
Aufenthalt für selbstständige Ausländer in Deutschland
Alle VISAGUARD Informationen, um sich als Ausländer in Deutschland selbstständig zu machen.
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Immer mehr Ausländer wollen in Deutschland den Schritt in die Selbstständigkeit wagen – doch der Weg zum passenden Aufenthaltstitel ist komplex. Zwischen Gründungsvisum, Freiberuflerstatus und Investorenaufenthalt gibt es zahlreiche Unterschiede in den Anforderungen und Verfahren. Wer einen Antrag nach § 21 AufenthG stellt, muss nicht nur einen überzeugenden Businessplan und Kapitalnachweis vorlegen, sondern auch Geduld mitbringen: Die Bearbeitung kann Monate dauern. Unser Beitrag erklärt, welche Arten von Aufenthaltstiteln es für Selbstständige gibt, welche Nachweise entscheidend sind und wie man mit langen Wartezeiten oder Untätigkeit der Behörden umgehen kann.
1. Verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln
2. Nachweise und Vorbereitung (§ 21 AufenthG)
3. Lebensunterhaltssicherung als Hürde
4. Lange Bearbeitungszeiten und Untätigkeitsklagen
5. FAQ § 21 AufenthG
6. Fazit § 21 AufenthG
1. Verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln
Viele Ausländer möchten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit beantragen. Dabei unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Art des angestrebten Visums bzw. Aufenthaltstitels erheblich. Es gibt beispielsweise spezielle Visa für Unternehmensgründer, Start-ups, Freiberufler und Investoren. Jedes dieser Visa hat eigene Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Kapital, Qualifikation und Geschäftsidee.
Ein wesentlicher Unterschied besteht außerdem darin, ob der Aufenthaltstitel im Ausland als Visum oder im Inland als Aufenthaltserlaubnis beantragt wird. Während bei der Visumsbeantragung im Ausland die Unterlagen bei der deutschen Botschaft eingereicht werden müssen, erfolgt der Antrag im Inland direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde. In beiden Fällen ist es entscheidend, sich vorab auf den jeweiligen Websites über die erforderlichen Dokumente und Nachweise zu informieren.
2. Nachweise und Vorbereitung (§ 21 AufenthG)
In der Praxis ist es für selbstständige Antragsteller besonders wichtig, dass sämtliche Voraussetzungen vollständig und nachvollziehbar nachgewiesen werden. Dazu gehören nicht nur ein detaillierter Businessplan und ein Kapitalnachweis, sondern auch die formalen Anmeldungen bei Behörden – etwa beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Eine unvollständige Dokumentation kann schnell zur Ablehnung des Antrags führen.
Darüber hinaus kann es ratsam oder sogar erforderlich sein, eine Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einzuholen. Die Ausländerbehörden prüfen die Tragfähigkeit des Unternehmens in der Regel nicht selbst, sondern verlassen sich auf die fachliche Einschätzung dieser Kammern. Eine positive Beurteilung kann daher entscheidend sein, um den Antrag erfolgreich durchzubringen.
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3. Lebensunterhaltssicherung als Hürde
Eines der größten Probleme bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels für Selbstständige betrifft die Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 AufenthG). Die Behörden prüfen sehr genau, ob Antragsteller in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst zu bestreiten. Dazu gehört der Nachweis über ausreichendes Einkommen, die Zahlung der Miete und eine bestehende Krankenversicherung. Zusätzlich kalkulieren die Behörden meist mit rund 500 Euro pro Monat für allgemeine Lebenshaltungskosten wie Verpflegung und sonstige Ausgaben.
Die Lebensunterhaltssicherung hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche des Aufenthaltsrechts. Ohne einen gesicherten Lebensunterhalt ist beispielsweise der Familiennachzug nicht möglich. Ebenso hängt die Erteilung einer späteren Niederlassungserlaubnis von einem nachweislich erfolgreichen Geschäftsbetrieb ab. Wer die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Unternehmens nicht belegen kann, riskiert, trotz mehrjährigem Aufenthalt keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
4. Lange Bearbeitungszeiten und Untätigkeitsklagen
Ein weiteres häufiges Problem sind die langen Bearbeitungszeiten bei den Behörden. Die Verfahren können sich erheblich verzögern, weil die Ausländerbehörden in vielen Fällen zusätzliche Zustimmungen anderer Stellen einholen müssen – etwa von Handelskammern oder Wirtschaftsförderungseinrichtungen. Gerade bei komplexen Geschäftsmodellen ist daher Geduld gefragt.
In einigen Fällen, insbesondere bei Freelancern, bleiben Anträge über Monate hinweg unbearbeitet. Wenn die Behörde übermäßig lange untätig bleibt, bleibt den Betroffenen oft nur die Möglichkeit, eine sogenannte Untätigkeitsklage einzureichen. Mit dieser Klage kann die Entscheidung über den Antrag gerichtlich erzwungen werden. Auch wenn dies zusätzliche Zeit und Kosten bedeutet, ist es häufig der einzige Weg, um ein festgefahrenes Verfahren in Bewegung zu bringen.
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