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Erlöschen der Blauen Karte

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Alle Informationen, wann die Blaue Karte EU erlischt oder widerrufen werden kann.

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Hier erfahren Sie

  • wie lange die Blaue Karte EU gültig bleibt

  • wann die Blaue Karte EU erlischt

  • wann die Blaue Karte EU zurückgenommen oder widerrufen werden kann

  • alles zur nachträglichen Befristung bei der Blauen Karte

Inhaltsverzeichnis

1. Blaue Karte Gültigkeit

2. Erlöschen der Blauen Karte

3. Rücknahme & Widerruf Blaue Karte

4. Nachträgliche Befristung Blaue Karte

5. FAQ

6. Fazit

1. Blaue Karte EU: Gültigkeit und Dauer

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Ihre Gültigkeit ist grundsätzlich an die Dauer des Arbeitsvertrags gekoppelt, zuzüglich drei weiterer Monate, beträgt jedoch höchstens vier Jahre (siehe § 18 Abs. 4 AufenthG). Vor Ablauf kann sie verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Auch Familienangehörige erhalten Aufenthaltstitel, die an die Blaue Karte gekoppelt sind. Für sie gelten in der Regel die gleichen Gültigkeitsfristen. Ein rechtzeitiger Antrag auf Verlängerung ist unerlässlich, um einen ununterbrochenen Aufenthalt sicherzustellen und Probleme bei der Aufenthaltsverfestigung zu vermeiden.

2. Wann erlischt die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU erlischt automatisch bei Ablauf ihrer Geltungsdauer. Daneben kann sie auch in bestimmten anderen Fällen erlöschen: etwa wenn der Inhaber aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreist oder länger als zwölf Monate nicht wieder in das Bundesgebiet zurückkehrt (siehe § 51 Abs. 10 AufenthG). Diese verlängerte Frist gilt ausschließlich für Inhaber der Blauen Karte EU und deren Familienangehörige. Für alle anderen Ausländer mit Aufenthaltstitel gilt die 6 monatige Frist (siehe VISAGUARD-Artikel zum Erlöschen von Aufenthaltstiteln).

Auch eine Ausweisung oder eine Abschiebungsanordnung nach Erteilung der Blauen Karte kann zum Erlöschen führen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 51 Aufenthaltsgesetz. In der Praxis ist kommt dies allerdings sehr selten vor, da Fachkräfte sehr selten ausgewiesen oder abgeschoben werden.

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Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Rücknahme und Widerruf der Blauen Karte

Neben dem automatischen Erlöschen kann die Blaue Karte EU auch durch Rücknahme oder Widerruf beendet werden (§ 52 AufenthG). Eine Rücknahme erfolgt, wenn der Titel von Anfang an rechtswidrig war – zum Beispiel durch falsche Angaben bei der Antragstellung. Der Widerruf ist möglich, wenn nachträglich Umstände eintreten, die zur Ablehnung geführt hätten, etwa der Verlust des Arbeitsplatzes ohne neue Beschäftigung innerhalb der zulässigen Frist. Ein Widerruf ist auch dann möglich, wenn die für den Aufenthalt maßgeblichen Voraussetzungen entfallen sind. Dies betrifft etwa den Verlust der Qualifikation oder das Unterschreiten des Mindestgehalts. Die zuständigen Ausländerbehörden prüfen diese Fälle individuell und müssen dabei auch unionsrechtliche Vorgaben einhalten.

Ein spezieller Widerrufsgrund für die Blaue Karte EU ist außerdem die unterlassene Meldung des Jobverlusts. Gemäß § 82 Abs. 6 AufenthG müssen Ausländer mit einer Blauen Karte EU es mitteilen, wenn sie ihren Job verlieren. Unterlassen sie diese Mitteilung, darf die Ausländerbehörde die Blaue Karte EU widerrufen (§ 52 Abs. 2b AufenthG).

4. Nachträgliche Befristung der Blauen Karte

In besonderen Fällen kann eine ursprünglich unbefristete oder längerfristige Blaue Karte EU außerdem nachträglich befristet werden. Dies geschieht beispielsweise bei Zweifeln an der langfristigen Bindung an den deutschen Arbeitsmarkt oder bei einem drohenden Wegfall der Beschäftigung. Eine solche nachträgliche Befristung ist rechtlich zulässig, muss jedoch begründet und verhältnismäßig sein.

Auch wenn neue Erkenntnisse über den Arbeitgeber oder die Tätigkeit vorliegen, die Zweifel an der Echtheit des Beschäftigungsverhältnisses wecken, kann die Blaue Karte mit einer Befristung versehen werden. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu wahren und rechtzeitig auf mögliche Einschränkungen zu reagieren.

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5. FAQ Erlöschen Blaue Karte

Wann genau erlischt die Blaue Karte EU automatisch?
Die Blaue Karte EU erlischt automatisch, wenn ihre Geltungsdauer abläuft, eine Ausreise aus nicht nur vorübergehendem Grund erfolgt oder wenn der Inhaber länger als zwölf Monate nicht wieder in das Bundesgebiet einreist. Ein Jobverlust führt nicht automatisch zum Erlöschen, kann aber einen Widerrufsgrund darstellen, wenn nicht zeitnah ein neuer Job gefunden wird.


Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?
Ein Verlust der Beschäftigung führt nicht automatisch zum Widerruf. Es besteht grundsätzlich eine Übergangsfrist von drei Monaten, in der eine neue passende Beschäftigung aufgenommen werden kann. Wird diese Frist überschritten, kann die Blaue Karte widerrufen werden.


Kann ich während eines längeren Auslandsaufenthalts meine Blaue Karte verlieren?
Ja, wenn Sie sich länger als zwölf Monate außerhalb Deutschlands aufhalten, erlischt die Blaue Karte EU, sofern keine längere Frist von der Ausländerbehörde genehmigt wurde. Dies gilt auch für mitreisende Familienangehörige.

6. Fazit: Blaue Karte EU – Gültigkeit mit Bedingungen

Die Blaue Karte EU ist ein attraktiver Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte, bringt aber klare rechtliche Rahmenbedingungen mit sich. Neben dem Ablauf der Gültigkeit spielen auch Aspekte wie der Aufenthaltsort, die Dauer des Auslandsaufenthalts und die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses eine zentrale Rolle. VISAGUARD unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Gültigkeit, Verlängerung oder Rücknahme Ihrer Blauen Karte EU. Wer frühzeitig handelt und sich rechtlich absichert, kann Risiken wie das Erlöschen oder den Widerruf vermeiden und langfristig erfolgreich in Deutschland arbeiten und leben.

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