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Blaue Karte Gehalt (Deutschland)

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Dieses Gehalt brauchen Sie für die Beantragung der Blauen Karte.

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Hier erfahren Sie

  • welches Gehalt Sie für die Blaue Karte brauchen (2025)

  • welches Gehalt für Mangelberufe gilt

  • welches Gehalt für IT-Spezialisten notwendig ist

  • alles zur Erhöhung der Gehaltsgrenzen

Inhaltsverzeichnis

1. Blaue Karte Gehalt: Diese Voraussetzungen müssen Sie 2025 erfüllen

2. Mangelberufe: Niedrigere Gehaltsgrenze für besonders gesuchte Fachkräfte

3. Gehalt für IT-Spezialisten und Berufsanfänger (§ 18g Abs. 2, Abs. 6 AufenthG)

4. Gelten auch Gehaltserhöhungen, Teilzeit und Sonderzahlungen?

5. FAQ Gehalt Blaue Karte

6. Fazit Gehalt Blaue Karte

1. Blaue Karte Gehalt: Diese Voraussetzungen müssen Sie 2025 erfüllen

Wer als ausländische Fachkraft in Deutschland arbeiten möchte, kann unter bestimmten Bedingungen die Blaue Karte EU beantragen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das richtige Gehalt. Für das Jahr 2025 gelten neue Mindestgehaltsgrenzen, die sich nach der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung richten. Die reguläre Gehaltsgrenze („große“ Blaue Karte) liegt 2025 bei mindestens 50 % dieser Bemessungsgrenze. Das bedeutet: Sie müssen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 48.300 Euro nachweisen.

Für bestimmte Gruppen gilt jedoch eine niedrigere Gehaltsschwelle. Dazu zählen Mangelberufe, Berufsanfänger und IT-Spezialisten. Hier reicht es aus, wenn das Jahresgehalt mindestens 45,3 % der Bemessungsgrenze beträgt – also rund 43.759,80 Euro im Jahr 2025. Wichtig: Diese Grenzen gelten unabhängig davon, ob das Gehalt monatlich oder jährlich angegeben wird. Entscheidend ist, dass die im Arbeitsvertrag garantierte Bruttovergütung die jeweilige Schwelle erreicht.

2. Mangelberufe: Niedrigere Gehaltsgrenze für besonders gesuchte Fachkräfte

Im Jahr 2023 wurde die Liste der sogenannten Engpassberufe deutlich erweitert. Dazu zählen nun unter anderem Führungskräfte in Produktion, Logistik und IT, aber auch Ärzte, Ingenieure, Lehrkräfte sowie akademische Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe. Wer in einem dieser Berufe arbeitet, kann die Blaue Karte bereits mit einem geringeren Gehalt erhalten, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Klassifikation der Mangelberufe richtet sich nach dem internationalen Berufsklassifikationssystem ISCO-08. Dort sind in den jeweiligen Berufsklassen alle Berufe aufgelistet, die eine Blaue Karte EU nach der Engpassregelung beantragen können. Die zuständigen Behörden prüfen in diesen Fällen zusätzlich, ob eine „angemessene Beschäftigung“ vorliegt.

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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

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3. Gehalt für IT-Spezialisten und Berufsanfänger (§ 18g Abs. 2, Abs. 6 AufenthG)

Für IT-Spezialisten ohne formalen Hochschulabschluss gelten Sonderregeln: Sie können ebenfalls eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren nachweisen können – und ein Gehalt von mindestens 43.759,80 Euro brutto pro Jahr erhalten. Der IT-Bereich ist damit besonders offen für qualifizierte Fachkräfte mit praktischer Erfahrung.

Auch wer seinen Hochschulabschluss erst kürzlich erworben hat, profitiert von der niedrigeren Gehaltsgrenze (Berufsanfänger). Wenn der Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt, genügt ebenfalls das reduzierte Gehalt für die Erteilung der Blauen Karte. Diese Regelung soll den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und Fachkräfte anziehen.

