Städteguides Einbürgerung

Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Einbürgerung in den jeweiligen Städten Deutschlands.
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Die Einbürgerungsverfahren unterscheiden sich teilweise erheblich von Stadt zu Stadt, obwohl die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in jeder Stadt die gleichen sind (siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)). Die Unterschiede beziehen sich vor allem auf die unterschiedlichen Behörden für die Einbürgerung (manchmal Ausländerbehörde, manchmal spezielle Einbürgerungsbehörden, manchmal Bezirks- und Standesämter), die unterschiedlichen Dokumente und Formulare und die unterschiedlichen Antragswege (z.B. Onlinetool vorhanden oder nicht). Auch die Bearbeitungszeiten sind in jeder Stadt unterschiedlich. Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Informationen zur Einbürgerung in Ihrer Stadt. Speziell für Berlin weisen wir außerdem auf unseren VISAGUARD-Blogbeitrag zum Stand der Einbürgerungen in Berlin hin.
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Regionale Unterschiede Einbürgerung
Zwar sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in jeder Stadt grundsätzlich die gleichen, allerdings unterscheiden sich die praktischen Verwaltungsverfahren je nach Behörde. Jede Stadt und jeder Landkreis kann eigene Verwaltungsstrukturen haben, was dazu führt, dass sich die zuständigen Einbürgerungsbehörden regional unterscheiden. Ein zentrales Einwanderungsamt existiert nicht, weshalb Antragsteller selbst herausfinden müssen, welche Behörde für ihren konkreten Fall zuständig ist.
Je nach Bundesland, Stadt oder Landkreis kann die Zuständigkeit für Einbürgerungsanträge bei ganz unterschiedlichen Ämtern liegen. In manchen Regionen übernimmt das Bürgeramt die Aufgaben der Einbürgerungsbehörde, anderswo sind Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen oder Ausländerbehörden verantwortlich. Leider haben diese Behörden nicht immer eine funktionierende Website oder andere öffentliche Informationen, die über die Zuständigkeit für Einbürgerungssachen informieren.
Einbürgerungsverfahren in Berlin
In Berlin ist seit dem 01.01.2024 das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig für Einbürgerungen. Das Landesamt für Einbürgerung hat seine entsprechenden Verwaltungsvorschriften öffentlich im Internet publiziert (Teil S der Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)). In anderen Städten existieren solche öffentlichen Verwaltungsressourcen leider nicht, insbesondere nicht bei kleinen Einbürgerungsbehörden in den Landkreisen. Die VISAGUARD-Städteguides auf dieser Seite sollen Ihnen deshalb dabei helfen, sich über das in Ihrer Stadt geltende Verfahren für die Einbürgerung zu informieren.
Einbürgerung aus dem Ausland
Wer seinen Einbürgerungsantrag aus dem Ausland stellt, muss besonders darauf achten, welche Behörde in Deutschland zuständig ist. Denn die Zuständigkeit hängt in solchen Fällen oft vom letzten Wohnort oder vom geplanten Aufenthaltsort in Deutschland ab. Die Verfahren werden dann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) geführt, welche die Einbürgerung mit Hilfe der jeweiligen Botschaften durchführt oder ablehnt.
