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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle Informationen zur Funktionsweise des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bzw. der Aufenthalts-Plastikkarte.

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Hier erfahren Sie

  • was der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist (Plastikkarte)

  • welche Vorteile und Funktionen der eAT hat

  • wie der eAT bzw. die Plastikkarte beantragt wird

  • alles zum Datenschutz beim eAT

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)?

2. Vorteile der eAT-Plastikkarte

3. Funktionen der Plastikkarte (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT))

4. Beantragung des eAT

5. Datenschutz und Sicherheit eAT
6. FAQ eAT

7. Fazit elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)/Plastikkarte

1. Was ist der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)?

Seit dem 1. September 2011 ersetzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die bisherigen Aufenthaltstitel in Papierform in Deutschland. Der eAT ist eine Scheckkarten-große Plastikkarte mit integriertem Chip und bietet moderne Sicherheits- sowie Funktionalitätsmerkmale. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der eAT funktioniert, welche Vorteile er bietet und worauf Antragsteller achten müssen.

Der eAT ist ein einheitliches Dokument für Drittstaatsangehörige, welches grundsätzlich für alle folgenden Aufenthaltstitel gemäß § 4 Abs. 1 AufenthG erteilt wird:



Der eAT dient auch als Identitätsnachweis und beinhaltet zusätzlich ein Lichtbild und Fingerabdrücke des Inhabers.

Aufbau des eAT

Der Aufbau des elektronischen Aufenthaltstitels ist gesetzlich vorgeschrieben (siehe § 78 AufenthG). Die in § 78 AufenthG vorgegebenen Informationen sind in verschiedenen Bestandteilen des eAT gespeichert. Der elektronische Aufenthaltstitel besteht aus:


  • Vorderseite mit Personendaten, Gültigkeitsdatum, Behörde

  • Rückseite mit Zusatzvermerken (z. B. Erwerbstätigkeit erlaubt/nicht erlaubt)

  • Integrierter Chip, der verschiedene Daten elektronisch speichert


Auf dem Chip befinden sich biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke), die elektronische Identitätsfunktion (eID) und ggf. eine elektronische Signatur (optional).

2. Vorteile der eAT-Plastikkarte

Der eAT bzw. die Plastikkarte wurde vor allem eingeführt, um ein europaweit formell gleiches Dokument zu nutzen. Durch moderne Technik hat der elektronische Aufenthaltstitel die folgenden Vorteile:


  • Hohe Fälschungssicherheit durch moderne Sicherheitsmerkmale

  • Einheitliches Format für alle EU-Staaten

  • Digitale Nutzungsmöglichkeiten durch eID

  • Rechtsverbindliche elektronische Signatur möglich

  • Schneller Zugriff auf relevante Daten für Behörden

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3. Funktionen der Plastikkarte (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT))

Der elektronische Aufenthaltstitel bietet die folgenden integrierten Funktionsweisen:


Elektronische Identitätsfunktion (eID)

Mit der eID-Funktion können Inhaber des eAT sich sicher online ausweisen – etwa bei Behördengängen, Online-Banking oder bei Versicherungen. Die Nutzung erfordert die Eingabe einer sechsstelligen PIN, ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und unterstützende Software wie die AusweisApp2.

Speicherung von Aufenthaltstiteln und Nebenbestimmungen

Alle für die Ausländerbehörde relevanten Informationen werden sowohl sichtbar auf der Karte als auch digital auf dem Chip gespeichert – darunter die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, die Gültigkeitsdauer oder Reiseeinschränkungen.


Elektronische Signatur (optional)

Wer den eAT auch als Signaturkarte nutzen möchte, kann ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat bei einem Signaturanbieter erwerben. Damit lassen sich Dokumente rechtssicher digital unterschreiben.

4. Beantragung des eAT

Die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Für die Ausstellung ist ein persönlicher Termin erforderlich, da vor Ort ein biometrisches Foto erstellt oder abgegeben werden muss, die Fingerabdrücke aufgenommen werden und optional die eID-Funktion freigeschaltet werden kann. Die Gültigkeit des eAT richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltstitel, auf dem er basiert. Wird dieser verlängert oder ändern sich bestimmte Bedingungen, ist die Ausstellung eines neuen eAT notwendig.

5. Datenschutz und Sicherheit eAT

Der Datenschutz und die Sicherheit beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sind umfassend gewährleistet. Der Zugriff auf die im Chip gespeicherten Daten ist stark geschützt: Nur berechtigte Stellen wie die Polizei oder Ausländerbehörden können mit speziellen Lesegeräten auf bestimmte Informationen zugreifen. Bei der Online-Nutzung müssen Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich zustimmen und ihre PIN eingeben, bevor Daten übertragen werden – dadurch ist ein Missbrauch durch Dritte nahezu ausgeschlossen. Kommt es zum Verlust oder Diebstahl des eAT oder ändern sich wesentliche gespeicherte Angaben wie die Adresse oder die Passnummer, muss ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel beantragt werden. In solchen Fällen wird der alte Titel umgehend gesperrt, um einen sicheren Umgang mit den persönlichen Daten zu gewährleisten.

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6. FAQ

Was ist der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)?

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit integriertem Chip. Seit dem 1. September 2011 ersetzt er die bisherigen Aufenthaltstitel in Papierform in Deutschland. Der eAT enthält biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) und wird für verschiedene Aufenthaltstitel wie z. B. die Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU ausgestellt.


Welche Vorteile bietet der eAT?

Der eAT hat folgende Vorteile:


  • Hohe Fälschungssicherheit durch moderne Sicherheitsmerkmale

  • Einheitliches EU-weites Format

  • Digitale Nutzung durch die eID-Funktion

  • Möglichkeit zur elektronischen Signatur

  • Schneller Zugriff auf relevante Informationen für Behörden


Welche Funktionen sind im eAT integriert?

Der eAT enthält:


  • Elektronische Identitätsfunktion (eID) für Online-Dienste (z. B. Behördenportale, Versicherungen)

  • Speicherung von Aufenthaltstiteln und Zusatzvermerken (z. B. Erwerbstätigkeit erlaubt)

  • Optional: Elektronische Signatur zur rechtssicheren digitalen Unterschrift


Was passiert bei Verlust oder Diebstahl des eAT?

Melden Sie den Verlust sofort bei der Ausländerbehörde. Der eAT wird umgehend gesperrt, um Missbrauch zu verhindern. Ein neuer eAT muss beantragt werden.

7. Fazit

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bietet Drittstaatsangehörigen in Deutschland ein sicheres, modernes und einheitliches Dokument zur Legitimierung ihres Aufenthaltsstatus. Als Plastikkarte mit integriertem Chip ersetzt er seit 2011 die alten Aufenthaltstitel in Papierform und vereint zahlreiche Funktionen wie biometrische Identifikation, elektronische Identitätsnachweise und optional digitale Signaturmöglichkeiten. Die hohe Fälschungssicherheit, europaweite Standardisierung und digitale Nutzbarkeit machen den eAT zu einem zeitgemäßen Instrument der Ausländerverwaltung. Gleichzeitig sorgen strenge Datenschutzmaßnahmen dafür, dass persönliche Daten zuverlässig geschützt sind. Insgesamt stellt der eAT eine zukunftsorientierte Lösung dar, die Verwaltung, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit sinnvoll miteinander verbindet.

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