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Städteguides zur Einbürgerung

Anwalt erläutert alle Informationen zu den Voraussetzungen der Einbürgerung in den jeweiligen Städten Deutschlands.

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Der Reichstag in Berlin.

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Die Einbürgerungsverfahren unterscheiden sich teilweise erheblich von Stadt zu Stadt, obwohl die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in jeder Stadt die gleichen sind (siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)). Die Unterschiede beziehen sich vor allem auf die unterschiedlichen Behörden für die Einbürgerung (manchmal Ausländerbehörde, manchmal spezielle Einbürgerungsbehörden, manchmal Bezirks- und Standesämter), die unterschiedlichen Dokumente und Formulare und die unterschiedlichen Antragswege (z.B. Onlinetool vorhanden oder nicht). Auch die Bearbeitungszeiten sind in jeder Stadt unterschiedlich. Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Informationen zur Einbürgerung in Ihrer Stadt. Speziell für Berlin weisen wir außerdem auf unseren VISAGUARD-Blogbeitrag zum Stand der Einbürgerungen in Berlin hin.

Inhaltsverzeichnis

1. Regionale Unterschiede Einbürgerung

2. Einbürgerungsverfahren in Berlin

3. Einbürgerung aus dem Ausland

4. FAQ 

5. Fazit 

6. VISAGUARD-Guides Einbürgerung

1. Regionale Unterschiede Einbürgerung

Zwar sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in jeder Stadt grundsätzlich die gleichen, allerdings unterscheiden sich die praktischen Verwaltungsverfahren je nach Behörde. Jede Stadt und jeder Landkreis kann eigene Verwaltungsstrukturen haben, was dazu führt, dass sich die zuständigen Einbürgerungsbehörden regional unterscheiden. Ein zentrales Einwanderungsamt existiert nicht, weshalb Antragsteller selbst herausfinden müssen, welche Behörde für ihren konkreten Fall zuständig ist.

Je nach Bundesland, Stadt oder Landkreis kann die Zuständigkeit für Einbürgerungsanträge bei ganz unterschiedlichen Ämtern liegen. In manchen Regionen übernimmt das Bürgeramt die Aufgaben der Einbürgerungsbehörde, anderswo sind Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen oder Ausländerbehörden verantwortlich. Leider haben diese Behörden nicht immer eine funktionierende Website oder andere öffentliche Informationen, die über die Zuständigkeit für Einbürgerungssachen informieren.

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2. Einbürgerungsverfahren in Berlin

In Berlin ist seit dem 01.01.2024 das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig für Einbürgerungen. Das Landesamt für Einbürgerung hat seine entsprechenden Verwaltungsvorschriften öffentlich im Internet publiziert (Teil S der Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)). In anderen Städten existieren solche öffentlichen Verwaltungsressourcen leider nicht, insbesondere nicht bei kleinen Einbürgerungsbehörden in den Landkreisen.  Die VISAGUARD-Städteguides auf dieser Seite sollen Ihnen deshalb dabei helfen, sich über das in Ihrer Stadt geltende Verfahren für die Einbürgerung zu informieren.

3. Einbürgerung aus dem Ausland

Wer seinen Einbürgerungsantrag aus dem Ausland stellt, muss besonders darauf achten, welche Behörde in Deutschland zuständig ist. Denn die Zuständigkeit hängt in solchen Fällen oft vom letzten Wohnort oder vom geplanten Aufenthaltsort in Deutschland ab. Die Verfahren werden dann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) geführt, welche die Einbürgerung mit Hilfe der jeweiligen Botschaften durchführt oder ablehnt.

Zur Einbürgerung aus dem Ausland gemäß § 14 StAG haben wir einen eigenen VISAGUARD-Guide geschrieben.

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4. FAQ regionale Unterschiede Einbürgerung

Welche Behörde ist für meinen Einbürgerungsantrag zuständig?

Die Zuständigkeit unterscheidet sich je nach Bundesland, Stadt oder Landkreis. In manchen Regionen ist das Bürgeramt zuständig, in anderen die Stadt- oder Kreisverwaltung oder die Ausländerbehörde. Ein zentrales Einwanderungsamt gibt es nicht.

 

Wie finde ich die richtige Behörde für meinen Antrag?

Oft ist es notwendig, direkt bei der Stadt- oder Kreisverwaltung nachzufragen. Leider verfügen nicht alle Behörden über klare Informationen auf ihren Webseiten. 

 

Gibt es Unterschiede im Verfahren zwischen den Städten?

Ja, auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen überall gleich sind, können die Abläufe und Bearbeitungswege unterschiedlich sein. Manche Behörden veröffentlichen ihre internen Verfahrenshinweise online, wie das LEA in Berlin. Kleinere Behörden tun das jedoch häufig nicht.

Wie läuft die Einbürgerung ab, wenn ich im Ausland lebe?

In diesem Fall ist in der Regel das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Die Einbürgerungsverfahren werden dann über das BVA in Zusammenarbeit mit den deutschen Botschaften bearbeitet. 

5. Fazit regionale Unterschiede Einbürgerung
Die Einbürgerung in Deutschland folgt zwar bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regeln, die praktische Umsetzung ist jedoch stark von der regional zuständigen Behörde abhängig. Während in Großstädten wie Berlin zentrale Stellen mit veröffentlichten Verfahren existieren, sind Informationen in kleineren Städten oder Landkreisen oft schwer zugänglich. Wer sich einbürgern lassen möchte, sollte daher frühzeitig prüfen, welche Behörde im eigenen Fall zuständig ist. Für Antragsteller im Ausland übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Verfahren in Zusammenarbeit mit den Botschaften. 

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