Antwort vom Anwalt: Kann man das Führungszeugnis als Ausländer vorzeitig löschen lassen?
- Mirko Vorreuter
- vor 4 Tagen
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Vorzeitige Löschung § 49 BZRG
Grundsätzlich sieht das Gesetz eigentlich feste Fristen vor, nach denen Einträge automatisch gelöscht werden. Doch gemäß § 49 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) kann die Registerbehörde anordnen, dass Eintragungen entgegen der Regelfrist entfernt oder deren Offenbarung eingeschränkt wird. Dies geschieht jedoch nur, wenn die Vollstreckung erledigt ist und das öffentliche Interesse der Anordnung der Löschung nicht entgegensteht.
Warum die vorzeitige Löschung so schwierig ist
Ob das “öffentliche Interesse der Löschung entgegensteht” bemisst sich auch daran, wie man den Zweck des Registers bemisst. Das Hauptproblem bei diesen Anträgen ist der Zweck des Registers. Das Register existiert gerade deshalb, damit Behörden (wie die Einbürgerungsbehörde) sehen können, ob jemand in der Vergangenheit straffällig geworden ist. Ein bloßes „Hindernis“ für die Einbürgerung reicht daher oft nicht als Begründung aus, da dies die gesetzlich gewollte Folge der Tat ist.
Wann besteht dennoch eine Chance?
Trotz der strengen Linie der Behörden gibt es Konstellationen, in denen ein Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann. Hier kommt es auf die Details der Einzelfallprüfung an:
Härtefall-Kombinationen: Ein klassischer Fall für einen Härtefall ist, wenn ein alter, eigentlich schwerwiegender Eintrag nur deshalb noch im Register steht, weil kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist eine winzige Bagatelltat hinzugekommen ist. Wenn diese neue Tat für sich genommen unter die Ausnahmeregelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (§ 12a StAG) fallen würde, kann eine vorzeitige Löschung des alten Eintrags argumentierbar sein.
Überlange Verfahrensdauer: Wenn zwischen der eigentlichen Tat und der rechtskräftigen Verurteilung ungewöhnlich viel Zeit vergangen ist, kann dies die Schutzwürdigkeit des Täters erhöhen.
Lange Straffreiheit und soziale Integration: Wer seit über einem Jahrzehnt straffrei lebt, fest im Berufsleben steht und eine positive Sozialprognose hat, bringt wichtige Argumente mit – auch wenn diese allein oft noch nicht genügen.
Fazit: Ehrliche Einschätzung statt falscher Hoffnungen
Ein Antrag nach § 49 BZRG ist kein Selbstläufer. In vielen Fällen muss man Mandanten realistisch sagen: Die Erfolgsaussichten sind gering, da die Behörden das öffentliche Informationsinteresse sehr hoch gewichten. Dennoch: Wenn besondere Umstände vorliegen – wie eine extreme Verzögerung im Verfahren oder ungünstige Überschneidungen von Tilgungsfristen –, kann der Versuch lohnen.
Haben Sie Fragen zu Ihren Registereinträgen oder planen Sie einen Einbürgerungsantrag trotz Vorstrafe? Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten eines Löschungsantrags.
