Altersgrenze Arbeitsvisum
Welche Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die über 45 Jahre alt sind? Alle Antworten!

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welche Regeln für ältere Arbeitnehmer gelten (Altersgrenze)
was Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, beachten müssen
Visum als älterer Arbeitnehmer beantragen
Infos Altersvorsorge von ausländischen Arbeitnehmern
1. System der Altersvorsorge mit Visum
2. Welche Arbeitnehmer benötigen eine Rente für das Visum?
3. Nachweis der Altersversorgung/Rente für Visum
4. Rente aus dem Ausland für Visum benutzen
5. FAQ Rente und Visum
6. Fazit Rente und Visum
3. Nachweis der Altersversorgung/Rente für Visum
Der Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge kann auf verschiedene Arten erfolgen. Arbeitnehmer können beispielsweise ihre privaten Rentenversicherungen, staatlichen Rentenansprüche oder betriebliche Altersversorgungen vorlegen. Auch kapitalgedeckte Versicherungen oder andere Vermögensnachweise können berücksichtigt werden, sofern sie der Altersabsicherung dienen.
1. System der Altersvorsorge mit Visum
Das deutsche Einwanderungsrecht sieht für Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, besondere Vorgaben zur Altersversorgung vor. Ziel ist es sicherzustellen, dass auch diese Fachkräfte im Rentenalter abgesichert sind und nicht auf staatliche Grundsicherung angewiesen sein werden (Lebensunterhaltssicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Deshalb müssen in bestimmten Fällen Nachweise über eine Altersvorsorge erbracht werden, bevor das Arbeitsvisum ausgestellt wird.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen!
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Dabei wird nicht nur geprüft, ob der Arbeitsplatz in Deutschland gut bezahlt ist, sondern auch, ob bei Arbeitnehmern, die älter als 45 Jahre alt sind, eine langfristige Absicherung gewährleistet ist. Gerade bei Arbeitsverträgen, die in der Gehaltsgrenze unterhalb des Schwellenwerts liegen, ist eine ausreichende Altersvorsorge zwingend notwendig, um den Visumsprozess erfolgreich abzuschließen.
4. Rente aus dem Ausland für Visum benutzen
Auch Renten- oder Vorsorgeansprüche aus dem Ausland können für den Visumsantrag anerkannt werden. Entscheidend ist, dass sie klar dokumentiert und nachvollziehbar sind. So können beispielsweise Pensionsansprüche aus dem Heimatland oder internationale Versicherungspolicen in den Antrag eingebracht werden. Welche Höhe die Altersversorgung für ein Arbeitsvisum in Deutschland genau haben muss, ist einzelfallabhängig. Eine Daumenregel kann jedoch lauten, dass insgesamt mindestens 250.000 Euro bzw. der entsprechend anteilige monatliche Betrag bei einer ausländischen Rentenversicherung zur Verfügung stehen muss.
Für die Bearbeitung ist es hilfreich, wenn die Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen oder mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. Damit vermeiden Antragsteller Verzögerungen im Verfahren und erhöhen die Chancen auf eine zügige Bewilligung ihres Visums. Ggf. kann auch eine Bestätigung der Bank oder Versicherung erforderlich sein.
5. FAQ Rente und Visum
Benötige ich als Arbeitnehmer unter 45 Jahren eine Altersvorsorge für ein Arbeitsvisum in Deutschland?
Nein, diese Pflicht besteht nur für Antragsteller über 45 Jahre.
Benötigen alle Fachkräfte über 45 Jahre eine Altersversorgung?
Nein, die Regel für Altersversorgungen bei über 45 Jahre alten Arbeitnehmern gilt nur in den Fällen der §§ 18a, 18b AufenthG und § 1 Abs. 2 BeschV.
Kann ich eine private Rentenversicherung aus meinem Heimatland für die Altersversorgung nutzen?
Ja, sofern diese dokumentiert und nachvollziehbar ist.
Welche Arten der Altersversorgung kommen für ein Arbeitsvisum in Deutschland in Betracht?
Grundsätzlich kann die Altersversorgung auf jedem erdenklichen Weg nachgewiesen werden. Häufig sind z.B. Bankvermögen, Versicherungen und Immobilien.
