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Visumhandbuch

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Alle Informationen zum Inhalt und zur Funktionsweise des Visumhandbuchs des Auswärtigen Amts (AA).

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Hier erfahren Sie

  • was das Visumhandbuch ist

  • welche Funktionen das Visumhandbuch erfüllt

  • wo Sie das Visumhandbuch erhalten

  • Inhaltsverzeichnis zum Visumhandbuch

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist das Visumhandbuch?

2. Herausgeber Visumhandbuch

3. Inhalte Visumhandbuch

4. Inhaltsverzeichnis Visumhandbuch

5. FAQ Visumhandbuch

6. Fazit Visumhandbuch

1. Was ist das Visumhandbuch?

Das Visumhandbuch des Auswärtigen Amts ist eine innerbehördliche Verwaltungsvorschrift, die den deutschen Auslandsvertretungen – also Botschaften und Konsulaten – verbindliche Vorgaben für die Bearbeitung von Visumanträgen macht. Das Visumhandbuch kann online und kostenlos auf der Homepage des Auswärtigen Amts heruntergeladen werden. Es dient als zentrale Arbeitsgrundlage für konsularisches Personal und enthält detaillierte Anweisungen zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen im Visumverfahren. Dabei konkretisiert es insbesondere die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und der Visakodex-Verordnung der EU im Hinblick auf die praktische Umsetzung vor Ort. Als Verwaltungsvorschrift ist es kein Gesetz, sondern eine sogenannte Verwaltungsanweisung.


Trotz seines Charakters als internes Dokument entfaltet das Visumhandbuch eine rechtliche Bindungswirkung über die sogenannte Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 GG). Das bedeutet, dass die Verwaltung an ihre eigenen Richtlinien gebunden ist, solange sie diese nicht ausdrücklich ändert oder besondere Umstände ein abweichendes Vorgehen rechtfertigen. Damit hat das Handbuch nicht nur organisatorische Bedeutung, sondern auch praktische Relevanz für Antragsteller, da es in der Regel eine gleichmäßige und vorhersehbare Entscheidungspraxis sicherstellen soll. Entscheidungen, die ohne sachlichen Grund vom Handbuch abweichen, können im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung beanstandet werden.

2. Herausgeber Visumhandbuch

Das Visumhandbuch wird direkt vom Auswärtigen Amt (Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Durch die Veröffentlichung über die offizielle Website des Auswärtigen Amts ist das Visumhandbuch auch für Anwälte, Beratungsstellen und Antragsteller ein wichtiges Nachschlagewerk. Es trägt wesentlich zur Transparenz des Visumverfahrens bei und gibt Aufschluss darüber, nach welchen Kriterien deutsche Auslandsvertretungen weltweit arbeiten.


Die entsprechenden offiziellen Impressumsdaten des Auswärtigen Amts lauten:

Auswärtiges Amt

Internetredaktion

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

Postanschrift: 11013 Berlin

Telefon: 030 5000-0

Bürgerservice: 030 5000-2000

Telefax: 030 18-17-3402

Website: www.auswaertiges-amt.de

E-Mail: buergerservice@diplo.de

De-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de-mail.de

3. Inhalte Visumhandbuch

Das Visumhandbuch umfasst eine Vielzahl an Themen, die im Zusammenhang mit dem deutschen Visumverfahren sowie aufenthaltsrechtlichen Fragen stehen. Die Themen reichen von grundlegenden Voraussetzungen für nationale Visa, über spezielle Aufenthaltstitel wie für Fachkräfte, Studierende oder Au-pairs, bis hin zu familiären Nachzugsregelungen und Besonderheiten bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder jüdischer Zuwanderung. Auch arbeitsmarktspezifische Aspekte, wie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, das beschleunigte Fachkräfteverfahren oder Regelungen für Berufskraftfahrer, Künstler und Forscher, finden Beachtung. Zusätzlich werden Verfahren wie das Remonstrationsverfahren, Datenschutz, Akteneinsicht sowie Informationspflichten gegenüber Behörden thematisiert.

