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Benötige ich ein Visum?

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle Informationen zu den unterschiedlichen Arten der Visumpflicht in Deutschland (z.B. für Positivstaater).

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Hier erfahren Sie

  • wann Sie ein Visum benötigen und wann nicht

  • was ein Positivstaater ist und welche Regeln für Positivstaater gelten

  • welche Regeln für Angehörige der “Best Friends” gelten

  • wann für das Arbeiten ein Visum benötigt wird

Inhaltsverzeichnis

1. Wer benötigt ein Visum für Deutschland?

2. Visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte: Die „Positivstaater“

3. Visumfreie Einreise für Langzeitaufenthalte: Die „Best-Friends-Regelung“

4. Arbeiten in Deutschland: Wann besteht Visumpflicht?

5. FAQ

6. Fazit

1. Wer benötigt ein Visum für Deutschland?

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie als Drittstaatsangehöriger unter die Visumpflicht fallen. Grundsätzlich gilt: Alle Ausländer, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, benötigen ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel, um nach Deutschland einzureisen (§ 4 Abs. 1 AufenthG). Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bildet dafür die gesetzliche Grundlage. Doch wie bei vielen Regelungen gibt es auch hier Ausnahmen.

Von der Visumpflicht ausgenommen sind insbesondere Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie bestimmte andere privilegierte Gruppen wie Diplomaten oder Personen mit völkerrechtlicher Immunität (§ 1 Abs. 2 Nr. 1–3 AufenthG). Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum brauchen, empfiehlt sich eine Prüfung Ihrer Staatsangehörigkeit sowie des beabsichtigten Aufenthaltszwecks und -zeitraums. Gerne steht Ihnen hierfür einer unserer Rechtsanwälte zur Verfügung.

2. Visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte: Die „Positivstaater“

Obwohl nach deutschem Aufenthaltsrecht grundsätzlich eine Visumpflicht besteht, können sogenannte „Positivstaater“ visumfrei nach Deutschland einreisen – allerdings nur für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und ohne Erwerbstätigkeit. Diese Regelung basiert auf der EU-Verordnung 2018/1806, die eine Liste jener Drittstaaten enthält, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Eine aktuelle Übersicht der positiv gelisteten Länder finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Die visumfreie Einreise von Positivstaatern erlaubt jedoch weder eine Arbeitsaufnahme noch die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für langfristige Zwecke in Deutschland. Wer also visumfrei einreist, darf zwar touristisch reisen oder Verwandte besuchen, aber nicht arbeiten oder eine langfristige Perspektive anstreben. Eine Ausnahme zu diesen Regelungen besteht lediglich für die sogenannten Nichtbeschäftigungsfiktionen (also das Arbeiten ohne Visum) und in Fällen der §§ 39 ff. AufenthV (also bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ohne Visum).

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Visumfreie Einreise Langzeitaufenthalte („Best-Friends")

Für eine visumfreie Einreise mit dem Ziel eines langfristigen Aufenthalts gelten strengere Voraussetzungen. Nur Angehörige bestimmter Drittstaaten – auch „Best-Friends-Staaten“ genannt – dürfen nach § 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) ohne Visum einreisen und direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zu diesen Staaten zählen unter anderem Australien, Kanada, die USA, Großbritannien, Israel, Japan und Neuseeland. Staatsangehörige der Best-Friends Staaten dürfen also wie Positivstaater visumfrei einreisen, allerdings dürfen Angehörige der Best-Friends Staaten zusätzlich auch die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen, während Positivstaater hierfür zuvor zurück in ihr Heimatland reisen müssen, um zuvor ein Visum zu erhalten.

Ein besonderer Vorteil für Staatsangehörige der Best-Friends-Straaten besteht auch darin, dass sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen – sogar ohne vorherige Anerkennung ihrer Berufsqualifikation (§ 26 BeschV). Andere Staatsangehörige benötigen normalerweise die Anerkennung ihrer Qualifikation, um in Deutschland zu arbeiten.


Best-Friends-Bürger können außerdem für ausländische Arbeitgeber arbeiten. Wichtig ist jedoch: Auch für sie gilt, dass die Aufnahme einer Tätigkeit erst erlaubt ist, wenn ein entsprechender Aufenthaltstitel erteilt wurde – es sei denn, sie reisen bereits mit einem Arbeitsvisum ein.

4. Arbeiten in Deutschland: Wann besteht Visumpflicht?

Sowohl Positivstaater als auch Best-Friends-Staatsangehörige benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland einen gültigen Aufenthaltstitel, der ausdrücklich zur Ausübung einer Arbeit berechtigt. Ein visumfreier Aufenthalt allein genügt nicht, um legal eine Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen. Ohne den passenden Aufenthaltstitel drohen rechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Eine Ausnahme bzgl. der Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige besteht nur bei sogenannten „Nichtbeschäftigungsfiktionen“. Diese gelten zum Beispiel für bestimmte Geschäftsreisende (§ 16 BeschV) oder andere klar definierte Sonderfälle (§ 30 BeschV). In solchen Fällen dürfen Ausländer auch ohne Aufenthaltstitel arbeiten – aber nur, wenn alle Voraussetzungen der Nichtbeschäftigungsfiktion im Detail erfüllt sind. Wer plant, in Deutschland zu arbeiten, sollte sich daher frühzeitig beraten lassen, um die passende Visumstrategie zu wählen.

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5. FAQ

Benötige ich ein Visum für Deutschland?

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt maßgeblich von Ihrer Staatsangehörigkeit sowie vom Zweck und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Grundsätzlich gilt für Drittstaatsangehörige – also Personen, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammen – eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland. 


Was ist ein Positivstaater?

Als Positivstaater gelten Staatsangehörige bestimmter Drittstaaten, die laut EU-Verordnung 2018/1806 für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) kein Visum benötigen – etwa für touristische oder geschäftliche Zwecke, jedoch ohne Erwerbstätigkeit. Die Liste dieser Staaten ist auf der Website des Auswärtigen Amts einsehbar. 


Was gilt für Best-Friends-Staaten?

Staatsangehörige sogenannter „Best-Friends-Staaten“ – etwa Australien, Kanada, USA, Israel, Japan, Großbritannien und Neuseeland – dürfen ebenfalls visumfrei nach Deutschland einreisen. Anders als Positivstaater dürfen sie aber auch für einen langfristigen Aufenthalt einreisen und direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (§ 41 AufenthV).

6. Fazit

Ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab. Während Bürger der EU generell visumfrei einreisen dürfen, gilt für viele Drittstaatsangehörige eine Visumpflicht – mit wichtigen Ausnahmen: „Positivstaater“ dürfen für kurze Aufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen, jedoch nicht arbeiten und auch nicht in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Staatsangehörige der sogenannten „Best-Friends-Staaten“ können demgegenüber sogar für einen langfristigen Aufenthalt ohne Visum einreisen und in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für jede Form der Erwerbstätigkeit in Deutschland ist jedoch grundsätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ausnahmen gelten nur in den Fällen der “Nichtbeschäftigungfiktion” gem. § 30 BeschV.

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