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Aufenthaltstitel zur Selbstständigkeit

Übersicht aller verschiedenen Aufenthaltstitel für Selbstständige.

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Bild von Akten in denen Aufenthaltstitel sind.

Hier erfahren Sie ...

  • was ein Aufenthaltstitel für selbstständige Tätigkeit ist

  • welche Arten der Aufenthaltstitel für Selbstständige es gibt

  • Voraussetzungen zu Unternehmervisa

  • alles zu § 21 AufenthG für Selbstständige

Inhaltsverzeichnis

1. Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeit

2. Arten Aufenthaltserlaubnis Selbstständige

3. Aufenthaltserlaubnis ausländische Unternehmer Voraussetzungen

4. Aufenthalt zur Selbstständigkeit und Ermessen

5. FAQ Aufenthaltstitel Selbstständigkeit

6. Fazit Visum Selbstständigkeit

1. Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeit

Deutschland ist für viele Selbstständige und Unternehmer aus dem Ausland ein attraktives Ziel. Mit einer stabilen Wirtschaft, einem starken Mittelstand und einer lebendigen Start-up-Szene bieten sich hier vielfältige Möglichkeiten, eine eigene Geschäftsidee umzusetzen. Ein Aufenthaltstitel für eine selbstständige Tätigkeit erlaubt es ausländischen Gründerinnen und Gründern, ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland aufzubauen und weiterzuentwickeln.

Rechtsgrundlage für die Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit ist § 21 AufenthG. Dieser Paragraph regelt, unter welchen Bedingungen ausländische Unternehmer und Freiberufler eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Dabei spielen sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells als auch das Interesse der deutschen Wirtschaft eine zentrale Rolle. Besonders in innovativen Branchen und technologiegetriebenen Projekten sind die Chancen auf Genehmigung hoch.

2. Arten Aufenthaltserlaubnis Selbstständige

Obwohl das Aufenthaltsgesetz keine festen Unterkategorien kennt, lassen sich aus der Praxis verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln für Selbstständige unterscheiden. Dazu gehört insbesondere das Entrepreneur-Visa, das sich an Gründer richtet, die ein innovatives Unternehmen in Deutschland etablieren wollen. Entscheidend ist hier, dass das Vorhaben einen Mehrwert für die Wirtschaft bietet.

Darüber hinaus gibt es das Start-up-Visa, das sich auf technologie- und innovationsgetriebene Geschäftsmodelle konzentriert, sowie das Investment-Visa für Investoren, die erhebliche Kapitalbeträge in Deutschland anlegen. Ergänzt wird dieses Spektrum durch das Freelancer-Visa, das speziell für Freiberufler wie Kreative, Berater oder IT-Experten vorgesehen ist (siehe Definition in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Alle diese Kategorien haben gemeinsam, dass sie auf § 21 AufenthG gestützt werden, aber jeweils eigene Anforderungen mitbringen.

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3. Aufenthaltserlaubnis ausländische Unternehmer Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit sind klar definiert. Zunächst muss ein tragfähiger und überzeugender Businessplan vorgelegt werden, der die Rentabilität und Nachhaltigkeit des Vorhabens belegt. Ebenso ist die Finanzierung nachzuweisen, sei es durch Eigenkapital oder gesicherte Kredite. Ein besonderes Augenmerk legen die Behörden auf den wirtschaftlichen Nutzen für die Region, etwa durch die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Förderung von Innovation. Dies ist allerdings nicht zwingend.

Darüber hinaus verlangt das Aufenthaltsgesetz, dass das Vorhaben dem Interesse der deutschen Wirtschaft dient. Kriterien wie Branchenerfahrung, vorhandene Kontakte zu Partnern oder Kunden in Deutschland sowie die Einbindung in lokale Netzwerke spielen eine entscheidende Rolle. Besonders in Metropolen wie Berlin, München oder Hamburg profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer davon, wenn ihr Geschäftsmodell die regionale Wirtschaft stärkt.

4. Aufenthalt zur Selbstständigkeit und Ermessen

Ein Aufenthaltstitel zur Selbstständigkeit wird nicht automatisch erteilt, sondern steht im Ermessen der Ausländerbehörde. Diese prüft, ob das geplante Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht und welche Auswirkungen es auf die deutsche Wirtschaft hat. Dabei wird auch auf aktuelle Leitlinien, wie die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern oder die Verwaltungsanweisungen der Länder, zurückgegriffen.

Besonders in Berlin oder anderen wirtschaftsstarken Regionen haben sich spezifische Verwaltungspraxen herausgebildet, die Antragstellern Orientierung bieten. Für Antragsteller bedeutet dies, dass eine gründliche Vorbereitung essenziell ist. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan, Nachweise über Kapitalausstattung und ein klarer Bezug zum wirtschaftlichen Interesse der Region erhöhen die Erfolgschancen erheblich.

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5. FAQ Aufenthaltstitel Selbstständigkeit

Welche Voraussetzungen gelten für das Selbstständigen-Visum?

Grundvoraussetzungen sind ein überzeugender Businessplan, gesicherte Finanzierung und ein erkennbarer Nutzen für die deutsche Wirtschaft.


Welche Arten von Aufenthaltstiteln gibt es für Selbstständige?

In der Praxis gibt es Entrepreneur-, Start-up-, Investment- und Freelancer-Visa, die alle auf § 21 AufenthG beruhen.


Kann man durch eine Firmengründung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Ja, wenn die Gründung tragfähig ist, Kapital vorhanden ist und das Vorhaben Arbeitsplätze schafft oder die Region wirtschaftlich stärkt.

6. Fazit Visum Selbstständigkeit

Der Aufenthaltstitel zur Selbstständigkeit nach § 21 AufenthG eröffnet ausländischen Unternehmern und Freiberuflern attraktive Chancen, in Deutschland Fuß zu fassen. Wer ein innovatives und tragfähiges Geschäftsmodell vorlegt und die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt, hat gute Aussichten auf eine Genehmigung. Für Gründer, Investoren und Freiberufler gilt: Eine sorgfältige Vorbereitung der Antragsunterlagen ist entscheidend. Mit einem klar strukturierten Businessplan, nachweislicher Finanzierung und einem schlüssigen Konzept kann die Aufenthaltserlaubnis ein erfolgreicher Weg sein, das eigene Unternehmen in Deutschland aufzubauen.

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