Familiennachzug mit Blauer Karte

So funktioniert der Familiennachzug mit der Blauen Karte.
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Hier erfahren Sie
wie der Familiennachzug mit der Blauen Karte EU funktioniert
wie Sie den Ehegattennachzug mit der Blauen Karte beantragen
Sprachanforderungen für Blaue Karte Familiennachzug
alles zur gemeinsamen Vorsprache für Ehegatten
Inhaltsverzeichnis
1. Familiennachzug mit Blauer Karte
2. Ehegattenvisum Blaue Karte
3. Sprache Familiennachzug Blaue Karte
4. Gemeinsame Vorsprache Ehegatten
5. FAQ
6. Fazit
1. Familiennachzug mit Blauer Karte
Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen nicht nur attraktive Möglichkeiten für den Arbeitsmarktzugang, sondern auch erhebliche Erleichterungen beim Familiennachzug. Ehegatten und minderjährige Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis (§§ 30, 32 AufenthG). Dabei gelten privilegierte Bedingungen, die den Zuzug von Familienangehörigen vereinfachen und beschleunigen sollen.
Ein besonderer Vorteil besteht für Eltern und Schwiegereltern: Seit dem 1. März 2024 ist der Nachzug auch dieser Familienmitglieder möglich, wenn die Blaue Karte EU erstmals ab diesem Datum erteilt wurde (§ 36 Abs. 3 AufenthG). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Lebensunterhalt sowie eine ausreichende Krankenversicherung für alle nachziehenden Personen gesichert sind. Ziel dieser Regelung ist es, die Fachkräfteeinwanderung durch bessere Rahmenbedingungen für familiäre Integration zu stärken.
2. Ehegattenvisum Blaue Karte
Der Ehegattennachzug zur Blauen Karte EU unterliegt erheblich erleichterten Voraussetzungen. Insbesondere entfällt für Ehepartner die Pflicht zum Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen vor der Einreise (§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG). Dies bedeutet, dass Ehegatten unabhängig von ihrem Bildungsgrad, Berufsstatus oder Sprachstand einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zudem erfolgt die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnisanträge des Ehepartners grundsätzlich zeitgleich mit dem Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU des Stammberechtigten (Art. 17 Abs. 4 RL 2021/1883). Damit soll sichergestellt werden, dass die Familie möglichst ohne Verzögerung gemeinsam einreisen und sich in Deutschland aufhalten kann. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel richtet sich nach der der Blauen Karte EU (§ 27 Abs. 4 S. 2 AufenthG).
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3. Sprache Familiennachzug Blaue Karte
Ein zentrales Merkmal des Familiennachzugs zur Blauen Karte EU ist der Verzicht auf Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG ist der Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Niveau A1) vor der Einreise keine Voraussetzung. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung im Vergleich zum allgemeinen Aufenthaltsrecht dar, in dem der Sprachnachweis regelmäßig verlangt wird.
Nach der Einreise besteht für Familienangehörige ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1b AufenthG. Dadurch erhalten Ehepartner und Kinder die Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse systematisch auszubauen und sich frühzeitig mit der deutschen Gesellschaft vertraut zu machen. In bestimmten Fällen (§ 44 Abs. 3 AufenthG) kann der Anspruch entfallen, etwa bei ausreichenden Sprachkenntnissen oder absehbar kurzer Aufenthaltsdauer.
4. Gemeinsame Vorsprache Ehegatten
Für den Ehegattennachzug ist in der Regel eine gemeinsame Vorsprache bei der Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung möglich. Dies dient der Feststellung der Identität, der Prüfung der familiären Lebensgemeinschaft sowie der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Die gemeinsame Vorsprache ist insbesondere dann relevant, wenn der Antrag auf Familiennachzug parallel zum Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU gestellt wird. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung dar, da nicht zwei verschiedene Visumstermine gebucht werden müssen.
Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig und aktuell vorgelegt werden, darunter Heiratsurkunden, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Krankenversicherungsnachweise und Kopien der Blauen Karte EU bzw. deren Vorabzustimmung. Eine gut vorbereitete Vorsprache kann das Verfahren erheblich beschleunigen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Behörde zu vereinbaren und etwaige Sonderregelungen des Bundeslandes zu beachten.
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5. FAQ
Wer darf im Rahmen des Familiennachzugs zur Blauen Karte nachziehen?
Ehegatten, minderjährige Kinder sowie – seit dem 1. März 2024 – auch Eltern und Schwiegereltern dürfen zu Inhabern einer Blauen Karte EU nachziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§§ 30, 32, 36 Abs. 3 AufenthG).
Müssen Ehepartner beim Familiennachzug Deutsch sprechen?
Nein. Beim Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU sind keine einfachen Deutschkenntnisse erforderlich (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG). Dies stellt eine wesentliche Erleichterung gegenüber dem regulären Familiennachzug dar.
Können Ehepartner bei der Beantragung persönlich vorsprechen?
Ja. In der Regel ist eine gemeinsame Vorsprache bei der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde möglich, insbesondere wenn der Antrag auf Familiennachzug zusammen mit dem Antrag auf die Blaue Karte EU gestellt wird. Je nach Botschaft kann aber eine getrennte Terminbuchung erforderlich sein. Die Botschaft sollte dann auf die gemeinsame Vorsprache per E-Mail hingewiesen werden.
Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige?
Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige wird in der Regel für die gleiche Dauer erteilt wie die Blaue Karte EU des Stammberechtigten (§ 27 Abs. 4 Satz 2 AufenthG).
6. Fazit
Der Familiennachzug zur Blauen Karte EU ist rechtlich privilegiert und bewusst vereinfachend ausgestaltet. Ehegatten müssen keine Sprachkenntnisse vorweisen, Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Aufenthalt, und sogar Eltern und Schwiegereltern können seit März 2024 unter bestimmten Voraussetzungen nachziehen. Damit wird die Blaue Karte EU nicht nur zu einem attraktiven Instrument der Fachkräfteeinwanderung, sondern auch zu einem Modell familienfreundlicher Zuwanderungspolitik. Wer den Familiennachzug zur Blauen Karte EU plant, sollte sich frühzeitig über die Verfahren, Unterlagen und Fristen informieren. Die gemeinsame Vorsprache und vollständige Antragstellung sind entscheidend für eine zügige Bearbeitung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung – etwa durch spezialisierte Kanzleien wie VISAGUARD – um alle Rechte vollumfänglich wahrzunehmen und rechtssicher zu gestalten.
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Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