4. Gelten auch Gehaltserhöhungen, Teilzeit und Sonderzahlungen?

Wird die Gehaltsschwelle zu Beginn eines Kalenderjahres angehoben, hat das keinen Einfluss auf bereits erteilte Blaue Karten – es sei denn, es steht ein Arbeitgeberwechsel in den ersten zwölf Monaten oder eine Verlängerung des Titels an. In diesen Fällen muss das neue Gehalt den aktuellen Anforderungen entsprechen. Wenn allerdings lediglich die Gehaltsgrenze durch den Jahreswechsel steigt, soll nach den Anweisungen des Bundesministerium des Innern (BMI) die Blaue Karte EU nicht entzogen werden.

Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können angerechnet werden, sofern sie im Arbeitsvertrag konkret beziffert sind. Bonuszahlungen, die an besondere Leistungen geknüpft sind, zählen hingegen nicht dazu, da diese Zahlungen unter einer Bedingung stehen. Bei Teilzeitbeschäftigung muss das tatsächlich gezahlte Jahresgehalt die Mindestgrenze erreichen. Eine rechnerische Hochrechnung auf ein fiktives Vollzeitgehalt ist nicht zulässig. Sehr wohl kann aber eine Blaue Karte mit einem Teilzeitjob beantragt werden, wenn das Gehalt in Teilzeit die notwendige Grenze erreicht.

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5. FAQ Gehalt Blaue Karte

Wie hoch muss mein Gehalt für die Blaue Karte EU 2025 mindestens sein?

Für die reguläre Blaue Karte müssen Sie mindestens 48.300 Euro brutto im Jahr verdienen. Für bestimmte Gruppen – etwa Mangelberufe, Berufsanfänger oder IT-Spezialisten – genügt ein Gehalt von rund 43.759,80 Euro.


Wie weiß ich, ob mein Beruf als Mangelberuf gilt?

Mangelberufe werden nach dem ISCO-08-Klassifikationssystem eingestuft. Dazu gehören z. B. medizinische Berufe, Ingenieure, Lehrkräfte, Pflegekräfte, IT-Fachleute und Führungskräfte in bestimmten Bereichen. Die zuständige Behörde prüft, ob Ihr Beruf unter diese Kategorie fällt.


Zählt Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zum Gehalt dazu?

Ja, aber nur, wenn diese Zahlungen im Arbeitsvertrag ausdrücklich und verbindlich geregelt sind. Leistungsabhängige Boni werden nicht angerechnet, da sie nicht garantiert sind.


Kann ich die Blaue Karte auch mit einem Teilzeitjob bekommen?

Grundsätzlich ja – solange das tatsächliche Jahresbruttogehalt die jeweilige Gehaltsschwelle erreicht. Eine rechnerische Hochrechnung auf ein fiktives Vollzeitgehalt reicht nicht aus.


Was passiert, wenn die Gehaltsgrenze 2026 steigt? Muss ich dann mein Gehalt anpassen?

Nur bei einem Arbeitgeberwechsel in den ersten zwölf Monaten oder bei einer Verlängerung der Blauen Karte muss das neue Gehalt den dann geltenden Anforderungen entsprechen. Eine nachträgliche Entziehung wegen angehobener Grenze ist nicht vorgesehen.

6. Fazit

Die Blaue Karte EU bleibt auch 2025 ein attraktiver Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Entscheidend für die Erteilung ist das richtige Gehalt – abhängig vom Beruf, der Qualifikation und der Berufserfahrung. Besonders positiv: Auch Berufsanfänger und erfahrene IT-Spezialisten ohne Studium haben realistische Chancen auf die Blaue Karte, wenn das reduzierte Mindestgehalt erreicht wird. Wichtig ist jedoch, dass alle Bedingungen – insbesondere die konkrete Gehaltszusage im Arbeitsvertrag – erfüllt sind. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

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