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Studieren in Deutschland

Rechtsanwalt erklärt alle rechtlichen Informationen zum Visumsantrag für ausländische Studierende in Deutschland.

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Deutschland zählt zu den beliebtesten Studienländern weltweit – und das aus gutem Grund: Hohe Bildungsstandards, international anerkannte Abschlüsse und oftmals keine oder nur geringe Studiengebühren machen deutsche Hochschulen besonders attraktiv für internationale Studierende. Ob Ingenieurwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften oder Kunst – die Vielfalt an Studiengängen ist groß. Gleichzeitig bietet das Land eine hohe Lebensqualität, kulturelle Vielfalt und gute Perspektiven für den Berufseinstieg nach dem Studium. 

 

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie eine Auflistung aller VISAGUARD-Fachartikel zum Thema Studium.  Die Guides von Visumsexperten sollen Ihnen helfen, Ihren Visumsantrag für das Studium in Deutschland optimal vorzubereiten und so rechtssicher nach Deutschland zu Studienzwecken zu immigrieren.

Inhaltsverzeichnis

1. Recht auf Studium in Deutschland

2. FAQ Studienvisum

3. Fazit Studienvisum

4. VISAGUARD-Guides zum Studienvisum

1. Recht auf Studium in Deutschland

Das Recht zum Studieren in Deutschland ist verfassungs- und europarechtlich garantiert. Dies gilt nicht nur für deutsche Studenten, sondern auch für (Dritt)Ausländer. Die Möglichkeit in Deutschland zu studieren ist also kein durch die Behörden gewährtes Privileg, sondern ein Recht von jedem Menschen auf der Welt (Anspruchsfall). Es besteht also eine Verpflichtung der Behörden, Ausländer zum Studium zuzulassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies wurde sogar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt (EuGH, Urteil vom 10.09.2014, C-491/13 (“Ben Alaya”)).

Der Anteil an ausländischen Studenten in Deutschland steigt auch aufgrund der guten Zulassungsbedingungen beständig. Jedes Jahr studieren in Deutschland ca. 450.000 Ausländer an deutschen Universitäten. Die meisten ausländischen Studenten kommen aus Indien, China und der Türkei, also vor allem aus Drittstaaten bzw. nicht europäischen Staaten.
 

Um in Deutschland zu studieren, brauchen ausländische Studenten einen Aufenthaltstitel, der den Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Grundsätzlich darf ein Studium mit jeder Art von Aufenthaltstitel und auch mit Gestattungen oder Duldungen durchgeführt werden. Wenn Sie also bereits einen Aufenthaltstitel haben (z.B. zum Arbeiten), dann können Sie ohne Änderungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis auch studieren (es sei denn, das Verbot ist explizit auf der Karte vermerkt (sog. Nebenbestimmung)).

Fachartikel zum Thema

Bild des deutschen Bundestages.

Studienzulassung Deutschland

So werden Sie als Ausländer zum Studium in Deutschland zugelassen

Studenten sitzen in einer Universität.

Voraussetzungen Studienvisum Deutschland

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um als Ausländer in Deutschland zu studieren.

Bücherregal in einer Bibliothek.

Private Universitäten für Visumantrag in Deutschland

Alle Informationen zum Studium an privaten Universitäten für Ausländer in Deutschland.

Gerichtsgebäude von außen.

Studienplatzklage

Studienplatzklage für Ausländer: So funktioniert sie

Berlin auf einer Landkarte.

Studium für Ausländer in Berlin

So beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in Berlin.

Aktenstapel in einem Büro in einer Behörde.

Erlöschen von Studienvisa

Achtung: In diesen Fällen erlischt Ihr Studienvisum für Deutschland

Studenten sitzen an einem Tisch.

Öffentliche Universitäten für Visumantrag Deutschland

Alle Informationen zu öffentlichen Regierungsuniversitäten für Ausländer in Deutschland

Visum in Deutschland (physische Karte).

Antrag und Dokumente Studienvisum Deutschland

Alles zum Antrag und den erforderlichen Dokumenten für ein Studienvisum in Deutschland.

Bild einer Bank in Deutschland.

Sperrkonto für ausländische Studenten

Alle Informationen zum Sperraccount für ausländische Studenten in Deutschland.

Studenten unterhalten sich.

Zweckwechsel Studienvisum

In diesen Fällen dürfen Sie als Student in Deutschland eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Young Professional unterhält sich mit einer Fachkraft.

Post-Study Workvisa

Alles zur Beantragung des -Posty-Study Workvisas in Deutschland.

Geld liegt auf dem Boden.

