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EU-Richtlinien und Verordnungen Visum

Europäische Richtlinien und Verordnungen erklärt: Diese europäischen Rechte gelten.

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bild einer europaische richtlinie
Hier erfahren Sie ...
  • was der Unterschied zwischen EU-Richtlinie und EU-Verordnung ist

  • was europäisches Sekundärrecht ist

  • was EU-Sekundärrecht im Bereich Immigration regelt

  • direkte Anwendbarkeit von EU-Richtlinien

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist EU-Sekundärrecht?

2. Wichtigste EU-Richtlinien (Migrationsrecht)

3. Wichtigste EU-Verordnungen (Migrationsrecht)

4. EU-Sekundärrecht und Visum

5. FAQ

6. Fazit

1. Was ist EU-Sekundärrecht?

Das EU-Sekundärrecht umfasst alle Rechtsakte, die mittelbar auf den Gründungsverträgen der Europäischen Union beruhen – also insbesondere dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dazu zählen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Verordnungen und Richtlinien sind dabei die wichtigsten Instrumente im Bereich Migration und Visum, da sie den EU-Organen die Möglichkeit bieten, die Rechtslage direkt zu gestalten.

Der rechtliche Rahmen für das Sekundärrecht ergibt sich aus Artikel 288 AEUV. Das Sekundärrecht dient dazu, die Ziele des Primärrechts – etwa die Regelung von Migration, Asyl oder der Freizügigkeit – konkret umzusetzen und einheitliche Mindeststandards innerhalb der EU zu schaffen. Während Verordnungen in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, müssen Richtlinien von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

2. Wichtigste EU-Richtlinien (Migrationsrecht)

Im Migrationsrecht der EU sind mehrere Richtlinien von großer Bedeutung. Sie setzen europaweit Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in ihre nationalen Gesetze übernommen werden müssen. Wichtige Beispiele für Sekundärrecht im Bereich Visum und Migration sind die folgenden Richtlinien:


Jede dieser Richtlinien legt verbindliche Rahmenbedingungen im Bereich Migration und Visum fest, lässt den Mitgliedstaaten aber Spielraum in der praktischen Umsetzung. Dadurch können Unterschiede zwischen den Ländern bestehen – auch bei der Visumvergabe.

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3. Wichtigste EU-Verordnungen (Migrationsrecht)

Anders als Richtlinien gelten Verordnungen unmittelbar in allen EU-Staaten und schaffen so eine hohe Rechtsvereinheitlichung. Eine Verordnung muss also nicht in nationales Recht umgesetzt worden sein, sondern ist unmittelbar anwendbar. Die wohl bekannteste Verordnung im Visumbereich ist die Visakodex-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 810/2009). Sie regelt europaweit das Verfahren für die Erteilung von Schengen-Visa. Wichtig ist dementsprechend auch die Verordnung zur Ausnahme von der Visumpflicht für Drittstaatsangehörige (Verordnung (EU) 2018/1806). Auch die Verordnung über das Entry/Exit-System (EES) und die Verordnung über ETIAS, das europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem, sind zentrale Bausteine eines einheitlichen EU-Grenzmanagements.

Eine weitere wichtige Verordnung ist der Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399), der unter anderem regelt, wann und wie EU-Außengrenzen kontrolliert werden. Diese Regelungen gelten ohne nationale Umsetzungspflicht und müssen von Behörden und Gerichten direkt angewendet werden. Gerade im Visumbereich bedeutet das: Antragsteller können sich unmittelbar auf ihre Rechte aus Verordnungen berufen und die Mitgliedstaaten haben keinen Spielraum bei der Umsetzung.

4. EU-Sekundärrecht und Visum

Das Zusammenspiel aus Richtlinien und Verordnungen prägt das Visumrecht in der Europäischen Union entscheidend. Während die Schengen-Visa inhaltlich und verfahrenstechnisch weitgehend durch EU-Verordnungen geregelt sind, betreffen viele nationale Visa die Umsetzung von Richtlinien. Wer etwa ein nationales Visum zur Familienzusammenführung oder für ein Studium beantragt, profitiert von den Schutzmechanismen und Mindeststandards der entsprechenden Richtlinie.

Das System des Sekundärrechts lässt sich im Visumbereich also vor allem so zusammenfassen, dass der Schengen-Raum und Schengen-Visa direkt von EU-Verordnungen geregelt werden, während die Mitgliedstaaten bei langfristigen D-Visa durch die Richtlinien einen souveränen Umsetzungsspielraum haben. Gleichzeitig zeigt sich hier die Herausforderung: Da Richtlinien erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, bestehen in der Praxis Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten – zum Beispiel bei Bearbeitungsfristen, Dokumentenerfordernissen oder Ablehnungsgründen. Das macht eine fundierte rechtliche Beratung im Visumverfahren umso wichtiger.

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5. FAQ EU-Sekundärrecht und Visum

Was ist der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung?

Verordnungen gelten unmittelbar in jedem EU-Staat, während Richtlinien erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.


Welches System des EU-Sekundärrechts gilt im Visumbereich?

Schengen-Visa und Schengenregeln werden meistens durch Verordnungen geregelt, langfristige D-Visa werden meist durch Richtlinien geregelt.


Welche Verordnung regelt das Schengen-Visum?

Die Visakodex-Verordnung (EG Nr. 810/2009) regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums.


Kann ich mich als Antragsteller auf eine EU-Richtlinie berufen?

Grundsätzlich ja – insbesondere wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen ist oder das nationale Recht die Richtlinie fehlerhaft umsetzt. Die direkte Berufung auf Richtlinien ist jedoch rechtlich komplex und anspruchsvoll.

6. Fazit EU-Sekundärrecht und Visum

EU-Sekundärrecht bestimmt maßgeblich, wie das Visumrecht in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten ausgestaltet ist. Während Verordnungen sofort gelten, schaffen Richtlinien nur Rahmenbedingungen, die national ausgestaltet werden müssen. Wer ein Visum beantragt, sollte wissen, welche europarechtlichen Vorgaben Anwendung finden – denn sie begründen konkrete Rechte und Pflichten. VISAGUARD unterstützt Sie dabei, Ihre Möglichkeiten im Lichte des EU-Rechts sicher einzuschätzen und durchzusetzen.

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