Spätaussiedler

Alle Informationen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit für Spätaussiedler und Familiennachzug zu Spätaussiedlern.
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was Spätaussiedler sind
Unterschied zwischen Spätaussiedler, Statusdeutsche und Aussiedler
Voraussetzungen der Staatsangehörigkeit für Spätaussiedler
wie der Familiennachzug zu Spätaussiedlern funktioniert
Inhaltsverzeichnis
1. Was sind Spätaussiedler?
2. Unterschied Spätaussiedler, Statusdeutsche und Aussiedler
3. Einbürgerung als Spätaussiedler
4. Familiennachzug zu Spätaussiedlern
5. FAQ Spätaussiedler
6. Fazit Spätaussiedler
1. Was sind Spätaussiedler?
Spätaussiedler sind Menschen deutscher Abstammung, die aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Ländern stammen und ab dem 1. Januar 1993 im Rahmen eines gesetzlich geregelten Aufnahmeverfahrens nach Deutschland eingereist sind. Die rechtliche Grundlage für ihre Aufnahme bildet das Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Diese besondere Gruppe von Zuwanderern hat Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Unterschied Spätaussiedler, Statusdeutsche und Aussiedler
Vor dem 1. Januar 1993 eingereiste Personen galten nicht als Spätaussiedler, sondern als sogenannte Statusdeutsche. Sie wurden gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes als Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit anerkannt. Dieser Status wurde mit Wirkung zum 1. August 1999 automatisch in die deutsche Staatsangehörigkeit überführt – zur rechtlichen Klarstellung und Vereinfachung. Auch Aussiedler, die bis zum 1. Januar 1993 nach Deutschland kamen, hatten nicht zwingend ein standardisiertes Aufnahmeverfahren durchlaufen. Seit 1993 ist der Zuzug nach dem BVFG hingegen klar gesetzlich geregelt. Der Begriff Spätaussiedler wird daher ausschließlich für Personen verwendet, die seit diesem Stichtag nach Deutschland zugezogen sind.
3. Einbürgerung als Spätaussiedler
Spätaussiedlern soll die Integration in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik erleichtert und die durch die Spätaussiedlung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden (§ 7 Abs. 1 BVFG n.F.). Wenn dies gelungen ist, erhalten Spätaussiedler automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft (§ 7 StAG).
Um als Spätaussiedler zu gelten, müssen verschiedene Integrationsvoraussetzungen erfüllt sein. Die Person muss nachweislich deutscher Abstammung sein – etwa durch Eltern oder Großeltern – und sich in ihrer Heimat eindeutig zum deutschen Volkstum bekannt haben. Dieses Bekenntnis kann auf verschiedene Weise erfolgen: durch eine offizielle Nationalitätenerklärung, durch die automatische Zurechnung zur deutschen Nationalität im Herkunftsstaat oder durch sogenannte „andere Weise“, wie z. B. familiär vermittelte Deutschkenntnisse oder aktive Teilnahme an deutscher Kultur. In bestimmten Fällen kann das Bekenntnis auch unterstellt werden, etwa wenn es aufgrund von politischer Verfolgung oder drohenden Nachteilen nicht möglich war.
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Zusätzlich muss das Bekenntnis zum deutschen Volkstum bestätigt werden. Das geschieht in der Regel durch den Nachweis, dass die Person zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufnahmeantrag zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann (Sprachniveau A2–B1). Ausnahmen gelten nur bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine sprachliche und kulturelle Verbindung zur deutschen Volksgruppe besteht.
