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Blaue Karte Elternnachzug

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

So holen Sie mit der Blauen Karte EU Ihre Eltern nach Deutschland.

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Hier erfahren Sie

  • wie der Elternnachzug mit der Blauen Karte funktioniert

  • Voraussetzungen Elternnachzug Blaue Karte

  • alles zur Stichtagsregelung Blaue Karte Elternnachzug

  • welche Krankenversicherung Eltern brauchen

Inhaltsverzeichnis

1. Blaue Karte Elternnachzug

2. Blaue Karte Eltern Stichtagsregelung

3. Blaue Karte Eltern Krankenversicherung

4. Blaue Karte Elternnachzug beantragen

5. FAQ

6. Fazit

1. Blaue Karte Elternnachzug Voraussetzungen

Immer mehr internationale Fachkräfte leben und arbeiten dauerhaft in Deutschland – oft weit entfernt von ihren Familien. Seit dem 1. März 2024 bietet das deutsche Aufenthaltsrecht eine neue Möglichkeit: Eltern und Schwiegereltern von Inhaberinnen und Inhabern bestimmter Aufenthaltstitel – darunter auch der Blauen Karte EU – können nun unter erleichterten Bedingungen dauerhaft mit einem nationalen D-Visum nachziehen. Diese neue Regelung ermöglicht sogar die dauerhafte Niederlassung der Eltern und soll die Attraktivität der Fachkräfteeinwanderung erhöhen und familiäre Betreuungskonstellationen stärken.

Grundlage dieser Möglichkeit ist § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, der im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung eingeführt wurde. Eltern und Schwiegereltern können demnach eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die stammberechtigte Person ab dem 1. März 2024 erstmalig einen entsprechenden Aufenthaltstitel – etwa die Blaue Karte EU – erhalten hat.

2. Blaue Karte Eltern Stichtagsregelung

Ein zentrales Kriterium für den Elternnachzug mit der Blauen Karte ist die sogenannte Stichtagsregelung. Die neue Nachzugsregelung gilt ausschließlich für Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften, denen am oder nach dem 1. März 2024 erstmals ein Aufenthaltstitel als Fachkraft erteilt wurde. Entscheidend ist dabei das Datum der erstmaligen Erteilung – nicht etwa die Einreise oder der Arbeitsbeginn. Fachkräfte mit Aufenthaltstiteln, die vor dem 01.03.2024 erteilt wurden, sind auf die üblichen Methoden des Elternnachzugs beschränkt (z.B. bei außergewöhnlicher Härte).

Die Vorschrift des Elternnachzugs für Inhaber einer Blauen Karte ist zudem zeitlich befristet: Sie tritt zum 31. Dezember 2028 außer Kraft. Vorher soll eine umfassende Evaluation der Auswirkungen durch das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Auswärtige Amt erfolgen. Bis dahin gilt: Wer seine Eltern nachholen möchte, sollte frühzeitig handeln. In Fällen, in denen die Blaue Karte EU vor dem 01.03.2024 erteilt wurde, sollte geprüft werden, ob ggf. ein Elternnachzug über den Ehepartner möglich ist, da § 36 Abs. 3 AufenthG auch den Nachzug von Schwiegereltern ermöglicht.

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Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Blaue Karte Eltern Krankenversicherung

Ein Kernelement der neuen Regelung ist die gesicherte Lebensunterhaltssicherung einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die nachziehenden Eltern. Der Gesetzgeber stellt in § 36 Abs. 3 Satz 2 ausdrücklich klar, dass hier keine Abweichung möglich ist – der Lebensunterhalt muss in jedem Fall vollständig und dauerhaft gesichert sein. Ausländer, die sich für den dauerhaften Elternnachzug interessieren, sollten sich also frühzeitig informieren, zu welchen Konditionen eine entsprechende Krankenversicherung abgeschlossen werden kann.

Konkret bedeutet dies: Für Eltern, die nachziehen möchten, muss entweder eine private oder gesetzliche Krankenversicherung bestehen, die mindestens dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Zusätzlich muss die Unterkunft gewährleistet und die finanzielle Absicherung gesichert sein – in der Regel durch Verpflichtungserklärung oder ausreichendes Einkommen der Fachkraft.

4. Blaue Karte Elternnachzug beantragen

Der Antrag auf Elternnachzug muss in der Regel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt werden. Die Eltern benötigen ein nationales Visum zum Zweck des Familiennachzugs. Bereits bei der Visumbeantragung müssen alle Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung und zum Krankenversicherungsschutz vorgelegt werden. Hinsichtlich des Visums für den Elternnachzug mit der Blauen Karte EU sollten Sie beachten, dass noch nicht alle Botschaften entsprechende Formulare haben. Der Elternnachzug muss also bei manchen Botschaften noch in der Kategorie für den normalen Familiennachzug gebucht werden. Im Zweifel sollte die Botschaft oder ein Rechtsanwalt konsultiert werden, um nicht eine Ablehnung wegen formeller Fehler zu riskieren.

Nach Einreise in Deutschland muss die Aufenthaltserlaubnis bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Geltungsdauer richtet sich nach dem Aufenthaltstitel der Fachkraft und endet spätestens mit dem Ablauf des Titels der stammberechtigten Person. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Auch die spätere Beantragung der Niederlassungserlaubnis und sogar der Einbürgerung ist für die Eltern von Inhabern der Blauen Karte EU möglich, soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

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5. FAQ Blaue Karte EU Elternnachzug

Für wen gilt die neue Regelung zum Elternnachzug mit Blauer Karte EU?
Die Regelung gilt für Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften, die ab dem 1. März 2024 erstmalig eine Blaue Karte EU oder einen vergleichbaren Titel erhalten haben.


Welche Krankenversicherung ist für Eltern von INhabern der Blauen Karte EU erforderlich?
Erforderlich ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, der dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Wenn eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist, muss eine private Krankenversicherung gewählt werden.


Ist der Elternnachzug ein Anspruch? 

Nein, die Aufenthaltserlaubnis wird im Ermessen der Ausländerbehörde erteilt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Gleichwohl wird das Elternvisum mit der Blauen Karte EU in der Regel erteilt, wenn keine entgegenstehenden Gründe bestehen.

6. Fazit Elternnachzug Blaue Karte Deutschland

Der Elternnachzug mit der Blauen Karte EU ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Familienfreundlichkeit im Einwanderungsrecht. Die Regelung ermöglicht es Fachkräften, ihre Eltern oder Schwiegereltern unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland zu holen – jedoch nur innerhalb eines befristeten Zeitraums und bei gesicherter Finanzierung und Krankenversicherung. Wer diese Möglichkeit nutzen will, sollte rechtzeitig planen und sich umfassend informieren – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung. VISAGUARD steht Ihnen dabei zur Seite.

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