Arbeitsaufenthalt Spezialitätenköche

Alle Informationen für Restaurants und Spezialitätenköche zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland.
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Hier erfahren Sie
wann Sie ein Kochvisum für Deutschland beantragen
was ein Spezialitätenkoch in Deutschland ist
was ein Spezialitätenrestaurant ist
wie Sie eine Arbeitserlaubnis für Spezialitätenköche beantragen
Inhaltsverzeichnis
1. Visum Spezialitätenköche Deutschland
2. Was ist ein Spezialitätenkoch?
3. Was ist ein Spezialitätenrestaurant?
4. Visumverfahren Spezialitätenköche
5. Erforderliche Dokumente Kochvisum
6. FAQ Spezialitätenköche
7. Fazit
1. Visum Spezialitätenköche Deutschland
Spezialitätenköche aus Drittstaaten können in Deutschland arbeiten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Arbeitsmarktzulassung der Bundesagentur für Arbeit erhalten (siehe § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 11 BeschV). Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Visum für Spezialitätenköche und dem Antragsprozess bei der Bundesagentur für Arbeit.
2. Was ist ein Spezialitätenkoch?
Das Visum für Spezialitätenköche wird nur an Köche erteilt, die auch tatsächlich spezialisiert in der jeweiligen Landesküche ausgebildet sind. Damit ein ausländischer Koch in einem deutschen Spezialitätenrestaurant arbeiten darf, gelten folgende Bedingungen:
Fachliche Qualifikation: Abgeschlossene Kochausbildung an einer Berufsfachschule mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Zusätzlich mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem qualifizierten Betrieb. Alternativ: Sechs Jahre Berufserfahrung als Koch, falls im Herkunftsland keine Berufsausbildung möglich ist.
Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Spezialitätenküche: Der Koch muss die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, dessen Küche das Restaurant anbietet.
Spezielle Anforderungen für chinesische Köche: Bei chinesischen Köchen ist zusätzlich ein Prüfungszertifikat über einen praktischen und theoretischen Koch- und Hygienetest erforderlich, der bei einem von der Bundesagentur für Arbeit akkreditierten Bildungsträger absolviert werden muss.
Beschränkung der Anzahl: Pro Restaurant dürfen maximal zwei Spezialitätenköche beschäftigt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn das Restaurant nachweislich positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat (z. B. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen).
3. Was ist ein Spezialitätenrestaurant?
Ein Spezialitätenrestaurant zeichnet sich durch das Angebot überwiegend landesspezifischer Speisen aus, die nach Originalrezepten des jeweiligen Landes zubereitet werden. Diese Voraussetzung wird von den Behörden detailliert geprüft, z.B. durch einen Besuch des Restaurants. Nicht als Spezialitätenrestaurants gelten:
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Imbiss-Betriebe
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Catering-Unternehmen
Lieferdienste
Wenn Sie nach den obigen Maßstäben ein Spezialitätenkoch sind und bei einem Spezialitätenrestaurant arbeiten wollen, können Sie ein entsprechendes Kochvisum bei der Botschaft oder Ausländerbehörde beantragen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie das Kochvisum beantragen.
4. Visumverfahren Spezialitätenköche
Der Prozess für die Beantragung des Arbeitsvisums für Spezialitätenköche bei der Botschaft erfolgt in mehreren Schritten:
Arbeitsvertrag abschließen: Der Restaurantinhaber schließt mit dem ausländischen Koch einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Visumantrag stellen: Mit dem Arbeitsvertrag und weiteren Unterlagen wird das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Herkunftsland beantragt.
Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit: Die Auslandsvertretung leitet die Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit weiter, diese prüft die Arbeitsbedingungen und die Voraussetzungen der Arbeitsgenehmigung (Spezialitätenkoch bei Spezialitätenrestaurant). Außerdem wird eine sogenannte Vorrangprüfung vorgenommen, also geprüft, ob der Arbeitsplatz von inländischen Arbeitnehmern ausgeführt werden kann.
Erteilung des Visums: Nach erfolgreicher Prüfung wird das Visum ausgestellt. Nach der Einreise muss der Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden.
5. Erforderliche Dokumente Kochvisum
Folgende Dokumente sind im Rahmen des Visumverfahrens für Spezialitätenköche bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen:
Arbeitsvertrag
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Speisekarte des Restaurants
Betriebsbeschreibung
Lebenslauf des Kochs
Zeugnisse und sonstige Qualifikationsnachweise
Die Behörden können im Einzelfall weitere Dokumente verlangen, welche sie dann beim Spezialitätenkoch oder dem Restaurant abfragt.
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6. FAQ
Wie lange dauert das Zustimmungsverfahren für Spezialitätenköche?
Das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit dauert in der Regel mehrere Wochen oder Monate. Es empfiehlt sich daher, das Visum für Spezialitätenköche frühzeitig zu beantragen.
Was kostet das Visumverfahren für Spezialitätenköche?
Die Bundesagentur für Arbeit erhebt keine Gebühren. Es fallen allerdings die üblichen Visumgebühren bei den Auslandsvertretungen an (ca. 75 Euro für ein D-Visum).
Kann das Kochvisum auch im Wege der Vorabzustimmung beantragt werden?
Ja, das Visum für Köche kann auch im Vorabzustimmungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Kann das Kochvisum auch für Teilzeitbeschäftigungen erteilt werden?
Nein, das Spezialitätenkochvisum muss ausweislich des Wortlauts des § 11 Abs. 2 BeschV für eine Vollzeitbeschäftigung beantragt werden.
Wie lange kann ich mich mit dem Kochvisum in Deutschland aufhalten?
Das Visum für Spezialitätenköche kann für maximal 4 Jahre erteilt werden (§ 11 Abs. 2 BeschV).
7. Fazit
Das Arbeitsvisum für Spezialitätenköche bietet qualifizierten Köchen aus Drittstaaten die Möglichkeit, in deutschen Spezialitätenrestaurants tätig zu werden – unter der Voraussetzung, dass sowohl der Koch als auch das Restaurant bestimmte gesetzlich definierte Kriterien erfüllen. Zentral sind dabei die fachliche Qualifikation, die Staatsangehörigkeit des Kochs in Bezug auf die angebotene Küche, sowie die Anerkennung des Restaurants als echtes Spezialitätenrestaurant. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Arbeitsbedingungen im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens, das mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann. Für interessierte Arbeitgeber und Köche ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich: Der Antrag muss sorgfältig dokumentiert und rechtzeitig eingereicht werden. Aufgrund der strengen Vorgaben – etwa der Beschränkung auf maximal zwei Spezialitätenköche pro Restaurant oder das Erfordernis einer Vollzeitstelle – empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung.
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Quellenverzeichnis
[1] Offer/Mävers, Beschäftigungsverordnung, 2. Auflage 2022, § 11
[2] Christopher Hilgenstock, Spezialitätenkoch als Unternehmens-Spezialist?, ArbRAktuell 2022, 597
[3] zur Definition eines Spezialitätenrestaurants siehe VG Berlin, Urteil vom 22.12.2022, VG 14 K 139.19
[4] zur (verneinten) Einordnung eines Döner-Imbiss als Spezialitätenrestaurant siehe VG München (4. Kammer), Beschluss vom 20.05.2015 - M 4 S 15.1589
