Staatsangehörigkeit nach Abstammung

Alles zum Staatsangehörigkeitsrecht und zur Einbürgerung aufgrund von Abstammung von deutschen Vorfahren.
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Hier erfahren Sie
wann Sie durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben
was bei der Geburt in Deutschland gilt (Geburtsortprinzip)
alles zur Abstammungseinbürgerung über mehrere Generationen
Informationen zur Wiedergutmachungseinbürgerung nach Naziverfolgung
Inhaltsverzeichnis
1. Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung
2. Deutsche Staatsangehörigkeit Abstammung von deutschen Eltern
2.1 Abstammung von deutscher Mutter
2.2 Abstammung von deutschem Vater
2.3 Generationenschnitt
3. Abstammung von ausländischen Eltern
4. Deutsche Staatsangehörigkeit über mehrere Generationen (Abstammung)
5. Einbürgerung Naziverfolgung Vorfahren (Wiedergutmachungseinbürgerung)
6. FAQ
7. Fazit
1. Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung
In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis). Das bedeutet, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Eltern erwirbt – nicht durch den Geburtsort. Ist mindestens ein Elternteil deutscher Staatsbürger, erhält das Kind also automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit – unabhängig davon, wo es geboren wird (§ 4 Abs. 1 S. 1 StAG). Im Gegensatz dazu gibt es in Ländern wie den USA das Geburtsortsprinzip (Ius Soli), bei dem Kinder automatisch die Staatsangehörigkeit des Landes erhalten, in dem sie geboren wurden.
2. Deutsche Staatsangehörigkeit Abstammung von deutschen Eltern
2.1 Abstammung von deutscher Mutter
Wenn eine deutsche Mutter ein Kind bekommt, erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit – zumindest, wenn die Geburt in Deutschland stattfindet (§ 4 Abs. 1 S. 1 StAG). Kein Antrag ist dann erforderlich, da die Staatsangehörigkeit direkt ins Geburtenregister eingetragen wird.
Findet die Geburt im Ausland statt, gibt es eine wichtige Regel: Wenn die Mutter nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde und dort dauerhaft lebt, bekommt das Kind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit das Kind trotzdem deutsch wird, muss innerhalb des ersten Lebensjahres ein Antrag auf Eintragung ins Geburtenregister gestellt werden (§ 4 Abs. 3 StAG).
2.2 Abstammung von deutschem Vater
Auch ein deutscher Vater kann seinem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit weitergeben. Ist die Mutter eine Ausländerin und war bei der Geburt nicht mit dem Vater verheiratet, dann gilt, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden muss. Dies muss spätestens bis zum 23. Geburtstag des Kindes erfolgen (§ 1592 BGB). Ohne diesen Nachweis erhält das Kind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
2.3 Generationenschnitt
Auch bei einer Abstammung von Deutschen muss allerdings bei einer Geburt im Ausland der sogenannte “Generationenschnitt” beachtet werden. Wenn ein im Ausland geborener Deutscher oder eine Deutsche dort ein Kind bekommt, muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt ein Antrag auf Beurkundung der Geburt beim Standesamt in Deutschland oder einer deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Nur dann erhält das Kind rückwirkend die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Regelung gilt für alle Deutschen, die selbst im Ausland geboren wurden und dort Kinder bekommen – unabhängig davon, ob sie Expats, Auswanderer oder Doppelstaater sind.
3. Abstammung von ausländischen Eltern
Wenn Kinder ausländischer Eltern in Deutschland geboren werden, können sie unter bestimmten Bedingungen ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben (§ 4 Abs. 3 StAG). Dies erfolgt nach dem sogenannten Geburtsortsprinzip, das jedoch an spezifische Aufenthaltsvoraussetzungen für die Eltern geknüpft ist.
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Damit ein Kind eines ausländischen Elternteils die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erwirbt, muss der Elternteil, von dem das Kind abstammt, nachweisen, dass er seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland lebt. Dies bedeutet, dass der Elternteil über einen legalen Aufenthaltsstatus im Land verfügen muss und während dieser Zeit keine längeren Unterbrechungen des Aufenthalts vorliegen dürfen. Weiterhin muss der Elternteil entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis) haben oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Freizügigkeitsabkommens (zum Beispiel für Unionsbürger) besitzen.
4. Deutsche Staatsangehörigkeit über mehrere Generationen (Abstammung)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann in bestimmten Fällen auch über mehrere Generationen hinweg weitergegeben werden – etwa durch Großeltern oder Urgroßeltern. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Voraussetzungen zu beachten. Damit die deutsche Staatsbürgerschaft von Vorfahren weitergegeben werden kann, muss die Abstammungslinie lückenlos sein. Das bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit in jeder Generation weitergegeben worden sein muss. Insbesondere darf keine Generation übersprungen worden sein und die Staatsangehörigkeit darf in keiner Generation erloschen sein.
