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Bildungsmigration in Deutschland (§§ 16 ff.)

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Alle Informationen zur Bildungsmigration und zum Erhalt eines Visums zu Ausbildungszwecken in Deutschland.

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Der Bereich Bildungsmigration ist ein großen Feld und umfasst vor allem die Einwanderung nach Deutschland zum Zwecke des Studiums (§ 16b AufenthG), zur betrieblichen Ausbildung (§ 16a AufenthG), für Schul- und Sprachkurse und für Praktika. Es gibt weitere (in der Regel weniger praxisrelevante) Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken. Insgesamt umfasst der komplette 3. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) den Bereich Bildungsmigration.

 

Auf dieser Seite finden Sie alle VISAGUARD-Guides zum Thema Bildungsmigration, wobei das Visum zum Studium (§ 16b AufenthG) aufgrund der großen Praxisrelevanz den Schwerpunkt bildet. Diesbezüglich weisen wir auch auf unseren Beitrag zum Thema Arbeitserlaubnis für Studenten (140/280 Tage Regelung) hin.

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Deutscher Anwalt erklärt wie Sie ein Visum erhalten, um in Deutschland zu studieren (Ausbildungsvisum Deutschland).

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Bildungsmigration und REST-Richtlinie

Die Grundlage der deutschen Bildungsmigration ist die europäische REST-Richtlinie (REsearchers and STudents; (Richtlinie (EU) 2016/801)). Mit der REST-Richtlinie  hat die Europäische Union einen verbindlichen Rahmen geschaffen, der die aufenthaltsrechtlichen Bedingungen für Drittstaatsangehörige regelt, die sich zu Studien-, Forschungs- oder Weiterbildungszwecken in Europa aufhalten wollen. Deutschland hat diese Vorgaben durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration bereits im Jahr 2017 in nationales Recht überführt. Seither besteht für ausländische Antragsteller, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, ein aus § 16b AufenthG resultierender Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken (§ 16b AufenthG). Ziel der REST-Richtlinie ist nicht nur der erleichterte Zugang zu europäischer Bildung, sondern auch die Förderung von Mobilität, Integration und langfristiger Fachkräftebindung innerhalb des EU-Binnenmarktes.

Grundsätze der Bildungsmigration

Im deutschen Aufenthaltsgesetz wurde dieser europäische Anspruch in § 16 AufenthG aufgegriffen und weiterentwickelt. Die Vorschrift enthält einen grundlegenden Programmsatz, der deutlich macht, dass Aufenthalte zu Bildungszwecken nicht nur dem Erwerb von Wissen und Kompetenzen dienen, sondern zugleich der Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland, der Fachkräftesicherung und entwicklungspolitischen Zielsetzungen. Damit stellt § 16 AufenthG eine zentrale Schnittstelle zwischen EU-Recht, Fachkräftepolitik und sicherheitspolitischen Interessen dar. Die REST-Richtlinie wird hier durch entsprechende Erwägungsgründe – insbesondere Nr. 3, 7 und 8 – maßgeblich gespiegelt. Für Behörden ergeben sich daraus ermessensleitende Kriterien, die bei Entscheidungen über Bildungsaufenthalte zu berücksichtigen sind.

Mobilität nach der REST-Richtlinie

Ein besonders wichtiger Aspekt der REST-Richtlinie ist auch die Mobilitätsförderung innerhalb der EU. Studierende, die sich bereits in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneutes Visum bis zu 360 Tage in Deutschland studieren (§ 16c AufenthG). Ebenso wurde das zuvor strenge Zweckwechselverbot für Studierende und Auszubildende durch die REST-Umsetzung deutlich liberalisiert. Heute ist ein Wechsel in andere Aufenthaltszwecke – etwa zur Beschäftigung als Fachkraft oder zu einer anderen qualifizierten Ausbildung – in der Regel möglich. Damit erkennt der Gesetzgeber an, dass Flexibilität und Durchlässigkeit zentrale Erfolgsfaktoren für gelingende Bildungs- und Arbeitsmigration sind.

REST-Richtlinie und Fachkräfteeinwanderung

Die REST-Richtlinie bildet nicht nur die rechtliche Basis für Bildungsaufenthalte, sondern hat die Struktur des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes maßgeblich geprägt. Durch die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Aufenthaltstitel zu Studienzwecken wurde ein klares Signal gesetzt: Ausländische Studierende sollen langfristig in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können. Studierende und Auszubildende können heute – auch ohne Abschluss – in qualifizierte Beschäftigung wechseln, wenn sie über eine einschlägige Berufserfahrung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.

 

Mit dieser Öffnung des Aufenthaltsrechts werden die strukturellen Fachkräftebedarfe insbesondere in technisch-akademischen und IT-orientierten Bereichen adressiert. Auch ein Studiengang- oder Studienortwechsel ist inzwischen weitgehend unproblematisch möglich. Damit wurde das Aufenthaltsgesetz systematisch an den Anforderungen eines modernen Bildungs- und Arbeitsmarktes ausgerichtet. Die REST-Richtlinie liefert hierbei nicht nur die juristische Grundlage, sondern setzt auch inhaltliche Maßstäbe für eine zukunftsgerichtete Migrationspolitik, die junge, gut qualifizierte Drittstaatsangehörige gezielt in die nationale Fachkräftestrategie einbindet.

FAQ Bildungsmigration

Was ist die REST-Richtlinie?

Die sog. REST-Richtlinie (Research and Studies) (2016/801/EU) vom 11.05.2016 regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder einem Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit.

 

Gilt die REST-Richtlinie auch für das Vereinigte Königreich?

Nein, für das Vereinigte Königreich (UK) galt die REST-Richtlinie bereits vor dessen Austritt aus der EU nicht.

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