Rekrutierung aus dem Ausland für viele Unternehmen essenziell. Die gesetzlichen Erleichterungen durch die Fachkräfteeinwanderungsgesetze erleichtern die Einreise und den Arbeitsmarktzugang für qualifizierte Fachkräfte. Für Unternehmen bedeutet dies vereinfachte Antragsverfahren und eine bessere Planbarkeit bei der Personalgewinnung. Die untenstehenden Guides vermitteln Fachkräften und Unternehmen die notwendigen Informationen, um die Fachkräfteeinwanderung zügig und rechtssicher durchzuführen.

FAQ zur Fachkräftemigration

Was versteht man unter der Fachkräfteeinwanderung?

Die Fachkräfteeinwanderung bezeichnet die gezielte Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland. Sie ist durch das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) integrierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) geregelt und soll Unternehmen helfen, offene Stellen mit geeigneten ausländischen Fachkräften zu besetzen.

 

Welche Voraussetzungen müssen ausländische Fachkräfte erfüllen?

Um als Fachkraft nach Deutschland einzuwandern, müssen ausländische Arbeitnehmer in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine anerkannte Qualifikation (Berufsabschluss oder Hochschulabschluss)

  • Ein Arbeitsvertrag / Jobangebot mit ausreichendem Gehalt

  • Falls erforderlich: Ein Berufsausübungserlaubnis

 

Welche Visumskategorien gibt es für Fachkräfte?

Zu den wichtigsten Visa-Arten für Fachkräfte gehören:

  • Blaue Karte EU

  • Visum zur Beschäftigung als akademische Fachkraft

  • Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung

  • Chancenkarte für Fachkräfte

  • ICT-Karten und Entsendungen

 

Welche Herausforderungen gibt es bei der Fachkräfteeinwanderung?

Häufige Herausforderungen für Fachkräfte und Unternehmen bei Anerkennungsverfahren sind:

  • Lange Bearbeitungszeiten für Visa und Anerkennungsverfahren

  • Bürokratische Hürden in Deutschland

  • Sprachbarrieren bei der Integration

  • Mangel an Beratung für Arbeitgeber und Fachkräfte

  • Hohe Anforderungen an Nachweise und Dokumente

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