Die Weitergabe der Staatsangehörigkeit durch Abstammung über mehrere Generationen wirft häufig praktische Nachweisprobleme auf. Viele Familien besitzen nur noch wenige Dokumente aus der Vergangenheit. Zudem haben sich die Gesetze zur Staatsangehörigkeit im Laufe der Zeit immer wieder geändert, sodass für verschiedene Generationen unterschiedliche Regeln gelten. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit über Vorfahren beantragen möchte, muss seine Familiengeschichte deshalb lückenlos aufklären und nachweisen, dass die Staatsangehörigkeit durchgehend weitergegeben wurde.
5. Einbürgerung Naziverfolgung Vorfahren (Wiedergutmachungseinbürgerung)
Die sogenannte “Wiedergutmachungseinbürgerung” ermöglicht es Personen, die zwischen 1933 und 1945 aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, diese zurückzuerlangen (Art. 116 GG, § 15 StAG). Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt für alle Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26.02.1955 aufgegeben oder verloren haben. Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch Abkömmlinge, also Kinder und Enkelkinder. Wenn also Ihre Vorfahren durch die Naziverfolgung die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, können Sie auf Grundlage der Wiedergutmachungseinbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
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Die deutsche Staatsangehörigkeit gilt im Sinne des Art. 116 Abs. 2 GG immer dann als verloren im Sinne einer Naziverfolgung, wenn sie entweder sie entweder nach den Nazigesetzen automatisch verloren ging (Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941) oder wenn sie im Einzelfall durch die Nazis entzogen wurde (Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933). Hiervon kann grundsätzlich ausgegangen werden, wenn Ihre Vorfahren Deutschland während der Nazizeit verlassen haben, insbesondere wenn es sich um jüdische Vorfahren handelt.
6. FAQ Abstammungseinbürgerung
Welche Abstammungsregelungen gelten bei Findelkindern?
Findelkind ist ein Kind, das infolge seines Alters hilflos ist und dessen Abstammung nicht feststellbar ist. Im Inland aufgefundene Findelkinder gelten bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen (§ 4 Abs. 2 StAG). Der Beweis des Gegenteils ist erst erbracht, wenn der Personenstand eines Findelkindes später ermittelt wird und danach die Abstammung von ausländischen Eltern feststeht.
Was gilt bei “vertraulichen” Geburten?
Die vertrauliche Geburt ist ein Hilfsangebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Gründe hierfür sind oft als besonders schwierig empfundene Lebenssituationen und/oder eine Gefahr für das eigene Wohlergehen. Vertraulich geborene Kinder können unter einer geschützten Identität und mit medizinischer Hilfe sicher zur Welt gebracht werden. Im Inland vertraulich geborene Kinder gelten bis zum Beweis des Gegenteils als Kind einer Deutschen.
Stellen auch die Sonderrechte für türkische Staatsangehörige ein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Sinne des Staatsangehörigkeitsrechts dar?
Ja, auch die unbefristeten Aufenthaltsrechte nach dem ARB (z.B. Art. 7 ARB 1/80 und u.U. Art. 6 ARB 1/80) stellen unbefristete Aufenthaltsrechtrechte im Sinne des Staatsangehörigkeitsrechts dar. Unter bestimmten Voraussetzungen können also Kinder von türkischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben (§ 4 Abs. 3 StaG).
Was ist die Rechtsgrundlage für Wiedergutmachungseinbürgerungen?
Die Wiedergutmachungseinbürgerung ist sowohl im Grundgesetz (Art. 116 Abs. 2 GG) als auch im Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 15 StAG) geregelt.
7. Fazit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedenen Wegen durch Abstammung erworben werden – sei es über deutsche Eltern, über mehrere Generationen hinweg oder im Rahmen der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte. Grundlage ist in der Regel das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis), wonach nicht der Geburtsort, sondern die Staatsangehörigkeit der Eltern entscheidend ist. Besondere Regelungen wie der Generationenschnitt bei im Ausland geborenen Deutschen, der Nachweis der Vaterschaft bei unehelichen Kindern oder Aufenthaltsvoraussetzungen bei ausländischen Eltern machen das Thema komplex. Hinzu kommt die Möglichkeit der Wiedergutmachungseinbürgerung für Nachfahren NS-verfolgter Deutscher – ein historisch bedeutsamer Sonderweg zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erwerben möchte, sollte seine familiäre Herkunft sorgfältig dokumentieren und sich frühzeitig über Fristen und Nachweispflichten informieren. Aufgrund der vielen rechtlichen Feinheiten empfiehlt sich die Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte – insbesondere bei komplizierten Sachverhalten oder fehlenden Unterlagen. VISAGUARD unterstützt Sie dabei gerne.
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Quellenverzeichnis
[1] Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Auflage 2022
[5] migrationsrecht.net, Onlinekommentierung zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
