Sprachnachweis für Visum

In diesen Fällen benötigen Sie Deutschkenntnisse für ein Visum in Deutschland: Alles zum Sprachnachweis
Teilen:

Hier erfahren Sie
welche Sprachlevel es in Deutschland gibt
wie das Sprachniveau in Deutschland nachgewiesen wird
für welche Visa ein Nachweis von Sprachkenntnissen notwendig ist
alles zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Sprachlevel gibt es in Deutschland?
2. Welche Visa benötigen die deutsche Sprache?
3. Welche Visa benötigen keinen Sprachnachweis?
4. Deutschkenntnisse und Ehegattennachzug
5. FAQ Sprache Visum
6. Fazit
1. Sprachnachweis für ein Visum: Wann sind Deutschkenntnisse notwendig?
Für viele Aufenthaltstitel in Deutschland spielt das Sprachniveau eine entscheidende Rolle. Die Einstufung erfolgt dabei nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Skala reicht von A1 (einfache Kenntnisse) bis C1 (nahezu muttersprachliche Beherrschung). Gesetzlich geregelt ist, welches Niveau für welche Zwecke erforderlich ist. So wird beispielsweise das Niveau A1 als einfache Sprachkenntnisse gewertet, während B1 als ausreichende und B2 als gute Sprachkenntnisse gelten (siehe § 2 Abs. 9 - 12 AufenthG).
Der Sprachnachweis erfolgt in der Regel durch anerkannte Sprachzertifikate. Zu den bekanntesten Anbietern zählt das Goethe-Institut. Auch Prüfungen von telc oder TestDaF werden oft akzeptiert. Wichtig ist, dass das Zertifikat aktuell und von der Ausländerbehörde oder Botschaft anerkannt ist. In bestimmten Fällen kann allerdings auch der Nachweis von Sprachkenntnissen durch ein Alltagsgespräch (ohne Zertifikat) möglich sein (siehe z.B. BMI Anwendungshinweise zum AufenthG, Ziff. 28.2.4).
2. Für diese Aufenthalte sind Deutschkenntnisse erforderlich
Nicht jedes Visum erfordert Sprachkenntnisse, doch für bestimmte Aufenthaltstitel ist Deutsch ein Muss. Wer etwa eine qualifizierte betriebliche Ausbildung in Deutschland absolvieren möchte, braucht in der Regel Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B1. Auch beim Visum für die Studienplatzsuche oder beim Chancenkarte-Visum für nicht-anerkannte Fachkräfte wird oft ein Sprachnachweis verlangt. Es sollte außerdem als Daumenregel festgehalten werden, dass Deutschkenntnisse immer dann erforderlich sind, wenn die Ausübung des Berufs es erfordert (siehe Plausibilität).
Ähnliches gilt bei Anerkennungsverfahren im Gesundheitsbereich: Ärztinnen und Ärzte, die ihre Approbation beantragen, müssen ebenfalls Sprachkenntnisse nachweisen. Ebenso sind gute Deutschkenntnisse erforderlich für eine Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder eine Einbürgerung. In all diesen Fällen ist die Sprache eine zentrale Voraussetzung für Integration und beruflichen Erfolg in Deutschland. Bei der Einwanderung von Ehegatten gelten Sonderbedingungen (siehe unten).
Kontaktieren Sie uns
Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