4. Familiennachzug zu Spätaussiedlern
Die Einreise von Angehörigen von Spätaussiedlern nach Deutschland ist auf mehreren Wegen möglich. Die günstigste Variante ist die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid, etwa für Ehepartner oder Abkömmlinge wie Kinder und Enkelkinder. Dabei müssen Ehegatten in der Regel seit mindestens drei Jahren verheiratet sein und einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) nachweisen, z. B. mit dem Sprachzertifikat „Start Deutsch 1“. Minderjährige Kinder benötigen keinen Sprachnachweis, sofern die Einreise vor dem 18. Lebensjahr erfolgt. Wer erfolgreich einbezogen wird, erhält nach der Einreise automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Alternativ können bestimmte Angehörige, etwa Ehepartner und minderjährige Kinder, in eine Anlage zum Aufnahmebescheid aufgenommen werden, um gemeinsam mit dem Spätaussiedler nach Deutschland einzureisen. Auch hierfür gelten meist Sprachnachweise auf A1-Niveau.
Wenn weder eine Einbeziehung noch gemeinsame Einreise möglich sind, kann ein Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz beantragt werden – jedoch nur, wenn der Spätaussiedler bereits in Deutschland lebt. Anspruch auf Nachzug haben Ehepartner mit nachgewiesenen Deutschkenntnissen, minderjährige Kinder und Eltern, die das Sorgerecht ausüben. Ausnahmen vom Sprachnachweis sind nur in besonderen Fällen möglich, etwa bei Krankheit oder akademischer Qualifikation.
Beim Familiennachzug von Spätaussiedlern nach dem Aufenthaltsgesetz gelten vereinfachte Bedingungen. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz ist beim Ehegattennachzug ein erleichterter Maßstab anzulegen: Aufgrund der historischen Verantwortung Deutschlands und der besonderen rechtlichen Stellung von Spätaussiedlern wird in der Regel auch dann ein Aufenthaltstitel erteilt, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Dennoch ist der Nachzug nicht bedingungslos – insbesondere Integrationsleistungen wie grundlegende Deutschkenntnisse können verlangt werden. Verfügt ein Spätaussiedler trotz längeren Aufenthalts nicht über solche Kenntnisse, kann dies zur Ablehnung führen.
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5. FAQ
Wer gilt als Spätaussiedler?
Spätaussiedler sind Personen deutscher Abstammung aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion oder anderen osteuropäischen Ländern, die nach dem 1. Januar 1993 im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) nach Deutschland eingereist sind.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
In der Regel müssen Spätaussiedler einfache Sprachkenntnisse auf Niveau A2–B1 nachweisen. Ehepartner beim Familiennachzug benötigen mindestens Niveau A1 (z. B. "Start Deutsch 1"). Kinder unter 18 Jahren sind häufig von Sprachtests befreit.
Gilt der Nachzug auch ohne gesicherten Lebensunterhalt?
Ja – beim Ehegattennachzug zu Spätaussiedlern gilt laut § 28 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz ein erleichterter Maßstab. Ein fehlender gesicherter Lebensunterhalt ist nicht zwingend ein Ablehnungsgrund. Grundlegende Integrationsbereitschaft (z. B. durch Deutschkenntnisse) wird jedoch weiterhin erwartet.
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Ja. Wir vermitteln kompetente Fachanwälte, die Sie beim Aufnahmeverfahren, der Nachzugsplanung oder bei der Staatsangehörigkeit unterstützen. Buchen Sie einfach eine Erstberatung direkt über unser Portal.
6. Fazit
Spätaussiedler haben aufgrund ihrer deutschen Abstammung und ihres besonderen rechtlichen Status nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) einen erleichterten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit. Der gesetzlich geregelte Aufnahmeprozess stellt sicher, dass kulturelle und sprachliche Bindungen zu Deutschland bestehen. Auch der Familiennachzug ist unter bestimmten Voraussetzungen – wie einfachen Deutschkenntnissen und familiären Bindungen – möglich und wird rechtlich begünstigt. Insgesamt unterstreicht das Verfahren die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber dieser Gruppe und fördert deren Integration in die Gesellschaft.
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Quellenverzeichnis
[1] Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 8. Auflage 2023
[2] Visumhandbuch, Spätaussiedelnde, 75. Ergänzungslieferung, Stand: 08/2022
