top of page

Staatenlosigkeit

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle Informationen zu Einbürgerungsmöglichkeiten, Rechten und Pflichten von Staatenlosen.

Teilen:

Hier erfahren Sie

  • was Staatenlosigkeit ist und wie sie entsteht

  • welche Rechte staatenlose Personen haben

  • wie Staatenlosigkeit vermieden wird

  • alles zur Staatenlosigkeit im Migrationsrecht

Inhaltsverzeichnis

1. Staatenlosigkeit: Ursachen und rechtliche Grundlagen

2. Rechtsstellung Staatenloser in Deutschland

3. Internationale Bestrebungen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit

4. Einbürgerung staatenloser Personen: Voraussetzungen und Verfahren

6. Staatenlosigkeit im Migrationsrecht

7. FAQ Staatenlosigkeit

8. Fazit Staatenlosigkeit

1. Staatenlosigkeit: Ursachen und rechtliche Grundlagen

Was ist Staatenlosigkeit?

Staatenlos ist eine Person, die von keinem Staat als Staatsangehörige im Sinne seines innerstaatlichen Rechts angesehen wird (Art. 1 Abs. 1 Staatenlosenübereinkommen von 1954). Diese de jure Staatenlosigkeit ist strikt zu unterscheiden von der de facto Staatenlosigkeit, bei der Personen zwar formal über eine Staatsangehörigkeit verfügen, faktisch aber keinen Schutz durch den Herkunftsstaat erhalten. Ursachen sind oftmals politische Umbrüche, Diskriminierungen oder administrative Barrieren.

Für die Feststellung der Staatenlosigkeit ist maßgeblich, ob eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein anderer Staat die betreffende Person als eigenen Staatsangehörigen anerkennt. Ist dies nicht der Fall, liegt Staatenlosigkeit vor – mit weitreichenden Folgen für Betroffene, insbesondere im Aufenthalts- und Sozialrecht. Besteht hingegen eine irgendwie geartete rechtliche Verbindung zu einem anderen Staat, handelt es sich nicht um Staatenlosigkeit, sondern gegebenenfalls um eine ungeklärte Staatsangehörigkeit.

2. Rechtsstellung Staatenloser in Deutschland

Menschen ohne Staatsangehörigkeit sind nicht rechtlos, doch ihre Rechtsstellung ist im Vergleich zu Staatsangehörigen oder regulären Ausländer*innen deutlich eingeschränkt. Sie unterliegen zwar der Gebietshoheit des Staates, in dem sie sich aufhalten, genießen aber weder diplomatischen Schutz noch viele staatsbürgerliche Rechte. Selbst fundamentale Rechte wie Bewegungsfreiheit, Erwerbs- oder Familienzusammenführung können eingeschränkt sein.

Um dennoch ein Mindestmaß an rechtlicher Absicherung zu gewährleisten, erkennen internationale Abkommen – wie das Staatenlosenübereinkommen von 1954 oder das Minderungsübereinkommen von 1961 – bestimmten Gruppen von Staatenlosen unter bestimmten Voraussetzungen einen Einbürgerungsanspruch zu. In Deutschland ist z.B. eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Personen möglich, die hier geboren wurden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Internationale Bestrebungen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit

Bereits seit dem frühen 20. Jahrhundert wird auf internationaler Ebene versucht, die Zahl staatenloser Personen durch völkerrechtliche Übereinkommen zu verringern. Ein zentraler Meilenstein war die Haager Konferenz von 1930, die u.a. Grundsätze wie den Verzicht auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ohne vorherigen Erwerb einer neuen enthielt. Weitere Regelungen betreffen Eheschließung, Adoption und Geburt unbekannter Kinder.

Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 sieht vor, dass Personen, die andernfalls staatenlos wären, durch Geburt oder Antrag die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates erwerben können. Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat und hat entsprechende Regelungen auch in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist stets, Staatenlosigkeit möglichst zu vermeiden – besonders bei Kindern, die im Inland geboren werden.

4. Einbürgerung staatenloser Personen: Voraussetzungen und Verfahren

Staatenlose, die in Deutschland geboren wurden und hier einen dauerhaften Aufenthalt haben, können unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden. Die Voraussetzungen sind in Art. 1 und 2 des Ausführungsgesetzes zum Staatenlosenminderungsübereinkommen geregelt. Der Antrag muss vor dem 21. Lebensjahr gestellt werden, der Aufenthalt muss seit mindestens fünf Jahren bestehen und es dürfen keine schweren Straftaten vorliegen.

Wichtig: Für die Frage, ob ein Aufenthalt als "dauerhaft" gilt, ist nicht zwingend ein Aufenthaltstitel erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, ob die Ausländerbehörde tatsächlich von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen absieht. In der Praxis wird damit auch faktisch geduldeten Personen mit langer Aufenthaltsdauer ein Zugang zur Einbürgerung ermöglicht – ein bedeutender Schritt zur rechtlichen Gleichstellung.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

6. Staatenlosigkeit im Migrationsrecht

Staatenlosigkeit spielt auch im Migrations- und Asylrecht eine besondere Rolle, da sie sowohl Schutzgründe begründen als auch die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen erschweren kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Entzug der Staatsangehörigkeit oder die willkürliche Verweigerung der Einbürgerung im Herkunftsstaat unter Umständen eine Verfolgungshandlung im Sinne des Asylrechts darstellen kann. Wird eine Person allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, politischen Überzeugung oder Religion staatenlos gemacht, kann dies ein Anknüpfungspunkt für internationalen Schutz sein (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. a Qualifikationsrichtlinie).

7. FAQ Staatenlosigkeit

Was bedeutet es, staatenlos zu sein?

Staatenlos ist, wer von keinem Staat nach dessen Recht als Staatsangehörige*r anerkannt wird. Es fehlt damit an der Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat.


Wie entsteht Staatenlosigkeit?

Staatenlosigkeit kann durch Geburt, den Verlust der Staatsangehörigkeit oder durch völkerrechtliche Vorgänge wie Gebietsveränderungen und Ausbürgerungen entstehen.


Haben Staatenlose Rechte in Deutschland?

Ja, sie haben Anspruch auf grundlegende Menschenrechte. Ohne spezielle Aufenthaltstitel sind sie jedoch rechtlich benachteiligt und nicht voll integriert.


Wie können Staatenlose eingebürgert werden?

Für in Deutschland geborene Staatenlose besteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf Einbürgerung, insbesondere bei langjährigem Aufenthalt und Straffreiheit.

8. Fazit Staatenlosigkeit

Staatenlosigkeit ist kein bloßes abstraktes Phänomen, sondern betrifft auch in Deutschland eine relevante Zahl von Menschen. Für die Betroffenen bedeutet sie Unsicherheit, Rechtsunsicherheit und soziale Ausgrenzung. Der deutsche Gesetzgeber hat mit völkerrechtlichen Übereinkommen und nationalen Regelungen einen Rahmen geschaffen, der eine Einbürgerung ermöglicht. Für Unternehmen, Behörden und Beratungsstellen ist es essenziell, die Besonderheiten staatenloser Personen zu erkennen – und passende Lösungswege zu kennen.

Quellenverzeichnis

[1] Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 8. Auflage 2023

[2] UNHCR - Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

[3] UNHCR - Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Black Vector Silouhette of Berlin
bottom of page