3. Diese Visa erfordern keinen Sprachnachweis
In vielen Fällen verzichtet der Gesetzgeber aber auf den Nachweis von Sprachkenntnissen. Insbesondere bestimmte Gruppen von Fachkräften benötigen für ihr Visum keinen Nachweis von Deutschkenntnissen. Dazu zählen insbesondere Fachkräfte mit akademischer oder beruflicher Ausbildung, die unter § 18a oder § 18b des Aufenthaltsgesetzes fallen. Auch Forscherinnen, Wissenschaftler oder IT-Spezialisten mit ICT-Karte oder Entsendung (§ 19) sind vom Sprachnachweis ausgenommen.
Darüber hinaus gilt für Selbstständige und Unternehmer (§ 21 AufenthG) keine generelle Pflicht, Deutsch zu sprechen. Hier steht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens im Vordergrund, nicht die Sprachkompetenz. Dennoch kann es auch bei diesen Visa sinnvoll sein, Deutsch zu lernen – insbesondere für den Alltag und die Integration vor Ort.
4. Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
Beim Ehegattennachzug ist grundsätzlich ein Sprachnachweis auf A1-Niveau erforderlich. Das bedeutet, die nachziehende Person muss einfache Sprachkenntnisse vorweisen, bevor sie nach Deutschland einreisen darf. Dies ist gesetzlich in § 30 AufenthG geregelt. Ziel ist es, die Integration der Familienangehörigen zu erleichtern und eine sprachliche Basis für das Leben in Deutschland zu schaffen.
Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel. Kein Sprachnachweis ist beispielsweise nötig, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner eine Blaue Karte EU besitzt, als Forscher tätig ist oder eine ICT-Karte hat. Auch bei Ehepartnern von Hochqualifizierten oder bei besonderen Härtefällen – etwa bei Krankheit oder Behinderung – kann auf den Sprachnachweis verzichtet werden. Zudem sind auch humanitäre Gründe und visumfreie Staatsangehörigkeiten Ausnahmen, bei denen keine Deutschkenntnisse vor der Einreise erforderlich sind. Eine vollständige Auflistung aller Ausnahmen vom Spracherfordernis beim Ehegattennachzug findet sich in § 30 Abs. 1 S. 2 AufenthG.
Kontaktieren Sie uns
Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.
5. FAQ
Welche Sprachzertifikate werden für ein Visum akzeptiert?
Anerkannte Zertifikate stammen in der Regel vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF. Wichtig ist, dass das Zertifikat aktuell ist und von der deutschen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde akzeptiert wird.
Wie lange ist ein Sprachzertifikat gültig?
Ein offizielles Verfallsdatum gibt es nicht, aber die Behörden erwarten in der Regel ein aktuelles Zertifikat – meist nicht älter als ein bis zwei Jahre.
Gilt der Sprachnachweis auch für Kinder beim Familiennachzug?
Nein. Für Kinder, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, ist ein Sprachnachweis in der Regel nicht erforderlich.
Gibt es Ausnahmen vom Sprachnachweis beim Ehegattennachzug?
Ja, z. B. bei Ehepartnern von Inhabern einer Blauen Karte EU, von Forschern oder bei besonderen Härtefällen. Auch bei bestimmten Staatsangehörigkeiten oder Behinderungen kann der Nachweis entfallen.
6. Fazit
Deutschkenntnisse sind ein zentrales Kriterium bei vielen Visaarten für Deutschland. Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, nach welcher alle Visa einen Sprachnachweis erfordern (außer der Job verlangt in der Stellenbeschreibung deutsche Sprachkenntnisse). Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) gibt eine einheitliche Skala für das Sprachniveau vor, auf die sich Gesetzgebung und Praxis stützen. Für Ehepartner, Auszubildende, Studierende oder Einbürgerungswillige sind einfache bis gute Sprachkenntnisse in vielen Fällen zwingend notwendig. Trotzdem gibt es zahlreiche Ausnahmen – vor allem bei hochqualifizierten Fachkräften, Wissenschaftlern oder bei familiären und humanitären Gründen. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, ob das geplante Visum Sprachkenntnisse erfordert, welches Sprachniveau nachgewiesen werden muss und welche Nachweise anerkannt sind. Wer rechtzeitig mit dem Spracherwerb beginnt, erhöht seine Chancen auf ein erfolgreiches Visumverfahren und eine erfolgreiche Integration in Deutschland erheblich.
Quellenverzeichnis
[1] Bergmann / Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025, § 2
[2] zur Sprachzertifikatspflicht für türkische Staatsangehörige bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis siehe BVerwG, Urteil vom 28.04.2015 - 1 C 21.14
[3] Visumhandbuch, Sprachnachweise, Stand: 08/2024
[4] Visumhandbuch, Sprachkurs, Stand: 06/2024
[6] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, § 2 AufenthG