Darüber hinaus deckt das Visumhandbuch viele praktische und administrative Aspekte des Visumverfahrens ab. Dazu gehören Hinweise zu Visumetiketten, biometrischen Daten, dem Visa-Informationssystem (VIS), dem Umgang mit Einreisesperren sowie der Ausstellung spezieller Reiseausweise. Auch Fragen der Schengen-Historie, Visumpflicht, des Visumstatistik- und Verwaltungsverfahrens oder internationale Kooperationen unter Schengen-Staaten werden behandelt. Die Inhalte spiegeln damit die umfassende rechtliche, organisatorische und praktische Komplexität des deutschen Aufenthalts- und Visumrechts wider.

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Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

4. Inhaltsverzeichnis Visumhandbuch

Das Visumhandbuch hat (je nach Version) ca. 700 - 900 eng beschriebene PDF-Seiten. Trotzdem hat das Visumhandbuch kein offizielles Inhaltsverzeichnis, da es sich lediglich um eine Beitragssammlung für voneinander unabhängige Visumsfragen handelt. Das fehlenden Inhaltsverzeichnis kann das Arbeiten mit dem Visumhandbuch aufgrund des Umfangs sehr anstrengend machen. Wir haben deshalb ein eigenes Inhaltsverzeichnis für das Visumhandbuch des Auswärtigen Amts angefertigt. Die Beitragsauflistung bzw. das Inhaltsverzeichnis ist (wie auch das Visumhandbuch) alphabetisch sortiert. Sie können einfach den Namen des Beitrags im Visumhandbuch suchen, um ihn dort zu finden (z.B. “Lehrkräfte aus Drittstaaten”).

Das Inhaltsverzeichnis des Visumhandbuchs lautet wie folgt:


Buchstaben A - D

  • Abstammungsgutachten

  • Adoleszenzgutachten/Altersgutachten

  • Akteneinsicht und Auskünfte im Visumverfahren

  • Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung nationaler Visa

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

  • Annullierung und Aufhebung von Schengen-Visa

  • Antrag

  • Anträge – Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen

  • Aufenthaltsfragen allgemein (Verlängerung, Beendigung, Erlöschen des Aufenthaltstitels, Zweckwechsel, Daueraufenthaltsberechtigte)

  • Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates

  • Auflagen und Hinweise im Visumetikett

  • Aufnahmen aus dem Ausland nach § 22 AufenthG

  • Au-pair

  • Aus- und Weiterbildung

  • Ausnahme von der Passpflicht

  • Autokauf

  • Bekämpfung illegaler Einreise und Schwarzarbeit/ Schleusungskriminalität/ Überprüfung von sog. „Vieleinladern“ sowie auffälligen Einzeleinladern

  • Berechnung der Bezugszeiträume bei Schengen-Visa/ Anrechnung von Voraufenthaltszeiten

  • Berichtspflicht an Ermittlungsbehörden bei Verlust, Diebstahl, Annullierung, Fälschung sowie sonstigem Missbrauch von Visumetiketten, Aufenthaltstiteln und Reisedokumenten

  • Berufskraftfahrer im Straßengüterverkehr und Kraftomnibusfahrer

  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

  • Bevollmächtigte und Beistände im Visumverfahren

  • Biometrie

  • Bona Fide-Antragsteller (Schengen-Visa)

  • Chancenkarte (§§ 20a, 20b AufenthG)

  • Datenschutz im Visumverfahren

  • Deklaratorisches Visum

  • Diplomaten und Bedienstete Internationaler Organisationen (Einreise zur Akkreditierung, Dienstreisen)

Buchstaben E - L

  • Entsendung von Dokumenten- und Visumberatern (DVB)

  • Ehegatten- bzw. Partnernachzug

  • Ehegattennachzug bei Minderjährigkeit eines Ehegatten

  • Eheschließung bei anschließendem Daueraufenthalt

  • Einreisesperre

  • Entscheidung und Aktenführung

  • Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten1

  • Erstbescheid (Ablehnung eines Visumantrags)

  • Erwerbstätigkeit (Einführung)

  • Evakuierungsfälle – Visumverfahren

  • Fachkräfte (einschließlich Blaue Karte EU) und sonstige (fachkraftunabhängige) Beschäftigungen

  • Fakultativanfragen

  • Familiäre Hilfeleistung

  • Familiennachzug

  • Fiktionsbescheinigung

  • Forscher und Wissenschaftler

  • Freiwilligendienste

  • Freizügigkeit – Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten bzw. der Schweiz und des Vereinigten Königreichs sowie ihre Familienangehörigen

