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Datenschutz für Ausländer

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Alle Informationen zu den für Ausländer geltenden Datenschutzrechten (Ausländerakte, AZR, SIS).

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Hier erfahren Sie

  • welche Daten von Ausländern erhoben werden

  • welche Datenbanken für Ausländer relevant sind

  • wann Sie Auskunft und Löschung der Daten verlangen können

  • wie Sie die Auskunfts- und Löschungsanträge stellen (AZR und SIS)

Inhaltsverzeichnis

1. Datenspeicherung von Ausländern


2. Ausländerakte und Datenbank der Ausländerbehörden


3. Ausländerzentralregister


4. Visumdatenbanken

4.1 Visa-Informationssystem (VIS)

4.2 Schengener Informationssystem (SIS)


5. Asyldatenbanken

5.1 EURODAC-Verordnung

5.2 Datenbanken beim BAMF


6. Polizeidatenbanken


7. Datenauskunft

7.1 Auskunft aus dem VIS

7.2 Auskunft aus dem SIS

7.3 Auskunft aus dem AZR


8. Datenlöschung


9. FAQ


10. Fazit

1. Datenspeicherung von Ausländern

In Deutschland werden personenbezogene Daten von Ausländern in zahlreichen Datenbanken gespeichert – je nach Aufenthaltsstatus und Kontakt mit Behörden. Zu den allgemeinen Datenbanken gehören etwa das Melderegister, die Steuerdatenbank ELSTER und die Systeme der Sozialversicherungen. Spezielle Datenbanken für Ausländer sind unter anderem das Visa-Informationssystem, das Schengen-Informationssystem und das Ausländerzentralregister. Für die Datenspeicherung bei Ausländern spielt es außerdem eine wichtige Rolle, ob die betroffene Person mit Visum eingereist ist oder beispielsweise als Asylbewerber gilt. So gibt es für die Datenspeicherung von Asylbewerbern noch einmal eigene Datensysteme wie EURODAC und MARiS. Auch frühere Kontakte mit der Polizei oder dem Justizsystem beeinflussen, welche Informationen wo erfasst werden. Viele Datenbankeinträge sind extrem praxisrelevant, da die Behörden die Datenbanken bei der Sicherheitsüberprüfung von Ausländern auswerten (siehe hierzu unseren VISAGUARD-Fachbeitrag zum Thema “Sicherheitsüberprüfung für Ausländer”).

Da jede dieser Datenbanken von unterschiedlichen Behörden betrieben wird, unterscheiden sich auch die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Auskunftsansprüche und Möglichkeiten zur Löschung der Daten. Das Datenschutzrecht für Ausländer ist deshalb besonders komplex und stark fragmentiert. In diesem Artikel geben wir einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten ausländerrelevanten Datenbanken. Zudem erklären wir, wie betroffene Personen Einsicht in ihre gespeicherten Daten erhalten und unter welchen Umständen sie eine Löschung oder Korrektur verlangen können.

2. Ausländerakte und Datenbank der Ausländerbehörden

Immer mehr Ausländerbehörden in Deutschland setzen auf digitale Lösungen, um Einwanderungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Systeme wie OK.VISA, VOIS|ADVIS und Stranger ABH ermöglichen eine digitale Fallbearbeitung, Dokumentenerstellung und Echtzeit-Kommunikation mit Bundesbehörden wie dem BAMF oder dem AZR beim Bundesverwaltungsamt. Städte wie Berlin, München, Hamburg und Wuppertal gehen voran und setzen auf vollständig digitalisierte Akten und Online-Antragsverfahren – inklusive Upload-Funktion, mehrsprachiger Formulare und Online-Terminbuchung.

Die wichtigste Informationsquelle in ausländerrechtlichen Verfahren ist die sogenannte Ausländerakte der Ausländerbehörden. Sie wird von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde geführt und enthält sämtliche Daten, die im Laufe der Zeit in Bezug auf eine bestimmte Person erhoben wurden – darunter Anträge, Bescheide, Schriftwechsel sowie behördeninterne Vermerke. Diese Akte dient nicht nur der internen Verwaltung, sondern wird auch regelmäßig als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren verwendet. Zusätzlich zur Ausländerakte können auch eine Visumakte oder Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit existieren, wenn etwa ein Visumantrag gestellt wurde oder eine Beschäftigung vorliegt.

