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Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle Informationen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit und zur Wiedereinbürgerung nach dem Verzicht.

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Hier erfahren Sie

  • wie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben

  • wann die deutsche Staatsangehörigkeit zurückgenommen werden kann

  • wie das Rücknahme- und Verzichtsverfahren abläuft

  • wie die Einbürgerung nach der Aufgabe der Staatsangehörigkeit funktioniert

Inhaltsverzeichnis

1. Aufgabe deutsche Staatsangehörigkeit

2. Voraussetzungen Aufgabe deutsche Staatsangehörigkeit

3. Verzichtsverfahren beim Bundesverwaltungsamt

4. Rücknahme der Einbürgerung

5. Wiedereinbürgerung ehemalige Deutsche

6. FAQ

7. Fazit

1. Aufgabe deutsche Staatsangehörigkeit

Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, indem sie eine Verzichtserklärung abgeben (§ 26 Abs. 1 StAG). Dies ist oft notwendig, wenn sie in einem anderen Land ein politisches Amt übernehmen, in den öffentlichen Dienst eintreten oder wenn der andere Staat keine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt. Auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gründe können eine Motivation für die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit sein.

2. Voraussetzungen Aufgabe deutsche Staatsangehörigkeit

Damit der Verzicht rechtswirksam wird, muss die Staatsangehörigkeitsbehörde (Bundesverwaltungsamt (BVA)) die Erklärung genehmigen und eine Verzichtsurkunde ausstellen (§ 26 Abs. 2 StAG). Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Mehrstaatigkeit: Die Person muss mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, damit sie nach dem Verzicht nicht staatenlos ist.

  • Genehmigung durch das BVA: Der Antrag muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht werden.

  • Für Minderjährige und Betreute: Bei minderjährigen Kindern oder betreuten Volljährigen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.

  • Keine Wehrdienstpflicht: Falls der Antragsteller wehrdienstpflichtig ist, muss eine Zustimmung der zuständigen Wehrbehörde eingeholt werden.

3. Verzichtsverfahren beim Bundesverwaltungsamt

Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein formeller Prozess, der beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder – bei Wohnsitz im Ausland – über eine deutsche Botschaft beantragt werden kann. Der Antrag wird durch eine Verzichtserklärung eingeleitet, die mit den notwendigen Nachweisen eingereicht werden muss. Dazu zählen unter anderem ein gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis sowie der Nachweis über eine andere Staatsangehörigkeit. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts erforderlich sein (siehe oben).

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Nach der erfolgreichen Prüfung des Antrags stellt das BVA eine Verzichtsurkunde aus. Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird erst mit der Aushändigung dieser Urkunde rechtskräftig (§ 26 Abs. 3 StAG). Ab diesem Zeitpunkt gelten betroffene Personen in Deutschland als Ausländer und unterliegen den entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Wichtig zu beachten ist, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf Rentenansprüche, Beamtenverhältnisse oder Sozialleistungen haben kann.

4. Rücknahme der Einbürgerung

Vom Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit streng zu unterscheiden ist die Rücknahme der Staatsangehörigkeit. Die Rücknahme erfolgt in der Regel durch die Behörde mit Wirkung auch für die Vergangenheit. Die Staatsangehörigkeitsbehörde erlässt in diesen Fällen einen sogenannten Rücknahmebescheid. Die Einbürgerung kann allerdings nur zurückgenommen werden, wenn sie rechtswidrig war. In der Praxis sind dies vor allem Fälle, in denen die Einbürgerung durch Täuschung oder mit vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben erworben wurde. Dies kann etwa dann geschehen, wenn falsche Angaben zum Aufenthaltstitel gemacht werden (z.B. wenn die Einbürgerung mit einem Aufenthaltstitel beantragt wurde, der eigentlich schon erloschen war).

Häufiger kommen auch Fälle vor, in denen die Einbürgerung aufgrund einer Ehe mit einem Deutschen beantragt wurde, die Ehe aber eigentlich schon getrennt (aber noch nicht gerichtlich geschieden) war. Die Staatsangehörigkeitsbehörden verlangen deshalb häufig, dass eine Erklärung eingereicht wird, dass das Ehepaar noch zusammen wohnt und die Ehe noch besteht. Wenn diese Erklärung unterzeichnet wird, obwohl die Eheleute bereits getrennt leben, liegt nach dem deutschen Einbürgerungsrecht eine Täuschung vor, die zur Rücknahme der Einbürgerung berechtigt.

5. Wiedereinbürgerung ehemalige Deutsche

Ehemalige Deutsche (also Menschen, die beispielsweise auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet haben) können sich auch wieder einbürgern lassen. Gemäß § 13 StAG können ein ehemaliger Deutscher und seine minderjährigen Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, auf Antrag eingebürgert werden, wenn ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und sie keine Straftaten begangen haben.

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Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen sollte allerdings beachtet werden, dass den Behörden ein Ermessensspielraum zusteht. Die Behörden können der Wiedereinbürgerung also zustimmen, müssen es aber nicht. Im Rahmen des Ermessens wird oft geprüft, ob ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Bindungen an Deutschland nachgewiesen werden, die eine Wiedereinbürgerung rechtfertigen.

6. FAQ

Was ist Voraussetzung für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
Wichtigste Voraussetzung für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist, dass Sie noch eine Staatsangehörigkeit besitzen. Die Vermeidung von Staatenlosigkeit ist insofern ein völkerrechtlicher Grundsatz.


Was ist die Rechtsgrundlage für die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit?

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit um einen Verzicht (§ 26 StAG).


Bestehen Formanforderungen für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit?

Ja, Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten müssen durch schriftliche Erklärung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben.


Wann benötige ich eine Genehmigung des Familiengerichts für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
Bei Minderjährigen muss in manchen Verzichtsfällen das Familiengericht zustimmen. Zuständig für die Genehmigung ist das Familiengericht 

Schöneberg.


Wann wird der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wirksam?
Der Verzicht wird mit Aushändigung der Verzichtsurkunde wirksam (§ 26 Abs. 3 StAG).

7. Fazit

Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein weitreichender rechtlicher Schritt, der sorgfältig vorbereitet und gut begründet sein muss. Wer diesen Weg geht, benötigt zwingend eine weitere Staatsangehörigkeit und muss ein formalisiertes Verfahren beim Bundesverwaltungsamt durchlaufen. Dabei ist besonders auf die rechtlichen Voraussetzungen, Formvorschriften und möglichen Folgen – etwa im Aufenthalts- oder Sozialrecht – zu achten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, nach einem freiwilligen Verzicht unter bestimmten Bedingungen wieder eingebürgert zu werden. Auch im Fall einer Rücknahme der Einbürgerung infolge von Täuschung oder Rechtsverstößen können sich komplexe rechtliche Fragen ergeben. Aufgrund der Tragweite und Komplexität dieser Themen empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

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