Post-Study Workvisa

Alles zur Beantragung des -Posty-Study Workvisas in Deutschland.
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Hier erfahren Sie
was ein Post-Study Workvisa ist
wie Sie das Post-Study Workvisa in Deutschland erhalten
welche Voraussetzungen des Post-Study Workvisa hat
wie es nach dem Post-Study Workvisa weitergeht
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist ein Post-Study Workvisa?
2. Post-Study Workvisa beantragen
3. Post-Study Workvisa in Berlin
4. Besonderheiten Post-Study Workvisa
5. FAQ
6. Fazit
1. Was ist ein Post-Study Workvisa?
Das sogenannte Post-Study Workvisa ist eine Aufenthaltserlaubnis, die internationalen Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen den Verbleib in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Es handelt sich rechtlich um die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche gemäß § 20 Aufenthaltsgesetz. Dieses Visum erlaubt es, nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums in Deutschland für bis zu 18 Monate im Land zu bleiben und aktiv nach einer passenden Stelle zu suchen – ganz ohne bereits einen Arbeitsvertrag zu besitzen.
Das Post-Study Workvisa unterscheidet sich deutlich von der Chancenkarte, die für Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Abschlüssen vorgesehen ist. Das Visum richtet sich ausschließlich an Personen mit einem deutschen Studienabschluss. Neben der Arbeitssuche ist auch jede Erwerbstätigkeit erlaubt – sei es angestellt, selbstständig oder freiberuflich. Dadurch eröffnet es maximale Flexibilität für den Start ins Berufsleben in Deutschland.
2. Post-Study Workvisa beantragen
Das Post-Study Workvisa kann nach erfolgreichem Studienabschluss direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde im Inland beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Studium an einer anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen wurde. Der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels gestellt werden. Die wichtigsten Unterlagen sind ein gültiger Pass, ein aktuelles biometrisches Foto, die Abschlussurkunde, ein Krankenversicherungsnachweis sowie der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts für den beantragten Zeitraum.
Ein großer Vorteil: Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 18 Monate erteilt, was mehr Spielraum für die Jobsuche bietet als andere Jobseeking-Visas. Während dieser Zeit ist jede Art von Erwerbstätigkeit erlaubt (also deutlich mehr als die 140 ganze oder 280 halbe Tage mit § 16b AufenthG). Es besteht sogar ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis – die Behörde hat hier kein Ermessen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit stellt dieses Visum eine sehr attraktive Option für Absolventen dar, die in Deutschland beruflich Fuß fassen wollen.
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Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

3. Post-Study Workvisa in Berlin
Berlin ist einer der beliebtesten Standorte für internationale Studierende und Berufseinsteiger. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist hier für die Bearbeitung der Anträge auf das Post-Study Workvisa zuständig. Der Antrag kann bequem online oder per E-Mail eingereicht werden (siehe Kontaktformular des LEA). Aufgrund der hohen Zahl an Anträgen in Berlin empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung und idealerweise rechtliche Unterstützung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Berliner Ausländerbehörde erkennt den besonderen Status von Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen an. Die Antragstellung ist vergleichsweise unkompliziert, und der Zugang zu Jobs in internationalen Unternehmen, Start-ups oder auch im öffentlichen Sektor ist in Berlin besonders vielfältig. Wer in Berlin bleiben möchte, kann mit dem Post-Study Workvisa flexibel seine Karriere planen und gleichzeitig alle Möglichkeiten des deutschen Arbeitsmarkts ausschöpfen.
4. Besonderheiten des Post-Study Workvisa
Ein zentrales Merkmal des Post-Study Workvisas ist, dass es für bis zu 18 Monate erteilt wird – deutlich länger als die sechs Monate, die für andere Varianten des Jobseeker-Visums vorgesehen sind. Auch die Erlaubnis zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ist ein klarer Vorteil. So können Absolventen nicht nur nach Stellen suchen, sondern auch bereits praktische Erfahrungen sammeln, selbstständig arbeiten oder unternehmerisch tätig werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass keine separate Anerkennung des Studienabschlusses notwendig ist. Da es sich um einen deutschen Hochschulabschluss handelt, gelten die Qualifikationen automatisch als anerkannt. Auch besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer die Phase der Jobsuche erfolgreich abschließt, kann im Anschluss direkt in ein Arbeitsvisum, z. B. eine Blaue Karte EU oder ein Fachkräftevisum (§ 18b), wechseln.
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5. FAQ zum Post-Study Workvisa für Deutschland
Was ist das Post-Study Workvisa?
Das Post-Study Workvisa ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG, die internationalen Absolventen deutscher Hochschulen bis zu 18 Monate in Deutschland erlaubt, um eine passende Arbeitsstelle zu finden. Während dieser Zeit ist jede Art von Erwerbstätigkeit erlaubt – auch selbstständig oder freiberuflich.
Wer kann das Visum beantragen?
Berechtigt sind ausländische Studierende, die ein Studium an einer anerkannten deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Das Visum kann direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ausländische Studienabschlüsse berechtigen nicht zum Post-Study Workvisa.
Wie unterscheidet sich das Visum von der Chancenkarte?
Die Chancenkarte richtet sich an Fachkräfte mit ausländischem Abschluss. Das Post-Study Workvisa hingegen ist ausschließlich für Absolventen mit deutschem Hochschulabschluss gedacht und bietet deutlich mehr Freiheiten in der Jobsuche und Berufsausübung.
6. Fazit Post-Study Workvisa
Das Post-Study Workvisa ist der ideale Anschlussaufenthalt für internationale Studierende, die in Deutschland beruflich durchstarten möchten. Es schafft rechtliche Sicherheit und eröffnet vielfältige Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Mit der uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und einem verlängerten Aufenthaltszeitraum von 18 Monaten ist es ein zentrales Instrument der Fachkräftezuwanderung. Wer seinen Lebensunterhalt sichern kann und einen anerkannten Abschluss vorweist, hat sehr gute Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung. VISAGUARD unterstützt Sie gern bei allen rechtlichen Fragen zur Beantragung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Guide zum Jobseeker Visum nach dem Studium oder buchen Sie direkt einen Termin bei einem spezialisierten Anwalt auf VISAGUARD.Berlin.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
[1] Bergmann / Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025, § 20
[2] zur (verneinten) Möglichkeit mehrerer Job-Seeker Visa beim Abschluss mehrerer Studiengänge siehe VG Aachen, Beschluss vom 02.12.2013 - 4 L 217/13