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Jede betroffene Person hat gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) das Recht, Einsicht in ihre Ausländerakte zu verlangen. Die Akte wird in diesem Fall zur Einsicht in den Räumlichkeiten der Behörde bereitgestellt oder – bei anwaltlicher Vertretung – direkt an die Kanzlei geschickt. Besonders in Berlin ist der Ablauf standardisiert: Beim Landesamt für Einwanderung (LEA) gibt es ein eigenes Formular, mit dem die Akteneinsicht unkompliziert beantragt werden kann. Die Einsicht in die Ausländerakte ist für Betroffene oft der erste und wichtigste Schritt, um die eigene Situation rechtlich einschätzen zu lassen. Die Kosten für die Akteneinsicht betragen 11 Euro.

3. Ausländerzentralregister

Zusätzlich zu den lokalen Ausländerakten existiert das sogenannte Ausländerzentralregister (AZR). Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine zentrale Datenbank in Deutschland, in der Informationen über ausländische Staatsangehörige gespeichert werden, die sich im Bundesgebiet aufhalten. Es wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und dient unter anderem Behörden wie Ausländerbehörden, Polizei und Gerichten zur schnellen Identifikation und Bearbeitung ausländerrechtlicher Angelegenheiten. Im AZR sind Daten wie Name, Geburtsdatum, Nationalität, Aufenthaltsstatus und behördliche Entscheidungen hinterlegt. Die Erfassung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage gemäß dem AZR-Gesetz (AZRG). Jeder Betroffene hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

4. Visumdatenbanken

Weiterhin existieren verschiedene europäische Datenbanken für persönliche Daten von Ausländern. Innerhalb des Schengen-Raums spielt der grenzüberschreitende Austausch von Visums- und Aufenthaltsdaten eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Außengrenzen und der Kontrolle legaler wie illegaler Einreisen. Die wichtigsten EU-Datenbanken in diesem Kontext sind das Visa-Informationssystem (VIS) und das Schengener Informationssystem (SIS).

4.1 Visa-Informationssystem (VIS)

Das Visa-Informationssystem (VIS) wurde eingeführt, um alle Schengen-Mitgliedstaaten über gestellte Visumanträge und bereits erteilte Visa zu informieren. Es speichert neben den biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) auch Informationen zu Ablehnungen, Annullierungen und Aufhebungen von Kurzaufenthaltsvisa. Die Grenzbehörden, Visastellen und Ausländerbehörden können damit zuverlässig feststellen, ob ein Antragsteller bereits ein Visum erhalten hat, ob er in der Vergangenheit abgelehnt wurde oder ob er möglicherweise mehrere Anträge parallel eingereicht hat.

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4.2 Schengener Informationssystem (SIS)

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist eine europaweite Datenbank zur Unterstützung von Grenzkontrollen, der Polizei sowie Ausländer- und Justizbehörden. Es enthält unter anderem Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung, etwa bei einem Einreiseverbot gemäß Artikel 24 der Schengener Durchführungsübereinkunft, sowie zur Fahndung nach Personen, denen beispielsweise ein Europäischer Haftbefehl zugrunde liegt. Das SIS ist damit ein zentrales Instrument zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und zur Verhinderung missbräuchlicher Aufenthalte.

5. Asyldatenbanken

Auch im deutschen und europäischen Asylsystem spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle. Asylsuchende, Geduldete und Personen mit Schutzstatus unterliegen besonderen Regelungen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Dabei geht es nicht nur um Fragen des Umgangs mit sensiblen Angaben, sondern auch um die Funktionsweise der zentralen Asyldatenbanken, die zur Durchführung des Asylverfahrens erforderlich sind. Besonders relevant sind dabei EURODAC, MARiS sowie das Kerndatensystem des BAMF.

5.1 EURODAC-Verordnung

Die Europäische Dactyloskopie-Datenbank (EURODAC) dient der Identifizierung von Personen, die in einem EU-Staat einen Asylantrag stellen. Die Fingerabdrücke aller Asylbewerber ab einem Alter von 14 Jahren werden erfasst und zentral gespeichert. Diese Speicherung wird vorgenommen, um festzustellen, ob eine Person bereits in einem anderen Mitgliedstaat ein Asylverfahren durchlaufen hat. Die Datenbank ermöglicht damit die praktische Umsetzung der Dublin-Verordnung, die regelt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Die Verarbeitung dieser biometrischen Daten unterliegt den Vorgaben nach der EURODAC-Verordnung (Verordnung (EU) 603/2013).

5.2 Datenbanken beim BAMF

Auf nationaler Ebene ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten im Asylverfahren zuständig. Eine der zentralen Datenbanken ist MARiS (Modul zur Abbildung des Asylverfahrens), die sämtliche Verfahrensschritte eines Asylantrags dokumentiert – von der Antragstellung bis zur Entscheidung. Zusätzlich betreibt das BAMF das sogenannte Kerndatensystem, das alle relevanten Informationen über Identität, Aufenthaltsstatus, Verfahrensstand und Entscheidungen zusammenführt.

