Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Alle Informationen vom Anwalt zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (“Europäische Niederlassungserlaubnis”).
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Unterschied von europäischer und deutscher NIederlassungserlaubnis
welche Vorteile die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU hat
Voraussetzungen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
erforderliche Dokumente für die europäischen Niederlassungserlaubnis
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?
2. Vorteile der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
3. Voraussetzungen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
4. Dokumente Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
5. FAQ
6. Fazit Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
1. Was ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU gem. § 9a AufenthG bzw. die “europäische Niederlassungserlaubnis” ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ähnlich der Niederlassungserlaubnis. Entgegen einer weit verbreiteten Fehlvorstellung ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU aber nicht in ganz Europa gültig. Der Name “Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU” stammt lediglich daher, dass die Rechtsgrundlage europäisches Recht ist (Daueraufenthaltsrichtlinie (EU-Richtlinie 2003/109/EG)). Deshalb kann die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zwar in jedem Land der Europäischen Union beantragt werden. Gültig ist sie aber immer nur in dem Land, in welchem sie erteilt wird (vgl. allerdings Anerkennungsregelungen zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 38a AufenthG).
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU sollte nicht mit dem Daueraufenthaltsrecht EU verwechselt werden (§ 4a FreizügG/EU). Weitere Informationen zum Daueraufenthaltsrecht EU bzw. zur Daueraufenthaltskarte für EU-Bürger finden Sie in unserem entsprechenden VISAGUARD-Fachbeitrag.
2. Vorteile der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Im direkten Vergleich mit der nationalen Niederlassungserlaubnis bzw. unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hat die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU zahlreiche Vorteile. Die Vorteile ergeben sich direkt aus dem europäischen Recht. Bei einer Gegenüberstellung der deutschen Niederlassungserlaubnis und der Europäischen Niederlassungserlaubnis ergeben sich die folgenden Vorteile der Europäischen Niederlassungserlaubnis:
die Europäische Niederlassungserlaubnis erfordert lediglich 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, nicht aber die Einzahlung von 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträgen
die Europäische Niederlassungserlaubnis erlischt nur unter sehr speziellen Voraussetzungen (insbesondere darf sich der Ausländer lange im Ausland aufhalten)
vereinfachter Aufenthalt von Familienangehörigen von Inhabern einer europäischen Niederlassungserlaubnis
die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU kann vereinfacht in anderen europäischen Ländern anerkannt werden und ermöglicht so eine europaweite Mobilität (§ 38a AufenthG)
Insbesondere die Möglichkeit, sich sehr lange im Ausland aufzuhalten (bis zu 12 Monate), ohne dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU erlischt (§ 51 Abs. 9 AufenthG), ist für viele Menschen sehr attraktiv. Mithin ermöglicht es die europäische Niederlassungserlaubnis sogar, in einem anderen Land zu wohnen. Demgegenüber würde die deutsche Niederlassungserlaubnis in diesen Fällen erlöschen.
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3. Voraussetzungen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU bzw. europäische Niederlassungserlaubnis kann gem. §§ 9a, b, c AufenthG unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Sie halten sich seit 5 Jahren in Deutschland auf (mit einem Aufenthaltstitel)
Sie halten sich nicht nur vorübergehend in Deutschland auf (insbesondere nicht nur zum Studium)
Sie haben einen (möglichst unbefristeten) Arbeitsvertrag und zahlen Steuern in Deutschland
Sie sind in Deutschland krankenversichert
Sie haben eine Mietwohnung oder ein Eigentumshaus in Deutschland
Sie haben B1-Sprachkenntnisse
Sie verfügen über Grundkenntnisse über die Bundesrepublik Deutschland (Integrationskurs)
Sie haben keinen humanitären Schutz in der Europäischen Union beantragt
Im konkreten Fall können weitere Anforderungen gelten, die allerdings sehr einzelfallspezifisch sind.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann ähnlich wie eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Der Prozess läuft grundsätzlich über die zuständige Ausländerbehörde. Zunächst sollten Sie alle erforderlichen Dokumente sammeln und diese bei der Behörde einreichen. Sollten Unsicherheiten bestehen, insbesondere bei der Frage, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu konsultieren.
4. Dokumente Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Um die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU zu beantragen, müssen Sie zahlreiche Dokumente einreichen. Die Dokumente unterscheiden sich je nach Ausländerbehörde und Sachbearbeiter. In der Regel können Sie die erforderlichen Dokumente der Website der jeweils zuständigen Ausländerbehörde entnehmen (siehe z.B. Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU in Berlin beantragen).
Grundsätzlich sind für die Beantragung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU die folgenden Dokumente notwendig:
Antragsformular
Meldebescheinigung
gültiger Pass
biometrisches Passfoto
Arbeitsvertrag
Arbeitgeberbescheinigung
Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
Rentenversicherungsverlauf
Mietvertrag
Nachweis über Zahlung der Mietkosten
Krankenversicherungsbescheinigung
Sprachnachweis
Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein. Wenn Sie beispielsweise selbstständig tätig sind, müssen Sie anstatt des Arbeitsvertrages Ihren Einkommensteuerbescheid einreichen. Gerne berät Sie hierzu einer unserer Fachanwälte.
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5. FAQ
Was ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel (§ 9a AufenthG) mit Vorteilen gegenüber der nationalen Niederlassungserlaubnis, z. B. durch erleichterte Mobilität in andere EU-Staaten (§ 38a AufenthG).
Was sind die Vorteile gegenüber der deutschen Niederlassungserlaubnis?
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU hat die folgenden Vorteile gegenüber der normalen Niederlassungserlaubnis:
Kein Nachweis von 60 Monaten Rentenbeiträgen
Längere Auslandsaufenthalte (bis 12 Monate) erlaubt
EU-Mobilität durch Anerkennung in anderen EU-Staaten
Gilt die Erlaubnis EU-weit?
Nein. Sie ist nur im Ausstellungsstaat gültig, kann aber in anderen EU-Staaten vereinfacht anerkannt werden (§ 38a AufenthG).
6. Fazit
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist eine attraktive Option für langfristig in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige, die zusätzliche Flexibilität innerhalb Europas gewinnen möchten. Im Vergleich zur deutschen Niederlassungserlaubnis bietet sie insbesondere Vorteile im Hinblick auf Mobilität innerhalb der EU sowie weniger strenge Anforderungen an die Rentenversicherungszeiten. Voraussetzung ist jedoch ein seit fünf Jahren bestehender, gefestigter Aufenthalt in Deutschland sowie der Nachweis wirtschaftlicher und sozialer Integration. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann durch die europäische Niederlassungserlaubnis nicht nur einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland sichern, sondern auch von erweiterten Möglichkeiten im europäischen Ausland profitieren.
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Quellenverzeichnis
[1] NK-AuslR/Müller, 3. Auflage 2023, AufenthG § 9a
[2] Kluth/Heusch, BeckOK, Ausländerrecht, 3. Auflage 2025, § 9a
[3] zur Unterbrechung der Abwesenheitsfristen beim Daueraufenthalt EU siehe EuGH, Urteil vom 20.01.2022, C-432/20
[4] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, § 9a AufenthG
