Deutsche Staatsangehörigkeit ablegen
Alle Informationen zum freiwilligen Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

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wie Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ablegen können
welche Voraussetzungen der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat
was der Unterschied zwischen Entlassung und Verzicht ist
wie das praktische Verwaltungsverfahren zur Aufgabe der Staatsangehörigkeit abläuft
1. Wie legt man die deutsche Staatsbürgerschaft ab?
2. Voraussetzungen Aufgabe deutsche Staatsangehörigkeit
3. Unterschied Entlassung und Verzicht deutsche Staatsbürgerschaft
4. Verzichtsverfahren beim Bundesverwaltungsamt
5. FAQ Staatsangehörigkeit ablegen
6. Fazit Staatsangehörigkeit ablegen
1. Wie legt man die deutsche Staatsbürgerschaft ab?
Das Ablegen der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der wohlüberlegt sein sollte. Wer sich entscheidet, seine deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben, verliert damit alle damit verbundenen Rechte – etwa das Wahlrecht, die Freizügigkeit innerhalb der EU und den diplomatischen Schutz durch deutsche Behörden. Eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ist nur auf Antrag möglich und setzt in der Regel voraus, dass bereits eine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde oder deren Erwerb garantiert ist. Der Vorgang ist endgültig und sollte daher nur nach sorgfältiger Abwägung der persönlichen, rechtlichen und praktischen Folgen erfolgen.
Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, indem sie eine Verzichtserklärung abgeben (§ 26 Abs. 1 StAG). Dies ist oft notwendig, wenn sie in einem anderen Land ein politisches Amt übernehmen, in den öffentlichen Dienst eintreten oder wenn der andere Staat keine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt. Auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gründe können eine Motivation für die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit sein.
2. Voraussetzungen Aufgabe deutsche Staatsangehörigkeit
Damit der Verzicht rechtswirksam wird, muss die Staatsangehörigkeitsbehörde (Bundesverwaltungsamt (BVA)) die Erklärung genehmigen und eine Verzichtsurkunde ausstellen (§ 26 Abs. 2 StAG). Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Mehrstaatigkeit: Die Person muss mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, damit sie nach dem Verzicht nicht staatenlos ist.
Genehmigung durch das BVA: Der Antrag muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht werden.
Für Minderjährige und Betreute: Bei minderjährigen Kindern oder betreuten Volljährigen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.
Keine Wehrdienstpflicht: Falls der Antragsteller wehrdienstpflichtig ist, muss eine Zustimmung der zuständigen Wehrbehörde eingeholt werden.
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3. Unterschied Entlassung und Verzicht deutsche Staatsbürgerschaft
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 war es möglich, auf Antrag aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden. Diese sogenannte Entlassung diente vor allem Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen wollten, ohne staatenlos zu werden. Voraussetzung war, dass der andere Staat verbindlich zusicherte, den Antragsteller nach der Entlassung einzubürgern. Erst mit der Aushändigung der Entlassungsurkunde wurde die Entlassung wirksam, und ab diesem Zeitpunkt galten die Betroffenen ausländerrechtlich als Nichtdeutsche. Für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Richter oder Soldaten war eine Entlassung grundsätzlich ausgeschlossen.
Seit der Gesetzesänderung besteht nur noch die Möglichkeit, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten. Der Verzicht unterscheidet sich grundlegend von der früheren Entlassung: Er setzt voraus, dass die betroffene Person bereits eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Damit richtet sich der Verzicht vor allem an Personen mit Mehrstaatigkeit, die auf Wunsch eines anderen Staates oder aus persönlichen Gründen ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten. Der Verzicht ist also kein vorbereitender Schritt zu einer neuen Einbürgerung, sondern eine bewusste Entscheidung, eine bestehende doppelte Staatsangehörigkeit zu beenden.
4. Verzichtsverfahren beim Bundesverwaltungsamt
Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein formeller Prozess, der beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder – bei Wohnsitz im Ausland – über eine deutsche Botschaft beantragt werden kann. Der Antrag wird durch eine Verzichtserklärung eingeleitet, die mit den notwendigen Nachweisen eingereicht werden muss. Dazu zählen unter anderem ein gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis sowie der Nachweis über eine andere Staatsangehörigkeit. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts erforderlich sein (siehe oben).
Nach der erfolgreichen Prüfung des Antrags stellt das BVA eine Verzichtsurkunde aus. Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird erst mit der Aushändigung dieser Urkunde rechtskräftig (§ 26 Abs. 3 StAG). Ab diesem Zeitpunkt gelten betroffene Personen in Deutschland als Ausländer und unterliegen den entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Wichtig zu beachten ist, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf Rentenansprüche, Beamtenverhältnisse oder Sozialleistungen haben kann.
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5. FAQ deutsche Staatsangehörigkeit ablegen
Was ist Voraussetzung für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
Wichtigste Voraussetzung für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist, dass Sie noch eine Staatsangehörigkeit besitzen. Die Vermeidung von Staatenlosigkeit ist insofern ein völkerrechtlicher Grundsatz.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit?
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit um einen Verzicht (§ 26 StAG).
Bestehen Formanforderungen für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
Ja, Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten müssen durch schriftliche Erklärung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben.
Wann benötige ich eine Genehmigung des Familiengerichts für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
Bei Minderjährigen muss in manchen Verzichtsfällen das Familiengericht zustimmen. Zuständig für die Genehmigung ist das Familiengericht
Schöneberg.
Wann wird der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wirksam?
Der Verzicht wird mit Aushändigung der Verzichtsurkunde wirksam (§ 26 Abs. 3 StAG).
6. Fazit deutsche Staatsangehörigkeit ablegen
Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein weitreichender rechtlicher Schritt, der sorgfältig vorbereitet und gut begründet sein muss. Wer diesen Weg geht, benötigt zwingend eine weitere Staatsangehörigkeit und muss ein formalisiertes Verfahren beim Bundesverwaltungsamt durchlaufen. Dabei ist besonders auf die rechtlichen Voraussetzungen, Formvorschriften und möglichen Folgen – etwa im Aufenthalts- oder Sozialrecht – zu achten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, nach einem freiwilligen Verzicht unter bestimmten Bedingungen wieder eingebürgert zu werden. Aufgrund der Tragweite und Komplexität dieser Themen empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.
Quellenverzeichnis
[1] Prof. Dr. Uwe Berlit, Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR), 1. Auflage 2000 (letzte Ergänzung LBW 14.02.2025)
[2] Hofmann, NK-AuslR, § 26 [Verzicht auf Staatsangehörigkeit], Geyer in Hofmann, Ausländerrecht | StAG § 26 | 3. Auflage 2023
[3] Kluth/Pettersson in BeckOK AuslR | StAG § 26 Rn. 1-18 | 45. Edition | Stand: 01.07.2025
[5] Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Auflage 2022