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6. Polizeidatenbanken

Neben den Ausländerdatenbanken gibt es auch zahlreiche Datenbanken der Polizeibehörden, die von diesen zur Strafverfolgung und von den Migrationsbehörden zu Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden. Neben nationalen polizeilichen Systemen wie dem Bundeszentralregister oder dem nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS kommen auch europäische Datenbanken wie das Europol Informationssystem (EIS) und das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zum Einsatz. Selbst wer nie strafrechtlich verurteilt wurde, kann dort mit personenbezogenen Informationen erfasst sein – etwa aufgrund früherer Ermittlungsverfahren, Beobachtungen oder polizeilicher Maßnahmen. Für Ausländer in Deutschland können solche Einträge weitreichende Folgen haben – etwa bei der Visumsvergabe und der Einreise oder der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Inland.

7. Datenauskunft

7.1 Auskunft aus dem VIS

Personen, deren Daten im Rahmen eines Visumantrags im Visa-Informationssystem (VIS) verarbeitet werden, haben gemäß Artikel 37 der VIS-Verordnung ein umfassendes Recht auf Auskunft. Antragsteller werden darüber informiert, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und wie lange die Daten gespeichert bleiben. Ebenso erhalten sie klare Hinweise auf ihr Recht, unrichtige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten berichtigen oder löschen zu lassen. Diese Informationen müssen bereits bei der Datenerhebung schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Zugang zu Informationen über die Datenverarbeitung erhalten Antragsteller und bestimmte Drittpersonen – wie Gastgeber oder Einlader – ebenfalls Einblick in ihre Datenschutzrechte. Dazu zählen die Kontaktangaben des Verantwortlichen, die zuständigen Behörden, die Datenempfänger sowie Informationen zu nationalen Datenschutzstellen für Beschwerden.

7.2 Auskunft aus dem SIS

Jede Privatperson hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten im Schengener Informationssystem (SIS) über sie gespeichert sind. Dieses Recht ergibt sich aus europäischen und nationalen Datenschutzregelungen, insbesondere Artikel 58 des SIS-II-Ratsbeschlusses und § 57 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nur natürliche Personen können eine solche Auskunft beantragen. Juristische Personen – wie etwa Firmen – sind vom Auskunftsanspruch ausgeschlossen. Zudem gilt: Eine Auskunft wird ausschließlich über die eigenen Daten erteilt, nicht über die von Dritten.

Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch an das Bundeskriminalamt (BKA) gerichtet werden. Erforderlich hierfür sind:


  • ein formloses Auskunftsersuchen,

  • eine gut leserliche Kopie eines gültigen Ausweisdokuments,

  • die vollständige Wohnanschrift.


Die Auskunft wird ausschließlich an die betroffene Person persönlich über ein Einschreiben mit Rückschein versendet. Weitere Informationen zu SIS-Auskünften erhalten Sie auf der Website des Bundeskriminalamts (BKA).

7.3 Auskunft aus dem AZR

Auch eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ist möglich. Jede in Deutschland lebende Person hat das Recht, gemäß § 34 AZRG eine kostenlose Auskunft über die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Daten zu ihrer Person zu erhalten. Das AZR wird vom Bundesverwaltungsamt geführt und enthält Informationen über Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland.


Die Betroffenenauskunft kann auf zwei Wegen beantragt werden:


  • Online über das Bundesportal (www.bundesportal.de): Voraussetzung ist die Identifikation mit dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel über das Nutzerkonto des Bundes.

  • Per Post: Hierzu wird ein ausgefülltes Antragsformular benötigt. Liegt der Antrag in einer Fremdsprache vor, ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen.


Um den Schutz der persönlichen Daten zu gewährleisten, ist ein Identitätsnachweis zwingend erforderlich. Im Inland kann dieser durch eine beglaubigte Unterschrift oder persönliche Vorsprache beim Bundesverwaltungsamt in Köln erfolgen. Im Ausland erfolgt die Beglaubigung über deutsche Auslandsvertretungen oder befugte Behörden des Herkunftsstaates. Auch Dritte – etwa Gläubiger oder Behörden – können unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft nach § 27 AZRG beantragen. Hierfür müssen ein rechtliches Interesse sowie eine aktuelle Negativauskunft der letzten Meldebehörde nachgewiesen werden.

