Gesellschaftsformen für Visum
Diese Gesellschaftsformen eignen sich besonders gut für ein Selbstständigkeitsvisum.

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welche Gesellschaftsformen es in Deutschland gibt
was die deutsche Limited ist (GmbH-Visum)
welche Gesellschaftsform Ausländer wählen sollten
was für Einzelunternehmer gilt
1. Gesellschaften mit beschränkter Haftung
2. Personengesellschaften
3. Einzelunternehmer
4. Gesellschaftsformen Überblick
5. FAQ
6. Fazit
1. Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Kapitalgesellschaften wie die GmbH (GmbHG) oder die UG gemäß § 5a GmbhG eignen sich besonders gut für ein Selbstständigkeitsvisum, da sie durch die beschränkte Haftung ein geringeres persönliches Risiko für Gründerinnen und Gründer mit sich bringen. Die GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (siehe § 5 GmbHG) und gilt als die klassische Rechtsform für Ausländer, die in Deutschland ein Unternehmen gründen wollen. Sie bietet eine hohe Seriosität, was sowohl bei Banken als auch bei der Ausländerbehörde positiv bewertet wird.
Die Unternehmergesellschaft (UG), auch als Mini-GmbH bekannt, kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Sie ist daher eine kostengünstige Alternative für Gründer, die nicht sofort über ein großes Startkapital verfügen. Aus Sicht der Visumsbehörden erfüllt auch die UG die Anforderungen an eine Kapitalgesellschaft, wenn ein tragfähiger Businessplan vorliegt. Für viele Selbstständige aus dem Ausland ist die UG der erste Schritt, der später in eine GmbH umgewandelt werden kann.
2. Personengesellschaften für Visum
Neben Kapitalgesellschaften gibt es in Deutschland verschiedene Personengesellschaften, wie die GbR (§§ 705 ff. BGB), die OHG (§§ 105 ff. HGB) oder die KG (§ 161 HGB). Sie sind oft unkomplizierter in der Gründung, da kein Mindestkapital erforderlich ist. Dafür haften die Gesellschafter hier persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Für ein Visum kann dies kritisch sein, da Behörden oft auf die langfristige Tragfähigkeit und Rechtssicherheit der gewählten Gesellschaftsform achten. GbR und OHG sind deshalb bei Migrationsbehörden nicht so gut angesehen, wie die GmbH oder die UG.
Die GbR eignet sich für kleine Unternehmungen mit mindestens zwei Personen, ist aber in Hinblick auf internationale Geschäftstätigkeit oft weniger geeignet. Kommanditgesellschaften oder die OHG sind ebenfalls denkbar. Für Selbstständigkeitsvisa wird in der Praxis meist eine Kapitalgesellschaft bevorzugt, weil diese eine klarere Abgrenzung zwischen Unternehmer und Unternehmen bietet. Der formelle Gründungsaufwand und das Stammkapital beweisen außerdem, dass der Ausländer ausreichend liquide und erfahren ist, um erfolgreich ein Visum gemäß § 21 AufenthG in Deutschland zu beantragen.
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3. Einzelunternehmen für Visum
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Gründungsform in Deutschland, insbesondere für kleinere Projekte oder den Start in die Selbstständigkeit. Es ist besonders einfach zu gründen und erfordert kein Mindestkapital. Allerdings haften Einzelunternehmer unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, was bei risikoreichen Geschäftsideen problematisch sein kann. Das Einzelunternehmen ist häufig bedeutungsgleich mit den Geschäftstätigkeiten von Freelancern.
Für Ausländer, die ein Visum zur Selbstständigkeit beantragen möchten, ist das Einzelunternehmen nur bedingt empfehlenswert. Behörden bewerten oft positiv, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, da diese ein klareres Haftungssystem bietet. Wer dennoch als Einzelunternehmer starten möchte, sollte einen schlüssigen Businessplan vorlegen, der die Erfolgschancen der Geschäftsidee realistisch darstellt. In manchen Fällen kann auch die Eintragung als eingetragener Kaufmann (e.K.) sinnvoll sein. Bei Tätigkeiten von Freiberuflern (Freelancern) werden Einzelunternehmungen allerdings häufig akzeptiert.
4. Gesellschaftsformen Überblick
Deutschland bietet eine Vielzahl an Gesellschaftsformen, die sich in Haftung, Kapitalbedarf und Gründungsaufwand unterscheiden. Neben den bekannten Kapitalgesellschaften GmbH und UG sowie den Personengesellschaften GbR, OHG und KG gibt es auch Sonderformen wie die GmbH & Co. KG oder die Aktiengesellschaft (AG). Für die meisten ausländischen Gründer ist jedoch die GmbH die bevorzugte Rechtsform, da sie Sicherheit und Anerkennung bietet.
Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hängt stark von den individuellen Zielen, dem vorhandenen Kapital und dem geplanten Geschäftsumfang ab. Für ein Selbstständigkeitsvisum empfiehlt es sich, die Entscheidung sorgfältig abzuwägen und rechtlich prüfen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Je klarer die Strukturen und je sicherer die Finanzierung, desto besser sind die Erfolgschancen im Visumsverfahren.
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5. FAQ Gesellschaftsarten Visum
Welche Gesellschaftsform eignet sich am besten für ein Selbstständigkeitsvisum?
Am häufigsten wird die GmbH gewählt, da sie Sicherheit und Seriosität vermittelt. Auch die UG ist möglich, wenn weniger Kapital vorhanden ist.
Kann man mit einem Einzelunternehmen ein Visum bekommen?
Ja, aber die Behörden bevorzugen Kapitalgesellschaften. Ein überzeugender Businessplan ist hier besonders wichtig.
Muss ich ein Mindestkapital vorweisen?
Für eine GmbH sind 25.000 Euro erforderlich, für eine UG reicht bereits 1 Euro. Bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen ist kein Mindestkapital notwendig.
Müssen Freelancer/Freiberufler ein Unternehmen gründen?
Nein, Freiberufler müssen kein Unternehmen gründen und kein Gewerbe anmelden. Für sie reicht die Beantragung der Steuer-ID aus.
Können alle Unternehmensformen Angestellte haben?
Ja, ob Arbeitnehmer angestellt werden können, hängt nicht von der Unternehmensform ab.
6. Fazit Gesellschaftsarten Visum
Die Wahl der Gesellschaftsform spielt eine entscheidende Rolle bei der Beantragung eines Selbstständigkeitsvisums in Deutschland. Während die GmbH die größte Rechtssicherheit bietet und von Behörden bevorzugt wird, kann auch die UG ein geeigneter Einstieg sein. Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind zwar möglich, bergen jedoch höhere Risiken. Ausländische Gründer sollten die Rechtsform deshalb strategisch wählen und auf eine langfristig tragfähige Unternehmensstruktur setzen.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Henssler / Strohn | Gesellschaftsrecht | 2024 | C.H.BECK | Kommentar | Beck'sche Kurz-Kommentare | 6. Auflage Henssler / Strohn
[2] Bergmann / Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025, § 21