BAföG für Ausländer

Alle Informationen zum BAföG für Ausländer

Studentin steckt Geld in ein Sparschwein.

Studiengebühren Deutschland für Ausländer

Studiengebühren für ausländische Studenten: Soviel musst du als Student zahlen

Studentin hält Geldscheine in die Höhe (USD).

Lebensunterhaltssicherung für Studenten

Visum: So funktioniert die Lebensunterhaltssicherung für Studenten

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2. FAQ Studien in Deutschland als Ausländer

Benötige ich auch als europäischer Student einen Aufenthaltstitel für Deutschland?

Nein, als europäischer Student benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel, um in Deutschland zu studieren. Ihre Status als EU-Bürger erlaubt Ihnen die Einreise und den Aufenthalt zum Zwecke des Studiums in Deutschland.

Wie lange ist das Studienvisum für Deutschland gültig?

Studienvisa werden nach den Weisungen des Auswärtigen Amts grundsätzlich für mindestens 12 Monate erteilt (häufig auch für 24 Monate).

Wann kann mein Antrag auf Erteilung eines Studienvisa abgelehnt werden?

Wann dein Antrag auf ein Studiumvisum abgelehnt werden kann, richtet sich nach § 19f AufenthG.  Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind dabei die Folgenden:

  • kein Geld mehr zum Studieren,

  • schlechte Noten,

  • mangelnde Sprachkenntnisse der deutschen Sprache

Muss ich für ein Studienvisum Deutschland ein Vollzeitstudium absolvieren oder reicht auch ein Teilzeitstudium?

Um einen Anspruch auf ein Visum zum Studieren in Deutschland zu haben, müssen Sie in der Regel für ein Vollzeitstudium zugelassen sein. Die Behörden können aber auch nach Ermessen Zulassungen für ein Teilzeitstudium erteilen (§ 16b Abs. 5 AufenthG).

Darf ich mit einem Studienvisa den Studienplatz wechseln?

Mit einem Studienvisa wird ein Studienfachwechsel häufig nur in den ersten Semestern zugelassen. Ein anschließendes Aufbaustudium ist möglich, wenn von einem erfolgreichen Abschluss innerhalb von einer Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren ausgegangen werden kann. Die Praxis der Ausländerbehörden ist hier allerdings recht unterschiedlich.

3. Fazit Studien in Deutschland
Die REST-Richtlinie hat die deutsche Bildungsmigration entscheidend modernisiert und rechtlich abgesichert. Durch die Umsetzung in nationales Recht (§§ 16–16c AufenthG) wurde ein klarer Rechtsanspruch auf Aufenthalte zu Bildungszwecken geschaffen, der über den reinen Wissenserwerb hinausgeht und gezielt die Fachkräftebindung, Mobilität und Integration in Deutschland fördert. Besonders hervorzuheben ist die Flexibilität des Aufenthaltsrechts: Studienaufenthalte können unkompliziert verlängert, Zweckwechsel vorgenommen und Mobilität innerhalb der EU gefördert werden. Damit leistet die REST-Richtlinie nicht nur einen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des

Wie oft darf ich mit einem Studentenvisum den Studienplatz wechseln?

Ihre studentische Aufenthaltserlaubnis wird so lange verlängert, wie zu erwarten ist, dass das Studienziel noch erreicht werden kann. Abhängig von der durchschnittlichen Studienzeit wird die Ausländerbehörde nach einer gewissen Studiendauer eine Studienprognose der Hochschule darüber verlangen, bis wann mit einem erfolgreichen Studienabschluss zu rechnen ist.

 

Was kostet ein Aufenthaltstitel zum Studieren in Deutschland?

Die Gebühr für die Beantragung eines deutschen Studentenvisums beträgt 75 Euro.

Kann ich auch ein Visum zur Studienvorbereitung erhalten?

Gemäß § 16b Abs. 1 S. 2 AufenthG umfasst der Aufenthaltszweck des Studiums auch studienvorbereitende Maßnahmen, sodass auch hierfür ein Visum erhalten werden kann.

 

Kann ich auch ein Visum zur Studienbewerbung erhalten?

Ja, einem Ausländer kann zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu neun Monate erteilt werden, wenn er über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügt oder diese innerhalb der Aufenthaltsdauer von bis zu neun Monaten erwerben soll und weiterhin der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 17 Abs. 2 AufenthG).

 

Kann ich mit einem deutschen Aufenthaltstitel auch in anderen EU-Ländern studieren?

Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in Deutschland auch in anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks) für bis zu 360 Tage studieren (§ 16c Abs. 1 AufenthG).

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