Umwandlung Visum Aufenthaltserlaubnis

Alle Informationen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, nachdem Sie mit einem D-Visum eingereist sind.
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Hier erfahren Sie
wie Sie das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln
wie Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden
wie Anträge bei der Ausländerbehörde gestellt werden
was die sogenannte Fiktionswirkung ist
Inhaltsverzeichnis
1. Visum zu Aufenthaltserlaubnis
2. Wohnsitz anmelden
3. Aufenthaltserlaubnis beantragen
4. Fiktionswirkung
5. Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
6. FAQ
7. Fazit
1. Visum zu Aufenthaltserlaubnis
Nachdem Sie das Visum erhalten haben, müssen Sie es in Deutschland vor dem Ablauf des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Im Gegensatz zu Schengen-Visa können nationale D-Visa nach der Einreise zu einer Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden (siehe im Falle von Schengen-Visa unseren Guide “Schengen-Visa zu Aufenthaltserlaubnis”). Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes gestellt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem Sie mit einem D-Visum nach Deutschland eingereist sind.
2. Wohnsitz anmelden
Für Ausländer in Deutschland ist die Anmeldung der Wohnung ein unverzichtbarer erster Schritt nach der Einreise. Nach deutschem Melderecht (§ 17 Bundesmeldegesetz – BMG) ist jede Person verpflichtet, ihren Wohnsitz anzumelden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Bürgeramt oder dem Rathaus und dient der rechtlichen Erfassung des Wohnortes. Im Anschluss wird eine sogenannte Meldebescheinigung ausgestellt, die als offizieller Nachweis des Wohnsitzes dient.
Ohne Meldebescheinigung kann die Ausländerbehörde den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nicht bearbeiten, da sie ihre Zuständigkeit davon abhängig macht. Besonders in Großstädten wie Berlin kann es jedoch schwierig sein, zeitnah einen Termin für die Anmeldung zu erhalten. In solchen Fällen kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Migrationsrecht hilfreich sein, um die erforderliche Anmeldung und damit die Einleitung des Aufenthaltsverfahrens zu sichern. Insofern ist eine Meldebescheinigung rechtlich nicht zwingend erforderlich, da sich die Zuständigkeit der Ausländerbehörde nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und nicht nach dem offiziellen Meldeort richtet (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG).
3. Aufenthaltserlaubnis beantragen
Sobald die Wohnung angemeldet ist, muss die Aufenthaltserlaubnis bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden (siehe hierzu auch unseren Guide zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis). Laut dem Aufenthaltsrecht ist hierfür keine bestimmte Form vorgeschrieben – ein Antrag kann also theoretisch per Brief, E-Mail oder Fax gestellt werden. In der Praxis akzeptieren viele Behörden jedoch nur noch Online-Anträge. Wichtig: Für die größten Städte stehen spezielle Online-Portale zur Verfügung – etwa in Berlin, Frankfurt am Main oder München.
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Problematisch ist, dass die Online-Portale oft pauschale Anforderungen stellen, die nicht zu jedem Einzelfall passen. Dokumente, die im individuellen Fall gar nicht notwendig sind, werden trotzdem verlangt, was zu unnötigen Verzögerungen führen kann. Hier kann ein Rechtsanwalt für Ausländerrecht wertvolle Unterstützung leisten. Über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kann er direkt mit der Behörde kommunizieren und Dokumente rechtssicher einreichen – ein entscheidender Vorteil gegenüber privaten Antragstellern.
4. Fiktionswirkung
Nach der Antragstellung tritt die sogenannte Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein. Diese Regelung sorgt dafür, dass der Aufenthalt auch nach Ablauf des bisherigen Visums weiterhin als legal gilt, bis über den Antrag entschieden wurde (wenn der Antrag vor Ablauf des Visums gestellt wurde). Für viele Antragsteller bedeutet das eine enorme Erleichterung – insbesondere wenn sich die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde verzögert.
Dennoch kann es in der Praxis zu Problemen kommen: Die Fiktionswirkung muss durch eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nachgewiesen werden (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Viele Behörden sind jedoch überlastet und stellen diese Bescheinigung nicht rechtzeitig aus. Das kann gravierende Folgen haben – etwa für die Verlängerung von Arbeitsverträgen oder bei geplanten Auslandsreisen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand einzuschalten.
5. Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie alles richtig gemacht haben, erhalten Sie im Anschluss an die Antragstellung die Aufenthaltserlaubnis. Im Termin erfolgt eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung, bei der Personalien und Fingerabdrücke aufgenommen werden (§ 49 AufenthG). Zudem prüft die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter, ob alle Unterlagen vollständig sind. Wenn erforderlich, werden auch Sprachkenntnisse überprüft – häufig in Form eines kurzen Gesprächs auf Deutsch. Abschließend wird die Aufenthaltserlaubnis bei der Bundesdruckerei bestellt. Der Antragsteller erhält ein Bestätigungsschreiben, das in vielen Fällen bereits als rechtsgültige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt (§ 41 VwVfG). Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dient anschließend als offizieller Nachweis und wird einige Wochen später per Abholtermin ausgegeben. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie sich dann dauerhaft in Deutschland aufhalten.
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6. FAQ
Was bedeutet die Umwandlung eines Visums in eine Aufenthaltserlaubnis?
Nach der Einreise mit einem nationalen D-Visum muss dieses vor Ablauf bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Das gilt nicht für Schengen-Visa.
Wie melde ich meinen Wohnsitz in Deutschland an?
Die Wohnsitzanmeldung erfolgt beim Bürgeramt oder Rathaus Ihrer Stadt. Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) ist jede Person verpflichtet, sich nach dem Umzug innerhalb weniger Tage anzumelden. Sie erhalten eine Meldebescheinigung, die für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wichtig ist.
Was passiert, wenn ich keinen Termin zur Anmeldung finde?
In Großstädten wie Berlin sind Termine oft knapp. Eine verspätete Anmeldung kann das Aufenthaltsverfahren verzögern. Zur Not kann ein Anwalt helfen – auch weil die Ausländerbehörde sich rechtlich am tatsächlichen Aufenthaltsort und nicht zwingend an der Meldeadresse orientiert (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG).
Wie stelle ich den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis?
Der Antrag kann formlos erfolgen (per E-Mail, Fax oder Brief). Viele Ausländerbehörden akzeptieren jedoch nur Online-Anträge über offizielle Portale – besonders in Städten wie Berlin, München oder Frankfurt am Main.
7. Fazit
Die Umwandlung eines nationalen Visums (D-Visum) in eine Aufenthaltserlaubnis ist ein mehrstufiger, rechtlich geregelter Prozess, der frühzeitig nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden sollte. Zentrale Schritte sind die Wohnsitzanmeldung, der fristgerechte Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde und das Verständnis der sogenannten Fiktionswirkung, die einen rechtmäßigen Aufenthalt während der Bearbeitungszeit sichert. Trotz der Möglichkeit digitaler Antragstellung können individuelle Anforderungen und überlastete Behörden zu Verzögerungen führen – insbesondere bei der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwaltin für Migrationsrecht kann helfen, Fehler zu vermeiden, unnötige Wartezeiten zu verkürzen und die Kommunikation mit den Behörden zu optimieren. Wer alle Anforderungen sorgfältig erfüllt, erhält schließlich die Aufenthaltserlaubnis in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) und kann damit dauerhaft legal in Deutschland leben.
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