Müssen auch Selbstständige (§ 21 AufenthG) eine angemesse Altersversorgung für ein Arbeitsvisum vorweisen?
Grundsätzlich ist das Gesetz bei der Altersversorgung für Selbstständige relativ undeutlich bzw. sieht keine so explizite Regel wie für Arbeitsvisa (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG/§ 1 Abs. 2 BeschV) vor. Trotzdem erwarten die meisten Migrationsbehörden bei älteren Selbstständigen eine angemesse Altersversorgung. Ob dies rechtmäßig ist, kann ein Rechtsanwalt in Ihrem Fall überprüfen.
6. Fazit Rente und Visum
Eine solide Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer gemäß §§ 18a, 18b AufenthG und § 1 Abs. 2 BeschV ab 45 Jahren eine zentrale Voraussetzung, um ein Arbeitsvisum für Deutschland zu erhalten (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG). Wenn die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht wird, taugen als Nachweise beispielsweise Bankvermögen über 250.000 Euro, Versicherungen und Immobilien. Wer frühzeitig alle Unterlagen vorbereitet und seine Vorsorge klar nachweisen kann, beschleunigt das Verfahren erheblich. VISAGUARD unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und alle Anforderungen an die Altersvorsorge im Visumsprozess rechtssicher zu erfüllen.
2. Welche Arbeitnehmer benötigen eine Rente für das Visum?
Eine Pflicht zur Altersvorsorge gilt grundsätzlich für die folgenden Arbeitnehmergruppen:
alle Fachkräfte gemäß §§ 18a, 18b AufenthG, die älter als 45 Jahre sind (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG)
Arbeitnehmer nach der Westbalkanregelung, die älter als 45 Jahre sind (§ 1 Abs. 2 S. 1 BeschV)
Visum mit berufspraktischer Erfahrung, wenn der Antragsteller älter als 45 Jahre ist (§ 1 Abs. 2 S. 1 BeschV)
Berufskraftfahrer und Pflegehilfskräfte, die älter als 45 Jahre sind (§ 1 Abs. 2 S. 1 BeschV)
Die oben aufgelisteten Arbeitsvisumstypen müssen eine entsprechende Altersversorgung nachweisen, wenn kein Ausnahmefall besteht (siehe § 1 Abs. 2 BeschV). Für andere Arbeitsvisa (z.B. ICT-Karte und Blaue Karte) gelten die Regeln nicht, da der Gesetzgeber bei anderen Arbeitsvisa automatisch von einer Altersversorgung durch gutes Gehalt ausgeht.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Hofmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 3. Auflage 2023
[2] Kluth/Heusch, BeckOK, Ausländerrecht, 3. Auflage 2025
[3] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, § 18
Besonders relevant ist diese Regelung für Bewerber, die ein Arbeitsangebot in Deutschland haben, aber nicht das notwendige Mindesteinkommen von derzeit 53.130 Euro brutto im Jahr (Stand 2025) erreichen. In solchen Fällen ist ein lückenloser Nachweis der eigenen Altersvorsorge zwingend erforderlich. Wenn Sie also mit einem Arbeitsvisum gemäß §§ 18a, b AufenthG oder § 1 Abs. 2 BeschV nach Deutschland kommen wollen und über 45 Jahre alt sind, muss Ihr Gehalt mindestens 53.130 Euro betragen (bzw. der jeweils pro Jahr gültige Betrag gemäß der Sozialversicherungsrechenverordnung). Wenn Sie diese Gehaltsschwelle nicht erreichen, müssen Sie Ihre Altersversorgung anders nachweisen, um ein Arbeitsvisum für Deutschland zu bekommen.
Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig und übersichtlich eingereicht werden. Die Ausländerbehörde verlangt häufig einen Beweis, dass eine Auszahlung der Altersversicherung in Deutschland möglich ist. Dazu gehören Verträge, Kontoauszüge oder offizielle Bescheinigungen, die den aktuellen Stand der Altersvorsorge belegen. Ohne diese Nachweise wird der Antrag von der Ausländerbehörde nicht genehmigt. Sollten Immobilien zum Nachweis der Altersversorgung benutzt werden, müssen entsprechende Grundbuch- oder Registerauszüge vorgelegt werden.