  • Gebühren für die Bearbeitung eines Visumantrags

  • Gesundheitsberufe

  • Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

  • Hauspersonal (auch: Mitreisendes Hauspersonal)

  • ICT (Unternehmensinterner Transfer)

  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Umgang mit Anfragen zu Visumanträgen

  • Journalisten

  • Jüdische Zuwanderung

  • Kindernachzug

  • Korruption: Grundlegende Maßnahmen zur Prävention und Verhalten bei Verdachtsfällen

  • Künstler

  • Lebensunterhalt bei nationalen Visa

  • Lehrkräfte aus Drittstaaten

Buchstaben M - Z

  • Meldepflicht an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Kenntnis von Auslandsreisen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie anerkannten Flüchtlingen

  • Messebesuch

  • Montage - Werklieferungsverträge

  • Praktikum

  • Referenzen im Visumverfahren

  • Reiseausweis für Ausländer

  • Reiseausweis für Flüchtlinge

  • Reisekrankenversicherung

  • Remonstrationsverfahren

  • Rettungsflüge / Katastrophenhilfe

  • Sachverhaltsermittlung/Mitwirkungspflichten

  • Schengen-Historie

  • Schüler

  • Selbständige Erwerbstätigkeit

  • Spätaussiedelnde

  • Sportler

  • Sprachkurs

  • Sprachnachweise

  • Statistik (Visastatistik)

  • Stipendiaten

  • Straßenverkehr und Gütertransport

  • Studierende

  • Türkische Staatsangehörige (Dienstleistungserbringung)

  • "Vander Elst"-Regelung / Dienstleistungserbringung

  • Verhältnis Schengen-Recht - Nationales Recht

  • Verpflichtungserklärung

  • Vertretung von Schengen-Partnern und weitere Formen der Zusammenarbeit unter den Schengen-Partnern

  • Verwaltungsstreitverfahren

  • Visa-Informationssystem (VIS)

  • Visumerleichterungsabkommen (VEA) der EU

  • Visumetiketten – Praktische Hinweise zum Ausfüllen/ Aufbringen in den Pass

  • Visumpflicht

  • Werkvertragsarbeitnehmer

  • Wiederkehranspruch für Ausländer

  • Working Holiday-Visum

  • Zuständigkeit deutscher Auslandsvertretungen

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5. FAQ

Ist das Visumhandbuch ein Gesetz?

Nein, das Visumhandbuch ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine interne Verwaltungsvorschrift des Auswärtigen Amts. Es dient den deutschen Auslandsvertretungen als verbindliche Handlungsanleitung zur Bearbeitung von Visumanträgen. Dennoch entfaltet es durch die sogenannte Selbstbindung der Verwaltung rechtliche Wirkung (Art. 3 GG).


Kann ich mich auf das Visumhandbuch berufen, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

In gewissem Rahmen: Wenn von den Vorgaben des Visumhandbuchs ohne sachlichen Grund abgewichen wurde, kann dies im Rahmen eines Remonstrationsverfahrens oder einer Klage vor einem Verwaltungsgericht angeführt werden. Es ist jedoch keine rechtsverbindliche Anspruchsgrundlage wie ein Gesetz.


Wer hat das Visumhandbuch verfasst?

Herausgeber des Visumhandbuchs ist das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird dort regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um den aktuellen gesetzlichen und praktischen Anforderungen zu entsprechen.


Wo kann ich das Visumhandbuch finden?

Das Visumhandbuch ist öffentlich und kostenlos auf der Website des Auswärtigen Amts abrufbar

6. Fazit

Das Visumhandbuch des Auswärtigen Amts ist ein zentrales Arbeitsinstrument für deutsche Auslandsvertretungen und bietet verbindliche Richtlinien zur Bearbeitung von Visumanträgen. Es konkretisiert gesetzliche Regelungen in praxisrelevanter Form und gewährleistet durch die Selbstbindung der Verwaltung eine gleichmäßige Entscheidungsfindung. Obwohl es kein Gesetz ist, entfaltet es rechtliche Wirkung und trägt maßgeblich zur Transparenz im Visumverfahren bei. Durch seine breite Themenvielfalt und hohe Detailtiefe ist es nicht nur für Behörden, sondern auch für Anwälte, Beratungsstellen und Antragsteller ein wertvolles Nachschlagewerk.

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