8. Datenlöschung

Die Löschung personenbezogener Daten aus öffentlichen Datenbanken wie dem Ausländerzentralregister (AZR) oder polizeilichen Informationssystemen erfolgt in der Regel auf gesetzlicher Grundlage (z.B. gemäß § 36 Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) oder §§ 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) und unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Datenlöschung kann etwa dann beantragt werden, wenn die Speicherung unrechtmäßig war, der Zweck der Speicherung entfallen ist oder gesetzliche Speicherfristen abgelaufen sind. Die betroffene Person kann einen Antrag auf Löschung stellen, woraufhin die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Erfolgt keine Löschung, besteht in der Regel ein Anspruch auf Sperrung der Daten. Betroffene haben zudem das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf rechtliches Gehör.

Sollten Sie Ihre Daten aus bestimmten Datenbanken löschen lassen wollen, stehen Ihnen unsere VISAGUARD-Rechtsanwälte gerne für eine Beratung zur Verfügung.

9. FAQ

In welchen Datenbanken werden Ausländer in Deutschland erfasst?

Ausländer werden in einer Vielzahl von Datenbanken gespeichert, je nach Aufenthaltsstatus und Behördenkontakt. Dazu gehören allgemeine Datenbanken wie das Melderegister, das ELSTER-Steuersystem oder Sozialversicherungssysteme. Spezielle Datenbanken wie das Ausländerzentralregister (AZR), Visa-Informationssystem (VIS), Schengener Informationssystem (SIS), EURODAC, MARiS oder polizeiliche Datenbanken bestehen ebenfalls.


Was ist die Ausländerakte?

Die Ausländerakte wird von der zuständigen Ausländerbehörde geführt und enthält alle personenbezogenen Daten und Schriftstücke im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt.

Was ist das Ausländerzentralregister (AZR)?

Das AZR ist eine zentrale Datenbank beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).


Es enthält u. a.:


  • Name, Geburtsdatum, Nationalität

  • Aufenthaltsstatus

  • Behördliche Entscheidungen


Sie können nach § 34 AZRG kostenlos Auskunft über Ihre Daten beantragen (online oder per Post mit Identitätsnachweis).


Welche europäischen Datenbanken speichern Visum- und Aufenthaltsdaten?

Das Visa-Informationssystem (VIS) speichert Daten zu Schengen-Visa, inklusive Fingerabdrücke, Lichtbild, Entscheidungen und Annullierungen. Das Schengener Informationssystem (SIS) enthält z. B. Einreiseverbote, Fahndungen und sicherheitsrelevante Ausschreibungen innerhalb der EU.

Können Daten auch gelöscht werden?

Ja. Eine Datenlöschung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Was sind biometrische Daten und wie werden sie verwendet?

Biometrische Daten sind z. B.:


  • Fingerabdrücke

  • Digitale Passfotos


Biometrische Daten werden u. a. für Visumanträge, Aufenthaltstitel oder Asylverfahren erhoben und gespeichert in:


  • VIS (Visa)

  • AZR (Aufenthalt)

  • EURODAC (Asyl)


Rechtsgrundlagen sind u. a. die DSGVO, das BDSG, der Aufenthaltsgesetz § 49 und die EU-Visakodex-Verordnung.

10. Fazit

Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Ausländern in Deutschland ist hochkomplex, stark fragmentiert und von zahlreichen nationalen sowie europäischen Regelungen geprägt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus, dem Kontakt mit Behörden und der Art des Verfahrens – ob Visum, Aufenthalt, Asyl oder polizeiliche Überprüfung – greifen unterschiedliche Datenbanken mit jeweils eigenen rechtlichen Grundlagen und Zugriffsbefugnissen. Zentrale Systeme wie das Ausländerzentralregister (AZR), das Visa-Informationssystem (VIS), das Schengener Informationssystem (SIS) oder die Asyldatenbanken des BAMF spielen eine tragende Rolle bei der behördlichen Bearbeitung und Entscheidungsfindung. Gleichzeitig wächst die Bedeutung digitaler Ausländerakten auf kommunaler Ebene, die eine effizientere Verwaltung ermöglichen sollen.

Für betroffene Personen bedeutet dies nicht nur eine weitreichende Erfassung sensibler Daten – einschließlich biometrischer Merkmale wie Fingerabdrücken und Lichtbildern – sondern auch einen teils schwer durchschaubaren Zugang zu Auskunfts- und Löschrechten. Gerade deshalb ist es entscheidend, über die bestehenden Datenbanken, deren Inhalte und die eigenen Rechte gut informiert zu sein. Wer Einsicht oder Löschung seiner Daten anstrebt, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut machen – idealerweise mit fachkundiger Unterstützung. Denn nur wer seine gespeicherten Daten kennt, kann auch wirksam über deren Verwendung entscheiden.

Quellenverzeichnis

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