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Repräsentanz-Visum

Unter diesen Voraussetzungen wird ein Business- und Repräsentanzvisum in Deutschland erteilt.

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Bild von einer Tochtergesellschaft in Deutschland.

Hier erfahren Sie ...

  • was ein Repräsentanzvisum für Tochtergesellschaften ist

  • welche Voraussetzungen das Repräsentanz-Visum hat

  • Voraussetzungen für das Repräsentanzvisum (Tochtergesellschaft)

  • wie die Aufenthaltsverfestigung mit Businessvisa funktioniert

Inhaltsverzeichnis

1. Repräsentanz- und Businessvisum

2. Voraussetzungen Businessvisum

3. Repräsentanz und Businessvisum Berlin

4. Aufenthaltsverfestigung Repräsentanz

5. FAQ

6. Fazit

1. Repräsentanz- und Businessvisum

Ein Repräsentanz- oder Businessvisum ist eine besondere Möglichkeit für Unternehmerinnen und Unternehmer, in Deutschland geschäftlich tätig zu werden (z.B. durch Gründung einer Tochtergesellschaft). Während das Businessvisum in erster Linie für kurzfristige geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen vorgesehen ist, ermöglicht das Repräsentanzvisum die Leitung einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Deutschland (z.B. einer Tochtergesellschaft). Eine Repräsentanz ist rechtlich nicht selbstständig, sondern bleibt Teil des ausländischen Mutterunternehmens (Konzern gemäß § 18 AktG).

Das Repräsentanzvisum ist in Deutschland keine eigene Visumskategorie, sondern eine Form des Visums zur selbstständigen Tätigkeit. Das Repräsentanzvisum wird entweder gemäß § 21 AufenthG oder gemäß § 7 AufenthG erteilt. Auch eine Erteilung nach den Regelungen für CEO’s ist möglich (CEO-Visum gemäß § 3 BeschV). Es erlaubt die Ansiedlung und Vertretung eines ausländischen Unternehmens auf dem deutschen Markt. Der Antrag wird von den Ausländerbehörden in der Regel positiv geprüft, da deutsche Städte ein großes Interesse daran haben, internationale Unternehmen für Investitionen und Standorterweiterungen zu gewinnen.

2. Voraussetzungen Repräsentanz- und Businessvisum (Tochtergesellschaft)

Ein Businessvisum richtet sich an Drittstaatsangehörige, die für einen begrenzten Zeitraum selbstständige geschäftliche Tätigkeiten in Deutschland wahrnehmen möchten. Dazu zählen etwa die Einrichtung von Geschäftsräumen, das Führen von Bewerbungsgesprächen oder die Anbahnung von Kooperationen. Für dieses Visum ist kein vollständiger Aufenthaltsstatus erforderlich, sondern nur der Nachweis des geschäftlichen Zwecks sowie die gesicherte Finanzierung des Aufenthalts.

Auch Fortbildungen sind mit dem Repräsentanz-Visum möglich, z.B. um die rechtlichen Grundlagen für eine Tochtergesellschaft zu lernen. Viele Ausländer nutzen die Gründung einer Repräsentanz in Deutschland, um sich mit den wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland vertraut zu machen. Beispielsweise ist es möglich, neben der Einrichtung einer Repräsentanz einen einjährigen Master-Studiengang oder Teilzeit-Fortbildungen zu absolvieren.

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3. Repräsentanz und Businessvisum Berlin

Berlin ist einer der wichtigsten Standorte für internationale Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit nach Deutschland ausweiten möchten. Die Stadt bietet ein breites Netzwerk an Förderprogrammen (z.B. an der HWR Berlin), internationalen Märkten und eine dynamische Gründerszene. Gerade deshalb werden Anträge auf ein Repräsentanzvisum in Berlin von den Behörden meist wohlwollend behandelt. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt des Repräsentanten gesichert ist, oft durch einen Finanzierungsnachweis auf einem deutschen Konto.

Neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit spielt auch die formale Organisation eine Rolle. Eine Gewerbeanmeldung ist notwendig, gegebenenfalls auch branchenspezifische Genehmigungen. Je nach Struktur kann das Büro als Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder eigenständige Gesellschaft geführt werden. Unternehmen, die zunächst nur eine Repräsentanz eröffnen, haben so die Möglichkeit, den deutschen Markt zu testen, bevor sie größere Investitionen tätigen.

4. Aufenthaltsverfestigung Repräsentanz

Ein Repräsentanzvisum wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann in bestimmten Fällen verlängert werden. Allerdings ist es nicht unbegrenzt verlängerbar. Spätestens wenn die Verlängerung nicht mehr möglich ist, muss das Unternehmen entscheiden, ob es dauerhaft mit einer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte in Deutschland präsent sein möchte. Erfolgt eine solche Umwandlung, kann der Aufenthaltstitel auf dieser Grundlage verlängert und später in eine Niederlassungserlaubnis überführt werden.

Damit ist das Repräsentanzvisum ein wichtiger erster Schritt für ausländische Unternehmen, die den Markteintritt vorbereiten wollen. Die Aufenthaltsverfestigung gelingt in der Regel dann, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass seine Tätigkeit positive wirtschaftliche Auswirkungen hat, Arbeitsplätze schafft oder ein besonderes regionales Interesse erfüllt. Damit wird der vorläufige Status in eine langfristige unternehmerische Perspektive in Deutschland überführt.

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5. FAQ Repräsentanzvisum

Was ist der Unterschied zwischen einem Businessvisum und einem Repräsentanzvisum?

Das Businessvisum dient für kurzfristige geschäftliche Aufenthalte bis 90 Tage, das Repräsentanzvisum ermöglicht die längerfristige Leitung einer Unternehmensvertretung oder Tochtergesellschaft in Deutschland.


Wie lange ist ein Repräsentanzvisum gültig?

Es wird in der Regel für 12 Monate erteilt und kann verlängert werden.


Welche Voraussetzungen gibt es für das Businessvisum?

Nachzuweisen sind der geschäftliche Zweck, eine gültige Krankenversicherung und die gesicherte Finanzierung des Aufenthalts. Auch der Bestand einer Gesellschaft im Heimatland ist nachzuweisen.


Kann man mit einem Repräsentanzvisum dauerhaft in Deutschland bleiben?

Ja, wenn die Repräsentanz in eine Gesellschaft oder Niederlassung umgewandelt wird und die Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllt sind, können Sie sich als Selbstständiger dauerhaft in Deutschland niederlassen.

6. Fazit Repräsentanzvisum

Das Repräsentanz- und Businessvisum eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, den deutschen Markt zu erschließen. Während das Businessvisum für kurzfristige geschäftliche Aufenthalte gedacht ist, erlaubt das Repräsentanzvisum die Etablierung einer dauerhaften Unternehmensvertretung. Wer seinen Aufenthalt verstetigen möchte, muss den Schritt von der vorläufigen Repräsentanz hin zu einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gehen. Deutschland, und insbesondere Berlin, bietet dabei ein attraktives Umfeld, um internationale Geschäftsideen erfolgreich umzusetzen.

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