Bundestag verabschiedet Abschaffung der Turboeinbürgerung
- Isabelle Manoli

- 9. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

Abschaffung der „Turboeinbürgerung“: Bundestag macht Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückgängig
Am 8. Oktober 2025 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit beschlossen, die sogenannte „Turboeinbürgerung“ wieder abzuschaffen. Damit wird die erst 2024 eingeführte Möglichkeit, bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert zu werden, wieder gestrichen. Künftig soll die Einbürgerung grundsätzlich erst nach einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet möglich sein.
Hintergrund: Rückkehr zur längeren Voraufenthaltszeit
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im März 2024 hatte die Bundesregierung ursprünglich das Ziel verfolgt, Einbürgerungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Die damalige Änderung senkte die allgemeine Mindestaufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre und eröffnete eine zusätzliche Verkürzung auf drei Jahre bei außergewöhnlichen Integrationsleistungen – etwa bei Deutschkenntnissen auf C1-Niveau und gesichertem Lebensunterhalt.
Diese „Turboeinbürgerung“ sollte herausragende Integrationsleistungen honorieren und Deutschland für Fachkräfte und langfristig integrierte Zuwanderer attraktiver machen. Nun sieht die Bundesregierung selbst hierin jedoch eine Fehlentwicklung. Eine zu kurze Voraufenthaltszeit könne, so heißt es in der Gesetzesbegründung, „der grundlegenden Bedeutung des im Inland zurückgelegten Integrationsprozesses nicht gerecht werden“. Die Regierung betont, dass eine ausreichend lange Aufenthaltszeit im Land eine zentrale Voraussetzung sei, um nachhaltige Integration sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis zur Turboeinbürgerung
Für den Regierungsentwurf in der geänderten Fassung des Innenausschusses stimmten 450 Abgeordnete, 134 votierten dagegen, zwei enthielten sich. Damit fand die Abschaffung der Turboeinbürgerung eine deutliche Mehrheit. Keine Mehrheit erhielt hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen“. Dieser wurde – gegen die Stimmen der Antragsteller und der Grünen – abgelehnt. Die Linke wollte damit sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen oder in prekären Lebenssituationen eine realistische Chance auf Einbürgerung erhalten.
Kritik von Opposition und Zivilgesellschaft
Kritiker sehen in der Rücknahme der Turboeinbürgerung einen Rückschritt für die Integrationspolitik. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sei es kontraproduktiv, hoch integrierten Menschen, die sich beruflich und sprachlich stark engagieren, den Weg zur vollen Teilhabe zu erschweren. Auch Integrationsverbände hatten bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine Verkürzung der Einbürgerungszeit nicht automatisch geringere Integrationsanforderungen bedeute – im Gegenteil: Wer nach drei Jahren C1-Deutsch spricht, seinen Lebensunterhalt selbst sichert und keine Straftaten begangen hat, gilt gemeinhin als gut integriert.
Für Einbürgerungsbewerber bedeutet der Beschluss eine spürbare Verschärfung der Rechtslage. Wer bisher auf eine Verkürzung auf drei Jahre gehofft hatte – etwa aufgrund außergewöhnlicher Integrationsleistungen –, wird künftig wieder eine Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren nachweisen müssen. Damit werden sich viele laufende Verfahren verzögern, sofern sie nicht noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen werden.
Fazit
Mit der Abschaffung der Turboeinbürgerung setzt die Bundesregierung auf eine restriktivere Linie im Staatsangehörigkeitsrecht. Während Befürworter darin eine notwendige Rückbesinnung auf Integration als langfristigen Prozess sehen, kritisieren Gegner die Maßnahme als integrationspolitischen Rückschritt. Fest steht: Die Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit steigen erneut – und damit auch die Wartezeit auf volle Teilhabe und politische Mitbestimmung für viele Menschen, die längst ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.



